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Verantwortungsvolle Regulierung von Cannabis auf kommunaler Ebene - Ratsantrag Nr. 450/18 der Fraktionen von GRÜNEN und SPD vom 10.09.2024

Dez II/0001/WP19 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Ratsfrau Braun (GRÜNE) erklärt, dass sie den Antrag aus der damaligen Sicht immer noch für sinnvoll erachte, da man mit einem regionalen Modellprojekt dem Schwarzmarkt in gewisser Weise hätte entgegenwirken können. Nun hoffe man, dass eine zukünftige Bunderegierung die Drogenpolitik wieder mehr in den Fokus rücken werde.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Erläuterungen

Mit Ratsantrag 450/18 beantragten die Fraktionen von GRÜNEN und SPD im Rat der Stadt Aachen folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Sollte sich das beabsichtigte Programm der Bundesregierung zur schrittweisen Legalisierung von Cannabis konkretisieren, setzt die Stadt Aachen sich dafür ein, dass gemeinsam mit der Städteregion ein wissenschaftlich konzipiertes sowie begleitetes und zur Region passgenaues Modellvorhaben zur Abgabe von Cannabis in Aachen durchgeführt wird. Dazu soll geprüft werden, wie dieses konkret umgesetzt werden kann und mit welchem personellen sowie finanziellen Aufwand dieses verbunden wäre.
  2. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, zunächst konkrete kritische Frage- und Problemstellungen mit der Städteregion Aachen zu prüfen und anschließend zu prüfen, ob eine Bewerbung von Stadt Aachen und Städteregion Aachen für die Durchführung eines solchen Modellvorhabens möglich ist.
  3. Sofern die Prüfung aus Punkt 2 zeigt, dass eine Bewerbung möglich ist, so sind die Rahmenbedingungen unter Einhaltung medizinischer, gesundheitlicher und sozialer Aspekte sowie unter Einhaltung des Kinder- und Jugendschutzes durch die Verwaltung zu eruieren. Darüber hinaus sollen insbesondere die Herausforderungen angesichts der geografischen Lage als Grenzregion berücksichtigt werden. Die Verwaltung wird für diesen Fall damit beauftragt, einen entsprechenden Antrag vorzubereiten und den zuständigen Ausschüssen zum Beschluss vorzulegen.
  4. Die Träger und Einrichtungen der Suchthilfe in Aachen werden bei der Erarbeitung und Umsetzung des Modellprojektes einbezogen. Dabei solll geprüft werden, ob und - wenn ja - inwiefern die Präventionsarbeit in diesem Bereich ausgebaut werden muss.
  5. Die Verwaltung berichtet hierzu im Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie, im Kinder- und Jugendausschuss und im Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung.

Bislang ist die von der Bundesregierung in letzter Legislaturperiode angekündigte "zweite Säule" des Cannabisgesetzes, mit welcher regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten ermöglicht werden sollten, nicht umgesetzt worden.

Auch fehlt im derzeitigen Koalitionsvertrag ein Verweis auf die Absicht, diese weiterhin zu verfolgen.

Vielmehr verweist die Bundesregierung in jeglichen Antworten auf entsprechende Anfragen (BT-Drucksachen Nr. 21/1093 "Ein Jahr Anbauvereinigungen und Cannabisgesetz"; Nr. 21/1125 "Perspektiven nach der Entkriminialisierung von Cannabis - Ausblick unter der neuen Koalition aus CDU, CSU und SPD"; Nr. 21/1513 "Kommunale Vorstöße zur Erprobung des legalen Cannabisverkaufs - rechtliche Einschätzung durch die Bundesregierung vor dem Hintergrund der angekündigten zweiten Säule der Cannabislegalisierung" etc.) auf eine Evaluation der bisherigen Maßnahmen zur Cannabislegalisierung.

Darüber hinaus gibt der bisherige gesetzliche Rahmen die Möglichkeit nach § 2 Abs. 4 des Konsumcannabisgesetzes i.V.m. der Konsumcannabis-Wissenschafts-Zuständigkeitsverordnung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung eine Erlaubnis zu beantragen. Hiernach bedarf einer Erlaubnis, wer Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken besitzen, anbauen, herstellen, einführen, ausführen, erwerben, entgegennehmen, abgeben, weitergeben, Cannabinoide aus der Cannabispflanze extrahieren oder mit Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken Handel treiben will.

Laut Bundestagsdrucksache 21/3133 wurde, Stand 21.11.2025, von den in diesem Zusammenhang gestellten Anträgen noch keiner bewilligt. Antragsberechtigt ist nach Wortlaut des Gesetzes der jeweilige Interessent, nicht jedoch die Kommune, in deren Zuständigkeitsgebiet ein solches Modellprojekt umgesetzt werden sollte.

Eine entsprechende Bewerbung der Stadt Aachen als "Modellregion" zur kommerziellen Abgabe von Cannabis i.S.d. zweiten Säule der Cannabislegalisierung kann demnach derzeit - und je nach Evaluationsergebnis und darauffolgender Entscheidung der Bundesregierung ggf. auch dauerhaft - nicht erfolgen.

Insofern können die geforderten Beschlüsse – mangels bundesgesetzlicher Grundlage – kurz- bis mittelfristig nicht umgesetzt werden. Die langfristige Umsetzbarkeit ist von äußeren Faktoren abhängig.

Der Ratsantrag 450/18 gilt hiermit als behandelt.

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-01-05 Dez II_0001_WP19 Verantwortungsvolle SAO.pdf

28.1.2026

742.3 KB

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 11.02.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
Dezernat II
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 17:38