Beschluss über eine Veränderungssperre für das Grundstück Grindelweg Gemarkung Aachen, Flur 74, Flurstück 1498 im Stadtbezirk Aachen - Mitte
FB 61/0002/WP19-1 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Ratsherr Auler (CDU) verweist auf die inhaltliche Vorberatung im Planungsausschuss und dankt für die ergänzende Vorlage, durch die die städtebaulichen Ziele klar hervorgehoben werden. Es werde auch deutlich, dass das geplante Vorhaben diesen städtebaulichen Zielen entgegenstehen würde. Denn insbesondere der Flächennutzungsplan oder auch der Aufstellungsbeschluss zum A 173 und der B-Plan 919 sehen für diese Fläche eine Grünfläche vor. Somit ergebe sich eine klare Abweichung von den städtebaulichen Zielen. Auch die klimatischen Auswirkungen im Bereich der Oberflächengewässer sowie die Beeinträchtigung der Kaltluftbahn werden in der Vorlage noch einmal hervorgehoben. In der Abwägung führe dies für die CDU-Fraktion zu dem Ergebnis, dass eine Veränderungssperre dringend erforderlich sei, um die städtebaulichen Ziele zu sichern. Die Fraktion bitte die Verwaltung, den entsprechenden Bebauungsplan zeitnah vorzubereiten.
Ratsherr Plum (SPD) weist darauf hin, dass zur heutigen Beratung eine andere Vorlage ausliege als im Planungsausschuss. Aufgrund erheblicher, rechtlicher Bedenken gegen diese ursprüngliche Vorlage habe der Fachausschuss keine Empfehlung ausgesprochen, sondern die Angelegenheit an den Rat verwiesen. Ebenso seien im Ausschuss durch die Fraktionen gemeinsame Anregungen formuliert worden. Diese Bedenken seien durch die neue Verwaltungsvorlage vollständig ausgeräumt worden, so dass die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen werde, auch wenn davon auszugehen sei, dass der Beschluss beklagt werde.
Ratsfrau Dr. Giesen (FDP) teilt mit, dass die FDP-Ratsgruppe dem heutigen Beschluss nicht zustimmen werde. Sie weist darauf hin, dass die Bezirksvertretung Aachen-Mitte laut Vorlage einen einstimmigen Beschluss gefasst habe. Dies treffe jedoch nicht zu, da sich die FDP-Ratsgruppe bereits in diesem Gremium gegen den Beschluss ausgesprochen habe. Sie bitte um entsprechende Korrektur. Die FDP-Ratsgruppe habe eine andere Einschätzung zu der Sachlage, denn aus Sicht der Ratsgruppe seien die überwiegend im Aufstellungsbeschluss formulierten Ziele aus dem Jahr 2005 durch den Bauantrag erfüllt. Das Grundstück sei groß genug, um die villenartige Bebauung weiterhin beizubehalten und auch die Sicherung von vorhandener, prägender Durchgrünung sei erfüllt, da das Grundstück bereits landwirtschaftlich genutzt und bewirtschaftet werde. Das Grundstück liege an einer erschlossenen Straße und habe umliegende Nachbarbebauung. Von besonderer Bedeutung bei der Entscheidung sei auch die Signalwirkung in die Stadtgesellschaft, denn wenn man den Bau-Turbo allseits begrüße, dürfe die erste Entscheidung kein Verbot einer Bebauung zum Inhalt haben.
Ratsherr Frieders (GRÜNE) führt aus, dass die Argumentation der Verwaltung aus Sicht der GRÜNE-Fraktion schlüssig sei und man sich somit den Ausführungen von Ratsherrn Auler und Ratsherrn Plum anschließe. Er betont, dass die ökologischen Belange zu stark beeinträchtigt und die städtebaulichen Ziele in Mitleidenschaft gezogen werden. Aus diesem Grunde stimme die GRÜNE-Fraktion der Veränderungssperre zu.
Ratsherr Tobollik (AfD) schließt sich im Namen der AfD-Fraktion den Ausführungen der FDP-Ratsgruppe an. Wie auch bereits in vorherigen Beratungen werde man sich gegen den Beschluss aussprechen.
