Haushaltsplanberatungen 2026
FB 20/0017/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Stadtdirektorin Grehling weist aufgrund der Kurzfristigkeit der per Tischvorlage ausgelegten Übersichten zu den Haushaltsplandaten darauf hin, dass zur Veränderungsnachweisung verwaltungsseitig die Punkte aufgenommen wurden, welche bereits per zusammenfassender Übersicht per Mail versendet worden seien. Hierunter fielen die Punkte der Belastungen durch die HZE, die erforderliche Reduzierung der Gewerbesteuer und die Erhöhung der Schlüsselzuweisung. Es sei jedoch auch eine Änderung bei der Investitionsplanung vorgenommen worden, welche der Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses bedürfe - die kurzfristige Realisierung einer Löschwasserversorgung am Theaterplatz. Der hier vorgesehene Ansatz für die Jahre 2026 und 2027 wurde unüblicherweise noch zur 2. Veränderungsnachweisung eingeplant, um eine schnellstmögliche Umsetzung sicherzustellen und somit auch bei anderen Baumaßnahmen rund um den Theaterplatz keine zeitlichen Verzögerungen entstehen zu lassen.
Außerdem weist sie darauf hin, dass im Zusammenhang mit der §13-Liste nicht noch mal jede Position zur Veränderungsnachweisung in ihrem Grundsatz und in der betraglichen Einplanung überprüft worden sei. Die §13-Liste werde ohnehin im Zuge der Konsolidierung und Priorisierung von Investitionsmaßahmen zu überarbeiten sein. Grundsätzlich handele es sich bei dieser Übersicht rein um eine Ansammlung unverbindlicher Merkposten. Im Zuge der Überarbeitung der §13-Liste komme es dann in der notwendigen Konsequenz dazu, dass es auch zu weitergehenden Verschiebungen von Maßnahmen in der Bewirtschaftung oder auch in der Planung zum nächsten Haushaltsjahr komme.
Ratsherr Kiemes (CDU) weist auch hier auf den durch die Fraktionen und Gruppen ausgearbeiteten geänderten Beschlussvorschlag hin, insbesondere auf die letzten drei Punkte der Übersicht, welche noch nicht Beratungsgegenstand in einer der vorangegangenen Fachausschusssitzungen gewesen seien. Konkret habe man habe sich in den Fraktionen darauf verständigt, die Förderung des Aachener Modells (QiK) zu streichen und die Mittel stattdessen teilweise zur Förderung nicht-pädagogischen Personals in Kitas einzusetzen. Außerdem werde eine Reduzierung der KAStE-Mittel ab dem Jahr 2027 und darüber hinaus die Finanzierung des Stadtglühens aus dem Förderbereich der KAStE vorgeschlagen.
Weitergehend belaufe sich der vorgelegte Beschlussvorschlag auf die Bestätigung und Anpassung bereits in den Fachausschüssen sowie zu Tagesordnungspunkt ö 5 „Haushaltsplanentwurf 2026; hier: Anträge von Trägern der freien Jugendhilfe“ und ö 7 „Haushaltsplanberatungen 2026 des Haupt- und Finanzausschusses“ beschlossenen Veränderungen.
Ratsherr Dr. Nositschka (Die Linke) merkt an, dass seine Fraktion nicht zu den benannten Fraktionen und Gruppen zähle, welche an der Erarbeitung des gemeinsamen Beschlussvorschlags beteiligt gewesen seien. Seine Fraktion sei schlichtweg nicht zu einer gemeinsamen Arbeit am Haushaltsplan eingeladen worden. Da außerdem in den Fachausschussberatungen die Beschlussvorschläge seiner Fraktion durchweg abgelehnt worden seien, werde er heute und auch in der kommenden Ratssitzung dem Beschluss über den Haushaltsplan nicht zustimmen.
Ratsherr Kiemes (CDU) konkretisiert auf Nachfrage von Stadtdirektorin Grehling, dass man die Zuordnung des vorgeschlagenen Ansatzes zur Verwaltungsmodernisierung im Haupt- und Finanzausschuss verorte.
Ratsherr Tobollik (AfD) erläutert, er wolle ebenfalls zu Protokoll geben, dass auch seine Fraktion nicht zu den Beratungen über den Haushalt eingeladen worden sei. Aus diesem Grund werde er dem Tagesordnungspunkt ebenfalls nicht zustimmen.
Ratsherr Baal (CDU) fasst zusammen, dass seiner Ansicht nach der Beschlussvorschlag alle zu fassenden und zu korrigierenden Beschlüsse beinhalte. An dieser Stelle bedanke er sich herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen, die trotz des Systemausfalls die in den gestrigen Sitzungen beratenen Beschlüsse aufgearbeitet und so vorbereitet haben, damit heute eine Beschlussfassung erfolgen könne. Außerdem bedanke er sich, wie auch bereits in der Pressekonferenz der vergangenen Woche, bei dem Team von Kolleginnen und Kollegen, welches mitgewirkt habe den Haushalt trotz der enormen Verschlechterungen über die sogenannte Ziellinie zu bringen.
