11. März 2026 um 17:00, Rathaus
TOP 9Öffentlich

1. Nachtrag zur Berherbergungsabgabensatzung

FB 22/0001/WP19 · Entscheidungsvorlage

1. Nachtrag zur Beherbergungsabgabensatzung

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt den 1. Nachtrag zum Beherbergungsabgabe der Stadt Aachen vom 09.07.2025. Der Nachtrag zur Beherbergungsabgabensatzung ist Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt. Er tritt zum 01.04.2026 in Kraft.

Beschlussvorschlag

Der Haupt- undFinanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 1. Nachtrages zur Beherbergungsabgabensatzung der Stadt Aachen vom 09.07.2025. Der Nachtrag zur Beherbergungsabgabensatzung ist Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

Der Rat der Stadt beschließt den 1. Nachtrag zum Beherbergungsabgabe der Stadt Aachen vom 09.07.2025. Der Nachtrag zur Beherbergungsabgabensatzung ist Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt. Er tritt zum 01.04.2026 in Kraft.

Erläuterungen

Durch die Änderung der Kurbeitragssatzung und gleichzeitige Einführung der Beherbergungsabgabesatzung sind Vollzugsschwierigkeiten bei der Umsetzung der Regelungen in den Beherbergungsbetrieben innerhalb des Kurgebietes entstanden.

Gemäß den in 2025 beschlossenen Regelungen fallen Gäste von Beherbergungsbetrieben im Kurgebiet unter die Kurbeitragssatzung und sind von der Beherbergungsabgabe befreit (Kollisionsklausel).

Die Beherbergungsbetriebe im Kurgebiet haben in Folge von Kommunikationsdefiziten darauf vertraut, dass sie unter die Regelungen der Beherbergungsabgabesatzung fallen und sehen durch die Heranziehung zum Kurbeitrag Nachteile im Wettbewerb, insbesondere durch Verfahrensregularien und die Heranziehungsdauer in der Kurbeitragssatzung.

Politisch gewollt war ein finanzieller Gleichklang in der Höhe der beiden Abgabearten, eine Praktikabilität in der Umsetzung und die Heranziehung zu jeweils nur einer der beiden Abgabearten.

Zur Beseitigung der vorbeschriebenen Vollzugsschwierigkeiten beabsichtigt die Verwaltung die Kollisionsklausel „umzudrehen“ und jetzt in die Kurbeitragssatzung einzufügen. Dies hat zur Folge, dass alle Beherbergungsbetriebe in Aachen – unabhängig von der Lage innerhalb oder außerhalb des Kurgebietes – gleichermaßen unter die Beherbergungsabgabesatzung fallen. In die Kurbeitragssatzung wird eine Befreiung für Gäste eingeführt, die zur Beherbergungsabgabe herangezogen worden sind.

Diese neue Regelung soll ab dem 01. April in Kraft treten und für das 1. Quartal hat die Kurverwaltung mit den Beherbergungsbetrieben innerhalb des Kurgebietes vereinfachte Melde- und Abrechnungsmodalitäten getroffen.

Gleichzeitig wird aus redaktionellen Gründen im 2. Satz des § 8 der Beherbergungsabgabesatzung (Festsetzung und Fälligkeit) das Wort „fällig“ zusätzlich eingefügt, um die Satzung noch stärker rechtlich zu präzisieren.

Der § 8 erhält im 2. Satz folgende neue Fassung:

Die Beherbergungsabgabe wird je Betriebsstätte mit Bescheid festgesetzt und ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig und zu entrichten.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-02-20 FB 22_0001_WP19 1. nachtrag zur behe sao

23.2.2026

171.4 KB

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 11.03.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 22 - Fachbereich Steuern und Kasse
Geändert
13.3.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 17:31