19. Februar 2026 um 17:00, Verwaltungsgebäude Maria-Theresia-Allee
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Haushaltsplanberatung 2026

FB15/0009/WP19 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der zu Beginn der Sitzung durch Herrn Günther (die Linke) ausgeteilte Antrag zu den Haushaltsplanberatungen, dem Personal- und Verwaltungssauschuss die Einrichtung eines Vollzeitäquivalents „Koordinierungsstelle Digitale Unabhängigkeit im FB 15“ zu empfehlen, wird nach Hinweis von Herrn von Thenen zur vorherigen Ablehnung im bereits stattgefundenen Personal- und Verwaltungsauschuss von Herrn Günther zurückgezogen.

Der Ausschussvorsitzende, Herr Hecker, führt in die Haushaltsberatungen ein und stellt den Ausschussmitgliedern die Frage, ob es Anmerkungen zu dem Produkt 010202 – Datenschutz und Informationssicherheit gebe. Es gibt keine Wortmeldungen.

Weiterhin verliest Herr Hecker das nachfolgende Produkt 011001 – IT-Management und verweist auf den zuvor verteilten Beschlussvorschlag der Fraktionen CDU, Bündnis 90 Die Grünen, SPD, Volt und FDP, in dem der Verbund der genannten Fraktionen eine Einsparung von 500.000€ im Bereich Festnetz & Cloud Telefonie beantragt. Herr Dr. Dillmann (FB 15) erläutert die Struktur der Telefoniekosten für das Haushaltsjahr 2027, zu dem voraussichtlich die Ausschreibung der Festnetztelefonie realisiert sei. Dann würden nicht mehr wie bisher alle Telefoniekosten als Produktkosten anfallen, sondern als konsumtive Providerleistungen sowie investive Hardware- und Lizenzkosten.

Für das Haushaltsjahr 2026 sei eine erhöhte Position angesetzt worden, da davon ausgegangen wurde, dass zu den bisherigen Telefoniekosten eine Steigerung abzusehen sei, die sich aus üblichen Kostensteigerungen, wie die Bereitstellung weiterer Anschlüsse und eventuellen Doppelbelastungen aufgrund der Ausschreibungssituation hätten ergeben können.

Aufgrund der zwischenzeitlichen Gewissheit, dass eine Neubeauftragung der Telefoniedienstleistung erst im Haushaltsjahr 2027 erfolgen wird teilt Herr Dr. Dillmann mit, dass die eventuelle Doppelbelastung frühestens im Jahr 2027 anfallen werde. Daher erscheine eine Reduktion des Ansatzes für das Haushaltsjahr 2026 in einer Größenordnung von ca. 350.000€ im Jahr 2026 möglich. Weiterhin teilt er mit, dass eine Reduktion von 500.000€ dazu führen könne, dass der Haushalt im Bereich der Telefonie im Jahr 2026 nicht auskömmlich sei.

Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen. Die Verwaltung wird gleichwohl beauftragt, bis zum bündelnden Finanzausschuss zu prüfen und die Ausschussmitglieder zu informieren, ob die Reduktion um 500.000€ im Jahr 2026 kostendeckend möglich sei.

Im Anschluss stellt Herr Hecker den Ausschussmitgliedern die Frage, ob es Anmerkungen oder Fragen zu der Haushaltsberatung der zugeordneten PSP-Elemente des Bereiches „Digitale Innovationen“ gebe.

Frau Engels (FB 02) erläutert auf Nachfrage das Projekt „graue Flecken“, womit sich der Ausschuss in der Vergangenheit bereits umfänglich befasst hat.

Beschluss

Der Ausschuss für Digitalisierung beschließt ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne (konsumtiver Teil) der Produkte 010202, 011001 und 150103 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2026 mit dem Finanzzeitraum 2026 – 2029 unter Berücksichtigung der Veränderungsnachweisung. Der Ausschuss für Digitalisierung beschließt darüber hinaus, die in den Teilfinanzplänen 2026 veranschlagten Investitionen (für die Jahre 2026 – 2029) sowie die Verpflichtungsermächtigungen für die dem Ausschuss zugeordneten Produkte unter Berücksichtigung der Veränderungsnachweisung. Er beschließt die Produktblätter in der dargelegten Form. Darüber hinaus beschließt er alle in den Etatberatungen vorgenommenen Veränderungen.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Digitalisierung beschließt ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne (konsumtiver Teil) der Produkte 010202, 011001 und 150103 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2026 mit dem Finanzzeitraum 2026 – 2029 unter Berücksichtigung der Veränderungsnachweisung.

Der Ausschuss für Digitalisierung beschließt darüber hinaus, die in den Teilfinanzplänen 2026 veranschlagten Investitionen (für die Jahre 2026 – 2029) sowie die Verpflichtungsermächtigungen für die dem Ausschuss zugeordneten Produkte unter Berücksichtigung der Veränderungsnachweisung.

