Ratsantrag 461/18 der Fraktionen GRÜNE und SPD vom 28.01.2025 – Dynamisierung der Zuschüsse für freie Träger der Sozial- und Jugendhilfe
FB 56/0035/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Tillmanns betont, dass durch die vorgeschlagene jährliche Dynamisierung der Leistungen an die freien Träger eine grundlegende Änderung des aktuellen Verfahrens herbeigeführt werde, sofern sich der Ausschuss dem anschließe. In den vergangenen Jahren hätten die Anträge aus der Trägerlandschaft zwar stets gut bedient werden können. Nichtsdestotrotz verschärfe sich die Haushaltslage und die Beratungen würden herausfordernder. Die Dynamisierung gebe den Trägern eine Planungssicherheit, gleichzeitig seien dann aber keine Erhöhungsanträge mehr möglich. Dies entlaste die Verwaltung und Politik in den Haushaltsberatungen. Den Vorschlag, den TVÖD-L als Berechnungsgrundlage heranzuziehen, könne er nachvollziehen. Die StädteRegion Aachen dynamisiere bereits die Zuschüsse, er wünsche sich, dass die Stadt Aachen dies ebenfalls umsetze.
Frau Wallraff merkt an, dass es für die freien Träger schwierig sei, jedes Jahr zu kalkulieren, ob die finanziellen Mittel ausreichen würden oder nicht. Nicht nur für die Verwaltung und die Politik sei die Dynamisierung eine zeitliche Entlastung, sondern auch für die Träger selbst. Das Verfahren führe eine Gleichbehandlung aller Träger sowie eine Planungssicherheit herbei, sie bittet daher um einen einstimmigen Beschluss.
Frau Schmitt-Promny schließt sich den bisherigen Ausführungen an. Die StädteRegion habe die Erfahrung gemacht, dass die Dynamisierung eine Stabilität unterstütze, da den Trägern von vornherein bekannt sei, wie hoch die zu erwartenden Zuschüsse ausfallen würden.
Frau Hoffmann bekräftigt, dass die Dynamisierung mit Blick auf die Planungs- und Finanzierungssicherheit auch von den freien Trägern begrüßt werde. Sie wirft allerdings mehrere Fragestellungen hierzu in den Raum:
- Sofern es im Einzelfall doch zu berechtigten Einzelanträgen kommen sollte, erkundigt sie sich nach den Möglichkeiten für den betreffenden Träger.
- Es gebe Unterschiede in den tariflichen Grundlagen eines jeden Trägers. Sie befürchtet aufgrund dessen ein finanzielles Ungleichgewicht in der Trägerlandschaft. Insbesondere kleinere Träger stünden dann vor der Schwierigkeit, Schwankungen auszugleichen.
- Infolge von Tarifabschlüssen, Stufensteigerungen oder anderen Einkommensänderungen könnten sich Schwankungen in den Personalkosten ergeben. Auch hier sehe sie größere Träger im Vorteil, die zunächst höheren Kosten besser auffangen zu können als kleinere Träger. Ihrer Ansicht nach sollte die Dynamisierung derartige Schwankungen über die Zeit ausgleichen.
Herr Küppers bringt zum Ausdruck, dass sich die CDU-Fraktion der Vorlage anschließen könne. Zu den Ausführungen von Frau Hoffmann regt er an, die aufgrund des Wegfalls der Einzelanträge freiwerdenden zeitlichen Kapazitäten dazu zu nutzen, die Leistungsvereinbarungen mit den Trägern nachzuschärfen. Manche der Leistungsvereinbarungen seien nicht mehr aktuell, gegebenenfalls könnten hier Finanzierungslücken identifiziert und geschlossen werden.
Frau Schmitt-Promny unterstützt den Beitrag von Herrn Küppers. Hinsichtlich möglicher Schwankungen sehe sie es jedoch als eine betriebswirtschaftliche Aufgabe des Trägers an, wie er damit umgehe. Aufgrund der angespannten Haushaltslage müsse gut geprüft werden, wie die Anforderungen mit den vorhandenen finanziellen Mitteln gestemmt werden könnten. Insbesondere kleineren Trägern empfehle sie, frühzeitig den Kontakt zu Verwaltung und Politik zu suchen, sofern sich hier Finanzierungsschwierigkeiten anbahnen würden, um gegebenenfalls eine individuelle Lösung zu finden. In diesen Fällen wünsche sie sich eine solidarische Haltung in der Trägerlandschaft, wenn für einen kleineren Träger eine Einzelfalllösung entwickelt werde.
