3. März 2026 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 7Öffentlich

Haushaltsplanentwurf 2026 einschließlich Finanzplanung bis 2029

FB 36/0010/WP19 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Der Ausschussvorsitzende erläutert, dass die Vorlage bereits vor einiger Zeit erstellt worden sei. Es gebe weiterhin einen genehmigungsfähigen Haushaltsplanentwurf.

Zu Beginn der Sitzung werden Änderungsanträge zu den Beschlussentwürfen zu TOP 7 wie folgt an die Ausschussmitglieder verteilt:

Ratsfrau Lürken geht auf die insgesamt schlechte Haushaltslage der Stadt Aachen ein.

Man habe mit 3 Fraktionen und 2 politischen Gruppen versucht, ein Konzept zu erstellen und zu schauen, welches Konzept möglich sei.

Hierfür bedanke sie sich und weist darauf hin, dass es sich bei dem vorliegenden Konzept um ein gemeinsam erarbeitetes Konzept handele.

Frau Dr. Fitter wünscht sich, dass weiter aktiv investiert werde. Auch wenn sich der Fokus geändert habe und dadurch teilweise von konsumtiven Ausgaben in investive Ausgaben geändert worden sei.

Ebenso werde Geld in klimaeffiziente Sanierung städtischer Gebäude und zur Förderung des sozialen Zusammenhaltes vorgesehen.

Das Welthaus erhalte eine Aufstockung von 3.000,-- €, die Klimaagentur und Altbau Plus erhielten weiterhin Förderungen.

Sie begrüßt, dass die Klimaagentur weiter bestehen bleibe und weiterhin Förderungen im Solarbereich möglich seien.

Man müsse gemeinsam versuchen auch weiterhin die Klimaziele umzusetzten.

Ratsherr Schuch führt aus, dass man bei dem vorliegenden Konzept Einsparungen in Kauf genommen hätte.

Andere Ausschüsse hätten für Ihre Bereiche weitergehende Einschränkungen erfahren.

Man habe in dem gemeinsam erarbeiteten Konzept vorgeschlagen, die PV Förderung für den Mehrfamilienhausbereich fortzuführen. Man erreiche somit eine große Gruppe von Mieter*innen, die hiervon profitierten.

Ratsherr Dr. Boester führt aus, dass es derzeit ein Defizit von über 90 Mio € gebe.

Wenn nun eine Senkung der zu erwartenden Gewerbesteuer hinzukommen würde, würde dies voraussichtlich eine Haushaltssicherung nach sich ziehen.

Man habe daher einige Ausgaben vom konsumtiven in den investiven Bereich verschoben.

Er möchte daher das vorgelegte Konzept positiv bewerten.

Trotz der angespannten Haushaltslage hätte man auf Nachhaltigkeit gesetzt und hätte dabei 3 Aspekte – Ökologie, Soziales und Wirtschaft – berücksichtigen können.

Herr Cirillo richtet sich an die Fraktionen, die das vorgelegte Konzept ausgearbeitet haben.

Die Fraktion die Linke habe Anträge zur Änderung der Beschusvorschläge vorgelegt.

Zu 1. Wird Vorgeschlagen, die Empfehlung an den Personal – und Verwaltungsausschuss auszusprechen, eine zusätzliche Vollzeitstelle für die Fördermittelaquise im Bereich Klimaschutz / IKSK / 100 CNC einzurichten.

Zu 2 . Förderung Photovoltaikanlagen (IKSK) und zu 3. Aufbau Klimafond verweist er auf die Änderungsvorschläge in dem verteilten Antrag.

Zu 4. Bekämpfung vespa velutina: Fördermittel für Imkerfachverbände u.ä. erläutert er, dass die Verwaltung ins Management übergehen solle und die Fraktion die Imker zusätzlich unterstützen wolle.

Ratsfrau Lürken führt aus, dass man sich als CDU Fraktion den Vorschlägen der Linken nicht anschließen könne.

Der Haushalt habe insgesamt ein Volumen von 1 Milliarde Euro.

Der Personal- und Verwaltungsausschuss habe den Stellenplan beraten und die zusätzliche Stelle werde nicht möglich sein.

Die Angst bestehe davor, nicht mehr handlungsfähig zu sein, wenn es zu einem Haushaltssicherungskonzept käme. Dann hätte die Bezirksregierung das Sagen.

