26. Februar 2026 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 9Öffentlich

Antrag AWO Kreisverband Aachen-Stadt e.V. auf Förderung der AWO Quartiersentwicklung Burtscheid für 2026

FB 56/0029/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Hierzu liegt ein geänderter Beschlussvorschlag der Fraktionen CDU, GRÜNE, SPD sowie der Gruppen Volt und FDP vor (Tischvorlage zur Haushaltssitzung) vor.

Frau Bergk kritisiert die von der AWO beantragte Förderung in Höhe von 40.000 Euro als teure und unnötige Finanzierung von Doppelstrukturen mit städtischem Geld. Die notwendigen Maßnahmen in Burtscheid seien bereits durch die Finanzierung des ISEK-Prozesses in Burtscheid städtischerseits abgedeckt. Bemerkenswert sei auch, dass es die Verantwortlichen des AWO-Projekts in Burtscheid – anders als andere freie Träger – bisher nicht geschafft hätten, das Projekt nach fünf Jahren aus Eigenmitteln zu finanzieren. Ebenso erstaunlich sei, dass die AWO-Burtscheid nicht einmal in der Lage sei, einen Eigenanteil zu dem Projekt beizutragen. Gegen eine weitere finanzielle Förderung spreche auch, dass Burtscheid kein Stadtteil mit sog. Erneuerungsbedarf sei. Frau Bergk lehnt im Ergebnis eine weitere finanzielle Förderung mit städtischem Geld ab.

Frau Koentges entgegnet Frau Bergk, dass die Fraktionen/Gruppen von CDU, GRÜNE, SPD, Volt und FDP aus Gründen der Flankierung des Demographiekonzepts der Stadt Aachen an der Förderung des AWO-Quartiersentwicklungsprojekts festhalten wollten. Das Thema „Altern in Aachen“ sei wichtig, die Sinnhaftigkeit des Burtscheider-Projekts ergebe sich insbesondere aus dem Faktum, dass in Burtscheid statistisch gesehen die meisten Singles über 60 Jahre leben würden. Unter dem Strich habe das Projekt auch positive Auswirkungen für angrenzende und andere Quartiere, deshalb bleibe es bei dem haushaltswirksamen Antrag, das Projekt in 2026 mit 40.000 Euro und in 2027 mit 20.000 Euro zu fördern.

Frau Brammertz schließt sich ausdrücklich ihrer Vorrednerin an.

Herr Frankenberger erklärt für die Verwaltung, dass es, abweichend von der von Frau Bergk vertretenen Auffassung, auch an anderer Stelle im städtischen Haushalt Fördermaßnahmen von freien Trägern - ohne Einbringung von Eigenanteilen – gebe, z. B. beim „ASD“ der Stadt Aachen, dessen Personalstellen zu 100% städtisch finanziert seien. Herr Frankenberger teilt auch nicht die Einschätzung, dass es sich um die Förderung einer „Doppelstruktur“ (AWO-Projekt/ISEK). Im Ergebnis hält er die weitere Förderung des AWO-Projekts für sinnvoll.

Folgender geänderter Beschlussvorschlag wird formuliert: „Der Ausschuss für Soziales und Demographie beschließt, die AWO Quartiersentwicklung Burtscheid, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplans 2026, im Jahr 2026 mit einem Zuschuss in Höhe von 40.000 Euro um im Jahr 2027 mit einem Zuschuss in Höhe von 20.000 Euro zu fördern.“

Beschluss

Der Ausschuss für Soziales und Demographie beschließt, die AWO Quartiersentwicklung Burtscheid, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplans 2026, im Jahr 2026 mit einem Zuschuss in Höhe von 40.000 Euro undf im Jahr 2027 mit einem Zuschuss in Höhe von 20.000 Euro zu fördern.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Soziales und Demographie beschließt, ob und ggf. in welcher Höhe die AWO Quartiersentwicklung Burtscheid im Jahr 2026, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplans 2026, mit einem Zuschuss gefördert wird.

Erläuterungen

Im Januar 2024 kam der AWO Kreisverband Aachen-Stadt e. V. (kurz: AWO) bezüglich des Wunsches nach einer städtischen Finanzierung der „Quartiersentwicklung Burtscheid“ auf die Verwaltung zu. Ursächlich war, dass die bis dahin bestehende Finanzierung über Stiftungsmittel des Deutschen Hilfswerks (Deutsche Fernsehlotterie) zum 31. Mai 2024 endete. Da seitens der Verwaltung ein Eintritt in eine anhaltende städtische Finanzierung kritisch zu sehen war, wurde der Träger in einem zur Erörterung seines Antrags stattgefundenen Gespräch aufgefordert, im Falle eines politischen Beschlusses einer Zuschussgewährung, die Zeit der etwaigen städtischen Überbrückungsfinanzierung für das Jahr 2024 zu nutzen, um für die Zeit ab dem Jahr 2025 eine vollumfängliche Finanzierung durch Akquise anderweitiger Einnahmen und ohne Einrechnung weiterer städtischer Mittel zu sicherzustellen.