Herr Brehm unterstützt die bisherigen Wortmeldungen. Er spricht sich dafür aus, die weitere Entwicklung abzuwarten. Er sei aber zuversichtlich, dass im Notfall auch Lösungen gefunden werden könnten, so wie in der Vergangenheit.
Auch Frau Frenzel betont, dass es bislang stets einen guten Umgang miteinander gegeben habe. Es sei wichtig, gerade bei strukturellen Defiziten im Austausch zu bleiben.
Herr Tillmanns bekräftigt dies. Der Ausschuss habe die freien Träger immer gut im Blick behalten, die Diskussionen seien stets sachlich und fraktionsübergreifend gewesen. In diesem Punkt könne er die kleineren Träger beruhigen. Gleichwohl sei das Ziel des Antrags klar formuliert und es bleibe abzuwarten, wie es sich entwickele.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, zu beschließen, zur Dynamisierung der Zuschüsse für die freien Träger der Sozial- und Jugendhilfe, dass die Verwaltung ab dem Haushaltsjahr 2026 grundsätzlich eine Indexierung der Zuschussbeträge des jeweiligen Vorjahres gemäß dem von ihr in der Vorlage beschriebenen Verfahren zur Indexierung anstrebt und die dazu erforderlichen Finanzmittel, vorbehaltlich der Haushaltskonsolidierung, in den jeweiligen Haushaltsplan einstellt.
Der Ausschuss für Soziales und Demographie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, zu beschließen, zur Dynamisierung der Zuschüsse für die freien Träger der Sozial- und Jugendhilfe, dass die Verwaltung ab dem Haushaltsjahr 2026 grundsätzlich eine Indexierung der Zuschussbeträge des jeweiligen Vorjahres gemäß dem von ihr in der Vorlage beschriebenen Verfahren zur Indexierung anstrebt und die dazu erforderlichen Finanzmittel, vorbehaltlich der Haushaltskonsolidierung, in den jeweiligen Haushaltsplan einstellt.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt, zur Dynamisierung der Zuschüsse für die freien Träger der Sozial- und Jugendhilfe, dass die Verwaltung ab dem Haushaltsjahr 2026 grundsätzlich eine Indexierung der Zuschussbeträge des jeweiligen Vorjahres gemäß dem von ihr in der Vorlage beschriebenen Verfahren zur Indexierung anstrebt und die dazu erforderlichen Finanzmittel, vorbehaltlich der Haushaltskonsolidierung, in den jeweiligen Haushaltsplan einstellt.
Erläuterungen
Mit Datum des 28.01.2025 haben die Fraktionen GRÜNE und SPD den Ratsantrag „Dynamisierung der Zuschüsse für freie Träger der Sozial- und Jugendhilfe“ gestellt (Ratsantrag 461/18).
Dieser Ratsantrag beinhaltet die drei folgenden Punkte:
"1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuwendungsbescheide und Leistungsvereinbarungen über die Förderung der freien Träger in Jugend- und Sozialhilfe in der Form anzugleichen, dass beide vertragliche Regelungen über eine langfristige Planbarkeit für die Träger gewährleisten.“
„2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der Zuschüsse an die freien Träger aus dem Haushaltsjahr 2025 eine Indexierung der Zuschüsse zu erarbeiten, die sich an den Tarifabschlüssen des TV-L orientiert und für alle Träger gleichermaßen Anwendung findet. Diese Indexierung ist als Grundsatzbeschluss den Fachausschüssen und dem Rat rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen zur Abstimmung vorzulegen.“
„3. Die hierfür nötigen Finanzmittel sind von der Verwaltung in die Haushaltspläne einzustellen. Das Verfahren soll in den Beratungen zum Haushalt 2026 zum ersten Mal Anwendung finden. Das bisherige Antragsverfahren in den o.g. Ausschüssen wird hiervon ersetzt.“
Zu Punkt 1. des Ratsantrags
Zur Gewährung der jährlichen Zuschüsse an die jeweiligen Träger verwendet die Verwaltung die beiden Instrumente a) des Zuwendungsbescheids (Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration) und
b) der Leistungsvereinbarung (Fachbereich Jugend und Schule und Fachbereich KiTa und Kindertagespflege).
