Kurbeitragssatzung
FB 30/0001/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den vorgelegten achten Nachtrag der Kurbeitragssatzung zu beschließen.
Der Rat beschließt den vorgelegten achten Nachtrag zur Kurbeitragssatzung.
Erläuterungen
Durch die Änderung der Kurbeitragssatzung und gleichzeitige Einführung der Beherbergungsabgabesatzung sind Vollzugsschwierigkeiten bei der Umsetzung der Regelungen in den Beherbergungsbetrieben innerhalb des Kurgebietes entstanden.
Gemäß den 2025 beschlossenen Regelungen fallen Gäste von Beherbergungsbetrieben im Kurgebiet unter die Kurbeitragssatzung und sind von der Beherbergungsabgabe befreit (Kollisionsklausel).
Die Beherbergungsbetriebe im Kurgebiet haben in Folge von Kommunikationsdefiziten darauf vertraut, dass sie unter die Regelungen der Beherbergungsabgabesatzung fallen und sehen durch die Heranziehung zum Kurbeitrag Nachteile im Wettbewerb, insbesondere durchVerfahrensregularien und die Heranziehungsdauer in der Kurbeitragssatzung.
Politisch gewollt war ein finanzieller Gleichklang in der Höhe der beiden Abgabearten, eine Praktikabilität in der Umsetzung und die Heranziehung zu jeweils nur einer beiden Abgabearten.
Zur Beseitigung der vorbeschriebenen Vollzugsschwierigkeiten beabsichtigt die Verwaltung die Kollisionsklausel „umzudrehen“ und jetzt in die Kurbeitragssatzung einzufügen. Dies hat zur Folge, dass alle Beherbergungsbetriebe in Aachen – unabhängig von der Lage innerhalb oder außerhalb des Kurgebietes – gleichermaßenunter die Beherbergungsabgabesatzung fallen. In die Kurbeitragssatzung wird eine Befreiung für Gäste eingeführt, die zur Beherbergungsabgabe herangezogen worden sind.
Diese neue Regelung soll ab dem 01. April in Kraft treten und für das 1. Quartal hat die Kurverwaltung mit den Beherbergungsbetrieben innerhalb des Kurgebietes vereinfachte Melde- und Abrechnungsmodalitäten getroffen.
Gleichzeitig wird § 8 der Kurbeitragssatzung gestrichen, da eine Kurkarte nicht ausgegeben wird. Die Nummerierung der nachfolgenden Paragraphen wird angepasst.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 1021950
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1021950
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-02-24 FB 30_0001_WP19 8. nachtrag der kurb sao
25.2.2026
266.1 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 10
- Sitzung
- Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 11.03.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 30 - Fachbereich Recht und Versicherung
- Geändert
- 13.3.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Juli 2026 um 17:31