Zuschuss zur Beschaffung von Sportgeräten
FB 52/0010/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Es liegen keine Wortbeiträge vor.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt die Beschaffung von folgenden Sportgeräten, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplans 2026, zu bezuschussen:
Deutscher Leichtathletik Club Aachen 1932 e.V.Zeitmesssystem1.484,53 €
Post-Telekom-Sportverein Aachen e.V.Läufermatten2.500,00 €
Erläuterungen
Die Stadt Aachen gewährt, nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien, Aachener Sportvereinen einen Zuschuss für die Beschaffung von Sportgeräten.
Die Leichtathletik-Abteilung des Deutschen Leichtathletik Club Aachen 1932 e.V. hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung eines Zeitmesssystems gestellt. Der Grund hierfür ist, dass die drei Aachener Stadtvereine Aachener TG, Alemannia Aachen und DLC Aachen mit ihren Laufveranstaltungen Winterlauf, Stadtparklauf und Silvesterlauf seit vielen Jahren das Aachener Sportleben bereichern. Für die Durchführung dieser Veranstaltungen wird teure Ausrüstung benötigt, insbesondere für die Zeitmessung. Laut vorliegendem Angebot betragen die Gesamtkosten für die Anschaffung des Zeitmesssystems 5.938,10 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten gemäß Abschnitt Ill, Nr. 3.3 der Sportförderrichtlinien würde sich für den Deutschen Leichtathletik Club Aachen 1932 e.V. ein Zuschuss in Höhe von 1.484,53 € ergeben. Die Genehmigung zur vorzeitigen Beschaffung hat der Verein bereits mit Schreiben vom 18.12.2025 erhalten.
Die Cheerleading-Abteilung des Post-Telekom-Sportvereins Aachen e.V. hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung von Läufer-Matten gestellt. Der Grund hierfür ist, dass die alten Matten mittlerweile 25 Jahre alt und somit nicht mehr voll funktionsfähig/einsatzbereit sind. Die neuen Matten würden die alten Matten ersetzen. Laut vorliegendem Angebot betragen die Gesamtkosten für die Anschaffung der Läufer-Matten 10.234,00 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten bzw. unter Berücksichtigung des Höchstbetrags gemäß Abschnitt Ill, Nr. 3.3 der Sportförderrichtlinien würde sich für die Cheerleading-Abteilung des Post-Telekom-Sportvereins Aachen e.V. ein Zuschuss in Höhe von 2.500,00 € ergeben. Die Genehmigung zur vorzeitigen Beschaffung hat der Verein bereits mit Schreiben vom 19.12.2025 erhalten.
Der Haushaltsansatz 2026 beträgt für die Anschaffung von Sportgeräten voraussichtlich 15.000,00 €. Bisher wurden im Jahr 2026 noch keine Anträge bewilligt. Für die neuen Anträge sind Mittel in Höhe von 3.984,53 € erforderlich, sodass nach Bewilligung der Anträge noch 11.015,47 € zur Verfügung stehen würden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2026 | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 10.000 € | 10.000 € | 30.000 € | 30.000 € | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 15.000 € | 15.000 € | 10.000 € | 10.000 € | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1021334
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1021334
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-01-26 FB 52_0010_WP19 Zuschuss zur Beschaf SAO.pdf
10.2.2026
133.8 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 9
- Sitzung
- Sitzung des Sportausschusses
- Gremium
- Sportausschuss
- Datum
- Di., 24.02.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Geändert
- 27.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 3. September 2026 um 01:35