Er beschließt die Produktblätter in der dargelegten Form.

Darüber hinaus beschließt er alle in den Etatberatungen vorgenommenen Veränderungen.

Erläuterungen

Erläuterungen Produkt 010202 – Datenschutz und Informationssicherheit

Grundlage für die Beratung sind die vom Fachbereich Finanzsteuerung übersandten und der Vorlage beigefügten ausschussbezogenen Unterlagen.

Erläuterungen Produkt 011001 – IT-Management

Der Entwurf des Haushaltsplans 2026 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung wurde am 17.12.2025 in den Rat der Stadt Aachen eingebracht und zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen.

Grundlage für die Beratung sind die vom Fachbereich Finanzsteuerung übersandten und der Vorlage beigefügten ausschussbezogenen Unterlagen. Die Anlage „Haushaltsplanentwurf 2026 Digitalisierung (übergreifend)“ wird dem Ausschuss für Digitalisierung zur Kenntnis vorgelegt und enthält Sachkonten, welche in anderen Ausschüssen beraten werden, aber einen Bezug zur Digitalisierung aufweisen.

Für den Fachbereich Digitale Verwaltung und IT-Steuerung berät der Ausschuss für Digitalisierung das Produkt 011001.

Aufgrund eines Übertragungsfehlers werden die Werte des 3. Produktzieles im Produktblatt „Produkt 011001 IT-Management“ für das Jahr 2025 wie folgt aktualisiert:

Alte Fassung

Neue Fassung

Für die in den einzelnen Produkten veranschlagten Personal- und Versorgungsaufwendungen/-auszahlungen sind keine gesonderten Beschlüsse der Fachausschüsse mehr erforderlich, da diese gesondert im Personal- und Verwaltungsausschuss beraten werden.

Erläuterungen Produkt 150103 – Digitale Innovationen

Der Entwurf des Haushaltsplans 2026 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung wurde am 17.12.2025 in den Rat der Stadt Aachen eingebracht und zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse verwiesen.

In seiner konstituierenden Sitzung am 05.11.2025 hat der Rat der Stadt Aachen gemäß § 57 GO NRW die Neubildung und Neustrukturierung der Ausschüsse beschlossen. Zur Hebung von Synergieeffekten wurde anstelle der bisherigen Zuständigkeitsverteilung für Digitalisierungsthemen ein eigenständiger Ausschuss für Digitalisierung eingerichtet.

Infolge dieser organisatorischen Neuausrichtung sowie aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben und neuer Ratsbeschlüsse wurde die Zuständigkeitsordnung angepasst. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, das bisherige Produkt 150103 „Wissenschaft und digitale Innovationen“ in die zwei eigenständigen Produkte „Wissenschaft“ und „Digitale Innovationen“ zu teilen. Die Umsetzung erfolgt im laufenden Haushaltsjahr.

Im Rahmen der aktuellen Haushaltsberatungen berät und beschließt der Ausschuss für Digitalisierung ausschließlich über die dem Bereich „Digitale Innovationen“ zugeordneten PSP-Elemente des bisherigen Produktes 150103.

Die betrifft folgende PSP-Elemente:

4-150103-909-1 Digitalisierung Mitgliedsbeitrag

4-150103-919-2 Gigabitausbau

4-150103-921-1 WLAN im öffentlichen Raum

4-150103-922-3 Mobilfunkausbau

4-150103- 928-1 Plattform Smart Shopping

5-150103-900-00700-900-1 Gigabitausbau

Zu den in dem betroffenen Produkt veranschlagten Personal- und Versorgungsaufwendungen sowie -auszahlungen sind keine gesonderten Beschlüsse des Ausschusses erforderlich, da diese gemäß der geltenden Zuständigkeitsordnung im Personal- und Verwaltungsausschuss beraten werden.

Der Vorlage beigefügt sind kontenscharfe Übersichten über den Ergebnisplan, den konsumtiven Finanzplan, den Investitionsplan (einschließlich ggf. enthaltener Verpflichtungsermächtigungen) sowie die entsprechenden Produktblätter auf Grundlage des Haushaltsplanentwurfs 2026.

Ebenso wurde eine Priorisierungsliste für Investitionen über 150.000,00 € seitens des Fachbereiches Finanzsteuerung zur Verfügung gestellt. Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung nunmehr beschlossen, dass diese Liste zur weiteren inhaltlichen Beratung der einzelnen Maßnahmen in die Fachausschüsse verwiesen werden soll.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus den Beschlüssen des Ausschusses für Digitalisierung.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (4)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-01-26 FB15_0009_WP19 Haushaltsplanberatun SAO.pdf

5.2.2026

1.4 MB

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung
Gremium
Ausschuss für Digitalisierung
Datum
Do., 19.02.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 15 - Digitale Verwaltung und IT-Steuerung
Geändert
10.3.2026
Inhalt abgerufen
12. März 2026 um 20:13