Besetzung des Schulausschusses - Aufnahme der Bezirksschülervertretung
FB 45/0004/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Rohé dankt der Verwaltung für die rechtliche Recherche. Problem bei der Lösung sei aber, dass die Schülervertretung volljährig sein müsse. Andererseits gäbe es im Schulgesetz die Möglichkeit, dass Schüler*innen eine Vertretung auf örtlicher Ebene wählen könnten und dass der Schulträger diese Vertretung an der Beratung beteiligen könne. Seinem Wissen nach hätte es in der Vergangenheit Vertreter*innen im Schulausschuss gegeben, die nicht alle volljährig gewesen seien. Er bittet darum, nochmal zu prüfen, wie dieses Problem rechtlich gelöst werden könne.
Frau Opitz erkundigt sich danach, ob es keine Stadtschulvertretung mehr gebe, sondern nur noch eine Schülervertretung auf städteregionaler Ebene.
Frau Schwier antwortet, dass es die Bezirksschülervertretung in der Städteregion Aachen gebe, da dies in der Hoheit der Städteregion liege. Die Stadt Aachen sei als Teil der Städteregion aber mit abgedeckt.
Frau Opitz fragt, ob das heißen würde, dass es von den Schulen der Stadt Aachen kein*e Sprecher*in gebe, sondern diese automatisch mit zur Städteregion gehören und auf dieser Ebene gewählt würden.
Frau Griepentrog stellt richtig, dass es sehr wohl eine Schülervertretung der Stadt Aachen gebe, aber diese gehe dann die Schülervertretung der Städteregion und bilde auf dieser Ebene eine Einheit. Das bedeute, dass es in der Stadt Aachen ein Gremium mehr gebe.
Daher wäre es für den städtischen Schulausschuss schwierig, jemanden von den Aachener Schulen einzuladen. Die Hürde der Volljährigkeit könne sie nachvollziehen, aber es sei auch nicht gewollt, zu jeder Sitzung wechselnde Personen einzuladen, das sei keine gute Lösung.
Frau Opitz erwidert, dass es hierbei um den Schulausschuss der Stadt Aachen und nicht den der Städteregion gehe. Sie habe die vorgestellte Lösung nicht nachvollziehen können. Früher wäre ein*e Schülervertreter*in der Stadtschülervertretung im Schulausschuss gewesen.
Frau Griepentrog antwortet, dass es früher noch nicht die Städteregion gegeben habe. Mit der Gründung der Städteregion sei dies aufdie Ebene der Städteregion verlagert worden und die Stadt Aachen sei Teil der Städteregion.
Frau Schwier erläutert, dass von allen -Politik und Verwaltung - gewünscht sei, eine Schülervertretung systemisch einzubinden und nicht nur temporär/ themenbezogen. Dies sei rechtlich über die in der Vorlage benannte Alternative a) möglich. Sie sei auch nicht ganz zufrieden damit. Sie schlägt aber vor, diesen Vorschlag zunächst für ein Jahr zu testen. Wenn sich herausstellen sollte, dass es schwierig werde, könne die Situation neu bewertet und nach einer anderen Lösung gesucht werden.
Frau Keller teilt mit, dass sie diesen Nachteil der Volljährigkeit auch sehe, aber die Rechtslage keine andere Alternative zulasse. Eine systematische Einbindung habe Vorteile, ihre Fraktion würde es daher so begrüßen und sei für die Variante a).
Herr Rohé fragt, ob nichteine Person benannt werde könne, welche dann von Bedarf zu Bedarf eingeladen werde. Es würde dann immer wieder die gleiche Person eingeladen.
Herr Winkler stellt fest, dass ein*e volljähriger Schüler*in gesucht werde, der/die auch schon über einen politischen Willen verfüge. Er fragt, ob nicht die Städteregion gefragt werden könne, ob diese eine Person entsenden könne.
