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Verkehrssicherheitskonzept Fußgängertunnel – Antrag der SPD-Fraktion vom 04.05.2025

FB 68/0053/WP19 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Frau Bezirksvertreterin Kempen (Grüne) äußert sich zufrieden über die ausführliche Beantwortung der Verwaltung und die angekündigte zeitnahe Errichtung der Hinweisschilder. Die durch die Verkehrszählung ermittelten Zahlen der Rad fahrenden Personen seien erschreckend.

Herr Bezirksvertreter Willsch (SPD) bringt seinen Unmut zur Vorlage zum Ausdruck. Aus seiner Sicht gefährdet jede*r Fahrradfahrende die Fußgänger*innen und die Errichtung der Schilder sei schon vor langer Zeit angekündigt worden. Er zeigt sich verärgert über die bisherige mangelnde Umsetzung seit der Brückensperrung im Juli 2025.

Herr Bezirksvertreter Beckers (CDU) ergänzt, dass die reine Aufstellung von Hinweisschildern die Problematik nicht lösen werde. Er sieht die Notwendigkeit von Kontrollen und entsprechender Durchsetzung der verkehrsrechtlichen Regelungen. Hierzu sollte aus seiner Sicht die Polizei mindestens während der Schulwegzeiten vor Ort präsent sein.

Herr Bezirksbürgermeister Kehr sieht die Gefahr, dass auch die zusätzlichen Hinweisschilder zur Kenntnis genommen und dennoch ignoriert werden. Er schlägt vor, dass hierzu dringend Kontakt mit dem Bezirkspolizisten aufgenommen werden sollte und, dass die Verwaltung Hinweiszettel an Verkehrssünder*innen verteilt. Er schlägt vor, diesbezüglich eine Stellungnahme der Bezirksvertretung Aachen-Richterich an die Verwaltung zu verfassen.

Herr Bezirksvertreter Stoffel (Grüne) sieht ebenfalls die Gefahr, dass die Schilder weiterhin missachtet werden und bringt die Erfordernis weiterer Maßnahmen zum Ausdruck.

Frau Bezirksvertreterin Kuckelkorn (SPD) weist auf die bestehende Gefahrensituation für körperlich eingeschränkte Personengruppen hin aufgrund des Gefälles des Fußgängertunnels. Aus ihrer Sicht sollten Personen, die gegen die geltenden Vorschriften verstoßen und damit andere Personen gefährden, auf die individuellen Auswirkungen bei einer Verletzung hin sensibilisiert werden.

Herr Bezirksvertreter Dr. Behrens (FDP) sieht im Appell an die Vernunft der Verkehrsteilnehmenden wenig Erfolgsaussichten. Er schlägt vor, im weiteren Verlauf des Fußgängertunnels weitere Drängelgitter zu errichten.

Hierzu gibt Herr Bezirksbürgermeister Kehr zu bedenken, dass bereits insgesamt vier Hinderungsbügel am Fußgängertunnel bestehen und weitere eine zusätzliche Erschwerung zum Passieren des Tunnels für Rollstuhlfahrende darstellen würden.

Frau Bezirksamtsleiterin Moritz teilt mit, dass sie bereits Kontakt mit den Überwachungskräften des ruhenden Verkehrs des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung aufgenommen hat. Hier bestehen jedoch deutliche Zuständigkeitsregelungen, die ein Eingreifen für diese nicht zulassen. Sie wird nochmals Kontakt zum Bezirkspolizisten aufnehmen.

Herr Bezirksbürgermeister Kehr hält es für erforderlich, dass der Fachbereich Sicherheit und Ordnung sichtbar präsent sein sollte und entsprechende Hinweiszettel verteilen könnte.

Herr Bezirksvertreter Ehrig (CDU) betont die Notwendigkeit von Kontrollen und schlägt ein gestaffeltes Vorgehen vor, in dem zunächst eine Sensibilisierung und im Anschluss eine Ahndung erfolgen könnte.

Frau Bezirksvertreterin Kempen (Grüne) vermutet, dass ein Großteil der 400 fahrenden Verkehrsteilnehmenden Schulkinder auf deren Schulweg sind und empfiehlt eine Verbesserung der Verkehrserziehung in den Schulen.

Herr Bezirksbürgermeister Kehr fasst den gemeinsamen Austausch in einer Stellungnahme für die Verwaltung zusammen und schlägt vor, Kontakt mit dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung zur Verteilung von Handzetteln sowie der Polizei aufzunehmen. Als weiterer Schritt sei ein Ortstermin denkbar, um über weitere bauliche Maßnahmen zu beraten.

