TOP 6Öffentlich

Entsendung von Mitgliedern des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration in den Kinder- und Jugendausschuss

FB 56/0043/WP19 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Yenen ruft zur Wahl der Vertreter*innen im Kinder- und Jugendausschuss der Stadt Aachen auf.

1. Wahl des ordentlichen Mitglieds im Kinder- und Jugendausschuss

Für die Wahl des ordentlichen Mitglieds im Kinder- und Jugendausschuss der Stadt Aachen werden Frau Tuba Arslan und Herr Ahmet Tarak vorgeschlagen.

Im Rahmen der geheimen Wahl wurden von den 18 anwesenden, wahlberechtigten Mitgliedern insgesamt 18 gültige Stimmen wie folgt abgegeben:

Frau Arslan: 6

Herr Tarak: 10

Enthaltungen: 2

Herr Tarak erreicht im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit und nimmt die Wahl als ordentliches Mitglied im Kinder- und Jugendausschuss der Stadt Aachen an.

2. Wahl des Ersatzmitglieds im Kinder- und Jugendausschuss

Für die Wahl des Ersatzmitglieds im Kinder- und Jugendausschuss der Stadt Aachen wird Frau Tuba Arslan vorgeschlagen. Der Ausschuss verzichtet mangels weiterer Vorschläge oder Kandidaturen auf eine geheime Wahl. Durch einstimmigen Beschluss wird Frau Arslan als Ersatzmitglied in den Kinder- und Jugendausschuss entsandt.

Beschluss

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, folgende Mitglieder des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration in den Kinder- und Jugendausschuss mit beratender Stimme zu entsenden: Herr Ahmet Tarak als Mitglied Frau Tuba Arslan als Ersatzmitglied

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, folgende Mitglieder des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration in den Kinder- und Jugendausschuss mit beratender Stimme zu entsenden:

  1. … als Mitglied
  2. … als Ersatzmitglied

Auf Vorschlag des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration entsendet der Rat der Stadt Aachen folgende Mitglieder des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration in den Kinder- und Jugendausschuss mit beratender Stimme:

  1. … als Mitglied
  2. … als Ersatzmitglied

Erläuterungen

Gemäß § 4 Absatz 3 Buchstabe l der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aachen vom 21. August 1992, zuletzt geändert durch den 5. Nachtrag vom 17.12.2025, gehört dem Kinder- und Jugendausschuss eine Vertretung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration mit beratender Stimme an.

In den Kinder- und Jugendausschuss kann ein Mitglied und eine persönliche Stellvertretung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration entsandt werden.

Gemäß § 5 Abs. 1 der genannten Satzung endet die Mitgliedschaft mit Ablauf der Wahlzeit des Rates.Die Mitglieder und ihre Stellvertretungen üben jedoch ihre Tätigkeit nach Ablauf der Wahlzeit bis zum ersten Zusammentreten des neugebildeten Kinder- und Jugendausschusses weiter aus.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

1. Mehrheitlich, 6 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen 2. Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-02-18 FB 56_0043_WP19 Entsendung von Mitgl SAO.pdf

25.3.2026

227.7 KB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung des Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Gremium
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Datum
Do., 12.03.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
25.3.2026
Inhalt abgerufen
28. Juli 2026 um 01:22