11. März 2026 um 17:00, Rathaus
TOP 7.2Öffentlich

Stellenplan 2026 und Auswirkungen auf den Personalkostenverbund

FB 11/0022/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

Beschluss

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt vorbehaltlich weiterer Beschlüsse den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 auf der Grundlage der dezernats- und fachbereichsbezogenen Darstellung der Veränderungen zum Stellenplan 2025 (s. Anlage). Zudem nimmt der Rat der Stadt die Auswirkungen auf den Personalkostenverbund zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt vorbehaltlich weiterer Beschlüsse den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 auf der Grundlage der dezernats- und fachbereichsbezogenen Darstellung der Veränderungen zum Stellenplan 2025 (s. Anlage).

Zudem nimmt der Rat der Stadt die Auswirkungen auf den Personalkostenverbund zur Kenntnis.

Erläuterungen

Inhaltsverzeichnis

I.Veränderungen seit Aufstellung des Stellenplanes 2025

I.1 Allgemeine Betrachtung

I.2Stelleneinrichtungen / Wegfall bzw. Verlängerung von kw-Vermerken

I.3 Stelleneinsparungen / Anbringung von kw-Vermerken

I.4 Stellenumwandlungen und -verlagerungen

I.5 Bewertungsänderungen

I.6Gesamtbetrachtung

II.Personal- und Versorgungsaufwendungen 2026


Erläuterungen:

I.Veränderungen seit Aufstellung des Stellenplanes 2025

I.1Allgemeine Betrachtung

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 12.03.2025 den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Seitdem haben sich Änderungen ergeben, die zurückzuführen sind auf:

- Stelleneinrichtungen

- Stelleneinsparungen

- Umwandlungen und Verlagerungen von Stellen

- Bewertungsänderungen.

Diese Änderungen sind in der beigefügten Anlage „Dezernats- und fachbereichsbezogene Darstellung der Veränderungen zum Stellenplan 2025“ im Einzelnen beschrieben. Ein Großteil dieser Änderungen ist im Stellenplanentwurf 2026, der im Rahmen der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2026 dem Rat am 17.12.2025 und im Nachgang dem Personal- und Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 18.12.2025 zur Beratung vorgelegt worden ist (1. Lesung), enthalten.

Die seit diesem Zeitpunkt darüber hinaus erforderlichen Stellenplanänderungen sind dem Ausschuss am 05.02.2026 im Rahmen der 2. Lesung ebenso zur Beratung und insgesamt zur Beschlussempfehlung an den Rat vorgelegt worden. Die Behandlung des Tagesordnungspunktes wurde auf die Sondersitzung am 19.02.2026 vertagt. In dieser hat der PVA einstimmig beschlossen, dem Rat die Beschlussfassung in der vorliegenden Form (hier nun zzgl. einer weiteren, zwischenzeitlich erforderlich gewordenen Bewertungsanpassung, s. S. 7) zu empfehlen.

Danach ergeben sich gegenüber dem Stellenplan 2025 gesamtstädtisch saldiert25,5 Mehrstellen.

Bereich

Stelleneinrichtungen

Stelleneinsparungen

saldiert

  1. Allgemeine Verwaltung

83,0

(davon 22,0 kw)

53,0

(davon 21,5 kw)

+ 30,0

  1. regio iT

1,0

  • 1,0
  1. Aachener Stadtbetrieb

1,0

  • 1,0
  1. Gebäudemanagement

2,0

3,0

  • 1,0
  1. Volkshochschule

  1. Stadttheater und Musikdirektion

1,5

  • 1,5
  1. Kulturbetrieb

  1. Eurogress - Aachen

Mehrstellen (STPL 2025: STPL 2026)

85,0

59,5

25,5

Nachstehend werden die Veränderungen gegenüber dem Stellenplan 2025 dargestellt.


I.2Stelleneinrichtungen und Wegfall bzw. Verlängerung von kw-Vermerken

Seit der Aufstellung des Stellenplanes 2025 sind im gesamtstädtischen Bereich insgesamt 85,0 Stellen, davon 83,0 in der Allgemeinen Verwaltung und 2,0 in den Eigenbetrieben, zur Einrichtung vorgesehen. In den 83,0 Stellen der Allgemeinen Verwaltung enthalten sind u.a. 22,0 befristete Stellen. Den Stelleneinrichtungen stehen 59,5 Stelleneinsparungen gegenüber (vgl. I.3). Gegenüber dem Stellenplan 2025 würde der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 somit gesamtstädtisch mit 25,5 Mehrstellen abschließen.