Diese beiden Instrumente haben sich in den sie anwendenden Fachbereichen jeweils bewährt und sind entsprechend etabliert. Demgegenüber würde die Umstellung der gesamten Zuschussgewährung von entweder dem Verfahren der Leistungsvereinbarung auf das Verfahren des Zuwendungsbescheids (oder umgekehrt) für den jeweils betroffenen Fachbereich einen enormen zusätzlichen Verwaltungsaufwand zur Folge haben. Im Rahmen eines in der zurückliegenden Wahlperiode zum vorliegenden Ratsantrag stattgefundenen interfraktionellen Gesprächs wurde daher vereinbart, diese beiden Instrumente aus Gründen der Verfahrensökonomie jeweils fortzuführen. Bislang haben die Zuwendungsbescheide in aller Regel den Gültigkeitszeitraum von einem Jahr (=Haushaltsjahr). Die Leistungsvereinbarungen haben standardmäßig einen Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren (nach Ablauf treten jährliche Verlängerungen ein, sofern nicht innerhalb der Kündigungsfrist die Kündigung erfolgt).
Die mit dem Ratsantrag beauftragte Angleichung hat zum Ziel, “eine langfristige Planbarkeit für die Träger (zu) gewährleisten.” Eine solche Gewährleistung setzt voraus, dass sowohl in den Zuwendungsbescheiden als auch in den Leistungsvereinbarungen mehrjährige Gültigkeitszeiträume festgelegt bzw. vereinbart werden. Bei Fördergegenständen mit vergleichsweise erst kurzer Historie, solchen mit ausstehenden Evaluationen und auch in Fällen mit vorwiegend Projektcharakter sind ggf. kürzere Gültigkeitszeiträume erforderlich. Im weiteren Verlauf der Folgejahre kann in solchen Fällen bei erfolgter Bewährung der Förderung und Verstetigung der Förderabsicht auf längere Gültigkeitsszeiträume umgestellt werden. Bei Vorliegen von entsprechenden Gründen muss im Einzelfall jedoch auch unbenommen bleiben, zunächst einen einjährigen Gültigkeitszeitraum festzulegen/zu vereinbaren.
Zu Punkt 2. des Ratsantrags
Der Ratsantrag beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung einer an den Tarifabschlüssen des TV–L orientierten Indexierung. Die größtmögliche Orientierung an den Tarifabschlüssen des TV-L ist die Übernahme dieser Abschlüsse hinsichtlich ihrer Erhöhungssätze der Tabellenentgelte. Grundsätzlich werden daher die jeweils zur Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs bekannten Tarifabschlüsse des TV-L für die Indexierung der Zuschüsse zu Grunde gelegt. Aus Gründen der Planbarkeit sowie aus Gründen der gegebenen terminlichen Rahmenbedingungen zur Aufstellung des jährlichen Haushaltsplans folgt daraus, dass der jeweilige tarifliche Erhöhungssatz der Tabellenentgelte eines Jahres zum maßgeblichen Indexwert für die Dynamisierung der Zuschüsse des jeweiligen Folgejahres wird.
Fiktives Beispiel
Die Tarifparteien des TV-L vereinbaren eine Erhöhung der Tabellenentgelte zum 01.04.2026 um 3 %. Dies hat zur Folge, dass der Erhöhungssatz von 3 % in die Haushaltsplanung des Jahres 2027 einfließt und die Zuschüsse der Träger grundsätzlich ab dem 01.01.2027 um 3 % gegenüber der Höhe des jeweiligen Zuschusses des Jahres 2026 erhöht werden.
In dieser Systematik wird die Indexierung sodann bei den jeweiligen Aufstellungen des Haushaltsplans der kommenden Jahre entsprechend fortgesetzt. Sie bietet weitgehend die Gewähr, dass zur Planung eines kommenden Haushaltsjahrs stets der maßgebliche Tarifabschluss/Indexwert bereits feststeht und erfüllt so die Anforderung der langfristigen Planbarkeit.
Der zuletzt erfolgte TV-L-Abschluss aus der Tarifrunde 2023 besitzt eine Laufzeit bis zum 31.10.2025. Er beinhaltet:
- keine Erhöhung zum 01.10.2023
- eine Erhöhung um 4,76 % zum 01.11.2024
- eine Erhöhung um 5,5 % zum 01.02.2025.
