26. Februar 2026 um 17:04, Rathaus
TOP 8Öffentlich

Förderergebnis öffentliche Wohnraumförderung 2025

FB 56/0025/WP19 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Frau Herzmann erläutert, dass die Erhöhung des preisgedämpften/geförderten Wohnraums im Bestand besonders erfreulich sei. Es wäre wünschenswert, wenn dieser Bestand weiter steigen würde.

Frau Burgdorff bedankt sich seitens der Verwaltung für die Wertschätzung. Diesen Dank leite sie auch an die Städteregion und natürlich an die Bauaufsicht weiter.

Herr Baal merkt an, dass die Stadt Aachen im städteregionalen Vergleich die Förderungen gut abschöpfe.Die Nichtrealisierung weiterer Wohnraumförderungen liege insbesondere daran, dass es kaum noch Möglichkeiten zur Förderung gebe – die Fördertöpfe und die Potenzialflächen seien ausgeschöpft.

Auch Herr Beus erklärte, dass die Wohnraumförderung in Aachen gut arbeite, dennoch werde preisgünstige der Wohnraum knapper. Diese Struktur sei also mangelhaft. Den Bedürfnissen und den Einkommen der Bevölkerung käme die Zahl der geförderten Wohnungen in keinem Fall nach.

Herr Allemand betont, man solle nicht nur den status quo analysieren – der Wohnraum sei auch in Zukunft knapp. Man müsse Lösungen für weitere Schaffung von gefördertem Wohnraum finden. Man solle einen „Lösungsgipfel“ Einberufen.

Herr Plum stimmt Herrn Baal zu. Wenn man öffentlich geförderten Wohnraum wolle, brauche man öffentliche Gelder. Diese seien aber ausgeschöpft. Es stimme nicht, dass nach Ablauf der Bindungsfrist der Mietpreisbindung die Mieten explodieren würden. Diese Wohneinheiten gehörten überwiegend Gesellschaften, welche Mietpreise deutlich unter dem Mietenspiegel lägen.

Herr Beus verweist auf die Seite 66 des Berichts: „mittlere Einkommen“ wären kaum noch ausreichend versorgt. Das sei alarmierend. Die gewoge hab einen anderen Auftrag als viele andere Gesellschaften, die nach Auslauf der Bindung die Wohnungen vergolden würden. Weshalb Mieten unter dem Mietenspiegel die Ausnahme wären.

Herr Gilson schlägt vor, man solle sich zu diesen speziellen Themen mit den zuständigen Akteuren zusammensetzen.

Erläuterungen

Nach Abschluss des Jahres 2025 berichtet die Verwaltung über die Ergebnisse der öffentlichen Wohnraumförderung. Wie bereits im Vorjahr waren die Fördermittel für den öffentlich geförderten Wohnungsbau auch im Jahr 2025 bei Investierenden stark nachgefragt. Neben der durch den Quotenbeschluss gesicherten kontinuierlichen Umsetzung von Anteilen öffentlich geförderter Wohnungen in Aachener Wohnbauvorhaben konnten auf diese Weise zusätzliche öffentlich geförderte Wohnungen realisiert werden.

Die öffentliche Wohnraumförderung schloss im Jahr 2025 für das Stadtgebiet Aachen mit einem Förderergebnis von 67.894.690,96 € ab. Dies entspricht einem Anteil von 57,72 % des für die gesamte StädteRegion Aachen zugewiesenen Budgets.

Das Förderergebnis teilt sich wie folgt auf die verschiedenen Förderbausteine auf:

Förderbaustein

Fördervolumen

Wohneinheiten

Mietwohnungsbau

44.073.013,10 €

145

Modernisierung im Bestand

13.551.586,58 €

63

Studentisches Wohnen

8.490.115,93 €

81

Selbstgenutztes Eigentum (Erwerb)

1.459.581,93 €

6

Bindungsverlängerung im Bestand

320.393,42 €

23

Gesamt

67.894.690,96 €

318 Wohneinheiten

Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Anzahl der geschaffenen Wohneinheiten mit 318 quantitativ geringer (117 WE weniger). Das liegt vor allem daran, dass 2024 das Fördersegment des studentischen Wohnens mit 461 von 578 geförderten Wohneinheiten sehr stark dominiert hat. Da in den studentischen Wohnprojekten die Wohneinheiten klein sind, produzieren sie entsprechend höhere Quantitäten bei der Anzahl von Wohneinheiten je Vorhaben.

