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Sachstandsbericht - Fassaden- und Dachbegrünung sowie Photovoltaik-Anlagen bei städtischen Gebäuden in Aachen-Brand, Antrag der CDU-Bezirksfraktion vom 09.06.2020 (Nr. 120/WP17)

E 26/0005/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns begrüßt hierzu Herrn Lambertz vom Gebäudemanagement.

Herr Auler von der CDU-BF bemängelt, dass die umfangreiche Vorlage nicht speziell auf den Stadtteil Brand eingehe, sondern lediglich ein gesamtstädtisches Konzept beschreibe. Es gehe darum, die städtischen Gebäude in Brand schnellstmöglich mit Photovoltaikanlagen und entsprechender Dach- und Fassadenbegrünung auszustatten. Hierzu erwarte er einen Plan, wie die Verwaltung in der nächsten Zeit vorgehen will und eine Übersicht für die Brander Gebäude. Der vorliegende Antrag sei noch nicht erledigt.

Herr Depenbrock von der BF-Grüne bedauert, dass erst nach neun Monaten nach der Antragstellung eine Antwort von der Verwaltung komme. Konkrete Ergebnisse sollten bereits am Anfang des kommenden Jahres vorgestellt werden.

Herr Hußmann ergänzt, dass eine Priorisierung dringend erforderlich sei, um zügig voran zu kommen.

Ratsherr Palm von der AFD sieht es als schwierig an, eine gesonderte Priorisierung für Brand zu fordern, da das Konzept gesamtstädtisch zu betrachten sei.

Herr Hellmann von der SPD-BF macht auf die Folgekosten aufmerksam, die durch Pflege und Instandhaltung der Fassadenbegrünung entstehen. Eine Prioritätenliste müsse jährlich vorgelegt werden, um die Maßnahmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel umzusetzen. Ein Beschluss müsse nicht heute, sondern könne auch in der nächsten Sitzung gefasst werden.

Herr Lambertz vom Gebäudemanagement gibt zu bedenken, dass es sich bei einer Gesamtzahl von 883 städtischen Gebäuden, welche aller einer Machbarkeitsstudie unterzogen werden müssten, um eine gesamtstädtische Aufgabe handele. Insgesamt umfasse die Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzepts ein Investitionsvolumen i.H.v. 162 Mio. €. Daher müsse im Rahmen der Mittelbereitstellung nach Priorisierung vorgegangen werden. Bereits 2021 könne mit einer Umsetzung der ersten Maßnahmen gerechnet werden. Für Dachbegrünung sehe der Haushalt einen Betrag i.H.v. 100.000 € vor.

Frau Krott schlägt vor, den ursprünglichen Beschlussvorschlag der CDU-BF in dem Sinne anzupassen, dass eine Priorisierung innerhalb der städtischen Gesamtbetrachtung erfolgen und eine entsprechende Realisierungsliste jährlich vorgelegt werden soll.

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns hält fest, dass eine Überprüfung aller städtischen Brander Gebäude auf ihre Eignung zu einer Ausstattung mit Dach- und Fassadenbegrünung sowie Photovoltaik erfolgen soll und lässt über den Beschlussantrag abstimmen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand beschließt, alle städtischen Brander Gebäude dahingehend zu überprüfen, ob die Dächer für Dachbegrünung oder Photovoltaik geeignet sind und eine Fassadenbegrünung möglich ist. Sie beschließt die Priorisierung innerhalb der städtischen Gesamtbetrachtung vorzunehmen und jährlich mit Realisierungsperspektive vorzulegen. Die Vorlage erfolgt in der 2. Jahreshälfte 2021.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Brand gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der oben aufgeführte Antrag der CDU bezieht sich ausschließlich auf alle städtischen Brander Gebäude, dort zu überprüfen, ob die Dächer für Dachbegrünung oder Photovoltaik geeignet sind und bei positiven Ergebnis im Rahmen anstehender Sanierungen diese vorzusehen.

Zugleich wird aufgefordert, alle Fassaden städtischer Gebäude soweit möglich zu begrünen.

Stellungnahme zu den vorliegenden Anträgen

Am 26. August 2020 wurde vom Rat der Stadt Aachen das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKSK) beschlossen.

Nachfolgend ein Auszug aus der Vorlage zum IKSK (FB 36/0456/WP17 vom 14.05.2020):

„Das integrierte Klimaschutzkonzept ist in einem gut einjährigen Prozess mit vielen Beteiligten entstanden. Die Entwicklung der Strategie 2030 und des Handlungsprogramms 2025 wurde von einer Vielzahl von qualifizierten Akteuren geleistet. Auch der Runde Tisch Klimanotstand wurde in mehreren Gesprächsrunden einbezogen. Eine Vielzahl von Anregungen wurde im Zuge der Konzepterarbeitung geprüft und in vielen Fällen konkret, z.B. in die Maßnahmenplanung, aufgenommen.