Die zum 01.02.2025 erfolgte Tariferhöhung wurde bereits bei der Erhöhung der Zuschüsse des Jahres 2025 berücksichtigt und kann daher für das Jahr 2026 nicht erneut Anwendung finden.
Zum Einstieg in das Verfahren einer definierten Indexierung mit Beginn zum Jahr 2026 liegt somit die Notwendigkeit vor, für das Jahr 2026 einmalig eine hilfsweise Rechengröße zu Grunde zu legen. Diese Rechengröße ist so zu bilden, dass sie eine realistische Wahrscheinlichkeit bietet, der künftigen Tariferhöhung nahe zu kommen, ohne dabei jedoch den städtischen Haushaltsplan durch einen zu hoch angesetzten Steigerungssatz überzubelasten.
Als Datenbasis zur Ermittlung dieser hilfsweisen Rechengröße wurden die Tarifabschlüsse TV-L und die jährlichen Inflationsraten für den Zeitraum 2015 bis 2024 herangezogen. Unter Auswertung dieser Daten hat die Verwaltung den Erhöhungssatz von 3,5 % ermittelt. Dieser Erhöhungssatz wird im Regelfall auf die den freien Trägern im Haushaltsjahr 2025 gewährten Zuschüsse zur abschließenden Festsetzung der Zuschüsse für das Jahr 2026 angewendet.
Die Verwaltung strebt im weiteren Verlauf der Konsolidierung die Fortschreibung der Indexierung auf Basis der vorgelegten Berechnungsmethodik an.
Zu Punkt 3. des Ratsantrags
Aus den zu Punkt 2. erfolgten Ausführungen resultiert, dass die betroffenen Ansätze für die Gewährung der Zuschüsse an die freien Träger grundsätzlich wie folgt in den Haushaltsplan 2026 einzustellen sind:
Ansatzhöhe des Jahres 2025 x 103,5 % = Ansatzhöhe 2026 ff..
Mit dem in dieser Vorlage beschriebenen Verfahren erfolgt die Umsetzung der mit dem Ratsantrag erfolgten Maßgabe „Das bisherige Antragsverfahren in den o.g. Ausschüssen wird hiervon ersetzt.“. Daraus folgt, dass beginnend mit den Beratungen zum Haushalt des Jahres 2026 keine Erhöhungsanträge der Träger mehr in den Fachausschüssen gesondert beraten werden. Stattdessen erfolgt für die Träger einheitlich die Dynamisierung der Zuschussbeträge gemäß der dargestellten Indexierung. Lediglich in begründeten Ausnahmefällen können noch gesonderte Beschlussvorlagen erforderlich werden, insbesondere bei substanziellen Veränderungen des Leistungsumfangs sowie bei Leistungsangeboten, zu denen über den Beginn oder die Fortsetzung einer Förderung grundsätzlich zu beschließen ist.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Auf Basis der durch den Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration auf Grundlage der entsprechenden Beschlüsse für das Jahr 2025 an die freien Träger insgesamt gezahlten Zuschüsse in Höhe von rund 2.270.900 € ergibt eine Steigerung um einen Prozentpunkt eine jährliche Mehrbelastung für den städtischen Haushalt 2026 ff. in Höhe von rund 22.700 €. Die Anwendung des Erhöhungssatzes von 3,5 % (siehe dazu ausführlich in den Erläuterungen) ergibt eine jährliche Mehrbelastung für den städtischen Haushalt 2026 ff. in Höhe von rund 79.500 €, für die Jahre 2026 bis 2029 somit insgesamt 318.000 €.
Für den Fachbereich Jugend und Schule ergibt sich bei der Anwendung des Erhöhungssatzes von 3,5 % eine Mehrbelastung für den städtischen Haushalt 2026 ff. in Höhe von 662.200 € (2026: 164.800 € / 2027: 165.300 € / 2028: 165.800 € / 2029: 166.300 €).
Für den Fachbereich KiTa und Kindertagespflege macht die Anwendung des Erhöhungssatzes von 3,5 % eine Mehrbelastung für den städtischen Haushalt 2026 ff. in Höhe von 108.000 € (27.000 €/ Jahr für 2026 - 2029) aus.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 1021208
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1021208
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-01-21 FB 56_0035_WP19 Ratsantrag 461_18 de SAO.pdf
23.1.2026
2.2 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
- Gremium
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum
- Di., 03.02.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Zusätze
- Die Unterlagen wurden nachgereicht.
- Geändert
- 19.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Juli 2026 um 17:41