11. März 2026 um 17:00, Rathaus
TOP 7.3Öffentlich

Haushaltsplanberatungen 2026

FB 20/0017/WP19 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Haushaltssatzung 2026 unter Einbeziehung der Veränderungsnachweisungen zum Ergebnisplan, des konsumtiven Finanzplans, des Investitionsplans, der investiven Verpflichtungsermächtigungen, der Produktblätter und der § 13-Liste zum Haushaltsplanentwurf 2026 der in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen der haushaltsneutralen Verlagerung der Abschreibungs-/Sonderposten- und Personalkostenaufteilung.

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Haushaltssatzung 2026 unter Einbeziehung

  1. der Veränderungsnachweisungen zum Ergebnisplan, des konsumtiven Finanzplans, des Investitionsplans, der investiven Verpflichtungsermächtigungen, der Produktblätter und der § 13-Liste zum Haushaltsplanentwurf 2026
  2. der in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen
  3. der haushaltsneutralen Verlagerung der Abschreibungs-/Sonderposten- und Personalkostenaufteilung.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Haushaltssatzung 2026 unter Einbeziehung

  1. der Veränderungsnachweisungen zum Ergebnisplan, des konsumtiven Finanzplans, des Investitionsplans, der investiven Verpflichtungsermächtigungen, der Produktblätter und der § 13-Liste zum Haushaltsplanentwurf 2026
  2. der in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen
  3. der haushaltsneutralen Verlagerung der Abschreibungs-/Sonderposten- und Personalkostenaufteilung.

Erläuterungen

Am 17. Dezember 2025 wurde der Haushaltsplanentwurf 2026 mit seinen Anlagen in den Rat der Stadt Aachen eingebracht. Zusätzlich wurden den Fraktionen, den Ratsgruppen, dem Einzelvertreter sowie den Geschäftsführungen der Fachausschüsse die ausschussbezogenen, kontenscharfen Auswertungen zur Beratung zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch für die 1. ausschussbezogene Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2026.

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.02.2026 wurde die Beratung des Haushaltsplanentwurfs und der 1. Veränderungsnachweisung für die dem Haupt- und Finanzausschuss originär zugeordneten Produkte vertagt und stattdessen für die heutige Sitzung vorgesehen. Für die Beratung des Haushaltsplanentwurfs und der 1. Veränderungsnachweisung der übrigen, nicht originär dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten, Produkte wird auf die jeweiligen Fachausschussunterlagen verwiesen.

Die zur Beratung anstehende 2. Veränderungsnachweisung enthält neben weiteren Veränderungen aus der Verwaltung auch die durch die Fachausschüsse getroffenen Beschlüsse. Diese wird als Anlage 1 (2. Veränderungsnachweisung: Ergebnisplan, konsumtiver Finanzplan, Investitionsplan, investive Verpflichtungsermächtigungen, Produktblätter und § 13-Liste) so bald wie möglich nachgereicht (Anmerkung: die letzte Sitzung eines Fachausschusses mit Haushaltsberatungen vor der bündelnden Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss findet nach jetzigem Kenntnisstand am 03.03.2026 statt).

In der Übersicht werden die Veränderungen dargestellt, die sich seit der 1. Veränderungsnachweisung ergeben haben. Der jeweiligen Haushaltsposition kann der Urheber der Veränderung (Verwaltung oder Fachausschuss) entnommen werden. Haushaltsneutrale Verlagerungen (insbesondere aufgrund kontierungstechnischer Zuordnungen) werden als solche gekennzeichnet.

Eine Übersicht der wesentlichen Positionen der 2. Veränderungsnachweisung im Ergebnis- und Investitionsplan wird dem Haupt- und Finanzausschuss und den Fraktionsgeschäftsstellen ebenfalls zur Verfügung gestellt, sobald diese vorliegt.

Aufbauend auf den Ergebnissen der 2. Veränderungsnachweisung werden darüber hinaus folgende Unterlagen nachgereicht:

  • Anlage 2: Voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals
  • Anlage 3: Haushaltssatzung.

Für die Beratungen im Rat der Stadt Aachen werden diese Anlagen an die Beratungsergebnisse im Haupt- und Finanzausschuss angepasst und bis zur Ratssitzung ebenso zur Verfügung gestellt, wie auch eine Auflistung der im Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen Einzelveränderungen.

Die Produktblätter werden hinsichtlich der Kennzahlen, welche direkte Abbildungen von Haushaltspositionen

darstellen (z. B. Kennzahl „Jahresfehlbedarf im Haushaltsplan“ im Produktblatt 01.09.01) sowie auch dem jeweiligen Produktergebnis und -volumen, nach Beschluss des Rates an die Beratungsergebnisse angeglichen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Abhängigkeit der getroffenen Beschlüsse.
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Mehrheitlich, 9 Gegenstimmen, 1 Enthaltung

Weitere Dokumente (4)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-01-13 FB 20_0017_WP19 Haushaltsplanberatun SAO.pdf

5.3.2026

2.4 MB

Metadaten

TOP
Ö 7.3
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 11.03.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
13.3.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 17:31