10. Februar 2026 um 17:00, Rathaus
TOP 4Öffentlich

Einführung und Verpflichtung der noch nicht verpflichteten Mitglieder des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses durch den Vorsitzenden

FB 23/0005/WP19 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Erläuterungen

Gemäß § 58 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 67 Abs. 3 GO NRW werden die noch nicht verpflichteten Ausschuss-angehörenden von dem Vorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

Die vorgeschriebene Verpflichtungsformel wird in der Weise vollzogen, in dem die Ausschussmitglieder ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekunden:

"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der

Gemeinde erfüllen werde.“

Mögliche Ergänzung:

„So wahr mir Gott helfe."

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-11-21 FB 23_0005_WP19 Einfuehrung und Verpf SAO.pdf

2.2.2026

72.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses
Gremium
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Datum
Di., 10.02.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
4.3.2026
Inhalt abgerufen
27. März 2026 um 10:46