11. März 2026 um 17:00, Rathaus
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Ratsanträge

FB 01/0062/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Oberbürgermeister Dr. Ziemons verweist auf 14 neue Ratsanträge, die fristgerecht eingereicht wurden. Üblicherweise werden die Ratsantrage durch Beschluss des Rates zur Bearbeitung an die jeweils zuständigen Stellen verwiesen. Der heute vorliegende Ratsantrag Nr. 020/19 der FDP-Ratsgruppe zum Thema „Historischen Aachener Straßenbahnfahrzeugen droht die Verschrottung – Erhaltung sicherstellen!“ bilde hier jedoch eine Ausnahme. Oberbürgermeister Dr. Ziemons teilt mit, dass er in dieser Angelegenheit bereits persönlich tätig geworden sei und die drei historischen Aachener Straßenfahrzeuge zwischenzeitlich, mit Unterstützung der Firma Talbot, nach Aachen transportiert worden seien und sich nun auf dem Werksgelände befinden. Die Firma Talbott stehe bereits im Kontakt mit der RWTH, um eine dauerhafte Lösung für die Fahrzeuge zu finden. Bis dahin können diese kostenlos auf dem Firmengelände verweilen. Da die Bahnen somit bereits vor der Verschrottung gerettet worden seien, könne der Ratsantrag, das Einverständnis der FDP-Ratsgruppe vorausgesetzt, als erledigt betrachtet werden.

Ratsherr Graaff-Cierniak (FDP) zeigt sich erfreut über die Ausführungen von Oberbürgermeister Dr. Ziemons und dankt für die schnelle Lösungsfindung. Im Namen der FDP-Ratsgruppe erklärt er sich damit einverstanden, dass der Ratsantrag somit als erledigt betrachtet werde und ein Verweis an die zuständigen Stellen entbehrlich sei.

Der Beschlussvorschlag wird entsprechend geändert und sodann zur Abstimmung gebracht.

Beschluss

Der Rat der Stadt stellt fest, dass 14 Ratsanträge ordnungsgemäß und innerhalb der in § 12 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat benannten Frist eingegangen sind und verweist diese Anträge mit Ausnahme des Ratsantrages Nr. 020/19 gemäß § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung an die jeweils zuständige Stelle (Bezirksvertretung, Fachausschuss, Oberbürgermeister).

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt stellt fest, dass Ratsanträge ordnungsgemäß und innerhalb der in § 12 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat genannten Frist eingegangen sind und verweist diese Ratsanträge gemäß § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung an die jeweils zuständige Stelle (Bezirksvertretung, Fachausschuss, Oberbürgermeister).

Erläuterungen

Von den Fraktionen bzw. Ratsmitgliedern wurden Ratsanträge innerhalb der in § 12 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat benannten Frist eingereicht, die als Anlage beigefügt sind.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (14)

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-02-26 FB 01_0062_WP19 Ratsantraege SAO.pdf

4.3.2026

6.4 MB

Metadaten

TOP
Ö 18
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 11.03.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
13.3.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 17:31