Abschreibung der Bilanzierungshilfe nach NKF-CUIG
FB 20/0021/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen von der Möglichkeit des einmalig auszuübenden Rechts nach § 6 Abs. 2, S. 1 NKF-CUIG, die Bilanzierungshilfe ganz oder in Anteilen gegen das Eigenkapital erfolgsneutral auszubuchen, keinen Gebrauch zu machen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt von der Möglichkeit des einmalig auszuübenden Rechts nach § 6 Abs. 2, S. 1 NKF-CUIG, die Bilanzierungshilfe ganz oder in Anteilen gegen das Eigenkapital erfolgsneutral auszubuchen, keinen Gebrauch zu machen.
Erläuterungen
Das „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz - NKF-CUIG) erlaubte den Kommunen in NRW für den Zeitraum 2020 bis 2023 Belastungen, die sich aus der Corona-Pandemie sowie dem Krieg gegen die Ukraine auf die kommunalen Haushalte ergeben haben, haushaltsrechtlich zu isolieren, um in den jeweiligen Jahren die Genehmigungsfähigkeit der Haushalte zu erleichtern.
Bei der Stadt Aachen wurden die ermittelten Belastungen in den jeweiligen Jahresabschlüssen als außerordentlicher Ertrag in folgender Höhe aktiviert:
•2020: 50.155.513,00 Euro
•2021: 34.626.423,50 Euro
•2022: 3.054.043,97 Euro
•2023: 33.217.630,93 Euro
Die sich ergebende Isolierungssumme i.H.v. 121.053.611,40 Euro ist gemäß den Bestimmungen des Gesetzes ab dem Haushaltsjahr 2026 linear über längstens 50 Jahre erfolgswirksam abzuschreiben. Es ergibt sich eine jährliche Abschreibung i.H.v. 2.421.072,23 Euro (gerundet: 2.421.100 Euro) für die Stadt Aachen, welche Bestandteil des Haushaltsplanentwurfs 2026 ff. ist.
§ 6 Abs. 2, S. 1 NKF-CUIG räumt den Kommunen mit der Aufstellung der Haushaltssatzung 2026 das einmalig auszuübende Recht zu, die Bilanzierungshilfe ganz oder in Anteilen gegen das Eigenkapital erfolgsneutral auszubuchen. Im Sinne der Generationengerechtigkeit wäre eine solche Ausbuchung zweifelsfrei überlegenswert und würde die Ergebnisplanung jährlich um den o.g. Abschreibungsbetrag entlasten. Auch die eigenkapitalstärkende Wirkung des Altschuldenentlastungsgesetzes spräche grundsätzlich für eine Ausbuchung der Isolierungssumme nach NKF-CUIG.
Demgegenüber steht jedoch das Erfordernis der Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung.
Die Entwurfsplanung des städtischen Haushalts für das Jahr 2026 und der mittelfristigen Finanzplanung 2027 bis 2029 sowie die dargestellten Entwicklungen im Rahmen der Veränderungsnachweisung verdeutlichen sehr klar, wie schwierig sich die kommunale Haushaltssituation auch in Aachen darstellt. Die Stadt Aachen profitiert gegenwärtig noch stark von der im kommunalen Vergleich sehr guten Eigenkapitalausstattung. Eine Ausbuchung des Isolierungsbetrags mit der Haushaltssatzung 2026 würde zur Folge haben, dass die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts einzig in Kombination mit einem unverhältnismäßig hohen Verlustvortrag in mehreren Haushaltsjahren erreicht werden könnte.
Vor dem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung von der Möglichkeit des einmalig auszuübenden Rechts nach § 6 Abs. 2, S. 1 NKF-CUIG, die Bilanzierungshilfe ganz oder in Anteilen gegen das Eigenkapital erfolgsneutral auszubuchen, keinen Gebrauch zu machen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2026 | Fortgeschriebener Ansatz 2026 | Ansatz 2027-2029 | Fortgeschriebener Ansatz 2027-2029 | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 2.421.100 € | 2.421.100 € | 7.263.300 € | 7.263.300 € | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
PSP-Element 1-160201-900-5 „Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft“ in Verbindung mit der Kostenart 57010000 „Abschreibung gem. NKF-CUIG“
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1021789
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1021789
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-02-05 FB 20_0021_WP19 Abschreibung der Bil SAO.pdf
18.2.2026
133.2 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 11.03.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Geändert
- 13.3.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Juli 2026 um 17:31