In seiner vom 01. Februar 2024 (dort TOP 4) hat der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographiebeschlossen, die AWO Quartiersentwicklung Burtscheid für das Jahr 2024 mit einem Zuschuss in Höhe von 27.192 Euro zu unterstützen (der Zuschuss bezog sich dabei auf den jahresanteiligen Zeitraum 01. Juni bis 31. Dezember 2024). Darüber hinaus (2025 ff.) wurden keine Mittel beschlossen.

Für das Jahr 2025 hatte die AWO ausweislich des seinerzeit mit dem Antrag eingereichten Finanzplan einen Zuschuss in Höhe von 54.363 Euro beantragt. Der Finanzplan wies keine Einnahmen aus.

In seiner Sitzung vom 30. Januar 2025 (dort TOP 10) hat der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschlossen, die AWO Quartiersentwicklung Burtscheid für das Jahr 2025 mit einem Zuschuss in Höhe von 40.000 Euro zu unterstützen. Darüber hinaus (2026 ff.) wurden keine Mittel beschlossen.

Am 14. November 2025 hat die AWO zur Förderung der AWO Quartiersentwicklung Burtscheid eine Förderung in Höhe von 40.000 Euro beantragt (Anlage 1). Gemäß dem eingereichten Finanzplan (letzte Seite der Anlage 1) werden Gesamtkosten in Höhe von 40.000 Euro und keine Einnahmen ausgewiesen.

Die AWO Quartiersentwicklung arbeitet seit vielen Jahren aktiv in Burtscheid. Eine formale Schnittstelle zum Projekt ISEK Beverau existiert nicht. Allerdings gibt es Kooperationen zwischen der AWO Quartiersentwicklung und dem Verein Gut Branderhof (als Kernprojekt des ISEK Beverau). So nutzt der Verein in der Phase des Umbaus u.a. von der AWO bereitgestellte Räumlichkeiten. Gleichzeitig partizipiert die AWO an nachbarschaftlichen Maßnahmen des Vereins, hat am Gutshof alle 2 Wochen ein Nachbarschaftsfrühstück angeboten und ist neben anderen Akteur*innen Teil der Lenkungsgruppe ISEK Beverau, die seit diesem Jahr über Projektanträge aus Mitteln des Verfügungsfonds Beverau berät und entscheidet. Inhaltlich arbeitet die AWO Quartiersentwicklung an Themen, die auch das Projekt ISEK Beverau im Fokus hat (demographische Entwicklung, Angebote für Ältere, Nachbarschaften stärken). In dem Projekt ISEK Beverau gibt es jedoch keinerlei Finanzmittel, die für eine Finanzierung der Quartiersentwicklung von Trägereinrichtungen vorgesehen sind. Die Verknüpfung mit dem Gut Branderhof und dem ISEK Beverau entstand durch die Tätigkeiten in überschneidenden Aktivitätsräumen und mit Blick auf gemeinsame Themenstellungen. Dies gilt ebenso für die Zusammenarbeit mit anderen Akteur*innen im Quartier. Da im ISEK Beverau weder eine Finanzierung der AWO Quartiersentwicklung noch anderer sozialer Trägerinstitutionen vorgesehen ist, kann hier keine Finanzierungsquelle angeboten werden. Vorhandene Finanzmittel sind förderrechtlich zweckgebunden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

In seiner Sitzung vom 30.01.2025 hat der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschlossen, für das Jahr 2025 Mittel in Höhe von 40.000 Euro im Haushaltsplan 2025 zur Förderung der AWO Quartiersentwicklung Burtscheid bereit zu stellen. Für die Folgejahre 2026 ff. wurden keine Mittel beschlossen.

Entsprechend der gegebenen Beschlusslage sind im Haushaltsplanentwurf 2026 keine weiteren Mittel eingeplant. Im Falle eines Beschlusses der Förderung der AWO Quartiersentwicklung Burtscheid entsteht in entsprechender Höhe ein ungedeckter Mehraufwand.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Mehrheitlich, 1 Gegenstimme

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-01-15 FB 56_0029_WP19 Antrag AWO Kreisverb SAO.pdf

15.1.2026

558.5 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Demographie
Gremium
Ausschuss für Soziales und Demographie
Datum
Do., 26.02.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
24.3.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 17:36