26. Februar 2026 um 17:04, Rathaus
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Sachstandsbericht zum Wohnungsgipfel vom 04.02.2026, TO Antrag der Fraktion die Grünen vom 06.02.2026

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Frau Burgdorff berichtet vom Wohnungsgipfel vom 04.02.2026.

Oberbürgermeister Dr. Ziemons und Dezernent Herr Hissel haben gemeinsam mit den Dezernaten III und VII Investoren eingeladen. Die Nutzung und Beschleunigung des sog. Bau-Turbo-Verfahren wurde thematisiert. Ziele des Gipfels sind, den Wohnungsbau in Aachen zu beschleunigen durch zügige gemeinsame Entwicklung mit der Aachener Wohnungswirtschaft, ein neues „Turbo“-Konzeptverfahren zu etablieren und Potentiale auszuschöpfen.

Frau Burgdorff benennt im Ausschuss verschiedene Projekte, welche u.a. beim Wohnungsgipfel beleuchtet worden sind. Namentlich die Lotsenprojekte Elsassstr./ Moscheeplatz (B-Plan Nr. 1024), die Karl-Marx-Allee 220 oder die Burtscheider Brücke. Diese Verfahren seien bereits „Turbo“-Projekte gewesen, auch ohne die neugeschaffenen Regelungen im Zuge der Novelle des BauGB.

Frau Burgdorff erläutert kurz die Struktur des neuen Baurechts sowie die einschlägigen Gesetzesänderungen und historischen Hintergründe samt gesetzgeberischer Motive der §§ 31 III, 34 III b, 246e BauGB und führt aktuelle Beispiele auf. Das Einvernehmen (§ 36 BauGB) bzw. die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB sind nicht entbehrlich.

Die Anwendung der neuen Regelungen ist grundsätzlich sehr divers. Kommunen sind frei in der Gestaltung von Richtlinien. In Aachen steht die Erstellung von einheitlichen Richtlinien zum Umgang mit dem neuen Baurecht noch aus. Fau Steffens ergänzt, dass diesbezüglich ein verwaltungsinterner Workshop ausgerichtet worden ist.

Eine Lenkungsfunktion kann neben der Aufstellung von Richtlinien bspw. durch den Abschluss städtebaulicher Verträge oder anderer Maßnahmen zur Sicherung erzeugt werden.

Bei nicht komplexen Verfahren wird Antragstellenden geraten, eine Bau-Voranfrage zu stellen. Dabei könne insbesondere das relevante Thema der Entwässerung beleuchtet werden.

Frau Burgdorff verweist insbesondere auf transparentes Verfahren zur Einreichung und Informationserlangung über bauturbo@mail.aachen.de. Verwaltungsintern haben mehrere Zuständige Zugriff auf dieses Postfach, sodass eine breite und zügige Bearbeitung von Anfragen erfolgen kann. Dies sei insbesondere aufgrund der kurzen Fristen notwendig: transparente und vielhändige Arbeit.

Investierende hätten sich beim Wohnungsgipfel noch zu verwandten Themen geäußert. Es sei ein Dank für die Stellplatzsatzung, die Bauaufsicht und an das Lotsenwesen (einzelne Lotsen für Bauprojekte in der Verwaltung) ausgesprochen worden.Kritisch wurde auf die Notwendigkeit einer Art „Commitment“ mit der Politik hingewiesen. So solle erreicht werden, dass nach aufwendigen Planungen keine Verzögerungen durch politische Entscheidungen entstünden.

Herr Kemperdick stellt anhand der Regelungen des BauGB folgende Erkenntnisse vor: der Wohnungsbau in Aachen muss beschleunigt und ausgebaut werden. Beim Gipfel wurde konstatiert, das sei ein gemeinsames Pro-gramm. Bis zur Sommerpause wird es zwei weitere Termine geben.

1.Gipfel: Flächenbereitstellung

2.Gipfel: Turbo-Verfahren

3.Gipfel: Projektumsetzung

Er stellt die elf Schritte des Konzeptverfahrens von „Vorbereitung Baureifmachung“ bis zuletzt „Einbringung in Politik/ Vertragsabschluss“ dar.

Regelmäßig würden die Vorbereitungsphase und die Anhandgabephase am längsten dauern. Im Verwaltungsvor-stand wurde beschlossen, dass eine bestimmte Gruppe sich mit den Vorhaben befassen solle und so eine zügige Arbeit verwaltungsseitig erfolgen könne.

Im Vergleich zwischen den Standard- zu den Turbokonzeptverfahren läge der größte zeitliche Unterschied in der Vorbereitungsphase. Diese dürfte im Turbo-Verfahren zwei Monate dauern, während die übliche Vorbereitung sich teilweise über Jahre strecken würde. Die Politische Gremien müssten ebenfalls innerhalb dieser kurzen Fristen einbezogen werden.

