Einrichtung eines gesicherten Fußgängerüberwegs über die Breiniger Straße in Höhe des Schildchenwegs; hier: Bürgerantrag nach § 24 GO NRW vom 03.10.2024
FB 68/0063/WP19 · Kenntnisnahme
Bürgerantrag zur Einrichtung eines gesicherten Fußgängerüberwegs über die Breiniger Straße in Höhe des Schildchenwegs
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Der Antragsteller Herr Bausch erläutert seinen Bürgerantrag. Seine Präsentation wird der Niederschrift in Allris beigefügt. Er führt aus, dass die Breiniger Straße im Bereich der Einmündung des Schildchenwegs häufig mit überhöhter Geschwindigkeit befahren wird. Die Straße übernehme eine Verbindungsfunktion zwischen Aachen-Kornelimünster und Stolberg-Breinig und weist eine entsprechende Verkehrsbelastung auf. Für querende Fußgänger*innen entstehe hieraus ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Ziel des Antrags ist die Einrichtung eines gesicherten Fußgängerüberwegs. Der Antragsteller stellt die örtliche Situation anhand einer Präsentation dar. Er beschreibt die Verkehrsführung sowie die bestehenden Querungsmöglichkeiten und hebt hervor, dass insbesondere Kinder und ältere Menschen beim Überqueren der Straße gefährdet seien. Aufgrund der hohen Fahrgeschwindigkeiten entstehen lange Wartezeiten und unsichere Querungssituationen. Aus seiner Sicht sei eine bauliche oder verkehrsrechtliche Sicherung erforderlich, um die Verkehrssicherheit nachhaltig zu verbessern.
Herr Hamblock erläutert, aus Sicht der Verwaltung, dass es sich bei der Breiniger Straße um eine Landesstraße handele, die sich in der Baulast des Landesbetriebs Straßen.NRW befinde. Die Zuständigkeit für die Anordnung eines Fußgängerüberwegs liege daher nicht bei der Stadt Aachen. Weiter führt Herr Hamblock aus, dass die Anordnung eines Fußgängerüberwegs außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen einer Landesstraße üblicherweise nicht vorgenommen werde. Der Landesbetrieb habe sich hierzu bereits ablehnend geäußert.
Ungeachtet dessen veranlasse die Verwaltung Geschwindigkeitsmessungen, um die Situation objektiv bewerten zu können. Die Messergebnisse des Ordnungsamtes lägen vor und würden derzeit ausgewertet. Anschließend erfolge eine Bewertung gemeinsam mit der Polizei und weiteren beteiligten Dienststellen. Auf dieser Grundlage könnten gegebenenfalls alternative Maßnahmen geprüft werden. Ein Ergebnis dieses Prozesses stelle die Verwaltung für April 2026 in Aussicht.
Ein Gast aus dem Publikum erkundigt sich nach den Unfallzahlen im betroffenen Bereich und fragt insbesondere, ob es bereits zu Unfällen mit Personenschäden gekommen ist.
Herr Hamblock, der ebenfalls Vorsitzender der Unfallkommission ist, antwortet, ihm lägen hierzu aktuell keine konkreten Zahlen vor und derzeit könnten keine entsprechenden Angaben vorgetragen werden.
Eine weitere Wortmeldung aus dem Publikum regt die Einrichtung einer bedarfsgesteuerten Ampelanlage an.
Herr Hamblock erläutert, dass eine solche Anlage planerisch grundsätzlich möglich ist. Die Zuständigkeit liegt jedoch bei Straßen.NRW. Zudem müssten technische Voraussetzungen sowie die verkehrliche Funktion der Breiniger Straße berücksichtigt werden. Als Verbindungsachse müsse der Verkehrsfluss grundsätzlich gewährleistet bleiben. Einschränkungen seien nach der geltenden Rechtslage nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Er führt weiter aus, dass die Ortsdurchfahrtsgrenzen (OD-Grenzen) festgelegt sind und ein Versetzen des Ortsschildes nicht ohne Weiteres möglich sei.
