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Gestaffelter Beginn des Unterrichts an Aachener Schulen - Ratsantrag 002/18 vom 05.11.2020 der Fraktion DIE LINKE

FB 45/0012/WP18 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Fischer erläutert den gestellten Antrag seiner Fraktion. Er ergänzt, dass auch der Schulleiter der GHS Drimborn bei einer Videokonferenz zu dieser Fragestellung anwesend gewesen sei und einen zeitlich versetzten Schulanfang nicht befürwortet habe. Seinem Wissen nach seien aber nicht alle Schulformen involviert gewesen. Seine Fraktion habe selbst auch mit Herrn Carmincke von der ASEAG videotelefoniert. Danach sehe die ASEAG die in der Vorlage beschriebene Variante 2 als relativ einfach an, wenn die Innenstadtschulen/ Gymnasien hieran Interesse hätten.

Herr Fischer spricht sich trotz der vorgetragenen Argumente dafür aus, dass es ermöglicht werde, wennSchulen ihren Willen signalisierten. Die Verwaltung solle der Möglichkeit gegenüber offen bleiben.

Herr Achilles teilt mit, dass er sich sehr gefreut habe, als er den Antrag der LINKEN gelesen habe.Er habe dadurch die Möglichkeit gesehen, Spitzen im Busverkehrabzubauen. Erschließe sich den Ausführungen von Herrn Fischer an. Die aktuelle Pandemie rechtfertige versetzte Schulanfangszeiten und einen damit einhergehenden, organisatorischenAufwand.

Frau Schwier erläutert, dass nicht die Verwaltung dies ablehne. Die ASEAG, und die in der Video Konferenz vertretenden Schulen haben ihre Bedenken dagegen vorgetragen.

Herr Auler fasst die beschriebenen Problem der ASEAG, deren Schleifen, die erforderliche hohe Zeit der Entzerrung und das Ausmaß dieser hohen Entzerrung auf die Schulorganisation zusammen. Einzellösungen müssten von den Schulen selbst betrachtet werden. Im großen Stil sei dies vor den Weihnachtsferien realistisch nicht mehr umzusetzen.

Herr Menzel erläutert als Schulleiter des Gymnasiums St. Leonhard die organisatorischen Probleme. Es bestehe seit über 20 Jahren eine Kooperation in der Oberstufe mit dem Kaiser-Karls-Gymnasium und dem Couven-Gymnasium. Dadurch könne für die Schülerschaft ein größeres Angebot geschaffen werden. Das funktioniere aber eben nur, weil der Schulplan der drei Schulen genau dafür eng aufeinander abgestimmt sei. Eine Vorziehung/ Entzerrung der Anfangszeiten würde die Kooperation unmöglich machen.

Herr Fischer bringt ein, dass einzelne Schulendies aber könnten z.B. in Alsdorf.

Sein Ansinnen bestehe darin, weiter offen dafür zu bleiben, weil man nicht wisse, wie sich der Lage der Pandemie noch entwickle und das Land die entzerrten Anfangszeigen möglich mache.

Frau Griepentrog beschreibt, dass sie es für sehr schwierig erachte, dass der Ausschuss derart in die Planung der Schule einwirke. Wenn die Pandemie voranschreitet, würden ohnehin im Januar neue Vorgaben und Beschlüsse notwendig werden.

Herr Fischer bestätigt, dass dem Beschluss nun so zugestimmt werden könne. Er merkt aber an, dass auch die ASEAG ein lang bestehendes Interesse habe den frühmorgendlichen Verkehr zu entzerren.

Beschluss

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Schule und Weiterbildungnimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Mit Datum 5.11.2020 hat die Fraktion Die Linke den Rat der Stadt Aachen gebeten zu beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, in Zusammenarbeit mit der ASEAG und den Schulen der Stadt ein Konzept für einen gestaffelten Beginn des Unterrichts zur Entzerrung des morgendlichen Busverkehrs in der Corona-Pandemie zu erarbeiten und schnellstmöglich umzusetzen. (siehe Anlage 1)

Unabhängig von dem vorgenannten Ratsantrag hatte die Verwaltung bereits eine Videokonferenz terminiert, die am 17.11.2020 stattgefunden hat. Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind ebenso in dem als Anlage 2 beigefügten Protokoll der Konferenz aufgeführt wie die besprochenen Inhalte.

Die als Input seitens der ASEAG eingebrachte Präsentation wird als Anlage 3 Bestandteil dieser Vorlage.

Als Ergebnis des Abstimmungstermins kann festgehalten werden, dass die ASEAG ausschließlich mit einem erheblichen Aufwand (Einstellen von zusätzlichem Personal; großer Fahrplanwechsel bzw. Fahrplananpassung; zeitlicher Vorlauf) auf das Verändern der Schulbeginnzeiten reagieren könnte.

Darüber hinaus sehen die einbezogenen Vertreter der verschiedenen Schulformen sowohl organisatorische (z.B. Ganztagsangebote; unterschiedliche Taktungen der Schulstunden; Auswirkungen auf den Schülerspezialverkehr) wie auch pädagogische (Orientierung und Sicherheit durch festgelegte Schulanfangszeiten; Einfluss auf die Schulatmosphäre) Schwierigkeiten, wenn der Beginn des Schulunterrichtes gestaffelt werden würde.

Aus den genannten Gründen erachtet die Verwaltung einen gestaffelten Beginn des Unterrichts bzw. das Ergreifen weiterer Maßnahmen, zumindest bis zu den Weihnachtsferien, weder als praktikabel bzw. sinnvoll noch als von den Schulen gewünscht.

Der Ratsantrag Nr. 002/18 der Fraktion Die Linke vom 5.11.2020 gilt durch diese Vorlage als abschließend bearbeitet.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

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0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz

/ die Klimafolgenanpassung

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)

( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend

(50-99%)

teilweise

(1-49%)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: einstimmig beschlossen

Weitere Dokumente (3)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Anlage_1
518.1 KB · PDF
Anlage_2
1.0 MB · PDF
Anlage 3
4.0 MB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-11-20 FB 45_0012_WP18 Gestaffelter Beginn SAO.pdf

8.11.2024

5.6 MB

Metadaten

TOP
Ö 12
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
Gremium
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Datum
Di., 08.12.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 00:00

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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