10. März 2026 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Aachen für das KiTa-Jahr 2026/2027

FB 54/0006/WP19 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Olbertz stellt die Ergebnisse der Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Aachen für das KiTa-Jahr 2026/2027 anhand einer Powerpoint-Präsentation (als Anlage zur Niederschrift im Ratsinformationssystem) vor.

Frau Wallraff bedankt sich für die Ausführungen. Sie merkt an, dass eine gesamtstädtische Versorgungsquote im ü3-Bereich von 103 % zwar ein gutes Ergebnis sei, erfahrungsgemäß komme es im Laufe des KiTa-Jahres aber immer wieder zu Betreuungseinschränkungen. Daher erkundigt sie sich danach, ob es seitens der Verwaltungen Überlegungen gebe, dies in die Planung mit aufzunehmen.

Herr Kaldenbach weist darauf hin, dass die Bedarfsplanung die geplanten Plätze für das kommende KiTa-Jahr ausweise und es sich somit um Soll-Werte handele. Tatsächliche Umsetzungen oder Einschränkungen könnten in einer solchen Planung nicht aufgenommen werden. Ihm sei auch kein Jugendamt bekannt, welches dies umsetze.Es habe in der Vergangenheit immer wieder im Ausschuss Diskussionen über eine Kompletterhebung aller Betreuungseinschränkungen gegeben; immer mit dem Ergebnis, dass dies weder für die KiTas noch für die Verwaltung leistbar sei. Eine Möglichkeit wäre, die Meldungen nach § 47 KiBiz des Landschaftsverbands Rheinland auszuwerten.

Herr Küppers dankt Frau Olbertz ebenfalls für den Vortrag und auch das gezogene Fazit. Er bekräftigt, dass es sich bei den Zielversorgungsquoten zunächst lediglich um einen Richtwert handele. Mit Blick auf die Bedarfsgerechtigkeit seien sowohl Verwaltung als auch Politik gefragt, nachzuschärfen. Der Betreuungsplatzausbau befinde sich noch nicht am Ende.

Herr Gurr schließt sich dem Dank an und erkundigt sich nach den Unterschieden in den jeweiligen Sozialräumen.

Frau Olbertz führt aus, dass die jeweiligen Versorgungsquoten für die einzelnen Sozialräume der Anlage 9 des Bedarfsplans entnommen werden könnten. Sie bestätigt, dass die sozialräumlichen Versorgungsquoten unterschiedlich hoch ausfallen würden und dass es durchaus noch Sozialräume mit Ausbaubedarfen gebe. Die Verwaltung sei bestrebt, insbesondere diese Sozialräume mit noch bestehenden Bedarfen prioritär bei Ausbaumaßnahmen zu berücksichtigen.

Herr Tillmanns unterstützt den Hinweis von Herrn Küppers, dass es sich bei der Zielversorgungsquote um den angenommenen Bedarf handele. Insbesondere im U3-Bereich könne jedoch noch nicht von einem bedarfsgerechten Angebot gesprochen werden. Dass der Rückgang der Kinderzahlen eine Steigerung der Versorgungsquoten mit verursache, sei für ihn ebenfalls ein relevanter Aspekt. Die aufgeworfene Option, künftige Neubauten nicht nur für die Schaffung neuer Betreuungsplätze, sondern als Alternative für die Überführung von Bestandseinrichtungen und somit zur Sicherung des bestehenden Platzangebotes mit zu überlegen, halte er für sinnvoll.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2026/2027 und das damit verbundene Platzangebot für ü3-Kinder im Umfang von 6.371 Plätzen und für U3-Kinder im Umfang von 2.105 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen, zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“ zu beschließen, sowie ein Angebot von 700 Betreuungsplätzen in Kindertagespflege zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,

  1. die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2026/2027 und das damit verbundene Platzangebot für ü3-Kinder im Umfang von 6.371 Plätzen und für U3-Kinder im Umfang von 2.105 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen,
  2. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“ zu beschließen, sowie
  3. ein Angebot von 700 Betreuungsplätzen in Kindertagespflege zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt

  1. die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2026/2027 und das damit verbundene Platzangebot für ü3-Kinder im Umfang von 6.371 Plätzen und für U3-Kinder im Umfang von 2.105 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen,
  2. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“, sowie
  3. ein Angebot von 700 Betreuungsplätzen in Kindertagespflege.

Erläuterungen

In der Anlage wird die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2026/2027 der Stadt Aachen vorgelegt.

Diese ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindertagesstättenjahr 2026/2027 verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse zu erhalten.

Die Bedarfsplanung führt zu einer Versorgungsquote im ü3-Bereich von 103,29 % und im U3-Bereich von50,29 % im Kindertagesstättenjahr 2026/2027, beginnend mit dem 01.08.2026.

Die unter Punkt 2 des Beschlussvorschlages angemeldeten 100 Plätze der „Not-KiTa“ sind in den vorgenannten Versorgungsquoten nicht berücksichtigt.

Über die Planung wird die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII/KJHG in ihrer Sitzung im Januar 2026 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der Sitzung berichtet.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Für die Umsetzung des Bedarfsplans für die Kindertagesbetreuung 2026/2027 sind ausreichende Haushaltsmittel zum Haushaltsentwurf angemeldet und stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zur Verfügung.
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-12-12 FB 54_0006_WP19 Bedarfsplanung fuer d SAO.pdf

12.12.2025

54.6 MB

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 10.03.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 54 - KiTa und Kindertagespflege
Zusätze
Ergänzend wird mündlich berichtet.
Geändert
11.3.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 17:32