25. Februar 2026 um 18:00, Rathaus
TOP 9Öffentlich

Haushaltsplanberatungen 2026

BA 0/0005/WP19 · Anhörung

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Nimmerrichter teilt mit, beim ISEK Forst seien Mittel gestrichen worden. Er bittet um entsprechende

Erläuterungen.

Die Stellungnahme der Verwaltung lautet wie folgt:

„Für das ISEK Forst sind die Mittel genauso vorgesehen, wie sie im Haushaltsplanentwurf aufgeführt sind.

Zusätzlich wurden bei der Etatberatung vom Ausschuss für Soziales und Demographie vom 26.02.2026

für das PSP-Element 4-050101-001-1 - 40.000 € für das Jahr 2026 beschlossen.“

Zu dem Veränderungsnachweis stellt Herr Stepken die Frage, warum bei der Koordinierungsstelle Bushof und Kaiserplatz jeweils 13.500,00 € gestrichen wurden.

Die Verwaltung teilt Folgendes mit:

„Hier gab es eine neutrale Verlagerung von FB 01 zum FB 32. Die Mittel sind nicht gestrichen worden, sondern nur einem anderen Fachbereich/Produkt zugeordnet worden.“

Herr Deloie und Herr Klingebiel merken an, bei der Ergebnis- und Investitionsplanung seien lediglich die

Haushaltsansätze 2025 angegeben, nicht aber der Ansatz 2026.

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

„Gemäß Beschluss des Finanzausschusses vom 01.07.2025 wurde die Verwaltung gebeten, die bestehenden Darstellungslisten um den fortgeschriebenen Ansatz, die Ermächtigungsübertragungen sowie den

Buchungsstand zu ergänzen. Dieser Bitte sind wir selbstverständlich nachgekommen und haben daher jeweils ausschussscharf (und auch je Bezirksvertretung) eine gesonderte Übersicht als Ergänzung zu der Ergebnis- und Investitionsplanung beigefügt. Hier wird für jedes PSP-Element - insofern eine Ermächtigungsübertragung von 2024 nach 2025 vorgenommen wurde - der fortgeschriebene Ansatz in 2025 dargestellt, mit entsprechender Aufteilung nach Ansatz und Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2024. Sofern betroffen, wurden auch

über-/außerplanmäßig bereitgestellte bzw. zur Deckung verwendete Mittel dargestellt. Bei allen PSP-Elementen, die in der aktuellen Haushaltsplanung noch einen Ansatz aufweisen, ist die lfd. Nr. angegeben. Alle

PSP-Elemente ohne lfd. Nr. haben somit keinen neuen Ansatz in den Jahren 2026 bis 2029. Die

Ermächtigungsübertragungen von 2025 nach 2026 können naturgemäß nicht angegeben werden, da die

Anträge erst im ersten Quartal des Jahres 2026 eintreffen und bearbeitet werden können.“

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die bezirksbezogenen Haushaltsangaben sowie den Gesamthaushalt für das Jahr 2026 – unter Berücksichtigung der getroffenen Einzelentscheidungen – zur Kenntnis und empfiehlt den jeweiligen Fachausschüssen und dem Rat der Stadt Aachen entsprechend zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die bezirksbezogenen Haushaltsangaben sowie den Gesamthaushalt für das Jahr 2026 – unter Berücksichtigung der getroffenen Einzelentscheidungen – zur Kenntnis und empfiehlt den jeweiligen Fachausschüssen und dem Rat der Stadt Aachen entsprechend zu beschließen.

Erläuterungen

Der Entwurf des Haushaltsplans 2026 ist am 17.12.2025 in den Rat der Stadt Aachen eingebracht worden.

Band I des Haushaltsplanentwurfs 2026 wurde den Mitgliedern der Bezirksvertretung zugesandt.

Die Haushaltsplanentwurfsdaten sind unter https://www.aachen.de/haushalt einsehbar (PDF-Format und interaktiver Haushaltsplan).

Die Übersichten der bezirksbezogenen Haushaltsangaben für den Stadtbezirk Aachen-Mitte und der

bezirksübergreifenden Haushaltsangaben sind in dem jeweiligen

- Ergebnisplan,

- konsumtiven Finanzplan,

- Investitionsplan (inklusive Verpflichtungsermächtigungen)

- und der § 13-Liste (aufgrund § 13 KomHVO NRW nicht in die Investitionsplanung aufgenommenen

Maßnahmen)

aufgeführt und als Anlage beigefügt.

Ebenfalls beigefügt ist die Veränderungsnachweisung.

Den Bezirksvertretungsmitgliedern wurden die Haushaltsplanentwurfsdaten sowie die bezirksbezogenen

undbezirksübergreifenden Übersichten der Haushaltsangaben vorab per Mail zugesandt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Mehrheitlich, 1 Gegenstimme, 1 Enthaltung

Weitere Dokumente (3)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-01-29 BA 0_0005_WP19 Haushaltsplanberatun SAO.pdf

3.2.2026

1.2 MB

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 25.02.2026
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Anhörung
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Anhörung
Federführend
B 0 - Bezirksvertretung Aachen-Mitte/Geschäftsstelle
Geändert
9.3.2026
Inhalt abgerufen
4. September 2026 um 01:34