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Öffentlichkeitsarbeit des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration – Überarbeitung und Anpassung des bisherigen Flyers

FB 56/0042/WP19 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Die Verwaltung informiert über den Aufruf des Landesintegrationsrats NRW zur einheitlichen Nutzung des von ihm erarbeiteten Logos, welches zusätzlich mit dem jeweiligen Städtenamen finalisiert werden kann.

Herr Ulug erinnert an den Vorschlag des Integrationsrats aus der 18. Wahlperiode, das Logo im Rahmen eines öffentlichen Wettbewerbs erstellen zu lassen und die/den Gewinner*in entsprechend mit einem Preis zu honorieren.

Frau Arslan spricht sich für die Nutzung des Logos des Landesintegrationsrats NRW aus. Das Logo habe einen entsprechenden Widererkennungswert. Zudem sei die Entwicklung eines Logos ein langwieriger Prozess.

Frau Ziesen weist darauf hin, dass der ehemalige Integrationsrat den Wiedererkennungswert des aktuell verwendeten Logos des Integrationsrats in Frage gestellt habe. Hinsichtlich der Überarbeitung des Flyers würde die Nutzung des Logos des Landesintegrationsrats NRW eine deutliche Zeitersparnis ergeben.

Herr Yenen spricht sich für die Erstellung des Logos im Rahmen eines öffentlichen Wettbewerbs aus. Das neue Logo des Landesintegrationsrats NRW habe keinen hohen Wiedererkennungswert. Vielmehr habe das aktuelle Logo des Integrationsrats der Stadt Aachen einen höheren Wiedererkennungswert.

Frau Rejf begrüßt den Vorschlag von Herrn Ulug. Hierdurch könne der Bekanntheitsgrad des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Aachen gesteigert werden. Bis der längere Prozess abgeschlossen sei, reiche das aktuelle Logo des Integrationsrats aus.

Frau Bürgermeisterin Griepentrog regt an, die Diskussion über das Logo nicht zu stark auszuweiten. Ihrer Meinung nach sei wichtiger, dass durch das Logo klargestellt werde, dass es sich bei dem Gremium nicht mehr um einen „Integrationsrat“, sondern um einen „Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration“ handle. Umso mehr Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration sich unter einem einheitlichen Logo vereinen würden, umso schneller würde es bekannt werden; auch wenn sie nachvollziehen könne, dass das vorgestellte Logo optisch nicht allen gefalle.

Nach Auffassung von Herr Dohmen reiche das Stadt Aachen-Logo für den Ausschuss vollkommen aus.

Herr Beigeordneter Hissel schlägt vor, den Fachbereich Kommunikation und Marketing (FB 13) mit der Erarbeitung eines neuen Logos für den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration zu beauftragen. Das neue Logo solle das vorgeschlagene Logo des Landesintegrationsrats NRW sowie das aktuelle Logo der Stadt Aachen verbinden.

Die Ausschussmitglieder stimmen dem Vorschlag von Herrn Beigeordneten Hissel bei einer Enthaltung einstimmig zu.

Beschluss

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration beauftragt die Verwaltung, ein neues Logo für den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Aachen zu erarbeiten, welches sowohl das vorgeschlagene Logo des Landesintegrationsrats NRW als auch das aktuelle Logo der Stadt Aachen miteinander vereint.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration beauftragt die Verwaltung, den bisherigen Flyer des ehemaligen Integrationsrates vollständig zu überarbeiten und an die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen des § 27 Gemeindeordnung NRW anzupassen. Zusätzlich beschließt der Ausschuss, dem Vorschlag des Landesintegrationsrates zu folgen und ein landesweites einheitliches Logo in den neuen Flyer zu integrieren.

Erläuterungen

Mit der Neufassung des § 27 der Gemeindeordnung NRW ist in Gemeinden mit mindestens 5.000 ausländischen Einwohner*innen ein Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration zu bilden, der die bisherige Struktur der Integrationsräte ablöst. Seit Beginn der neuen Ratsperiode am 01.11.2025 heißt der ehemalige „Integrationsrat“ der Stadt Aachen (bestehend seit 2004) nun „Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration“. Der neue Name verankert den Auftrag zur Förderung der Potenziale von Menschen mit internationaler Familiengeschichte und erfordert angepasste Informationsmaterialien.

Um die Bürger*innen, insbesondere Menschen mit internationaler Familiengeschichte, transparent über ihre Beteiligungsmöglichkeiten und den Ausschuss zu informieren, ist eine Überarbeitung des Flyers des ehemaligen Integrationsrates notwendig.

Zudem empfiehlt der Landesintegrationsrat NRW allen Ausschüssen für Chancengerechtigkeit und Integration in NRW ein einheitliches Logo. Zur Unterstützung bietet der Landesintegrationsrat ein entsprechendes einheitliches Logo an, welches mit dem spezifischen Städtenamen seitens des Landeintegrationsrates finalisiert wird (siehe beigefügtes Referenzbeispiel für die Stadt Bielefeld). Für das neue Logo werden keine finanziellen Mittel seitens der Stadt Aachen benötigt, da der Landesintegrationsrat NRW die Logo-Erstellung übernimmt.

Das Logo verfolgt folgende Ziele:

  1. Landesweite Zugehörigkeit: Die Verwendung der Landesfarben NRW unterstreicht die institutionelle Bedeutung.
  2. Starke Wiedererkennung: Ein einheitliches Erscheinungsbild stärkt den politischen Diskurs. Es signalisiert Zusammengehörigkeit und Professionalität über kommunale Grenzen hinweg.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen neuen Flyer-Entwurf mit dem Logo-Vorschlag des Landesintegrationsrates zu erarbeiten und diesen Entwurf dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

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0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig, 1 Enthaltung

Weitere Dokumente (1)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-02-11 FB 56_0042_WP19 Oeffentlichkeitsarbei SAO.pdf

19.2.2026

223.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
Sitzung des Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Gremium
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Datum
Do., 12.03.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
25.3.2026
Inhalt abgerufen
28. Juli 2026 um 01:22