Mit Blick auf die Stelleneinrichtungen entfallen 11,0 Stellen auf den Bereich OGS wegen weiteren Ausbaus und Wegfall einer Kooperation mit einem Jugendhilfeträger. 6,0 Stellen entfallen auf die Verstärkung der Sachbearbeitung in den Bezirken im Melde- und Passwesen. Zudem sind 8,0 Stellen für den Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst (FB 37) bereits im Zuge der PVA-Sitzung am 12.12.2024 vorgemerkt worden zwecks iterativer Umsetzung der Empfehlungen aus dem Gutachten zur Reorganisation des FB 37 im Kontext der Aktualisierung des Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfsplanes.

Das Stellenplanverfahren sieht seit seiner Optimierung zum Stellenplan 2017 vor, für außerordentliche dringende Bedarfe, die eine frühzeitige Verfügbarkeit von zusätzlichem Personal bei absehbarer Stellenausweitung notwendig machen, unterjährige Behandlungen im Personal- und Verwaltungsausschuss bis hin zum Rat der Stadt zu ermöglichen. Hiervon wird nur in wenigen Einzelfällen Gebrauch gemacht.

So hat der Rat in seinen Sitzungen am 09.07.2025 und 17.09.2025 die Einrichtung von

  • fünf halben Mehrstellen für Erzieher*innen im Bereich der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich im Fachbereich Jugend und Schule (FB 45) unterjährig sowie
  • zwei vollen Mehrstellen für Sachbearbeitung in der Veranlagungsstelle des Fachbereichs Steuern und Kasse (FB 22) im Rahmen der Einführung der Beherbergungsabgabe zum 01.01.2026 beschlossen.

Mit Blick auf den Fachbereich Jugend und Schule (FB 45) wurde nachgehend eine Neuberechnung angestellt, so dass statt der eingerichteten fünf halben Stellen für Erzieher*innen nur zwei halbe Stellen benötigt werden und das Stellen-Soll bedarfsgemäß angepasst worden ist.

Im Übrigen werden aufgrund festgestellter dauerhafter Bedarfe die kw-Vermerke an 10,5Planstellen aufgehoben. An 17,5befristeten Planstellen bedarf es der Verlängerung der kw-Vermerke.

Die Begründungen der Stelleneinrichtungen sind im Einzelnen der beigefügten Anlage zu entnehmen.


I.3 Stelleneinsparungen und Anbringung von kw-Vermerken

Insgesamt können 59,5Planstellen eingespart werden (53,0 Wenigerstellen in der Allgemeinen Verwaltung und 6,5 Wenigerstellen im Bereich der Eigenbetriebe und regio iT); davon 21,5aufgrund der Realisierung vonkw-Vermerken.

Die Begründungen der Stelleneinsparungen sind im Einzelnen ebenfalls der beigefügten Anlage zu entnehmen.

I.4Stellenumwandlungen und -verlagerungen

Bei den Stellenumwandlungen handelt es sich um die Umwandlung von Beamten- in Planstellen für Tariflich Beschäftigte und umgekehrt sowie um die Umwandlung von Vollzeit- in jeweils zwei Teilzeitstellen und umgekehrt. Die Umwandlungen sind im Zuge von Stellenwiederbesetzungen notwendig geworden.

Die in der Anlage ausgewiesenen Stellenverlagerungen sind auf die Neuzuordnung von Planstellen zu anderen Organisationseinheiten zurückzuführen. Hierunter fallen in diesem Jahr insbesondere die mit der Trennung des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule in die beiden Fachbereiche Jugend und Schule (FB 45) und KiTa und Kindertagespflege (FB 54) verbundenen Stellenverlagerungen.

Gesamtstädtisch betrachtet verändern sowohl die Stellenumwandlungen als auch die Stellenverlagerungen das Stellensoll nicht und sind damit stellenplanneutral.

I.5Bewertungsänderungen

Die in den Anlagen aufgeführten Bewertungsänderungen sind auf Neubewertungen (aufgrund analytischer Dienstpostenbewertungen bzw. tariflicher Bewertungsprüfungen) sowie auf das Anbringen neuer bzw. die Realisierung oder den Wegfall bestehender ku-Vermerke zurückzuführen.

