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Sachstandsbericht - LED-Leuchtmittel in allen öffentlichen Gebäuden in Brand- Installation von Photovoltaik-Anlagen auf allen öffentlichen Gebäuden in Brand- Moderne Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energieträgern in öffentlichen Gebäuden in Brand, Anträge der Fraktion der GRÜNEN in der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 06.03.2020

E 26/0006/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Depenbrock von der Grünen-BF begrüßt die Vorlage der Verwaltung und stellt fest, dass auf eine Priorisierung für Brander Gebäudeverzichtet werden könne.

Auf Nachfrage des Herrn Hußmann von der Grünen-BF führt Herr Lambertz aus, dass eine Liste über den Energieverbrauch der städtischen Gebäude erstellt werde. Sobald Instandsetzungsbedarf bestehe, erfolge eine Heizungsmodernisierung im Rahmen der Gebäudesanierung. Zudem würden bis 2023 alle Leuchtstoffröhren aufgrund einer Gesetzesvorschrift durch LED-Leuchtmittel ausgetauscht. Die Umrüstung auf LED-Leuchtmittel stelle sich daher als unproblematisch dar.

Herr Auler von der CDU-BF bittet hierzu um eine Übersichtsliste für Brand, welche die erledigten Maßnahmen im letzten halben Jahr aufführt und auch die geplanten Maßnahmen beinhaltet.

Herr Lambertz entgegnet, dass die Objekte nicht bezirksbezogen erfasst würden. Allerdings stehe im 2. Halbjahr 2021 eine Systemumstellung an, die eine bezirksbezogene Auswertung ermögliche.

Herr Auler regt an, der Bezirksvertretung Aachen-Brand die dann mögliche Auswertung zur Verfügung zu stellen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Anträge der Fraktion Die Grünen in der Bezirksvertretung Aachen-Brand gelten damit als behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Anträge der Fraktion Die Grünen in der Bezirksvertretung Aachen-Brand gelten damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die oben aufgeführten Anträge der Bezirksfraktion Die Grünen beziehen sich ausschließlich auf Gebäude im Bezirk Brand.

Die Begründung bezieht sich jeweils auf den am 19.06.2019 beschlossenen Klimanotstand in Aachen.

Stellungnahme zu den vorliegenden Anträgen

Am 19. Juni 2019 wurde vom Rat der Stadt Aachen der Klimanotstand beschlossen und gleichzeitig der Auftrag an die Verwaltung erteilt, ein Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK) zu erarbeiten.

Bisherige Erfolge und Misserfolge sollten analysiert, die strategischen Schritte zur Beschleunigung der CO2-Emissionsreduktion definiert und erfolgversprechende Maßnahmen entwickelt werden.

Auszug aus der Vorlage zum IKSK (FB 36/0456/WP17 vom 14.05.2020):

„Das IKSK knüpft an die im Jahr 2014 erarbeitete Strategie zur Reduzierung der CO2-Emissionen in zwei Zeithorizonten, von 1990 bis 2020 um 40 % und von 1990 bis 2030 um insgesamt 50 %, an. Der parallel zur Konzepterarbeitung am 22.1.2020 gefasste Beschluss zur Einhaltung des anteilig in der Stadt Aachen noch emittierbaren Restbudgets an CO2 - bei Einhaltung der Ziele von Paris (unter 2 Grad globale Erwärmung bleiben) - wird im Sinne eines Etappenziels im IKSK berücksichtigt. Eine CO2-Menge von 768.500 Tonnen muss demnach bis 2030 eingespart werden, dies entspricht rund 76.850 jährlich.

Ziel des IKSK ist es einerseits, die Bereiche mit den höchsten Reduktionspotenzialen darzustellen und andererseits die hierfür erfolgversprechendsten Maßnahmen – bei gleichzeitiger Betrachtung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses - aufzuzeigen. Das IKSK bildet zudem die Voraussetzung für Förderanträge, z.B. aus der Nationalen Klimaschutzinitiative der Bundesregierung.

Das integrierte Klimaschutzkonzept ist in einem gut einjährigen Prozess mit vielen Beteiligten entstanden. Die Entwicklung der Strategie 2030 und des Handlungsprogramms 2025 wurde von einer Vielzahl von qualifizierten Akteuren geleistet. Auch der Runde Tisch Klimanotstand wurde in mehreren Gesprächsrunden einbezogen. Eine Vielzahl von Anregungen wurde im Zuge der Konzepterarbeitung geprüft und in vielen Fällen konkret, z.B. in die Maßnahmenplanung, aufgenommen.