Diesem Vorgehen stimmt die Bezirksvertretung Aachen-Richterich einstimmig zu.

Anmerkung: Die Stellungnahme ist in Allris als Anlage beigefügt.

Erläuterungen

Seit Sommer 2025 laufen die Arbeiten zur Erneuerung der Brücke (Horbacher Straße, L 231) über die Bahnstrecke Aachen – Mönchengladbach in Aachen-Richterich. Die Maßnahme erfolgt in Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers Landesbetrieb Straßen.NRW, da sich der betreffende Bereich in einer „Außerortslage“ befindet. Die Gesamtdauer der Maßnahme beläuft sich nach Aussage des Landesbetrieb Straßen.NRW auf rund 2,5 Jahre. Die Arbeiten sehen eine Vollsperrung des zuvor genannten Bereichs bis zum 4. Quartal 2027 vor. Im Antrag der SPD-Fraktion Aachen-Richterich vom 04.05.2025 wurde die Verwaltung aufgefordert, ein Verkehrssicherungskonzept für den Fußgängertunnel zwischen der Roermonder Straße und der Horbacher Straße vorzulegen.

Die Verkehrskonzepte sowie Umleitungsstrecken für Fuß-, Rad- und motorisierten Individualverkehr wurden in verschiedenen Bezirksvertretungssitzungen sowie der Sondersitzung am 25.06.2025 und innerhalb der anschließenden Bürgerinformationsveranstaltung ausgiebig dargestellt und erläutert.

Verkehrliche Einordnung der Unterführung

Die bestehende Unterführung unter der Bahnlinie zwischen Horbacher Straße und Roermonder Straße stellt für den Fußverkehr die kürzeste Verbindung zwischen den durch die Bahnlinie getrennten Ortsteilen Richterichs dar. In Neu-Richterich wohnende Bürger*innen nutzen die Unterführung bspw. auf ihren Wegen zur Kirche St. Martinus und dem Friedhof in Alt-Richterich. Die Unterführung ist zudem Teil des Schulwegeplans der Schulkinder, die die Städt. Gemeinschaftsgrundschule Richterich besuchen.

In Alt-Richterich lebende Bürger*innen nutzen die Unterführung zum Beispiel auf ihren Wegen zum Bezirksamt und zum Wochenmarkt auf dem Rathausplatz. Ebenso befinden sich am Rathausplatz weitere zentrale Einrichtungen wie Geldinstitute und Gastronomiebetriebe.

Die Bedeutung der Unterführung wird durch die Sperrung der Horbacher Brücke verstärkt, da nun auch der Fußverkehr aus und in Richtung Hander Weg (Schulzentrum) die Unterführung nutzt, anstelle des ursprünglich kürzeren Weges über die Horbacher Brücke.

Bauzeitliche Situation

Die in der Baulastträgerschaft der Stadt Aachen befindlichen öffentlichen Verkehrsflächen wurden, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschildert (Ausweisung als Gehweg mit VZ 239) und durch entsprechende Absicherungen (Drängelgitter auf den Rampen zum Fußgängertunnel) abgesichert. Zudem wurden zur besseren Einsehbarkeit des Fußgängertunnels von den Rampen und in die Gegenrichtung Verkehrsspiegel installiert.

Durch die Ausweisung des Fußgängertunnels als Gehweg mittels VZ 239 ist die Tunnelunterführung dem Fußgängerverkehr vorbehalten. Fußgänger haben dort Vorrang gegenüber allen anderen Verkehrsarten und dürfen den Gehweg in seiner gesamten Breite nutzen, auch nebeneinander gehen oder stehen bleiben, solange sie andere Fußgänger nicht unnötig behindern.

Andere Verkehrsarten sind in der Unterführung ausgeschlossen. Nur durch ausdrückliche Freigabe durch Zusatzzeichen darf rechtlich eine Nutzung anderer Verkehrsarten erfolgen.

Wäre der Gehweg für den Radverkehr freigegeben, dürfen Radfahrende ihn nur mit besonderer Rücksicht auf Fußgänger nutzen. Radfahrende müssten ihre Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen und dürften diesen weder gefährden noch behindern. Praktisch würde dies Schrittgeschwindigkeit bedeuten. Fußgänger haben stets Vorrang. Reicht der Platz nicht aus oder kommt es zu Konflikten, müssten Radfahrende warten oder absteigen. Ein Anspruch auf zügiges Vorankommen bestünde für Radfahrende auf freigegebenen Gehwegen ausdrücklich nicht.

