Sachstand Verkehrswendemaßnahmen ÖPNV
FB 68/0067/WP19 · Kenntnisnahme
Beratung
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Beschluss
Erläuterungen
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist das zentrale Rückgrat der Mobilitäts- und Verkehrswende in Aachen. In der Vision Mobilität 2050, der Mobilitätsstrategie 2030, dem Nahverkehrsplan 2025 sowie dem Integrierten Klimaschutzkonzept, jeweils maßgebliche strategische Grundlagen der Stadt – wird dem ÖPNV eine Schlüsselrolle bei der Erreichung klima-, verkehrs- und stadtentwicklungspolitischer Ziele zugewiesen.
Die Vision Mobilität 2050 beschreibt den angestrebten langfristigen Zielzustand einer lebenswerten Stadt, in der eine effiziente, sichere und umweltverträgliche Mobilität maßgeblich durch einen leistungsfähigen ÖPNV getragen wird. Der ÖPNV ermöglicht hohe Verkehrsleistungen auf begrenztem Raum und ist damit Voraussetzung für die Reduzierung von Flächenverbrauch, Emissionen, Lärm und Nutzungskonflikten im Straßenraum.
Die Mobilitätsstrategie 2030 konkretisiert diese Perspektive und macht deutlich, dass die angestrebte Steigerung des Anteils des Umweltverbundes im Modal Split auf 64% sowie die Einhaltung der städtischen Klimaziele ohne einen quantitativen und qualitativen Ausbau des ÖPNV nicht erreichbar sind. Entscheidend sind dabei insbesondere verlässliche Takte, leistungsfähige Ring- und Tangentialverbindungen, attraktive Schnell- und Expressangebote sowie eine gute Verknüpfung mit Rad-, Fuß- und Sharing-Angeboten.
Der Nahverkehrsplan der Stadt Aachen 2025 übersetzt diese strategischen Zielsetzungen in ein fachliches und rechtliches Rahmenwerk für die konkrete Weiterentwicklung des Busverkehrs. Er definiert Qualitätsstandards, Angebotsziele und Entwicklungsperspektiven und bildet die Grundlage für Vergabe, Finanzierung und mittel- bis langfristige Angebotsentscheidungen. Die im Jahr 2023 beschlossenen ÖPNV-Ausbaumaßnahmen sind vor diesem Hintergrund als notwendige Umsetzungsschritte innerhalb eines langfristig angelegten Transformationsprozesses zu verstehen und sind als fester Bestandteil des Liniennetzes für die neue Betrauung ab Ende 2027 vorgesehen.
Auch das Integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Aachen (IKSK) bestätigt die zentrale Bedeutung des ÖPNV für die Erreichung der städtischen Klima- und Transformationsziele. Der Verkehrssektor stellt einen relevanten Emissionsbereich dar, in dem die kommunalen Steuerungsmöglichkeiten zugleich begrenzt sind. Die Verlagerung von Verkehrsleistungen auf den Umweltverbund stellt eine der wesentlichen Einflussgrößen dar. Der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs ist dabei als langfristige, strukturelle Maßnahme innerhalb eines integrierten Maßnahmenportfolios zu verstehen, das auf eine nachhaltige Veränderung des Mobilitätsverhaltens abzielt. Verzögerungen bei der Umsetzung wirken sich entsprechend unmittelbar auf die Erreichung der verkehrs- und klimapolitischen Zielsetzungen aus.
Rahmenbedingungen
Der Ausbau des ÖPNV ist mit strukturellen, organisatorischen und zeitlichen Rahmenbedingungen verbunden, die für die Einordnung der Themen von besonderer Bedeutung sind. ÖPNV-Angebotsausweitungen sind kein kurzfristig steuerbares Instrument: Zwischen politischem Beschluss, gesicherter Finanzierung, Fahrzeugbeschaffung, Personalgewinnung sowie betrieblicher Planung bestehen mehrjährige Vorlaufzeiten. Politische Entscheidungen entfalten ihre Wirkung daher häufig erst zeitverzögert und teilweise über Wahlperioden hinweg.
Personalmangel stellt einen wesentlichen begrenzenden Faktor für die Umsetzung beschlossener Maßnahmen dar. Während Fahrzeuge und Infrastruktur langfristig planbar sind, ist die Gewinnung von in der Menge ausreichendem und gut qualifiziertem Fahrpersonal besonders ambitioniert und schwierig. Dies führt dazu, dass politisch beschlossene und finanzierte Maßnahmen zeitlich verschoben werden müssen.
Verkehrswendemaßnahmen 2023
Der Mobilitätsausschuss hat sich schon früher richtungsweisend mit dem ÖPNV-Ausbau auseinandergesetzt: In der am 23.06.2022 im Mobilitätsausschuss beratenen Vorlage „Mobilitätswende umsetzen: ÖPNV-Ausbau 2023“ (FB61/0433/WP18) wurden 20 ÖPNV-Angebotsmaßnahmen beschlossen, die ab dem Jahr 2023 sukzessive umgesetzt werden sollten. Die damals beratenen Maßnahmen sind in Anlage 1 dargestellt.
Unmittelbar nach diesem Beschluss konnte die ASEAG auf dieser Basis die mit langen Vorlaufzeiten verbundenen Fahrzeugbestellungen in die Wege leiten und in die Betriebs- und Umlaufplanung einsteigen. Die Finanzierung wurde in einer Vorlage im Finanzausschuss (FB61/0433/WP18-1) beraten und beschlossen. Entsprechende Mittel wurden schließlich im Haushalt eingeplant.