Herr Plum zeigt sich über die Einberufung des Wohnungsgipfels erfreut. Die SPD-Fraktion habe im November 2025 einen Antrag auf die Einberufung eines solchen gestellt.Dieser bilde zudem eine besondere Schnittstelle zum WLA. Laut Herr Plum liege der Schwerpunkt jedoch zu sehr auf dem Instrument Bauturbo, statt auf Beach-tung und Umsetzung von Wohnflächen. Es sei jedoch ein erfolgreiches Format, welches man fortführen solle.

Herr Hucke spricht sich ebenfalls für einen Wohnungsgipfel aus, das wäre eine gute Sache. Die Schnittstelle zur Politik fehlte leider. Es wäre bedauerlich gewesen, dass die Politik aus der Presse darüber erfahren musste. Er stellt heraus, dass dieses Verfahren von gemeinsamem Lernen geprägt sein würde: Verwaltung, Politik und Investoren. Der Turbo sei bedacht angewendet ein gutes Instrument.

Herr Hucke wünsche sich Einblick in die Vorhaben und Grundstücke der Investoren. Grundsätzlich müsse aller-dings noch die Differenzierung gelernt werden, wann ein Projekt tatsächlich „turbo-geeignet“ wäre; insbesondere auch, wie der Umgang und die Vergabe von öffentlichen Potentialflächen behandelt werden sollte. Es solle zwar schnell Wohnraum entstehen, aber vor allem auch nachhaltiger. Die Politik solle dabei aktiv eingebunden werden.

Herr Auler dankt ebenfalls für die schnellen Einberufung des Wohnungsgipfels. Unabhängig vom Bauturbo seien mehrere Aspekte zu beachten: die Schnelligkeit oder Trägheit der Politik sowie die Ambitionen und Schnelligkeit der Vorhabenträger. Der Bauturbo verändere nun insbesondere die Grundeinstellung: der Zeitrahmen sei nunmehr beschränkt, deshalb müssen nun alle Beteiligten, insbesondere die Verwaltung an einen straffen Zeitplan halten und schnell Lösungen bei komplexen Verfahren finden.

Herr Triebels schließt aus dem Vortag, dass der Bauturbo die Verwaltung von den engen Vorgaben der Bebau-ungspläne befreien solle. Deshalb sei das nun vorgestellte Turbo-Konzeptverfahren irreführend. Die Politik habe immerhin noch kein Konzept bzw. Richtlinien beschlossen.

Herr Baal merkt an, ob die Investoren beim Gipfel kundgetan hätten, ob die bereits genehmigten Projekte auch demnächst mal verwirklicht werden sollten? Eine Beschleunigung der Verfahren wäre vorteilhaft, ohne Umsetzung durch die Bauvorträger allerdings sinnlos. Weiter gebe es einen gültigen Beschluss des WLA: Freiflächen dürften nicht veräußert werden. Herr Baal fragt die Verwaltung, ob künftig von dem Verfahren abgewichen werden solle oder ein neuer Beschluss gefasst werden müsse? Auch wäre in der letzten Ratsperiode 40 % geförderter Wohnungsbau vereinbart gewesen. Mithin müsse dies eine Beschränkung auf 800 Wohneinheiten bedeuten. Ob die Verwaltung daran festhalten wolle? Dies soll zu gegebener Zeit beraten werden.

Herr Beus hätte sich ebenfalls gewünscht, dass die Politik zum Gipfel eingeladen gewesen wäre. Es gebe ausrei-chend erschlossene Flächen, für welche Baugenehmigungen vorliegen würden. Die Investoren sollten Bebauungen vornehmen oder die Flächen der Stadt zum Kauf anbieten. Vorhaben sollten realisiert werden.Den § 246e BauGB sehe er sehr kritisch, eine Bebauung im Außenbereich solle seiner Meinung nach nicht vorgenommen werden. In diesem Bezug solle man ggf. noch einmal bei der Richtlinienerstellung auf die Flächennutzungspläne achten.

Herr Hucke betont in der Debatte die Trennung vom Instrument Bauturbo und dem Planungsrecht. Um letzteres müsse es insbesondere beim Wohnungsgipfel gehen.

Herr Plum äußert sich kritisch zu Leitlinien. Eine konkrete Einzelfallentscheidung sei sinnvoller, da man sich mit den Vorhaben befassen solle und nicht mit der Auslegung von Richtlinien.

Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 26.02.2026
Uhrzeit
17:04
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Status
gemischt