Bestimmung der Mitglieder zum Kuratorium "Vielfaltspreis der Stadt Aachen" und Anpassung der Richtlinien
FB 56/0040/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Zu Beginn des Tagesordnungspunkts 5 Ö weist Herr Yenen auf die von der Verwaltung eingebrachte Tischvorlage „Richtlinien für den Vielfaltspreis der Stadt Aachen“ (Tischvorlage zu TOP 5 Ö) hin.
Herr Frankenberger erklärt, man habe in den Richtlinien lediglich die Formulierung unter Nummer 4 „Preisvergabe“ wie folgt geändert:
Alte Fassung:
„Das Kuratorium wird vom Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration berufen. Dem Kuratorium gehören an:
- elf gewählte Mitglieder aus dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (fünf Vertretende der Fraktionen, sechs direkt gewählte Mitglieder des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration),
- die* der Vorsitzende des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration,
- eine Vertretung des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration.“
Neue Fassung:
„Das Kuratorium wird vom Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration berufen. Dem Kuratorium gehören an:
- elf gewählte Mitglieder aus dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (fünf Vertretende der Fraktionen, sechs direkt gewählte Mitglieder des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration),
- die* der Vorsitzende des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration,
- eine Vertretung der Verwaltung.“
Der Grund für die Änderung besteht laut Herrn Frankenberger darin, dass das Kuratorium sowohl über die Vergabe des „Vielfaltspreises“ als auch über die Vergabe des Preises „Integration durch Sport“ entscheide. Verwaltungsseitig begleite jedoch der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration in seiner Zuständigkeit die Vergabe des „Vielfaltspreises“ und der Fachbereich Sport in seiner Zuständigkeit die Vergabe des Preises „Integration durch Sport“.
Anschließend ruft Herr Yenen zur Wahl der Vertreter*innen für das Kuratorium „Vielfaltspreis der Stadt Aachen“ auf.
1. Wahl der sechs direkt gewählten Mitglieder für das Kuratorium „Vielfaltspreis der Stadt Aachen“
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration schlägt folgende sechs direkt gewählten Mitglieder des Gremiums für das Kuratorium zur Auswahl der Preisträger*innen des Vielfaltspreises der Stadt Aachen vor:
-Frau Arslan
-Frau Özbay
-Frau Rejf
-Herr Tarak
-Herr Thevaraj
-Frau Yontar
2. Wahl der fünf Ratsmitglieder für das Kuratorium „Vielfaltspreis der Stadt Aachen“
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration schlägt folgende fünf Ratsmitglieder des Gremiums für das Kuratorium zur Auswahl der Preisträger*innen des Vielfaltspreises der Stadt Aachen vor:
-Frau Brammertz
-Frau Bürgermeisterin Griepentrog
-Herr Halim
-Frau Heuser
-Frau Koentges
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration beschließt die Entsendung der o.a. Vertreter*innen in das Kuratorium für den Vielfaltspreis der Stadt Aachen mehrheitlich bei einer Gegenstimme.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration entsendet Vertreter*innen für das Kuratorium zur Auswahl der Preisträger*innen des Vielfaltpreises der Stadt Aachen und beschließt die Zusammensetzung des Kuratoriums 2026 mit einer Anpassung der Richtlinien.
Erläuterungen
Der „Vielfaltspreis“ (ehemals „Integrationspreis“) der Stadt Aachen wird im Jahr 2026 zum 14. Mal verliehen. Der Preis reflektiert das Engagement der Stadtgesellschaft für eine inklusivere Betrachtung von Integration und Vielfalt, möchte Stereotypen abbauen und eine positive Herangehensweise an die Themen Migration, Zuwanderung und Vielfalt fördern.
Gemäß Ziffer 4 der Richtlinien für den „Vielfaltspreis“ der Stadt Aachen wird das Kuratorium vom Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration berufen. Da in der aktuellen Ratsperiode nicht mehr vier, sondern fünf Fraktionen im Ausschuss vertreten sind, bedarf es einer Anpassung der Richtlinien und der Kuratoriumszusammensetzung.
Damit setzt sich das Kuratorium mit Hinzunahme der Vertretung einer fünften Fraktion wie folgt zusammen:
- elf gewählte Mitglieder aus dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (fünf Vertretende der Fraktionen, sechs direkt gewählte Mitglieder des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration),
- der Vorsitzende des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration sowie
- eine Vertretung des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 1021455
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1021455
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-02-11 FB 56_0040_WP19 Bestimmung der Mitgl SAO.pdf
19.2.2026
194.1 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- Sitzung des Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- Gremium
- Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- Datum
- Do., 12.03.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Geändert
- 25.3.2026
- Inhalt abgerufen
- 28. Juli 2026 um 01:22