Aus mehreren Gründen konnte nur ein Teil der beschlossenen Maßnahmen, die fortan als „Verkehrswendemaßnahmen“ bezeichnet wurden, umgesetzt werden. Besonderen Einfluss hatte die Sperrung der A544 im Zusammenhang mit der Brückenerneuerung der „Haarbachtalbrücke“ 2024-2025. Um die Erreichbarkeit der Stadt Aachen auch weiterhin zu gewährleisten, wurden umfangreiche Zusatzleistungen durch den Busverkehr zur Verfügung gestellt. Diese Anpassungen waren zum Zeitpunkt der politischen Beratungen in 2022 noch nicht bekannt und führten dazu, dass der geplante „große“ Fahrplanwechsel in 2023 verschoben wurde und die geplanten Maßnahmen nur schrittweise umgesetzt wurden. In Anlage 2 ist dies ausführlich dargestellt. Einzelne Maßnahmen stehen immer noch aus:
- Neue Linie SB76 Bushof - Pascalstraße - Walheim (ca. 100.000 Nutzwagen-km p.a.)
- Neue Verbindung Uniklinik - Preusweg - Luxemburger Ring - Jahnplatz - Siegel - Pascalstraße, als Verlängerung Linie 80 (ca. 122.000 Nutzwagen-km p.a.)
- Taktverdichtung Ringlinien 3A/B und 13A/B (ca. 290.000 Nutzwagen-km p.a.)
- Fahrtenangebot Linie 43 samstags, Abschnitt Uniklinik - Bushof (ca. 8.700 Nutzwagen-km p.a.)
Die ASEAG hat in mehreren Sitzungen des Mobilitätsausschusses, zuletzt am 26.06.2025, über den aktuellen Sachstand berichtet und die Gründe dargestellt, die einer Umsetzung derzeit noch im Wege stehen. So wird u.a. wegen der Personalsituation auch im Jahr 2026 keine Umsetzung der oben genannten Maßnahmen für den ÖPNV möglich sein. Erst mit dem Fahrplanwechsel Ende 2027 im Zusammenhang mit der Neubeauftragung der Buslinienleistungen erscheint eine Umsetzung der noch ausstehenden und bereits politisch beschlossenen Maßnahmen realistisch.
Haushaltsplanung
Für die Maßnahmen, die als „ÖPNV-Maßnahmen 2023“ in 2022 beschlossen wurden, wurde erstmalig ein PSP-Element für Linienleistungen eingerichtet. Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt seitdem über das PSP-Element 4-120201-998-1 „ÖPNV-Ausbau 2023“. In 2024 kam das PSP-Element 4-120201-998-3 „ÖPNV-Ausbau 2024“ zur Deckung der Mehrkosten des NetLiners Laurensberg (64.000 € p.a.) hinzu.
Grundsätzlich ist eine Abgrenzung zwischen städtischen und städteregionalen Leistungen vorzunehmen. Die Leistungen in der StädteRegion werden aufgrund der delegierenden Aufgabenübertragung im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) zunächst von der Stadt Aachen vorfinanziert und anschließend von der StädteRegion über eine Zahlung an die Stadt Aachen aufgrund vertraglicher Grundlagen ausgeglichen. Hierfür steht das PSP-Element 4-120201-998-2 „ÖPNV-Ausbau 2023, Anteil Städteregion AC“ zur Verfügung.
In der Haushaltsplanung sollen zukünftig die bestehenden ÖPNV-PSP-Elemente für alle Mehrleistungen – unabhängig davon wann sie beschlossen wurden - in 4-120201-998-1 „ÖPNV-Ausbau“ sowie 4-120201-998-2 „ÖPNV-Ausbau, Anteil Städteregion AC“ zusammengefasst werden. Die Bezeichnungen „2023“ in den bisherigen PSP-Elementen werden demnach entfernt und das PSP-Element 4-120201-998-3 „ÖPNV-Ausbau 2024“ nicht mehr weitergeführt.
Bundesweit ist zu verzeichnen, dass die Kosten im Busverkehr stetig ansteigen. Damit die Leistungen auskömmlich finanziert werden können, müssen die Haushaltsansätze für die ÖPNV-Maßnahmen deshalb kontinuierlich angepasst werden. Zwischen Verwaltung und ASEAG wurde vereinbart, dass die Kosten zukünftig mit Hilfe eines Index hochgerechnet und jährlich angepasst werden sollen: Zukünftig soll der Netto-Wiederbeschaffungswert-Index („NWO-Index“) angewendet werden, um Preissteigerungen im ÖPNV auch im Haushalt abzubilden. Dies ist ein zusammengesetzter Kostenindex (Personalkosten, Dieselkosten, Fahrzeug-kosten etc.) für Busverkehre im öffentlichen Personennahverkehr, der zur Kosten- oder Preisentwicklung herangezogen werden kann. Für jedes Jahr werden Planwerte ermittelt und einen Forecast berechnet, der zur Anpassung der Haushaltsansätze herangezogen werden soll. Die Ansätze auf den oben genannten PSP-Elementen im Haushalt sollen für die Folgejahre, mindestens für den Zeitraum des aktuell gültigen öDA, mit diesem Index fortgeschrieben werden. Für den neuen öDA wird das Verfahren überprüft, die vorgenannte Vorgehensweise ist jedoch grundsätzlich weiterhin vorgesehen.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
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Technische Details
ID: 1022011
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1022011
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-02-25 FB 68_0067_WP19 Sachstand Verkehrswe SAO.pdf
5.3.2026
224.6 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 14
- Sitzung
- Sitzung des Mobilitätsausschusses und AVV Beirats der Stadt Aachen
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 19.03.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Geändert
- 20.3.2026
- Inhalt abgerufen
- 19. Mai 2026 um 15:49