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Haushaltsplanentwurf 2026 einschließlich Finanzplan bis 2029, hier: Ausschuss für Schule und Weiterbildung

FB 45/0014/WP19 · Entscheidungsvorlage

Haushaltsplanentwurf 2026 einschließlich Finanzplan bis 2029, hier: Ausschuss für Schule und Weiterbildung

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Es liegt ein geänderter Beschlussvorschläge der Linken Fraktion und ein geänderter Beschlussvorschlag der Fraktionen von CDU, Grünen, SPD, Volt und FDP vor.

Es wird zunächst über den weitergehenden Antrag der Linken Fraktion beraten.

Frau Heintz erläutert, dass sich der Antrag ebenfalls auf die Maßnahmen zur Sprachförderung in der OGS beziehen würde. Der Unterschied zu dem Antrag der übrigen Fraktionen liege darin, dass die Linke Fraktion eine Fortführung der Finanzierung bis in das Jahr 2029 beantrage. Sie könnte daher dem Antrag der übrigen Fraktionen auch zustimmen, wenn die Finanzierung um ein Jahr weiter gesichert werde.

Herr Auler erläutert den Antrag seiner und der übrigen Fraktionen. Die Fortführung der Finanzierung um zunächst zwei weitere Schuljahre sei eine Schlussfolgerung aus der Diskussion in der vergangenen Sitzung des Ausschusses, in welchem die Evaluation des Projektes vorgestellt worden sei. Der Ausschuss habe sich dafür ausgesprochen, die Evaluation im laufenden Prozess durchzuführen um zu eruieren, welche Module des Konzeptes weiterhin sinnvoll seien und auf welche Grundschulen es perspektivisch auch ausgeweitet werden könne.Bei den kommenden Haushaltsberatungen könne dann eine weitergehende und passende Finanzierung beraten werden. Eine Verstetigung des Ansatzes zum jetzigen Zeitpunkt sei nicht zielführend.

Zu dem zweiten Antrag seiner und der übrigen Fraktionen zur Erhöhung des Zuschusses an die OGS-Träger erläutert Herr Auler, dass mit diesem Ansatz den Anträgen der Träger im Wesentlichen gefolgt werde. Ihm sei bewusst, dass der Ansatz sehr knapp bemessen sei, jedoch würde der Haushalt der Stadt insgesamt wenig Spielraum bieten. Die Deckung mit dem Sonderfonds sei aus seiner Sicht sinnvoll, da dieser genau für solche Finanzierungslücken geschaffen worden sei und daher im Zweifel bei Defiziten sowieso herangezogen werden müsste.

Herr Becker stimmt Herrn Auler zu und ergänzt, dass die Sprachförderung in der OGS ein enorm wichtiges Projekt sei, welches in jedem Fall weiter finanziell gefördert werden müsse. Die Weiterfinanzierung würde durch die Politik im Blick behalten und gegebenenfalls könnten auch zukünftig noch Fördergelder dafür herangezogen werden.

Zu dem Antrag des OGS-Zuschusses betont Herr Becker, dass die Arbeit der freien Träger essentiell sei und die finanziellen Möglichkeiten der verschiedenen Träger jedoch sehr unterschiedlich sei. Daher sei hier einen verantwortungsvollen Austausch notwendig. Die Auflösung des Sonderfonds sei an dieser Stelle sinnvoll, denn bisher seien die Mittel noch nicht genutzt worden, sodass diese nun zur Deckung der generellen Zuschusserhöhung genutzt werden könnten.

Frau Griepentrog weist darauf hin, dass laut dem neuen Schulrechtsänderungsgesetz zum Schuljahr 2028/2029 die sogenannten ABC-Klassen eingeführt werden sollen und dann die Sprachbildung gegebenenfalls auch anders sichergestellt werden könne. Hier werde es noch viele Diskussionen und Wechselwirkungen geben, die abgewartet werden müssten.

Frau Heintz verstehe die Argumente der übrigen Fraktionen und zieht den Antrag für die Linke Fraktion daher zurück.

Herr Wiedau betont abschließend, dass insgesamt ein guter Haushaltsentwurf für den Schulbereich gefunden worden sei. Die Sprachbildung sei enorm wichtig für die Chancengleichheit aller Kinder und auch im Bereich des OGS-Rechtsanspruches sehe er die Stadt Aachen sehr gut aufgestellt. Die bestehenden Standards könnten in jedem Fall gehalten werden. Sicherlich würden in Zukunft wieder andere Herausforderungen auf die Schulpolitik zukommen, zum jetzigen Zeitpunkt sei ein guter Kompromiss gefunden worden.