Ratsherr Auler (CDU) bezieht sich auf den Wortbeitrag von Ratsfrau Dr. Giesen, der unterschwellig die Frage aufwerfe, ob man sich für oder gegen das Bauen ausspreche. In der letzten Ratssitzung sei ein nichtöffentlicher Beschluss zum Bau-Turbo gefasst worden, mit dem Signal, dass dieser Bau-Turbo zur Anwendung gebracht werden soll. Der Vorhabenantrag für die hier zu beratende, geplante Baumaßnahme sei allerdings nicht auf der gesetzlichen Grundlage des Bau-Turbo eingereicht worden. Weiterhin würde das geplante Vorhaben den städtebaulichen Zielen entgegenstehen, da für das Grundstück eine landwirtschaftliche Nutzung und keine Bebauung vorgesehen sei. Der von Ratsfrau Dr. Giesen angesprochene Grünzug werde durch das Gebäude durchschnitten, ebenso die Kaltluftbahn. Das Bauvorhaben stehe somit nicht mit den vom Rat gesetzten Zielen im Einklang, so dass der Beschluss einer Veränderungssperre erforderlich sei.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt gem. § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für das Flurstück 1498, Flur 74, Gemarkung Aachen im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Erläuterungen
Ergänzende Erläuterungen:
Beschluss einer Veränderungssperre im Bereich des Grindelwegs
- Beschlusslage
Die Vorlage FB 61/0002/WP19 ist in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 14.01.2026 beraten und einstimmig beschlossen worden. Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.01.2026 die Vorlage beraten und nicht beschlossen. Die Vorlage wurde an den Rat verwiesen.
- Erläuterungen (Ergänzung)
Der Verwaltung liegt ein Bauantrag für das o. g. Grundstück vor. Errichtet werden soll ein freistehendes Einfamilienhaus auf einer Geländeanschüttung über einem verrohrten Bachlauf. Das geplante Vorhaben liegt innerhalb des Fluchtlinienplanes Nr. 373 aus dem Jahr 1952, der hier eine (Straßen-)Verkehrsfläche und eine Baufluchtlinie festsetzt sowie innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 534 aus dem Jahr 1966, der hier eine überbaubare Fläche und eine öffentliche Verkehrsfläche (Fußweg) festsetzt. Gemäß den Festsetzungen der beiden Bebauungspläne wäre das beantragte Vorhaben zu genehmigen. Diese beiden Bauleitpläne befinden sich jedoch derzeit im Aufhebungsverfahren, weil die Ziele dieser Pläne, vor über 60 Jahren festgelegt wurden und heute nicht mehr aktuell sind, da der Flächennutzungsplan AACHEN*2030 diese Flächen als Fläche für die Landwirtschaft darstellt. Die Aufhebungsverfahren setzen somit die Ziele des aktuellen Flächennutzungsplanes auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung um.
Weiterhin liegt das Antragsgrundstück innerhalb des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 919, der für das Grundstück entsprechend den Darstellungen des Flächennutzungsplanes die Festsetzung als landwirtschaftliche Fläche vorsieht und damit die heute ausgeübte Nutzung sichert. Die frühzeitige Beteiligung in diesem Bebauungsplanverfahren hat im Dezember 2025/ Januar 2026 stattgefunden.
Der Aufstellungsbeschluss A 173 aus dem Jahr 2005, aktualisiert am 06.05.2021 (Vorlage A 61/0101/WP15) benennt als städtebauliche Ziele der Stadt Aachen für das Plangebiet:
- Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g. Bereich.
- Erhalt der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken
- Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung
- Maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung
- Erhalt der Kaltluftbahn Talkessel
Die öffentliche Bekanntmachung des aktualisierten Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 01.07.2021.
Das Antragsgrundstück ist Teil einer ca. 1,12 ha großen Fläche im Innen- und Randbereich der heutigen Bebauung zwischen Grindelweg, Eupener Straße, Zweiweiherweg und An den Wurmquellen.
Diese Fläche war unter der Bezeichnung „AM-WO-15 – Grindel“ bereits bei der FNP-Neuaufstellung Teil der Alternativenprüfung Das Antragsgrundstück mit einer Größe von 2.452 qm liegt am südlichen Rand der genannten Prüffläche. Der FNP 1980 stellte diese Fläche noch als Wohnbaufläche dar. Diese Darstellung wurde aufgrund der Bewertungen im Umweltbericht im Rahmen der Neuaufstellung des FNP in landwirtschaftliche Fläche geändert.