Die Bewertungsänderungenführen erst in Verbindung mit den sich hieraus ergebenden personellen Konsequenzen zu finanziellen Auswirkungen.

Die Hebung der Stelle für den Vorsitzenden des Dienststellenpersonalrates im FB 37 war zum Zeitpunkt der Sondersitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 19.02.2026 noch nicht bekannt, sodass diese Hebung nun im Rahmen der Ratsvorlage erfolgt.

I.6Gesamtbetrachtung

Unter Berücksichtigung der in der Anlage dargestellten Veränderungen und vorbehaltlich weiterer Beschlüsse schließt der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 demnach wie folgt ab:


Bereich

Beamte / Beamtinnen

Tarif-beschäftigte

insgesamt

I. Allgemeine Verwaltung

1.340,5

2.833,5

4.174,0

II. regio iT

8,0

*

8,0

III. Aachener Stadtbetrieb (E 18)

13,0

*

13,0

IV. Gebäudemanagement (E 26)

11,0

*

11,0

V. Volkshochschule (E 42)

3,0

*

3,0

VI. Stadttheater und Musikdirektion (E 46/47)

1,0

*

1,0

VII. Kulturbetrieb (E 49)

11,0

*

11,0

VIII. Eurogress – Aachen (E 88)

0,0

*

0,0

Summe

1.387,5

2.833,5

4.221,0

* Die Planstellen der Tariflich Beschäftigten werden in den Stellenübersichten der jeweiligen Wirtschaftspläne ausgewiesen.

Gegenüber dem Stellenplan 2025 sind damit - vorbehaltlich weiterer Beschlüsse - gesamtstädtisch

25,5 Mehrstellen zu verzeichnen:

Stellenplan 2025

4.195,5

lt. Ratsbeschluss 12.03.2025

+ 27,5

lt. Vorlage „Stellenplan pp.“ PVA 18.12.2025

(1. Lesung)

Stellenplanentwurf 2026

4.223,0

Einbringung des Haushaltsplanentwurfes in

den Rat 17.12.2025

- 4,0

Korrekturen zur 1. Lesung *

+ 3,0

saldiert lt. Vorlage „Stellenplan pp.“ PVA

19.02.2026 (2. Lesung)

- 1,0

lt. Empfehlung Sondersitzung PVA 19.02.2026

Stellenplan 2026

4.221,0

* 5,0 Stellen sind nicht zur Einrichtung gekommen und 1,0 Stelle konnte nicht zur Einsparung vorgenommen werden. Ausführliche Erklärung können der Anlage entnommen werden


II.Personal- und Versorgungsaufwendungen 2026

Laut Haushaltsplanentwurf 2026 belaufen sich die Aufwendungen für den Personalkostenverbund (PKV) auf insgesamt 338.395.300 € für das Jahr 2026.

Von dem Gesamtbetrag in Höhe von 338.395.300 € entfallen 281.896.100 € auf Personal- und

56.499.200 € auf Versorgungsaufwendungen.

Den Versorgungsaufwendungen stehen Erträge aus der ertragswirksamen Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 14.750.300 € gegenüber.

Soweit im Nachgang weitere finanzielle Anpassungen erforderlich werden, sind diese für eine mögliche Veränderungsnachweisung (Haupt- und Finanzausschuss) angemeldet worden und somit in den o.a. Zahlen nicht enthalten.

Ergänzend ist zu erwähnen, dass die Personalaufwendungen der Konten 50190000 für sonstige Beschäftigte nicht dem Personalkostenverbund zuzurechnen sind. Es handelt sich hierbei überwiegend um Drittmittel finanziertes Personal im Rahmen von Projekten in der Größenordnung von rd. 13,21 Mio. € für das Jahr 2025.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Die Beschlussfassung zu den finanziellen Auswirkungen des Stellenplans 2026 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Haupt- und Finanzausschuss und Rat der Stadt Aachen.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Grundsätzlich ist die Bedeutung der Stellenplanveränderungen für den Klimaschutz nicht ermittelbar.

Abstimmungsergebnis

Mehrheitlich, 5 Gegenstimmen, 1 Enthaltung

Weitere Dokumente (1)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-02-26 FB 11_0022_WP19 Stellenplan 2026 und SAO.pdf

4.3.2026

448.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 7.2
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 11.03.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal und Organisation
Geändert
13.3.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 17:31