4. März 2026 um 17:00, Rathaus
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Abschreibung der Bilanzierungshilfe nach NKF-CUIG

FB 20/0021/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen von der Möglichkeit des einmalig auszuübenden Rechts nach § 6 Abs. 2, S. 1 NKF-CUIG, die Bilanzierungshilfe ganz oder in Anteilen gegen das Eigenkapital erfolgsneutral auszubuchen, keinen Gebrauch zu machen.

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen von der Möglichkeit des einmalig auszuübenden Rechts nach § 6 Abs. 2, S. 1 NKF-CUIG, die Bilanzierungshilfe ganz oder in Anteilen gegen das Eigenkapital erfolgsneutral auszubuchen, keinen Gebrauch zu machen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt von der Möglichkeit des einmalig auszuübenden Rechts nach § 6 Abs. 2, S. 1 NKF-CUIG, die Bilanzierungshilfe ganz oder in Anteilen gegen das Eigenkapital erfolgsneutral auszubuchen, keinen Gebrauch zu machen.

Erläuterungen

Das „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz - NKF-CUIG) erlaubte den Kommunen in NRW für den Zeitraum 2020 bis 2023 Belastungen, die sich aus der Corona-Pandemie sowie dem Krieg gegen die Ukraine auf die kommunalen Haushalte ergeben haben, haushaltsrechtlich zu isolieren, um in den jeweiligen Jahren die Genehmigungsfähigkeit der Haushalte zu erleichtern.

Bei der Stadt Aachen wurden die ermittelten Belastungen in den jeweiligen Jahresabschlüssen als außerordentlicher Ertrag in folgender Höhe aktiviert:

•2020: 50.155.513,00 Euro

•2021: 34.626.423,50 Euro

•2022: 3.054.043,97 Euro

•2023: 33.217.630,93 Euro

Die sich ergebende Isolierungssumme i.H.v. 121.053.611,40 Euro ist gemäß den Bestimmungen des Gesetzes ab dem Haushaltsjahr 2026 linear über längstens 50 Jahre erfolgswirksam abzuschreiben. Es ergibt sich eine jährliche Abschreibung i.H.v. 2.421.072,23 Euro (gerundet: 2.421.100 Euro) für die Stadt Aachen, welche Bestandteil des Haushaltsplanentwurfs 2026 ff. ist.

§ 6 Abs. 2, S. 1 NKF-CUIG räumt den Kommunen mit der Aufstellung der Haushaltssatzung 2026 das einmalig auszuübende Recht zu, die Bilanzierungshilfe ganz oder in Anteilen gegen das Eigenkapital erfolgsneutral auszubuchen. Im Sinne der Generationengerechtigkeit wäre eine solche Ausbuchung zweifelsfrei überlegenswert und würde die Ergebnisplanung jährlich um den o.g. Abschreibungsbetrag entlasten. Auch die eigenkapitalstärkende Wirkung des Altschuldenentlastungsgesetzes spräche grundsätzlich für eine Ausbuchung der Isolierungssumme nach NKF-CUIG.

Demgegenüber steht jedoch das Erfordernis der Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung.

Die Entwurfsplanung des städtischen Haushalts für das Jahr 2026 und der mittelfristigen Finanzplanung 2027 bis 2029 sowie die dargestellten Entwicklungen im Rahmen der Veränderungsnachweisung verdeutlichen sehr klar, wie schwierig sich die kommunale Haushaltssituation auch in Aachen darstellt. Die Stadt Aachen profitiert gegenwärtig noch stark von der im kommunalen Vergleich sehr guten Eigenkapitalausstattung. Eine Ausbuchung des Isolierungsbetrags mit der Haushaltssatzung 2026 würde zur Folge haben, dass die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts einzig in Kombination mit einem unverhältnismäßig hohen Verlustvortrag in mehreren Haushaltsjahren erreicht werden könnte.

Vor dem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung von der Möglichkeit des einmalig auszuübenden Rechts nach § 6 Abs. 2, S. 1 NKF-CUIG, die Bilanzierungshilfe ganz oder in Anteilen gegen das Eigenkapital erfolgsneutral auszubuchen, keinen Gebrauch zu machen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortgeschriebener Ansatz 2026

Ansatz 2027-2029

Fortgeschriebener Ansatz 2027-2029

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

2.421.100 €

2.421.100 €

7.263.300 €

7.263.300 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

PSP-Element 1-160201-900-5 „Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft“ in Verbindung mit der Kostenart 57010000 „Abschreibung gem. NKF-CUIG“


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-02-05 FB 20_0021_WP19 Abschreibung der Bil SAO.pdf

18.2.2026

133.2 KB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Datum
Mi., 04.03.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
23.3.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 17:33