Bei einer Beibehaltung der Darstellung dieser Gesamtfläche als Wohnbaufläche im FNP wurden im Umweltbericht u. a. folgende Auswirkungen festgestellt:
- Die Planung ist mit erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft verbunden, weil durch eine Bebauung der Fläche die Fortsetzung und Verdichtung des Siedlungsbereiches sowie der Verlust von Grünlandflächen im Übergang zum Freiraum zu erwarten sind.
- Das Antragsgrundstück liegt im südwestlichen Bereich der Prüffläche AM-WO-15 – Grindel. Im Westen der Prüffläche liegen wertvolle Archivböden (höchste Schutzwürdigkeit) vor. Daher ist die Planung mit sehr hohen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden verbunden. Der Verlust von Böden mit Archivfunktion ist nicht ausgleichbar.
- Die Planung ist mit sehr erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Oberflächengewässer verbunden. Ausgelöst wird dies bei einer Bebauung durch das Heranrücken von Bauflächen an einen Wurmnebenarm sowie die Inanspruchnahme von Flächen im Quellbereich der Wurm (siehe in Anlage 3 Auszug aus dem Gis Stadt Aachen).
- Die Planung ist mit erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Klima verbunden. Eine klimatische Ausgleichsfläche würde bei einer Bebauung der Prüffläche beansprucht und das Siedlungsklima weiter ausgedehnt. Es handelt sich um die bauliche Inanspruchnahme einer Fläche in einem großräumigen System, welches zur Kaltluftversorgung und damit zur nächtlichen Abkühlung der Innenstadt dient. Kumulierte Auswirkungen auf diese zur Innenstadt gerichtete Kaltluftströmung im Zusammenhang mit weiteren geplanten Bauflächen sind wahrscheinlich.
Das Fazit im Umweltbericht zur FNP-Neuaufstellung ist, dass die Bebauung der o. g. Fläche, zu der das Antragsgrundstück gehört, mit sehr erheblichen Auswirkungen auf Oberflächengewässer und auf den Boden sowie erhebliche Auswirkungen auf das Klima und die Landschaft verbunden ist. Der Empfehlung zur Rücknahme der Baufläche im Flächennutzungsplan ist der Rat der Stadt gefolgt (siehe in Anlage 3 Auszug aus dem Flächennutzungsplan AACHEN*2030).
Das Antragsgrundstück wird durch einen derzeit noch verrohrten Bachlauf (Wurmarm SO) am östlichen Rand durchquert. In der Ursprungsvorlage wurde dieser Bachlauf bereits erläutert. Neben der besseren Versorgung der denkmalgeschützten Teichanlage dient die angestrebte Offenlegung des Bauchlaufes auch der Anpassung an den Klimawandel. Durch Verdunstungseffekte ist eine Verbesserung der Kühlfunktion zu erwarten. Das nächtliche Phänomen der Kaltluftentstehung soll durch die Bachoffenlegung verbessert werden.
- Empfehlung der Verwaltung
Das beantragte Vorhaben steht den städtebaulichen Zielen des Aufstellungsbeschlusses A 173 (insbesondere maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung und Erhalt Kaltluftbahn Talkessel) entgegen. Weiter widerspricht es den planerischen Zielen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 919, der im Hinblick auf die Auswirkungen einer weiteren Bebauung auf die oben genannten Schutzgüter aus Gründen des Klima- und Naturschutzes die noch unbebauten Flurstücke von Bebauung freihalten möchte. Die Verwaltung empfiehlt, für das Grundstück am Grindelweg Gemarkung Aachen, Flur 74, Flurstück 1498 eine Veränderungssperre zu beschließen. Bis zum Ablauf der Veränderungssperre soll der Bebauungsplan Nr. 919 – Eupener Straße / Grindelweg – zur Rechtskraft gebracht werden. Auf der Grundlage dieses Rechtsplanes soll dann über das beantragte Vorhaben entschieden werden.
Mit einer nachfolgenden Vorlage soll eine Veränderungssperre mit einem auf den gesamten Bereich der Prüffläche AM-WO-15 – Grindel ausgedehnten Geltungsbereich in einer der nächsten Sitzungen zur Beratung vorgelegt werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (3)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 1021358
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1021358
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-02-02 FB 61_0002_WP19-1 Beschluss ueber eine SAO.pdf
2.2.2026
1.4 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 17.1
- Sitzung
- Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 11.02.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 19.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Juli 2026 um 17:38