Anmerkung der Verwaltung:
Der geänderte Beschlussvorschlag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Haushaltssatzung 2026 unter Einbeziehung
- der Veränderungsnachweisungen zum Ergebnisplan, des konsumtiven Finanzplans, des Investitionsplans, der investiven Verpflichtungsermächtigungen, der Produktblätter und der § 13-Liste zum Haushaltsplanentwurf 2026
- der in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen
- der haushaltsneutralen Verlagerung der Abschreibungs-/Sonderposten- und Personalkostenaufteilung.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Haushaltssatzung 2026 unter Einbeziehung
- der Veränderungsnachweisungen zum Ergebnisplan, des konsumtiven Finanzplans, des Investitionsplans, der investiven Verpflichtungsermächtigungen, der Produktblätter und der § 13-Liste zum Haushaltsplanentwurf 2026
- der in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen
- der haushaltsneutralen Verlagerung der Abschreibungs-/Sonderposten- und Personalkostenaufteilung.
Erläuterungen
Am 17. Dezember 2025 wurde der Haushaltsplanentwurf 2026 mit seinen Anlagen in den Rat der Stadt Aachen eingebracht. Zusätzlich wurden den Fraktionen, den Ratsgruppen, dem Einzelvertreter sowie den Geschäftsführungen der Fachausschüsse die ausschussbezogenen, kontenscharfen Auswertungen zur Beratung zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch für die 1. ausschussbezogene Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2026.
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.02.2026 wurde die Beratung des Haushaltsplanentwurfs und der 1. Veränderungsnachweisung für die dem Haupt- und Finanzausschuss originär zugeordneten Produkte vertagt und stattdessen für die heutige Sitzung vorgesehen. Für die Beratung des Haushaltsplanentwurfs und der 1. Veränderungsnachweisung der übrigen, nicht originär dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten, Produkte wird auf die jeweiligen Fachausschussunterlagen verwiesen.
Die zur Beratung anstehende 2. Veränderungsnachweisung enthält neben weiteren Veränderungen aus der Verwaltung auch die durch die Fachausschüsse getroffenen Beschlüsse. Diese wird als Anlage 1 (2. Veränderungsnachweisung: Ergebnisplan, konsumtiver Finanzplan, Investitionsplan, investive Verpflichtungsermächtigungen, Produktblätter und § 13-Liste) so bald wie möglich nachgereicht (Anmerkung: die letzte Sitzung eines Fachausschusses mit Haushaltsberatungen vor der bündelnden Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss findet nach jetzigem Kenntnisstand am 03.03.2026 statt).
In der Übersicht werden die Veränderungen dargestellt, die sich seit der 1. Veränderungsnachweisung ergeben haben. Der jeweiligen Haushaltsposition kann der Urheber der Veränderung (Verwaltung oder Fachausschuss) entnommen werden. Haushaltsneutrale Verlagerungen (insbesondere aufgrund kontierungstechnischer Zuordnungen) werden als solche gekennzeichnet.
Eine Übersicht der wesentlichen Positionen der 2. Veränderungsnachweisung im Ergebnis- und Investitionsplan wird dem Haupt- und Finanzausschuss und den Fraktionsgeschäftsstellen ebenfalls zur Verfügung gestellt, sobald diese vorliegt.
Aufbauend auf den Ergebnissen der 2. Veränderungsnachweisung werden darüber hinaus folgende Unterlagen nachgereicht:
- Anlage 2: Voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals
- Anlage 3: Haushaltssatzung.
Für die Beratungen im Rat der Stadt Aachen werden diese Anlagen an die Beratungsergebnisse im Haupt- und Finanzausschuss angepasst und bis zur Ratssitzung ebenso zur Verfügung gestellt, wie auch eine Auflistung der im Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen Einzelveränderungen.
Die Produktblätter werden hinsichtlich der Kennzahlen, welche direkte Abbildungen von Haushaltspositionen
darstellen (z. B. Kennzahl „Jahresfehlbedarf im Haushaltsplan“ im Produktblatt 01.09.01) sowie auch dem jeweiligen Produktergebnis und -volumen, nach Beschluss des Rates an die Beratungsergebnisse angeglichen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Abhängigkeit der getroffenen Beschlüsse.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (4)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 1021989
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1021989
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-01-13 FB 20_0017_WP19 Haushaltsplanberatun SAO.pdf
5.3.2026
2.4 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 8
- Sitzung
- Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- Gremium
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum
- Mi., 04.03.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Geändert
- 17.4.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Juli 2026 um 17:33