Sie richtet sich an die Gremiumsmitglieder der Fraktion „Die Linke“ und bittet, nochmal zu überlegen, ob man die Anträge so stellen wolle.

Ratsherr Szagunn erläutert, dass das Konzept durch konstruktive Absprachen zwischen den Beteiligten entstanden sei. In verschiedenen Bereichen habe man Stellen aus den Planungen rausgenommen, daher könne man zu Antrag 1 der Linken nicht mitgehen.

Dem Antrag zu 4 würde man ebenfalls nicht folgen können.

Der Ausschussvorsitzende Stettner äußert sich zur Stelle der Fördermittelaquise. Sofern sich zeige, dass es über Fördermittel die Möglichkeit gebe eine Stelle zu fördern, könne man hier ggfs. nachsteuern.

Herr Beigeordneter Thomas geht auf den Antrag 4 der Linken ein.

Es werden Gespräche mit Beteiligten geführt. Die Imker hätten nicht teilnehmen können;

dies werde noch nachgeholt. Bei der asiatischen Hornisse handele es sich um eine etabliert invasive Art.

Aus in Frankreich gemachten Erfahrungen wisse man, dass bei Kommunen, die eine sehr intensive Bekämpfung der Nester vorgenommen hätten, die gleiche Anzahl an Nestern zu zählen waren, wie bei Kommunen, die nichts unternommen hätten.

Selbstverstädnlich werde die Stadt besondere Bereiche wie Spielplätze und Schulhöfe schützen.

Ebenso werde man die Menschen weiter informieren. Der Stadtbetrieb selbst sei ebenfalls stark betroffen, da es Beeinträchtigungen bei den durchzuführenden Arbeiten geben könnte.

Der Ausschussvorsitzende Stettner schlägt vor, über die weitergehenden Anträge abstimmenzu lassen.

  1. Abstimmung:

Abgestimmt wird zunächst über das Paket der Änderungsvorschläge von 3 Fraktionenund 2 Gruppen

(Punkte 1 – 8) ausgenommen Punkt 7 / Klimafonds:

Der Ausschussvorsitzende fragt, wer diesen Anträgen zustimmen möchte.

Ergebnis: Mehrheitlich beschlossen bei 1 Gegenstimme

  1. Abstimmung:

Zu Punkt 3 des Antrages (Aufbau Klimafonds) der Fraktion Die Linke müsste zuständigkeitshalber eine Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss erfolgen.

Der Ausschussvorsitzende lässt hierzu abstimmen.

Ergebnis: 2 Ja Stimmen, daher mehrheitlich abgelehnt

  1. Abstimmung:

Zu Punkt 7 des gemeinsamen Konzepts wird abgestimmt.

Ergebnis: Mehrheitlich beschlossen bei 2 Gegenstimmen

  1. Abstimmung:

Zu Punkt 4 des Antrags der Fraktion Die Linke (Bekämpfung vespa velutina)

Ergebnis: 1 Ja Stimme, daher mehrheitlich abgelehnt

  1. Abstimmung:

Zu Punkt 1 (Vollzeitstelle für Fördermittelaquise) Antrag Die Linke

Ergebnis: 1 Ja Stimme, daher mehrheitlich abgelehnt

Über die o.g. beschlossenen Änderungbeschlüsse hinaus liest der Ausschussvorsitzende den Beschlussentwurf wie folgt vor und lässt darüber abstimmen.

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt darüber hinaus, die in den Teilfinanzplänen veranschlagten Investitionen (für die Jahre 2026 – 2029) und die Verpflichtungsermächtigungen der ihm zugewiesenen Produkte (ohne die dem FB 37 zugeordneten Produkte 021501 bis 021801) unter Berücksichtigung der Veränderungsnachweisung und in der Sitzung beschlossener Einzelveränderungen. Er beschließt die Produktblätter (ohne die dem FB 37 zugeordneten Produkte 021501 bis 021801) in der vorgelegten Form einschließlich in der Sitzung beschlossener Einzelveränderungen. Er nimmt außerdem die Übersicht über die aufgrund § 13 KomHVO NRW nicht in die Investitionsplanung aufgenommenen Maßnahmen zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt die Teilergebnispläne und die konsumtiven Teilfinanzpläne (ausschließlich der Personalaufwendungen) der ihm zugeordneten Produkte (ohne die dem FB 37 zugeordneten Produkte 021501 bis 021801) entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2026 mit dem Finanzeitraum 2027-2029 inkl. der Veränderungsnachweisung und in der Sitzung beschlossenen Änderungen.

