11. März 2026 um 17:00, Rathaus
TOP 15Öffentlich

Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten gemäß § 8 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz - Frau Sibylle Keupen

FB 11/0019/WP19 · Kenntnisnahme

Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten gemäß § 8 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz – Frau Sibylle Keupen

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Erläuterungen

Nach § 8 Abs. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung (Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsbG) ist durch die Hauptverwaltungsbeamtin die Meldung von Nebeneinnahmen gemäß § 53 Landesbeamtengesetz (LBG) NRW dem Rat bis zum 31. März des dem Rechnungsjahr folgenden Jahres vorzulegen.

Gemäß § 53 LBG NRW ist eine jeden Einzelfall erfassende Aufstellung über Art und Umfang der Nebentätigkeit sowie über die Vergütungen vorzulegen für eine genehmigungspflichtige oder eine nach § 51 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 4 b LBG nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeit innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes, wenn diese insgesamt die in der Rechtsverordnung nach § 57 LBG zu bestimmende Höchstgrenze übersteigen.

Mit der nachstehenden Übersicht ist die ehemalige Oberbürgermeisterin Frau Sibylle Keupen ihrer ihr obliegenden Verpflichtung nachgekommen.

Hauptamtliche Aufsichtsratstätigkeiten:

· ASEAG 2.626,03 €

· STAWAG4.220,55 €

· E.V.A. 5.300,00 €

Hierfür gesamt gezahlte Vergütungen: 12.146,58 Euro. Diese Vergütungen sind als dem Hauptamt zugeordnete Tätigkeiten uneingeschränkt an die Stadtkasse abzuführen.

Nebentätigkeiten im öff. Dienst – Gremien Sparkasse:

· Mitglied im Verwaltungsrat 7.562,00 €

· Mitglied im Hauptausschuss5.671,00 €

· Mitglied im Risikoausschuss11.341,50 €

Hierfür gesamt gezahlte Vergütungen: 24.574,50 Euro. Diese Vergütung übersteigt die hier einschlägige abführungsfreie Höchstgrenze gem. § 13 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 Nebentätigkeitsverordnung von 17.345,31 € um 7.229,19 €. Diese 7.229,19 € sind von Frau Keupen an die Aachener Stadtkasse abzuführen.

Nebentätigkeit außerhalb des öff. Dienstes (keine Abführpflicht):

keine

Ehrenamtliche Tätigkeiten (keine Abführpflicht):

· Mitglied Verbandsversammlung Sparkassenzweckverband
StädteRegion - Aachen 192,00 €

· Beiratstätigkeit NRW.Bank 2.166,67 €

Hierfür gesamt gezahlte Vergütungen: 2.358,67 €

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-02-11 FB 11_0019_WP19 Anzeigepflicht von N SAO.pdf

12.2.2026

77.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 15
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 11.03.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal und Organisation
Geändert
13.3.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 17:31