Frau Griepentrog lässt zunächst über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Beschluss

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt, ausschließlich der Personalaufwendungen, die Teilergebnis- und Teilfinanzpläne des Produktbereiches 03 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2026 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029, inklusive der Veränderungsnachweisung, sowie den in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt darüber hinaus die Produktblätter. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt abschließend die im Teilfinanzplan 2026 veranschlagten Investitionen, inklusive der Verpflichtungsermächtigungen, sowie die mittelfristige investive Finanzplanung bis 2029, inklusive der Veränderungsnachweisung und den beschlossenen Einzelveränderungen.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt, ausschließlich der Personalaufwendungen, die Teilergebnis- und Teilfinanzpläne des Produktbereiches 03 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2026 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029, inklusive der Veränderungsnachweisung, sowie den in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen.

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt darüber hinaus die Produktblätter.

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt abschließend die im Teilfinanzplan 2026 veranschlagten Investitionen, inklusive der Verpflichtungsermächtigungen, sowie die mittelfristige investive Finanzplanung bis 2029, inklusive der Veränderungsnachweisung und den beschlossenen Einzelveränderungen.

Erläuterungen

Der Haushaltsplanentwurf 2026 einschließlich des Finanzplanes bis 2029 wurde am 17.12.2025 in den Rat eingebracht. Die den Schulbereich betreffenden Beratungsunterlagen sind beigefügt.

Seitens des Ausschusses für Schule und Weiterbildung sind die Produkte

030101 Grundschulen

030102Hauptschulen

030103Realschulen

030104Gymnasien

030105Gesamtschulen

030106Förderschulen

030201Schülerbeförderung

030301Medienzentrum

030302Fördermaßnahmen und schulformübergreifende Dienstleistungen

zu beraten.

Für die Bezirksvertretungen werden die den Schulbereich betreffenden Beschlüsse, soweit gefasst, nachgereicht.

Die Veränderungsnachweisung zur Ergebnisplanung und Investitionsplanung wird, soweit diese erfolgt, ebenfalls nachgereicht.

Für den Schulbereich liegt ein aus 2025 stammender Antrag der freien Träger der OGS auf Anpassung der Förderung vor.

Der vom 25.11.2025 aktualisierte Antrag der OGS-Träger ist als Anlage beigefügt. Dieser beinhaltet eine Erhöhung des Personalkostenanteils in Höhe von 3% im Zeitraum 01.01 - 30.04.2026 und ab dem 01.05.2026 in Höhe von 5,8%, also um weitere 2,8 % auf den bis zum 30.04.2026 bereits um 3 % erhöhten Personalkostenanteil. Die ab dem 01.08.2026 hinterlegte jährliche Indexierung von 2,5 % soll zusätzlich auf die bisher erhöhten Personalkostenpauschalen gewährt werden.

Die hierfür erforderlichen zusätzlichen Mittel sind bislang nicht im Haushalt etatisiert.

2026

2027

2028

2029

605.000 €

761.600 €

780.600 €

800.100 €


In Ramen der betriebswirtschaftlichen Prüfung wurde seitens der Verwaltung die Tarifentwicklung des TVöD der Erhöhung der Personalkostenpauschalen im OGS- Bereich (2012 – 2025) gegenübergestellt. Die Verwaltung schlägt vor, die Personalkostenpauschale zum 01.01.2026 um 0,75 % - zusätzlich zu der bereits hinterlegten Indexierung von 2,5 % zum 01.08.2025 - zu erhöhen, um das betriebswirtschaftliche Delta zum 01.08.2026 aufzufangen. Ab dem 01.08.2026 würde die bisher geltende Indexierung von 2,5 % wieder fortgeschrieben.

In Summe würde dies im Vergleich zu den bisherigen Fördersätzen folgende Mehrbelastung bedeuten:

2026

2027

2028

2029

92.600 €

98.500 €

101.000 €

103.500 €

Deckung für den Vorschlag der Verwaltung könnte erfolgen aus dem OGS-Sonderfonds (4-030101-811-1, 53180000).

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus den Beschlüssen des Ausschusses für Schule und Weiterbildung.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig, 2 Enthaltungen

Weitere Dokumente (2)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-01-14 FB 45_0014_WP19 Haushaltsplanentwurf SAO.pdf

23.1.2026

1.2 MB

Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
Gremium
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Datum
Di., 03.03.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
Zusätze
Die Sitzungsunterlagen wurden bereits versandt
Geändert
4.3.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 17:35