TOP 5Öffentlich

Bestimmung der Mitglieder zum Kuratorium "Vielfaltspreis der Stadt Aachen" und Anpassung der Richtlinien

FB 56/0040/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Zu Beginn des Tagesordnungspunkts 5 Ö weist Herr Yenen auf die von der Verwaltung eingebrachte Tischvorlage „Richtlinien für den Vielfaltspreis der Stadt Aachen“ (Tischvorlage zu TOP 5 Ö) hin.

Herr Frankenberger erklärt, man habe in den Richtlinien lediglich die Formulierung unter Nummer 4 „Preisvergabe“ wie folgt geändert:

Alte Fassung:

„Das Kuratorium wird vom Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration berufen. Dem Kuratorium gehören an:

  • elf gewählte Mitglieder aus dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (fünf Vertretende der Fraktionen, sechs direkt gewählte Mitglieder des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration),
  • die* der Vorsitzende des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration,
  • eine Vertretung des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration.“

Neue Fassung:

„Das Kuratorium wird vom Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration berufen. Dem Kuratorium gehören an:

  • elf gewählte Mitglieder aus dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (fünf Vertretende der Fraktionen, sechs direkt gewählte Mitglieder des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration),
  • die* der Vorsitzende des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration,
  • eine Vertretung der Verwaltung.

Der Grund für die Änderung besteht laut Herrn Frankenberger darin, dass das Kuratorium sowohl über die Vergabe des „Vielfaltspreises“ als auch über die Vergabe des Preises „Integration durch Sport“ entscheide. Verwaltungsseitig begleite jedoch der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration in seiner Zuständigkeit die Vergabe des „Vielfaltspreises“ und der Fachbereich Sport in seiner Zuständigkeit die Vergabe des Preises „Integration durch Sport“.

Anschließend ruft Herr Yenen zur Wahl der Vertreter*innen für das Kuratorium „Vielfaltspreis der Stadt Aachen“ auf.

1. Wahl der sechs direkt gewählten Mitglieder für das Kuratorium „Vielfaltspreis der Stadt Aachen“

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration schlägt folgende sechs direkt gewählten Mitglieder des Gremiums für das Kuratorium zur Auswahl der Preisträger*innen des Vielfaltspreises der Stadt Aachen vor:

-Frau Arslan

-Frau Özbay

-Frau Rejf

-Herr Tarak

-Herr Thevaraj

-Frau Yontar

2. Wahl der fünf Ratsmitglieder für das Kuratorium „Vielfaltspreis der Stadt Aachen“

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration schlägt folgende fünf Ratsmitglieder des Gremiums für das Kuratorium zur Auswahl der Preisträger*innen des Vielfaltspreises der Stadt Aachen vor:

-Frau Brammertz

-Frau Bürgermeisterin Griepentrog

-Herr Halim

-Frau Heuser

-Frau Koentges

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration beschließt die Entsendung der o.a. Vertreter*innen in das Kuratorium für den Vielfaltspreis der Stadt Aachen mehrheitlich bei einer Gegenstimme.

Beschluss

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration entsendet Vertreter*innen für das Kuratorium zur Auswahl der Preisträger*innen des Vielfaltpreises der Stadt Aachen und beschließt die Zusammensetzung des Kuratoriums 2026 mit einer Anpassung der Richtlinien.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration entsendet Vertreter*innen für das Kuratorium zur Auswahl der Preisträger*innen des Vielfaltpreises der Stadt Aachen und beschließt die Zusammensetzung des Kuratoriums 2026 mit einer Anpassung der Richtlinien.

Erläuterungen

Der „Vielfaltspreis“ (ehemals „Integrationspreis“) der Stadt Aachen wird im Jahr 2026 zum 14. Mal verliehen. Der Preis reflektiert das Engagement der Stadtgesellschaft für eine inklusivere Betrachtung von Integration und Vielfalt, möchte Stereotypen abbauen und eine positive Herangehensweise an die Themen Migration, Zuwanderung und Vielfalt fördern.

Gemäß Ziffer 4 der Richtlinien für den „Vielfaltspreis“ der Stadt Aachen wird das Kuratorium vom Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration berufen. Da in der aktuellen Ratsperiode nicht mehr vier, sondern fünf Fraktionen im Ausschuss vertreten sind, bedarf es einer Anpassung der Richtlinien und der Kuratoriumszusammensetzung.

Damit setzt sich das Kuratorium mit Hinzunahme der Vertretung einer fünften Fraktion wie folgt zusammen:

  • elf gewählte Mitglieder aus dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (fünf Vertretende der Fraktionen, sechs direkt gewählte Mitglieder des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration),
  • der Vorsitzende des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration sowie
  • eine Vertretung des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

1. Mehrheitlich, 1 Gegenstimme 2. Mehrheitlich, 1 Gegenstimme

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-02-11 FB 56_0040_WP19 Bestimmung der Mitgl SAO.pdf

19.2.2026

194.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung des Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Gremium
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Datum
Do., 12.03.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
25.3.2026
Inhalt abgerufen
28. Juli 2026 um 01:22