11. Februar 2026 um 17:00, Rathaus
TOP 8Öffentlich

Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen durch Hinzuziehung von Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe in der 19. Wahlperiode

FB 56/0036/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Voßkötter (GRÜNE) zeigt sich erfreut über die heute vorliegende Beschlussfassung und bedankt sich bei allen Beteiligten, die diesen Prozess begleitet haben. Wie der Lenkungsausschuss der AG Behindertenhilfe in seinem Schreiben vom 17.11.2025 deutlich mache, bilde dies die erste wichtige Stufe auf dem Weg zur politischen Partizipation. Die Ausführungen des Lenkungsausschusses belegen jedoch auch, dass die vollständige politische Partizipation noch lange nicht erreicht sei. Aus ihrer Sicht sei es hierbei besonders schwierig, dass Aufwendungen, für beispielsweise erforderliche Fahrdienste oder Gebärdendolmetscher*innen, nicht von der Stadt Aachen übernommen werden. Dies schaffe eine unnötige Hürde, die einige Mitglieder der AG Behindertenhilfe davon abhalte, selbst als Vertreter*innen an den Ausschüssen teilzunehmen. Auch eine Aufwandsentschädigung für die Sitzungsteilnahme werde nicht gezahlt. Sie bittet, diese Thematik weiter zu verfolgen und auf die Bedürfnisse der betroffenen Person einzugehen, um echte Beteiligungsmöglichkeiten zu schaffen.

Ratsfrau Heuser (Die Linke) fragt, ob die Hinzuziehung von Mitgliedern der AG Behindertenhilfe unbürokratischer, ohne eine sich wiederholende Beschlussfassung organisiert werden könne. Knapp 10 % der Bevölkerung in Deutschland habe eine Schwerbehinderung und Teilhabe und Mitsprache sollte längst selbstverständlich sein.

Oberbürgermeister Dr. Ziemons dankt, unter Verweis auf die Gemeindeordnung, für die Anregungen.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dass die Ausschüsse des Rates der Stadt, soweit gesetzlich möglich, die Möglichkeit nutzen können, im Rahmen der politischen Partizipation Vertreter*innen der Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe bis zum Ende der 19. Wahlperiode zu Beratungen hinzuzuziehen. Dabei ist eine sitzungsbezogene Entsendung erforderlich.

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dass die Ausschüsse des Rates der Stadt, soweit gesetzlich möglich, die Möglichkeit nutzen können, im Rahmen der politischen Partizipation Vertreter*innen der Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe bis zum Ende der 19. Wahlperiode zu Beratungen hinzuzuziehen. Dabei ist eine sitzungsbezogene Entsendung erforderlich.

Erläuterungen

In seiner Sitzung vom 22.03.2023 hat der Rat der Stadt Aachen nach vorausgegangener Beratung der Vorlage „FB 56/0223/WP18“ den folgenden Beschluss gefasst:

„Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dass die Ausschüsse des Rates der Stadt, soweit gesetzlich möglich, die Möglichkeit nutzen können, im Rahmen der politischen Partizipation Vertreter*innen der Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe bis zum Ende der 18. Wahlperiode zu Beratungen hinzuziehen. Dabei ist eine sitzungsbezogene Entsendung erforderlich. Der Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 11.05.2021 gilt damit als erledigt.“

Durch diesen Beschluss wurden Menschen mit Behinderungen grundsätzlich in die kommunalpolitischen Entscheidungsprozesse einbezogen.

Die Aufgabenstellung der politischen Partizipation folgt unverändert insbesondere aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), welche die Vorgabe enthält, die volle und wirksame politische Teilhabe der Menschen mit Behinderungen umzusetzen. Die Bundesrepublik Deutschland hat die UN-BRK im Jahr 2009 ratifiziert. Das Land NRW hat zuvor bereits 2003 mit dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) rechtliche Schritte ergriffen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Die Gemeinden und Gemeindeverbände sind dazu aufgefordert, partizipative Strukturen zu schaffen und zu unterstützen.

In der Stadt Aachen ist die Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe der Zusammenschluss der inAachen tätigen Behindertengruppen, - verbände, - vereine und Behindertenorganisationen. Sie vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderungen in allen Lebenslagen. Ziel ist die Mitgestaltung und Einflussnahme bei der Weiterentwicklung einer inklusiven Gesellschaft. Da Inklusion ein Querschnittsthema ist und somit multiple Lebensbereiche berührt sind, sollte eine Reihe unterschiedlicher Themenbereiche jeweils auch aus der behindertenpolitischen Perspektive betrachtet werden.

Der Lenkungsausschuss der Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe in der Stadt Aachen hat mit Schreiben vom 17.11.2025 an die Verwaltung sowie an die Ratsfraktionen das Anliegen formuliert, das in der 18. Wahlperiode etablierte Modell der Beteiligung fortzusetzen und dabei die Ausschüsse konkret benannt, in welche er Entsendungen gerne vornehmen möchte (siehe Anlage).

Zur Fortführung der politischen Partizipation bedarf es eines entsprechenden Beschlusses des Rates der Stadt Aachen der 19. Wahlperiode. Der diesbezügliche Beschlussvorschlag ist analog des Ratsbeschlusses vom 22.03.2023, nunmehr für die 19. Wahlperiode, formuliert.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-01-22 FB 56_0036_WP19 Politische Partizipa SAO.pdf

2.2.2026

867.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 11.02.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 17:38