Zu den strategisch wichtigsten Bereichen, um das Klimaschutzziel in der Stadt Aachen zu erreichen, gehören

eine effiziente Energieerzeugung unter Einsatz erneuerbarer Energien (EE),

die energetische Sanierung des Gebäudebestandes unter Einsatz effizienter Gebäudetechnik sowie unter Optimierung der Gebäudehülle,

der Bereich Gewerbe und Industrie, insbesondere der Einsatz effizienter Technologien und

der Verkehrssektor mit den Schwerpunkten Stadt- und Regionalverkehr sowie Fahrzeugtechnik.

In diesen strategischen Handlungsschwerpunkten wurden jeweils die aktuellen Potenziale zur lokalen CO2-Reduktion ermittelt. Diese belaufen sich bis 2030 auf rund 362.700 Tonnen in den Bereichen Energie/EE, Gebäudesanierung und Gewerbe/Industrie (36.280 t/a) sowie auf 83.000 Tonnen im Verkehrssektor (8.300 t/a). Das in den Sektoren Energie/EE, Gebäudesanierung und Wirtschaft ermittelte Potenzial deckt damit zu 98 % die not-wendige CO2-Minderung in diesen drei Bereichen auf dem Weg zum Klimaschutzziel, wie die nachfolgende Ab-bildung zeigt.

Dagegen wurden im Verkehrssektor Potenziale analysiert, deren Anteil am Erreichen des Klimaschutzzieles in diesem Bereich nur 21 % der notwendigen CO2-Reduktionen beträgt.

Für die einzelnen strategischen Bereiche im Klimaschutz wurde anschließend ein Handlungsprogramm bis 2025 entwickelt, um die ermittelten Potenziale durch Maßnahmenumsetzung zu erschließen. Das Handlungsprogramm berücksichtigt alle Maßnahmen, die in bereits vorhandenen Konzepten beschrieben und noch aktuell sind, z.B. das energiepolitische Arbeitsprogramm (European Energy Award). Eine Zusammenfassung der wichtigsten Maß-nahmen in den vorhandenen Konzepten befindet sich in den Kapiteln 5.1 und 5.2. Darüber hinaus wurden rund 70 neue Maßnahmen entwickelt, der so genannte Maßnahmenplan 2025, um den Klimaschutz in der Stadt Aachen zu beschleunigen.

Zu den strategisch bedeutsamsten Maßnahmen gehören diejenigen aus dem Mobilitätsbereich, Förderprogramme zur Mobilisierung von PV-Anlagen und energetischen Sanierungen von Gebäuden sowie zum Ausbau der Windenergienutzung unter Berücksichtigung von Landschaft- und Artenschutz.

Würden die Maßnahmen im Handlungsprogramm vollständig umgesetzt, so könnten damit 45.430 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden.

Das IKSK wurde am 26. August 2020 vom Rat beschlossen.

IKSK:http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/energie/konzepte_veranstaltungen/klimaschutzkonzept/IKSK_Juni_2020.pdf

Die drei beantragten Themen:

-LED Beleuchtung,

-Einsatz von Photovoltaik,

-Einsatz von regenerativer Energien

sind im IKSK integriert und werden selbstverständlich - dem Ratsbeschluss entsprechend -gesamtstädtisch in Aachen betrachtet, geplant, behandelt und umgesetzt.

Die zeitliche Umsetzung wird durch fachliche inhaltliche Kriterien über die nächsten Monate und Jahre geprägt und objekt-spezifisch nach Notwendigkeit, Wirkung und Kosten-Nutzen-Aspekten entschieden.

Eine Bezirks-Priorisierung ist aus dem durch den Rat beschlossenen Konzept nicht ersichtlich.

Die mit dem Handlungsprogramm verbundenen Maßnahmen wurden bezirksübergreifend als „gesamtstädtische Aufgaben“ konzipiert.

Das Gebäudemanagement befindet sich bereits bezirksübergreifend nach den o.g. Kriterien in Umsetzung.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (3)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-11-17 E 26_0006_WP18 Sachstandsbericht - SAO.pdf

8.11.2024

576.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 09.12.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 26 - Gebäudemanagement
Geändert
2.4.2026
Inhalt abgerufen
5. April 2026 um 20:02