Ergebnisse Verkehrszählung

Am 28.08.2025 wurde eine Verkehrszählung nach Beginn der Sperrung der Horbacher Brücke mittels Kameraaufzeichnung durchgeführt. Über den gesamten Tag hinweg wurden 1.200 Zu-Fuß-Gehende erfasst. Während der Spitzenstunde am Vormittag (9:30 bis 10:30 Uhr) wurden 150 Personen zu Fuß gezählt. Die Spitzenstunde am Nachmittag nach Schulschluss lag zwischen 12:30 und 13:30 Uhr, mit 149 Fußgänger*innen.

Zusätzlich wurden insgesamt 123 schiebende Radfahrende und 416 fahrende Radfahrende gezählt. Mit 40 fahrenden Radfahrenden lag die Spitzenstunde am Vormittag zwischen 7:30 und 8:30 Uhr, hier vermutlich auf Schulverkehr zurück zu führen. Die Spitzenstunde für den fahrenden Radverkehr am Nachmittag wurde zwischen 18:30 und 19:30 Uhr beobachtet, mit 52 Radfahrenden.

Zudem erfasste die Kamera über den gesamten Tag 22 Durchfahrten von E-Tretrollern und 2 Mofas.

Weiteres Vorgehen

Die Zahlen der Verkehrserhebung geben die vorrangige Nutzung durch den Fußverkehr wider. Ersichtlich wird aber auch, dass eine hohe Fehlnutzung durchfahrender Radfahrer existiert, die sich eindeutig nicht an die gesetzlichen Regelungen halten. Konflikte, die hieraus entstehen können, sind selten auf Unwissenheit, sondern auf bewusstes Fehlverhalten einzelner zurück zu führen.

In der vorliegenden Situation ist das aufgezeichnete Fehlverhalten aufgrund der Trennwirkung der Baustelle und der Verbindungsfunktion der Unterführung zwar nachvollziehbar, aber auf keinen Fall zu akzeptieren.

Bauliche Maßnahmen, die dem entgegen wirken scheiden aufgrund der Bewegungsmaße auch für eine Rollstuhl- oder Kinderwagennutzung aus.

Einbauten reduzieren die effektive Breite von Wegen. Dadurch werden Begegnungsfälle erschwert oder unmöglich. Besonders problematisch ist das für mobilitätseingeschränkte Menschen, Kinder oder Personen mit Kinderwagen. Was rechnerisch noch „ausreichend breit“ erscheint, funktioniert in der Realität oft nicht mehr.

Nach den Zielsetzungen der StVO, der VwV-StVO und den Behindertengleichstellungsgrundsätzen sollen Verkehrsflächen möglichst barrierefrei sein. Einbauten stehen dem regelmäßig entgegen. Sie zwingen zu Umwegen, schränken die selbstständige Nutzung ein und können haftungsrechtlich relevant werden, wenn sie nicht zwingend erforderlich sind.

Auch weitere Beschilderungsmaßnahmen sind an dieser Stelle nicht zielführend. Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde besteht hier eine eindeutige und klare Rechtslage.

Notwendig ist aus Sicht der Verwaltung an Ort und Stelle die Überwachung der Verkehrssituation mit ggf. anschließender Ahndung bei verkehrsgefährdendem Verhalten. Dies ist Aufgabe der Polizei, die für die Überwachung und Ahndung von Verstößen, die Kontrolle der Einhaltung von Abstandsregeln und Verkehrsverboten und die Durchsetzung der Sicherheit im Straßenraum verantwortlich ist.

Trotz der nachgewiesenen hohen Nutzung des Gehweges/Fußgängertunnels, auch von anderen Verkehrsteilnehmern wie Radfahrenden, liegt derzeit keine auffällige Unfalllage vor.

Die Verwaltung weist die Polizei ungeachtet der Unfalllage wiederkehrend auf die Häufung der Fehlverhalten hin und fordert den sich daraus ergebenden stärkeren Kontrollbedarf zur Einhaltung des bestehenden Fahrverbots ein.

Die Stadtverwaltung wird auf die Polizei zugehen, um darüber hinaus einen Aktionsvormittag zu gestalten, in dem Kontaktpolizist und Verwaltung gemeinsam auf die schwierige Lage hinweisen. Darüber hinaus werden die aus Baustellen bekannten Beschilderungen, die zum Absteigen und zur Rücksichtnahme auffordern so schnell wie möglich vor Ort platziert.

Weitere Dokumente (1)

Antrag,lfd.Nr.85
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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-01-28 FB 68_0053_WP19 Verkehrssicherheitsk SAO.pdf

28.1.2026

317.4 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Datum
Mi., 04.02.2026
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
24. April 2026 um 11:14