4. März 2026 um 17:00, Bezirksamt AC-Brand
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Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Aachen für das KiTa-Jahr 2026/2027

FB 54/0006/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Frau Olbertz vom Fachbereich KiTa und Kindertagespflege berichtet im Rahmen einer PowerPoint-Präsentation über die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Aachen für das KiTa-Jahr 2026/2027. Der Bericht gliedert sich in fünf Teile und konkretisiert die Themenfelder Entwicklung der Kinderzahlen, gesamtstädtische Ausgangslage, Ergebnisse der Bedarfsplanung 2026/2027, Fazit und Detailbetrachtung des Sozialraums 12 (Brand).

Frau von Eckardstein von der Grünen-BF bittet um Erläuterung, wie die Kindertagespflege in der Vorlage berücksichtigt wurde.

Frau Olbertz erläutert, dass die Kindertagespflege als gleichwertiges Angebot zur städtischen KiTa-Betreuung gesehen werde. Die Tagespflege fließe in die U3-Planung mit ein.

Herr Meyer von der CDU-BF bedankt sich für den Vortrag. Er begrüßt die gestiegene Versorgungsquote und die bedarfsgerechte Deckung. Gleichzeitig macht er deutlich, dass sich die Stadt nicht auf den derzeit guten Quoten ausruhen dürfe. Er sehe einen Trend zu wieder steigenden Bevölkerungszahlen.

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns freut sich ebenfalls über die guten Zahlen. Erstmals sei im U3-Bereich die 50% Versorgung erreicht worden. Er weist darauf hin, dass man diese Quoten aber nur aufgrund der sinkenden Kinderzahlen erreichen würde. Es sei zwar immer das Ziel, eine bedarfsgerechte Versorgung zu erhalten, doch bestehe das Problem festzustellen, was tatsächlich bedarfsgerecht sei. Vor einigen Jahren habe die Stadt die KiTa „Am Reulert“ aufgrund sinkender Kinderzahlen geschlossen und dort Altenwohnungen errichtet. Heute wäre man froh, diese KiTa noch zu haben. Trotz sinkender Geburtenraten gehe man zukünftig aber wieder von mehr Kindern in der Stadt aus. Man dürfe daher nicht vorschnell Umnutzungen planen. Dies sehe er aber auch derzeit nicht bei der Verwaltung. Im Gegenteil, der KiTa-Ausbau sei noch nicht beendet. Früher seien KiTa-Plätze am Wohnort der Eltern wichtig gewesen, heute spiele aber auch der Arbeitsplatz der Eltern eine Rolle.

Frau von Eckardstein bittet um Erläuterung, an welchem Standort die geplante Not-KiTa, bei Bedarf, eingerichtet werden solle.

Frau Olbertz teilt hierzu mit, dass es hierfür keinen konkreten Standort gebe, sondern dass dies eine Art „Back-Up KiTa“ wäre, ohne dass hierfür bisher ein konkretes Projekt existiere. Bei Bedarf würde man diese an einem noch nicht näher bezeichneten Standort einrichten.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,

  1. die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2026/2027 und das damit verbundene Platzangebot für ü3-Kinder im Umfang von 6.371 Plätzen und für U3-Kinder im Umfang von 2.105 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen,
  2. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“ zu beschließen, sowie
  3. ein Angebot von 700 Betreuungsplätzen in Kindertagespflege zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt

  1. die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2026/2027 und das damit verbundene Platzangebot für ü3-Kinder im Umfang von 6.371 Plätzen und für U3-Kinder im Umfang von 2.105 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen,
  2. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“, sowie
  3. ein Angebot von 700 Betreuungsplätzen in Kindertagespflege.

Erläuterungen

In der Anlage wird die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2026/2027 der Stadt Aachen vorgelegt.

Diese ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindertagesstättenjahr 2026/2027 verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse zu erhalten.

Die Bedarfsplanung führt zu einer Versorgungsquote im ü3-Bereich von 103,29 % und im U3-Bereich von50,29 % im Kindertagesstättenjahr 2026/2027, beginnend mit dem 01.08.2026.

Die unter Punkt 2 des Beschlussvorschlages angemeldeten 100 Plätze der „Not-KiTa“ sind in den vorgenannten Versorgungsquoten nicht berücksichtigt.

Über die Planung wird die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII/KJHG in ihrer Sitzung im Januar 2026 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der Sitzung berichtet.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Für die Umsetzung des Bedarfsplans für die Kindertagesbetreuung 2026/2027 sind ausreichende Haushaltsmittel zum Haushaltsentwurf angemeldet und stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zur Verfügung.
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-12-12 FB 54_0006_WP19 Bedarfsplanung fuer d SAO.pdf

12.12.2025

54.6 MB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 04.03.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 54 - KiTa und Kindertagespflege
Geändert
20.3.2026
Inhalt abgerufen
27. März 2026 um 10:38