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt darüber hinaus, die in den Teilfinanzplänen veranschlagten Investitionen (für die Jahre 2026 – 2029) und die Verpflichtungsermächtigungen der ihm zugewiesenen Produkte (ohne die dem FB 37 zugeordneten Produkte 021501 bis 021801) unter Berücksichtigung der Veränderungsnachweisung und in der Sitzung beschlossener Einzelveränderungen.

Er beschließt die Produktblätter (ohne die dem FB 37 zugeordneten Produkte 021501 bis 021801) in der vorgelegten Form einschließlich in der Sitzung beschlossener Einzelveränderungen.

Er nimmt außerdem die Übersicht über die aufgrund § 13 KomHVO NRW nicht in die Investitionsplanung aufgenommenen Maßnahmen zur Kenntnis.

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt die Teilergebnispläne und die konsumtiven Teilfinanzpläne (ausschließlich der Personalaufwendungen) der ihm zugeordneten Produkte (ausschließlich die dem FB 37 zugeordneten Produkte 021501 bis 021801) entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2026 mit dem Finanzeitraum 2027-2029 inkl. der Veränderungsnachweisung und in der Sitzung beschlossenen Änderungen.

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt darüber hinaus, die in den Teilfinanzplänen veranschlagten Investitionen (für die Jahre 2026 – 2029) und die Verpflichtungsermächtigungen der ihm zugewiesenen Produkte (ausschließlich die dem FB 37 zugeordneten Produkte 021501 bis 021801) unter Berücksichtigung der Veränderungsnachweisung und in der Sitzung beschlossener Einzelveränderungen.

Er beschließt die Produktblätter (ausschließlich die dem FB 37 zugeordneten Produkte 021501 bis 021801) in der vorgelegten Form einschließlich in der Sitzung beschlossener Einzelveränderungen.

Er nimmt außerdem die Übersicht über die aufgrund § 13 KomHVO NRW nicht in die Investitionsplanung aufgenommenen Maßnahmen zur Kenntnis.

Erläuterungen

Der Haushaltsplanentwurf 2026 einschließlich des Finanzplanes bis 2029 wurde in den Rat der Stadt eingebracht und zur weiteren Beratung an die Gremien verwiesen.

Die ausschussbezogenen Beratungsunterlagen (Ergebnisplanung, konsumtive Finanzplanung, Investitionsplanung, Verpflichtungsermächtigungen, §13 Liste und Produktblätter) sind beigefügt.

Im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz und Personal- und Verwaltungsausschuss werden die vorgenannten Unterlagen zu folgenden Produkten beraten:

021501Brandbekämpfung

021502Werkfeuerwehr

021503Katastrophenschutz

021604Kampfmittelangelegenheiten

021701Notfallrettung

021702Krankentransport

021801Leitstelle

130101Öffentliches Grün

130102Gewässerschutz

130103Natur und Landschaft

130104Wald und Forstwirtschaft

140101Umweltschutz

140301Förderung Verbraucher-/ Energieberatung

Eventuelle sich gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergebende Änderungen werden in einerVeränderungsnachweisung nachgereicht. Änderungen bzw. nachrichtliche Mitteilungen aus Beratungen in den Bezirksvertretungen werden, soweit vorhanden und nicht schon als Anlage beigefügt, nachgereicht.

Anlagen:

1. Ergebnisplanung

2. Konsumtive Finanzplanung

3. Investitionsplanung

4. Verpflichtungsermächtigungen

5. § 13-Liste

6. Produktblätter

jeweils für die dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz zugewiesenen Produkte.

7. Anträge:

· Ökologie-Zentrum Aachen e.V.

· Welthaus Aachen e.V.

· Eine Welt Forum Aachen e.V.



Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (4)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-01-05 FB 36_0010_WP19 Haushaltsplanentwurf SAO.pdf

15.1.2026

3.5 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 03.03.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
30.5.2026
Inhalt abgerufen
4. September 2026 um 01:33