Frau Griepentrog fasst ihre Wahrnehmung zusammen, dass der gesamte Ausschuss gerne eine*n Schüler*in als ständiges Mitglied einberufen würde. Das sei klar formuliert. Formal müsse der Rat über die Zusammensetzung der Ausschüsse entscheiden. Sie schlägt vor, den Beschlussvorschlag – trotz der Formulierung „in der 18. Wahlperiode“ nun so zu belassen. Intern und im Protokoll werde festgehalten, dass dies nun für ein Jahr getestet und abgewartet werde, ob es gelingt eine*n Schüler*in dafür zu gewinnen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat eine/n sachkundige/n Einwohner/in aus der Bezirksschülervertretung in der 18. Wahlperiode in den Schulausschuss zu wählen.
Der Rat beschließt die Aufnahme einer/s sachkundige/n Einwohner/in für die Bezirksschülervertretung in der 18. Wahlperiode in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
In den Sitzungen des Schulausschusses am 04.06.2020 und am 20.08.2020 wurde die Frage der Mitgliedschaft der Bezirksschülervertretung im städtischen Schulausschuss aufgeworfen, s. Auszug der Sitzungsniederschrift vom 04.06.2020: „Herr Giancoli teilt mit, dass er die Information erhalten habe, dass die Bezirksschülervertretung nicht im Schulausschuss vertreten sein dürfe, weil sie sich entweder für den Schulausschuss der Stadt Aachen oder der StädteRegion Aachen hätte entscheiden müssen. Diesen Zwang zur Entscheidung zwischen den beiden Ausschüssen könne er nicht nachvollziehen. Herr Brötz erläutert, dass in der Vergangenheit die Schülervertretung im Schulausschuss vertreten war, dass dies aber bei der Gründung des Bildungsbüros und der Ansiedelung der Bezirksschülervertretung an das Bildungsbüro der StädteRegion Aachen nicht mehr stattgefunden hätte.Es gäbe seitens der Verwaltung keine Einwände gegen die Teilnahme am Schulausschuss der Stadt Aachen.
Frau Schwier bestätigt, dass seitens der Verwaltung die rechtlichen Möglichkeiten einer Teilnahme geprüft und dann Kontakt mit der Bezirksschülervertretung aufgenommen werde.“
Die Bezirksschülervertretung (BSV) ist ein überörtliches Gremium zur Interessenvertretung der Schüler/innen.Das SchulG NRW enthält in § 74 Abs. 8 hierzu lediglich die Regelung, dass Schülervertretungen auf örtlicher oder überörtlicher Ebene zusammenwirken können und ihre Interessen gegenüber Schulträgern und Schulaufsicht vertreten. Nähere Vorschriften zur Zusammensetzung und Verfasstheit der BSV enthält das SchulG NRW nicht.
- Zusammensetzung des Schulausschusses
In seiner konstituierenden Sitzung am 04.11.2020 sowie in seiner Sitzung am 18.11.2020 hat der Rat der Stadt im Rahmen seiner rechtlichen Befugnisse gemäß der Gemeindeordnung NRW über die Zusammensetzung des Schulausschusses/ Ausschusses für Schule und Weiterbildung für die neue 18. Wahlperiode beschlossen.
Hierbei wurde von Seiten der Verwaltung auch die Aufnahme einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadtschulpflegschaft Aachen als sachkundige/r Einwohner/in vorgelegt, da die Stadtschulpflegschaft bereits in der 17. Wahlperiode in dieser Form vertreten war.
Siehe dazu:
- Ratsvorlage vom 04.11.2020 „Entscheidung über Art, Anzahl, Größe und Zusammensetzung der zu bildenden Ausschüsse“ (FB 01/0728/WP17) und
- Ratsvorlage vom 18.11.2020 „Besetzung des Schulausschusses - Wahl sachkundiger Einwohner/innen“ (FB 45/0807/WP17)
Der Beschluss aus der Sitzung vom 18.11.2020 liegt zum Zeitpunkt dieser Vorlagenerstellung noch nicht vor.
