24. Februar 2026 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 9Öffentlich

Zuschuss zur Beschaffung von Sportgeräten

FB 52/0010/WP19 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Es liegen keine Wortbeiträge vor.

Beschluss

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt die Beschaffung von folgenden Sportgeräten, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplans 2026, zu bezuschussen: Deutscher Leichtathletik Club Aachen 1932 e.V. Zeitmesssystem 1.484,53 € Post-Telekom-Sportverein Aachen e.V. Läufermatten 2.500,00 €

Beschlussvorschlag

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt die Beschaffung von folgenden Sportgeräten, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplans 2026, zu bezuschussen:

Deutscher Leichtathletik Club Aachen 1932 e.V.Zeitmesssystem1.484,53 €

Post-Telekom-Sportverein Aachen e.V.Läufermatten2.500,00 €

Erläuterungen

Die Stadt Aachen gewährt, nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien, Aachener Sportvereinen einen Zuschuss für die Beschaffung von Sportgeräten.

Die Leichtathletik-Abteilung des Deutschen Leichtathletik Club Aachen 1932 e.V. hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung eines Zeitmesssystems gestellt. Der Grund hierfür ist, dass die drei Aachener Stadtvereine Aachener TG, Alemannia Aachen und DLC Aachen mit ihren Laufveranstaltungen Winterlauf, Stadtparklauf und Silvesterlauf seit vielen Jahren das Aachener Sportleben bereichern. Für die Durchführung dieser Veranstaltungen wird teure Ausrüstung benötigt, insbesondere für die Zeitmessung. Laut vorliegendem Angebot betragen die Gesamtkosten für die Anschaffung des Zeitmesssystems 5.938,10 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten gemäß Abschnitt Ill, Nr. 3.3 der Sportförderrichtlinien würde sich für den Deutschen Leichtathletik Club Aachen 1932 e.V. ein Zuschuss in Höhe von 1.484,53 € ergeben. Die Genehmigung zur vorzeitigen Beschaffung hat der Verein bereits mit Schreiben vom 18.12.2025 erhalten.

Die Cheerleading-Abteilung des Post-Telekom-Sportvereins Aachen e.V. hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung von Läufer-Matten gestellt. Der Grund hierfür ist, dass die alten Matten mittlerweile 25 Jahre alt und somit nicht mehr voll funktionsfähig/einsatzbereit sind. Die neuen Matten würden die alten Matten ersetzen. Laut vorliegendem Angebot betragen die Gesamtkosten für die Anschaffung der Läufer-Matten 10.234,00 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten bzw. unter Berücksichtigung des Höchstbetrags gemäß Abschnitt Ill, Nr. 3.3 der Sportförderrichtlinien würde sich für die Cheerleading-Abteilung des Post-Telekom-Sportvereins Aachen e.V. ein Zuschuss in Höhe von 2.500,00 € ergeben. Die Genehmigung zur vorzeitigen Beschaffung hat der Verein bereits mit Schreiben vom 19.12.2025 erhalten.

Der Haushaltsansatz 2026 beträgt für die Anschaffung von Sportgeräten voraussichtlich 15.000,00 €. Bisher wurden im Jahr 2026 noch keine Anträge bewilligt. Für die neuen Anträge sind Mittel in Höhe von 3.984,53 € erforderlich, sodass nach Bewilligung der Anträge noch 11.015,47 € zur Verfügung stehen würden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

10.000 €

10.000 €

30.000 €

30.000 €

0

0

Personal-/

Sachaufwand

15.000 €

15.000 €

10.000 €

10.000 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-01-26 FB 52_0010_WP19 Zuschuss zur Beschaf SAO.pdf

10.2.2026

133.8 KB

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
Sitzung des Sportausschusses
Gremium
Sportausschuss
Datum
Di., 24.02.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
27.2.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:35