3. März 2026 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Beschluss über die Kommunale Klassenrichtzahl im Schuljahr 2026/2027

FB 45/0016/WP19 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Schmetz erkundigt sich, ob die Verwaltung dem Wunsch der GGS Brühlstraße auf zusätzliche Ausstattung für den OGS-Bereich nachkommen könne.

Herr Fagot berichtet, dass die Verwaltung bereits mit der Schulleitung diesbezüglich in Kontakt stehe und es sicherlich eine Lösung geben werde.

Beschluss

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl gemäß Ausführungsverordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW auf 121 zu bildende Eingangsklassen im Schuljahr 2026/2027.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl gemäß Ausführungsverordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW auf 121 zu bildende Eingangsklassen im Schuljahr 2026/2027.

Erläuterungen

Gemäß § 6a der Ausführungsverordnung zu § 93 Abs. 2 SchulG NRW legt der Schulträger vor Aufnahme der Schulneulinge an den Grundschulen die Anzahl der Eingangsklassen je Grundschule und die Anzahl der Schulplätze in diesen Klassen fest.

Die Anzahl der innerhalb der Kommune insgesamt zu bildenden Eingangsklassen darf eine Höchstzahl

(= Kommunale Klassenrichtzahl) nicht überschreiten. Für das Schuljahr 2026/2027 hat die Verwaltung aufgrund der durch die Rechtsverordnung vorgegebenen Berechnungsmethode in Abstimmung mit der Schulaufsicht eine Höchstzahl von 127 Klassen ermittelt, die grundsätzlich gebildet werden dürfen.

Bei der Klassenbildung sind pädagogische Gesichtspunkte wie Gemeinsames Lernen, sozialräumliche Bedingungen, schulorganisatorische oder bauliche Gründe zu berücksichtigen, ebenso eine ausgeglichene Lehrerversorgung.

Unter Berücksichtigung der genannten Punkte sollen an den städtischen Grundschulen im kommenden Schuljahr 2026/2027 insgesamt 121 Klassen gebildet werden. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen nicht in jedem Fall mit der festgelegten Zügigkeit korrespondiert.

Folgende Schulen sollen aufgrund der durchgeführten Berechnung und nach einvernehmlicher Abstimmung mit der zuständigen Schulaufsicht zusätzliche Eingangsklassen bilden:

  • GGS Brühlstraße: Eine zusätzliche Klasse, somit 3 Eingangsklassen
  • KGS Marktschule Brand: Eine zusätzliche Klasse, somit 3 Eingangsklassen

Die Schulleiterinnen der betreffenden Schulen haben die Einrichtung der zusätzlichen Klassen beantragt und ihre Bereitschaft zur Aufnahme erklärt. Die räumlichen Kapazitäten sind vorhanden.

Die angemeldeten Kinder an der GGS Brühlstraße wohnen fast ausschließlich im Stadtbezirk Eilendorf. Um eine ortsnahe Beschulung dieser Kinder zu gewährleisten, wird die Einrichtung einer zusätzlichen Eingangsklasse befürwortet. Die Eltern der Kinder, die an der KGS Birkstraße und der MGS Eilendorf nicht aufgenommen werden können, werden durch die Schulleitung auf die freien Plätze an der GGS Brühlstraße hingewiesen.

Die KGS Marktschule Brand ist ebenfalls zum kommenden Schuljahr stark nachgefragt und müsste Kinder ablehnen. Alternative Schulplätze stehen an den Nachbarschulen nur eingeschränkt zur Verfügung, da die GGS Brander Feld zum kommenden Schuljahr aufgrund der 2,5-Zügigkeit nur 2 Klassen bilden kann. Auch hier wird die Bildung einer zusätzlichen Eingangsklasse befürwortet, damit die Kinder, die im Stadtbezirk Brand leben, auch in Brand beschult werden können. Die Schule verfügt über ausreichende Raumkapazitäten.

Bei allen anderen Schulen, die aus Kapazitätsgründen Kinder ablehnen müssen, stehen ausreichend freie Plätze an benachbarten Grundschulen zur Verfügung. Die Schulleitungen der betroffenen Schulen informieren die Eltern und weisen auf alternative Schulen mit Platzkapazitäten hin.

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage sind noch nicht alle Verfahren zur Feststellung eines evtl. vorhandenen Förderbedarfs eines Kindes (AO-SF-Verfahren) abgeschlossen, daher kann sich die Zahl der aufzunehmenden Kinder an den städt. Grundschulen noch leicht verändern, falls die Eltern als Förderort eine Förderschule wählen.

In der Anlage ist eine Übersicht über die erforderlichen Eingangsklassen der einzelnen Grundschulen beigefügt. Die durchschnittliche Klassenfrequenz in den Eingangsklassen liegt unter Berücksichtigung der beiden zusätzlich zu bildenden Klassen zum Schuljahr 2026/2027 bei 24,46.

Nach Beschluss des Ausschusses für Schule und Weiterbildung über die Klassenbildung und der Freigabe durch die Schulaufsicht kann seitens der Schulleitungen eine Aufnahmezusage an die Eltern der angemeldeten Kinder in den jeweiligen Grundschulen erfolgen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (3)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-02-06 FB 45_0016_WP19 Beschluss ueber die K SAO.pdf

6.2.2026

713.9 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
Gremium
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Datum
Di., 03.03.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
Geändert
4.3.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 17:35