4. März 2026 um 17:00, Rathaus
TOP 5Öffentlich

Haushaltsplanentwurf 2026; hier: Anträge von Trägern der freien Jugendhilfe

FB 01/0055/WP19 · Entscheidungsvorlage

Haushaltsplanentwurf 2026; hier: Anträge von Trägern der freien Jugendhilfe

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Dr. Nositschka (Linke) rückversichert sich, dass die Steigerung von 3,5 %, welche in der Leistungsvereinbarung grundsätzlich beschlossen worden sei, nicht nochmals als zusätzliche Erhöhung beschlossen werde.

Oberbürgermeister Dr. Ziemons stimmt dem zu.

Ratsherr Kiemes (CDU) weist auf den gemeinsamen Beschlussvorschlag der Fraktionen und Gruppen hin, mit welchem der Antrag der freien Träger abgelehnt und stattdessen ein Beschluss zur Finanzierung mit einem Fixbetrag im Quartal sowie einer damit einhergehenden Vereinbarung vorgeschlagen sowie an den zuständigen Fachausschuss verwiesen werde.

Anmerkung der Verwaltung:

Der geänderte Beschlussvorschlag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Beschluss

Geänderter Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt die Leistungsausweitung der freien Träger „SJD – Die Falken“ und „Kinderschutzbund Aachen - Müttercafé“ (entsprechend dem Beschlussvorschlag der Verwaltung) ab. Er beschließt, dem „SJD – Die Falken“ für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 jeweils 15.000 Euro (Fixbetrag) als quartiersbezogene Projektförderung zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen. Die weitere Zuständigkeit wird an den Kinder- und Jugendausschuss zurückverwiesen.

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt die Leistungsausweitung der freien Träger „SJD – Die Falken“ und „Kinderschutzbund Aachen - Müttercafé“ ab.

Erläuterungen

Mit der Vorlage FB 54/0009/WP19 wurde in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses vom 03.02.2026 der Haushaltsplanentwurf 2026 einschließlich Finanzplan bis 2029 für die Bereiche des Kinder- und Jugendausschusses beraten und mit Ausnahme der Anträge der Anträge Nr. 3: SJD – Die Falken sowie Nr. 19: Kinderschutzbund – Müttercafé beschlossen.

Die v.g. Anträge wurden durch den Kinder- und Jugendausschuss am 03.02.2026 zur Beschlussfassung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen und sind dieser Vorlage an Anlagen beigefügt.

Beide Anträge können nach dem Ergebnis der fachlichen Prüfung nicht befürwortet werden.

Die betriebswirtschaftliche Prüfung weist für den Antrag Nr. 3: SJD – Die Falken eine vollständige Nachvollziehbarkeit aus. Beim Antrag Nr. 19: Kinderschutzbund Aachen – Müttercafé ist das strukturelle Defizit nicht nachvollziehbar, weshalb diesem Antrag eine anteilige Nachvollziehbarkeit zugesprochen wird.

Zu den Einzelheiten der Anträge sowie der fachlichen und betriebswirtschaftlichen Prüfung wird auf die Vorlage FB 54/0009/WP19- TOP 8 der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses vom 03.02.2026 verwiesen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Ein positiver Beschluss über die Leistungsausweitung würde einen Mehrbedarf i.H.v. 16.875 €/HJ bei Position 4-060201-908-9-53180000 sowie einen Mehrbedarf i.H.v. 78.574 €/HJ bei Position 4-060301-908-5-53180000 auslösen.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig, 0 Gegenstimmen, 1 Enthaltungen

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-02-11 FB 01_0055_WP19 Haushaltsplanentwurf SAO.pdf

11.2.2026

3.7 MB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Datum
Mi., 04.03.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
17.4.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 17:33