Herr Wiedau betont die Brisanz des Anliegens und appelliert, auf Straßen.NRW einzuwirken. Er hält es für sinnvoll, den Antrag nach Auswertung der Geschwindigkeitsmessungen mit den entsprechenden Zahlen in die zuständige Bezirksvertretung einzubringen.
Eine weitere Meldung aus dem Publikum schlägt als Zwischenlösung die Anbringung von Verkehrsspiegeln vor.
Herr Hamblock erläutert, Verkehrsspiegel seien in solchen Situationen problematisch. Sie könnten zu Fehleinschätzungen führen, da Fahrzeuge in Kurven anders wahrgenommen würden. Zudem suggerierten Spiegel Fußgänger*innen unter Umständen eine trügerische Sicherheit. Eine verlässliche Lösung stellten sie seiner Ansicht nach daher nicht dar.
Herr Bausch thematisiert die Frage, ob es sich um eine geschlossene Ortschaft handele. Er macht darauf aufmerksam, dass die Vorschriften vom Ortsschild an gelten.
Herr Hamblock betont, dass die Ortsdurchfahrtsgrenzen von entscheidender Bedeutung seien. Jenseits dieser Abgrenzungen obliege die Zuständigkeit dem jeweiligen Bundesland.
Oberbürgermeister Dr. Ziemons weist abschließend darauf hin, dass es bei Straßen.NRW einen neuen Gebietsleiter gebe. Er kündigt an, die Zusammenarbeit sowie mögliche Lösungsansätze im direkten Austausch zu besprechen.
Beschluss
Erläuterungen
Anlass
Gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW wurde ein Bürgerantrag gestellt, der sich mit der Einrichtung eines gesicherten Fußgängerüberwegs über die Breiniger Straße befasst (s. Anlage 1). Gegenstand des Antrags ist die Einrichtung eines gesicherten Fußgängerüberwegs über die Breiniger Straße.
Die Breiniger Straße übernimmt die Verbindungsfunktion zwischen Aachen-Kornelimünster und Stolberg-Breinig. Sie befindet sich in der Baulast des Straßenbaulastträgers strassen.nrw und damit nicht in der Zuständigkeit der Stadt Aachen.
Nach Darstellung des Antragstellenden wird Straße an der Einmündung des Schildchenweg häufig mit überhöhter Geschwindigkeit befahren und führe zu einem erheblichen Risiko für querende Fußgänger.
In dem Bürgerantrag wird der Wunsch nach Einrichtung eines gesicherten Fußgängerüberwegs geäußert.
Erläuterung der Verwaltung
Die Anordnung eines Fußgängerüberwegs außerhalb der OD - Grenzen einer Landesstraße wird üblicherweise nicht vorgenommen. Der Landesbetrieb hat sich dazu entsprechend negativ geäußert.
Die Verwaltung hat zur Einschätzung der Situation dennoch die Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen veranlasst. Gegebenenfalls ergeben sich aus den erhobenen Daten Hinweise, mit denen die vorliegende Situationsbeschreibung gestützt und andere Maßnahmen entwickelt werden können.
Aktuell liegen Messeergebnisse des Ordnungsamtes vor, die seitens der Verwaltung noch ausgewertet und anschließend mit der Polizei und anderen Dienststellen bewertet werden müssen. Ein Ergebnis dieses Prozesses kann voraussichtlich bis zur Sitzung des Bürgerforums im April 2026 zusammengestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 1021194
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1021194
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-02-09 FB 68_0063_WP19 Buergerantrag zur Ein SAO.pdf
10.2.2026
171.0 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 4.2
- Sitzung
- Sitzung des Bürgerforums
- Gremium
- Bürgerforum
- Datum
- Di., 10.02.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Status
- öffentlich
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Zusätze
- es wird mündlich berichtet
- Geändert
- 17.3.2026
- Inhalt abgerufen
- 24. April 2026 um 11:13