Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten gemäß § 8 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz - Frau Sibylle Keupen
FB 11/0019/WP19 · Kenntnisnahme
Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten gemäß § 8 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz – Frau Sibylle Keupen
im Ratsinformationssystem anzeigenBeratung
Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.
Beschluss
Erläuterungen
Nach § 8 Abs. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung (Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsbG) ist durch die Hauptverwaltungsbeamtin die Meldung von Nebeneinnahmen gemäß § 53 Landesbeamtengesetz (LBG) NRW dem Rat bis zum 31. März des dem Rechnungsjahr folgenden Jahres vorzulegen.
Gemäß § 53 LBG NRW ist eine jeden Einzelfall erfassende Aufstellung über Art und Umfang der Nebentätigkeit sowie über die Vergütungen vorzulegen für eine genehmigungspflichtige oder eine nach § 51 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 4 b LBG nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeit innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes, wenn diese insgesamt die in der Rechtsverordnung nach § 57 LBG zu bestimmende Höchstgrenze übersteigen.
Mit der nachstehenden Übersicht ist die ehemalige Oberbürgermeisterin Frau Sibylle Keupen ihrer ihr obliegenden Verpflichtung nachgekommen.
Hauptamtliche Aufsichtsratstätigkeiten:
· ASEAG 2.626,03 €
· STAWAG4.220,55 €
· E.V.A. 5.300,00 €
Hierfür gesamt gezahlte Vergütungen: 12.146,58 Euro. Diese Vergütungen sind als dem Hauptamt zugeordnete Tätigkeiten uneingeschränkt an die Stadtkasse abzuführen.
Nebentätigkeiten im öff. Dienst – Gremien Sparkasse:
· Mitglied im Verwaltungsrat 7.562,00 €
· Mitglied im Hauptausschuss5.671,00 €
· Mitglied im Risikoausschuss11.341,50 €
Hierfür gesamt gezahlte Vergütungen: 24.574,50 Euro. Diese Vergütung übersteigt die hier einschlägige abführungsfreie Höchstgrenze gem. § 13 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 Nebentätigkeitsverordnung von 17.345,31 € um 7.229,19 €. Diese 7.229,19 € sind von Frau Keupen an die Aachener Stadtkasse abzuführen.
Nebentätigkeit außerhalb des öff. Dienstes (keine Abführpflicht):
keine
Ehrenamtliche Tätigkeiten (keine Abführpflicht):
· Mitglied Verbandsversammlung Sparkassenzweckverband
StädteRegion - Aachen 192,00 €
· Beiratstätigkeit NRW.Bank 2.166,67 €
Hierfür gesamt gezahlte Vergütungen: 2.358,67 €
Technische Details
ID: 1021975
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1021975
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-02-11 FB 11_0019_WP19 Anzeigepflicht von N SAO.pdf
12.2.2026
77.0 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 15
- Sitzung
- Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 11.03.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 11 - Fachbereich Personal und Organisation
- Geändert
- 13.3.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Juli 2026 um 17:31