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Haushaltsplanberatung 2026 einschl. Finanzplanung bis 2029

FB 02/0017/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Hierzu liegen zwei Tischvorlagen vor (s. Anhang).

Es gibt keine Wortmeldungen.

Beschluss

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft, Wissenschaft und Regionalentwicklung beschließt - aus-schließlich der Personalaufwendungen - die Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne (konsumtiver Teil) entsprechend der vorgelegten Unterlagen des Haushaltsplanentwurfs 2026 und der Finanzplanung 2027 – 2029 (einschließlich einer möglichen Veränderungsnachweisung) in Verbindung mit in der Sitzung beschlossenen Einzeländerungen. Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft, Wissenschaft und Regionalentwicklung beschließt darüber hinaus die in den Teilfinanzplänen 2026 veranschlagten Investitionen (für die Jahre 2027 - 2029) einschließlich der beschlossenen Einzelveränderungen. Er beschließt die Produktblätter in der vorgelegten Form einschließlich in der Sitzung beschlossener Einzelveränderungen.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft, Wissenschaft und Regionalentwicklung beschließt - aus-schließlich der Personalaufwendungen - die Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne (konsumtiver Teil) entsprechend der vorgelegten Unterlagen des Haushaltsplanentwurfs 2026 und der Finanzplanung 2027 – 2029 (einschließlich einer möglichen Veränderungsnachweisung) in Verbindung mit in der Sitzung beschlossenen Einzeländerungen.

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft, Wissenschaft und Regionalentwicklung beschließt darüber hinaus die in den Teilfinanzplänen 2026 veranschlagten Investitionen (für die Jahre 2027 - 2029) einschließlich der beschlossenen Einzelveränderungen.

Er beschließt die Produktblätter in der vorgelegten Form einschließlich in der Sitzung beschlossener Einzelveränderungen.

Erläuterungen

Der Entwurf des Haushaltsplans 2026 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung wurde am 17.12.2025 in den Rat der Stadt Aachen eingebracht und zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse verwiesen.

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft, Wissenschaft und Regionalentwicklung (AAWWR) berät im Rahmen seiner Zuständigkeit die in den Anlagen dargestellten Haushaltsansätze der Produkte

021301 „Statistische Erhebungen und Auswertungen“, 150101 „Europa und Regionalentwicklung“, 150201 „Beschäftigungs- und Projektförderung“ und 150202 „Standortentwicklung und Gewerbeflä-chenmanagement.

Zu den in diesen Produkten veranschlagten Personal- und Versorgungsaufwendungen sowie -auszahlungen sind keine gesonderten Beschlüsse des AAWWR erforderlich, da diese – entspre-chend der geltenden Zuständigkeitsordnung – im Personal- und Verwaltungsausschuss beraten wer-den.

Darüber hinaus berät der AAWWR einzelne PSP-Elemente aus dem Produkt 150103 „Wissenschaft und digitale Innovationen“. Hintergrund ist die durch den Rat der Stadt Aachen in seiner konstituie-renden Sitzung am 05.11.2025 gemäß § 57 GO NRW beschlossene Neubildung und Neustrukturie-rung der Ausschüsse. Zur Hebung von Synergieeffekten wurde anstelle der bisherigen Zuständig-keitsverteilung für Digitalisierungsthemen ein eigenständiger Ausschuss für Digitalisierung einge-richtet. Der bisherige Ausschuss für „Wissenschaft und Digitalisierung“ entfällt damit.

Infolge dieser organisatorischen Neuausrichtung sowie aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben und neuer Ratsbeschlüsse wird die Zuständigkeitsordnung angepasst. Dies erfordert eine Teilung des bisherigen Produktes 150103 in die zwei eigenständigen Produkte „Wissenschaft“ und „Digitale Innovationen“. Die Umsetzung erfolgt im laufenden Haushaltsjahr. Im Rahmen der aktuellen Haus-haltsberatungen beschließt der AAWWR ausschließlich über die dem Bereich Wissenschaft zuge-ordneten PSP-Elemente des bisherigen Produktes 150103.

Als Anlage zur Vorlage liegen die kontenscharfen Übersichten über den Ergebnisplan, den kon-sumtiven Finanzplan, den Investitionsplan (einschließlich ggf. enthaltener Verpflichtungsermächti-gungen) sowie die entsprechenden Produktblätter auf Basis des Haushaltsplanentwurfs 2026 zu-grunde.

Ebenso wurde eine Priorisierungsliste für Investitionen über 150.000,00 € seitens des Fachbereiches Finanzsteuerung zur Verfügung gestellt. Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung nunmehr be-schlossen, dass diese Liste zur weiteren inhaltlichen Beratung der einzelnen Maßnahmen in die Fachausschüsse verwiesen werden soll.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Detaillierte Angaben befinden sich im Anhang zu dieser Vorlage.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Mehrheitlich, 1 Gegenstimme

Weitere Dokumente (5)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-01-26 FB 02_0017_WP19 Haushaltsplanberatun SAO.pdf

23.2.2026

1.5 MB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft, Wissenschaft und Regionalentwicklung
Gremium
Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft, Wissenschaft und Regionalentwicklung
Datum
Mi., 25.02.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
Geändert
26.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Juli 2026 um 12:11