Im Jahr 2025 dagegen zeigt sich nun eine deutliche breitere Fördervielfalt und damit auch eine breite Verteilung und Durchmischung von Wohnformen, Wohnungsgrößen und Zielgruppenadressierung. Positiv hervorzuheben ist auch, dass 86 Wohneinheiten im Bestand als öffentlich geförderter Wohnraum durch Modernisierungs- maßnahmen bzw. Bindungsverlängerungen gesichert werden konnten. Dies ist v.a. für Aachen mit begrenzten Flächenreserven eine wichtige Stellschraube für den Erhalt öffentlich geförderten Wohnraums.

Neben der Durchmischung der Fördersegmente wurde und wird ein besonderes Augenmerk auf die zielgruppenorientierte Wohnraumgestaltung gelegt. In enger Abstimmung und Kooperation mit der Bewilligungsbehörde StädteRegion Aachen begleitet der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration die Investierenden bei der Weiterentwicklung und Konkretisierung der Wohnraumgestaltung (geeignete Grundrisse, Wohnungsgrößen und Wohnungsmixtur). In dem Projekt „Urbanes Wohnen mit Kindern“ des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration wurde deutlich, dass in Aachen mittlerweile u.a. eine starke Unterdeckung im Bereich von Mehrzimmerwohnungen besteht. Besonders das Segment von Wohnungen mit 3 und 4 Zimmern aufwärts wird jedoch von vielen Zielgruppen in Aachen nachgefragt (Wohngemeinschaften Studierender, Familien, etc.) - entsprechend groß ist die Konkurrenz um diese Wohnungen. Rund 80 Mitbewerbende bei einer 4-Zimmer-Wohnung sind keine Seltenheit mehr. Mit den Investierenden wurden deshalb die Erhöhungen von Wohnanteilen im Mehrzimmersegment in den Vorhaben ausgehandelt. Gleichzeitig wurde die Anzahl von Zwei-Zimmerwohnungen erhöht, während die Anzahl von 1-Zimmer-Wohnungen reduziert wurden. Hintergrund hier ist, dass auch Alleinstehende, u.a. viele Senioren, in der Regel die Zwei-Zimmerwohnform nachfragen und bevorzugen.

Die Graphik zeigt, wie sich die Wohneinheiten 2025 im Mietwohnungsbau auf die verschiedenen Zimmersegmente verteilen (Studierendenwohnen und selbstgenutztes Eigentum nicht enthalten).

Ergänzend zu diesen Aspekten der Wohnraumgestaltung liegt der Schwerpunkt der Investierendenberatung auf der Schaffung von Wohnraum, der den Bedarfen der jeweiligen Zielgruppen entspricht und sich durch eine hohe Alltagstauglichkeit in der Nutzung auszeichnet. Insbesondere die innere Gestaltung der Wohnungen, vor allem die Grundrissbildung, ist maßgeblich für die später erlebte Wohnqualität der Bewohnerinnen. So kann etwa ein Schlafzimmer, in dem das Bett aufgrund von Platzmangel nicht umlaufend zugänglich ist, dessen beide Bettseiten jedoch jeweils über eine Tür am Fußende erreicht werden, zwar formale Kriterien der Barrierefreiheit erfüllen, erweist sich im Alltag jedoch als wenig praktikabel. Solche durchaus kreativen, jedoch funktional eingeschränkten Raumlösungen gilt es im Planungsprozess gemeinsam mit den Investierenden und deren Architekturbüros im Sinne der künftigen Bewohnerinnen zu optimieren und damit zugleich die qualitative Förderreife des Vorhabens sicherzustellen.

Im Hinblick auf die im Jahr 2025 bewilligten Wohnbauprojekte ist neben den zuvor genannten Fördervorhaben im Bestand insbesondere die Förderung eines genossenschaftlichen, gemeinschaftlichen Wohnprojekts mit insgesamt 69 Wohneinheiten (42 davon öffentlich gefördert) hervorzuheben. Das Projekt stellt eine besondere Wohnform dar, die inklusives und generationenübergreifendes Wohnen mit nachbarschaftlicher Gemeinschaft verbindet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-01-12 FB 56_0025_WP19 Foerderergebnis oeffen SAO.pdf

27.1.2026

88.4 KB

Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 26.02.2026
Uhrzeit
17:04
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
27.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 17:35