- Rechtliche Würdigung
Der städtische Fachbereich Recht und Versicherung (FB 30) wurde um Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten zur Aufnahme eines Vertreters/einer Vertreterin der BSV in den Schulausschuss gebeten. Nach Prüfung und Mitteilung des FB 30 ist dies ausschließlich über zwei Varianten möglich:
a) die Wahl eines sachkundigen Einwohners/einer sachkundigen Einwohnerin nach § 58 Abs. 4GO NRW
b) im Rahmen der Hinzuziehung von Sachverständigen gemäß § 58 Abs. 3 S. 6 GO NRW.
Zu a): Gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW können dem Schulausschuss als weitere Mitglieder mit beratender Stimme volljährige Einwohner angehören, die in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW zu wählen sind.Sachkundige Einwohner/innen müssen volljährig sein und in der Gemeinde (Stadtgebiet Aachen) wohnen. Sie sind berechtigt an allen Sitzungen des Schulausschusses beratend teilzunehmen, sie sind aber nicht stimmberechtigt.
Zu beachten ist dabei, dass, bei Aufnahme eines Mitglieds der BSV als sachkundiger/e Einwohner/in auf Grundlage von § 58 Abs. 4 GO NRW vom Rat als beratendes Mitglied in den Schulausschuss, diese Person nicht als Vertretung des Gremiums aufgenommen wird.Anders als die durch die Kirchen auf Grundlage von § 85 Abs. 2 S. 2 SchulG NRW benannten Vertreter/innen, ist der/die jeweilige Einwohner/in demnach keine "offizielle " Vertretung der BSV.
Zu b): Eine Beteiligung der BSVim Einzelfall - also nicht im Rahmen ständiger Mitgliedschaft - ist im Rahmen des § 58 Abs. 3 S. 6 GO NRW möglich. Danach können die Ausschüsse Vertreter/innen derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen werden, zu den Beratungen hinzuziehen. Die Entscheidung über die jeweilige Hinzuziehung obliegt dem Ausschuss.
- Vorschlag der Verwaltung
In Abwägung der beiden rechtlichen Möglichkeiten wird seitens der Verwaltung die Variante a) vorgeschlagen.
Begründung: Absicht der Politik und Verwaltung ist es, die Perspektive der BSV permanent bei den Beratungen einzubeziehen. Eine einzelfallbezogene Hinzuziehung zu einzelnen Sitzungen oder Tagesordnungspunkten ist auch aus verwaltungsökonomischen Gründen nachteilig.
Auch kann aus Sicht der Verwaltung davon ausgegangen werden, dass die von der BSV vorgeschlagenen Vertreter/innen im Interesse der BSV agieren und deren Auffassungen und Ziele in den Beratungen entsprechend zum Ausdruck bringen werden.
Des Weiteren gelten für Ausschussmitglieder nach Maßgabe von § 58 Abs. 2 S. 1 GO NRW die für Ratsmitglieder relevanten Vorschriften entsprechend. Daher darf ein/e sachkundige Einwohner/in im Falle einer Interessenkollision nach Maßgabe des § 31 GO NRW an der Beratung des Ausschusses nicht teilnehmen (§ 50 Abs. 6 GO NRW).
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz
/ die Klimafolgenanpassung
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz: | keine | positiv | negativ | nicht eindeutig | ||||
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist: | gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz | keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)
( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | überwiegend (50-99%) | teilweise (1-49%) | nicht | nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 102162
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=102162
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2020-11-17 FB 45_0004_WP18 Besetzung des Schula SAO.pdf
8.11.2024
140.2 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
- Gremium
- Ausschuss für Schule und Weiterbildung
- Datum
- Di., 08.12.2020
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 17. Februar 2026 um 23:59
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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