Zu den strategisch wichtigsten Bereichen, um das Klimaschutzziel in der Stadt Aachen zu erreichen, gehören:

eine effiziente Energieerzeugung unter Einsatz erneuerbarer Energien (EE),

die energetische Sanierung des Gebäudebestandes unter Einsatz effizienter Gebäudetechnik sowie unter Optimierung der Gebäudehülle,

der Bereich Gewerbe und Industrie, insbesondere der Einsatz effizienter Technologien und

der Verkehrssektor mit den Schwerpunkten Stadt- und Regionalverkehr sowie Fahrzeugtechnik.

In diesen strategischen Handlungsschwerpunkten wurden jeweils die aktuellen Potenziale zur lokalen CO2-Reduktion ermittelt. Diese belaufen sich bis 2030 auf rund 362.700 Tonnen in den Bereichen Energie/EE, Gebäudesanierung und Gewerbe/Industrie (36.280 t/a) sowie auf 83.000 Tonnen im Verkehrssektor (8.300 t/a). Das in den Sektoren Energie/EE, Gebäudesanierung und Wirtschaft ermittelte Potenzial deckt damit zu 98 % die notwendige CO2-Minderung in diesen drei Bereichen auf dem Weg zum Klimaschutzziel, wie die nachfolgende Abbildung zeigt.

Dagegen wurden im Verkehrssektor Potenziale analysiert, deren Anteil am Erreichen des Klimaschutzzieles in diesem Bereich nur 21 % der notwendigen CO2-Reduktionen beträgt.

Für die einzelnen strategischen Bereiche im Klimaschutz wurde anschließend ein Handlungsprogramm bis 2025 entwickelt, um die ermittelten Potenziale durch Maßnahmenumsetzung zu erschließen. Das Handlungsprogramm berücksichtigt alle Maßnahmen, die in bereits vorhandenen Konzepten beschrieben und noch aktuell sind, z.B. das energiepolitische Arbeitsprogramm (European Energy Award). Eine Zusammenfassung der wichtigsten Maßnahmen in den vorhandenen Konzepten befindet sich in den Kapiteln 5.1 und 5.2. Darüber hinaus wurden rund 70 neue Maßnahmen entwickelt, der so genannte Maßnahmenplan 2025, um den Klimaschutz in der Stadt Aachen zu beschleunigen.

Zu den strategisch bedeutsamsten Maßnahmen gehören diejenigen aus dem Mobilitätsbereich, Förderprogramme zur Mobilisierung von PV-Anlagen und energetischen Sanierungen von Gebäuden sowie zum Ausbau der Windenergienutzung unter Berücksichtigung von Landschaft- und Artenschutz.

Würden die Maßnahmen im Handlungsprogramm vollständig umgesetzt, so könnten damit 45.430 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden.“

Der Ausschnitt aus dem IKSK für das Handlungsfeld 2, „Kommunale Gebäude“ ist nachfolgend dargestellt:

2.7 PV-Anlagen auf kommunalen Gebäuden zur Stromeigenverwendung

„Bei allen Neubauten kommunaler Gebäude sowie bei größeren Umbauten sollen ab sofort PV-Anlagen installiert werden.

Es erfolgt eine Untersuchung mit dem Ziel 100 % PV auf städtischen Gebäuden zu installieren, um den gesamten städtischen Strombedarf abzudecken.“

2.8 Begrünungen von Dachflächen kommunaler Gebäude

„Begrünung geeigneter Dachflächen, insbesondere im Aachener Talkessel (Synergien Aufheizung aufgrund Verdunstungseffekte). Weitere Effekte sind Aufenthaltsqualität, Wasserrückhaltung, Schadstoffbindung, sommerlicher Wärmeschutz, Schallschutz und Lebensräume für Kleinlebewesen.

In den ersten Handlungsschritten erfolgt die systematische Prüfung der Dachflächen auf Möglichkeit zum Einsatz von Dachbegrünung unter Berücksichtigung der Statik.

Die Begrünung aller Fassaden städtischer Gebäude kann erst bei einer entsprechenden Fassadensanierung in Betracht gezogen werden, da entsprechende Unterkonstruktionen, Materialität und technische Maßnahmen abgestimmt werden müssen.“

Die beantragten Themen:

-Einsatz von Photovoltaik,

-Dachbegrünung

sind im IKSK integriert und werden selbstverständlich - dem Ratsbeschluss entsprechend -gesamtstädtisch in Aachen betrachtet, geplant, behandelt und umgesetzt.

Die zeitliche Umsetzung wird durch fachliche inhaltliche Kriterien über die nächsten Monate und Jahre geprägt und objekt-spezifisch nach Notwendigkeit, Wirkung und Kosten-Nutzen-Aspekten entschieden.

Eine Bezirks-Priorisierung ist aus dem durch den Rat beschlossenen Konzept nicht ersichtlich.

Die mit dem Handlungsprogramm verbundenen Maßnahmen wurden bezirksübergreifend als „gesamtstädtische Aufgaben“ konzipiert.

Das Gebäudemanagement befindet sich bereits bezirksübergreifend nach den o.g. Kriterien in Umsetzung.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-11-17 E 26_0005_WP18 Sachstandsbericht - SAO.pdf

20.11.2024

228.2 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 09.12.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 26 - Gebäudemanagement
Geändert
2.4.2026
Inhalt abgerufen
5. April 2026 um 20:02