Sachstandsbericht Maßnahmenplan Radverkehr
FB 68/0068/WP19 · Kenntnisnahme
Beratung
Der Maßnahmenplan sei das zentrale Instrument der Mobilitätswende, so Herr Radke. Es sei schade, dass der Plan selbst noch nicht fertig sei. Er halte es für wichtig, diesen zu vervollständigen. Er erkundigt sich nach dem Zeitplan. Außerdem habe er das Gefühl, dass die Aufstellung neuer Fahrradbügel langsamer werde. Hier stelle sich die Frage, wie man langfristig die Ziele des Radentscheids erreichen wolle.
Der Zeitplan gestalte sich zügig und gut, so Frau Burgdorff. Bezüglich der Radbügel sei es so, dass es natürlich am Anfang deutlich schneller, weil einfacher gewesen sei, diese aufzustellen. Irgendwann werde es automatisch schleppender.
Gerade in den Außenbezirken habe man noch einiges zu tun. In Sachen Radentscheid sei man dem Beschluss verpflichtet; und zwar so lange bis die Politik etwas anderes entscheide.
Er halte es für richtig, mit den Radbügeln nicht zu überstürzen, so Herr Pabst. Ein Aufstellen um jeden Preis sei nicht zielführend. Noch einmal alles neu zu sortieren sei der richtige Weg.
Beschluss
Erläuterungen
Mit dem Maßnahmenplan Radverkehr konkretisiert die Stadt Aachen die in der „Strategie Radverkehr“ formulierten Zielsetzungen zur Förderung des Radverkehrs. Ziel ist es, auf Grundlage einer systematischen Erfassung und Bewertung konkrete Maßnahmen für den Ausbau und die Qualitätssicherung des Radverkehrsnetzes zu definieren und zu priorisieren. Der vorliegende Sachstandsbericht gibt einen wesentlichen Überblick über den aktuellen Bearbeitungsstand des Maßnahmenplans Radverkehr, die bisher durchgeführten Arbeitsschritte sowie die geplanten nächsten Schritte zur Weiterentwicklung und Umsetzung der „Strategie Radverkehr“ der Stadt Aachen.
Hintergrund
Die als kontinuierlicher Prozess angelegte „Verkehrsentwicklungsplanung (VEP)“ ist die Grundlage für die Erarbeitung einer übergeordneten Strategie zur verkehrlichen Entwicklung in der Stadt Aachen. Zuletzt wurde über den aktuellen Stand im Mobilitätsausschuss am 19.02. berichtet.
Mit Blick auf den Radverkehr stellt die 2022 verabschiedete „Strategie Radverkehr“ (vgl. Vorlage FB61/0430/WP18) die wichtigste Leitlinie für die Entwicklung des Radverkehrs in Aachen dar.
Die „Strategie Radverkehr“ hat zum Ziel, sowohl die bisher erfolgreich erarbeiteten als auch die zukünftigen Konzepte, Maßnahmen und Kampagnen zur Radverkehrsförderung in Aachen noch besser aufeinander abzustimmen, deren Ziele zu vereinheitlichen und zukünftige Handlungsbedarfe abzuleiten. Hierzu ist die „Strategie Radverkehr“ in sechs Handlungsfelder gegliedert, die konkrete Aufgaben definieren und daran ausgerichtet sind, die in der „Mobilitätsstrategie 2030“ formulierten Ziele zu erreichen. Die sechs Handlungsfelder sind:
- Gestaltung von Radverkehrsanlagen
- Aufwertung und Ausbau Radverkehrsnetz
- Nutzbarkeit von Radverkehrsanlagen
- Fahrradparken, Verleih & Service
- Dialog zum Radverkehr
- Kampagnen zum Radfahren
Ein wesentlicher Fokus der „Strategie Radverkehr“ lag zunächst auf der Definition eines Radverkehrsnetzes, so wie dies in Handlungsfeld 2 „Aufwertung und Ausbau Radverkehrsnetz“ als Kernaufgabe definiert wird:
„Für Aachen wird ein gestuftes Radnetz mit unterschiedlichen Qualitäten definiert. Für die Radhauptverbindungen wird eine Erschließungsqualität von 90% angestrebt. Der Ausbau des Radhauptnetzes erfolgt für komplette Routen unter Berücksichtigung der Netzhierarchiestufe, des Fahrradpotenzials und der Gestaltungsstandards. Das Netz soll nicht nur in erster Linie aus Radialrouten in die Innenstadt bestehen, sondern auch außerhalb der Innenstadt engmaschig sein, um für alle Verkehrsbeziehungen möglichst direkte Routen zu schaffen.“
Mit dem Beschluss dieses Radhauptnetzes im Jahr 2023 (vgl. Vorlage FB 61/0701/WP18) steht eine wesentliche Planungsgrundlage für den Maßnahmenplan Radverkehr zur Verfügung. Damit wurde auch ein Ziel des Radentscheides erfüllt, der mit seinem Ziel 1 „Durchgängiges, engmaschiges Radwegenetz erstellen“eine entsprechende Aufstellung vorsieht.
Gleichzeitig wurde das bereits im Jahr 2019 beschlossene Rad-Vorrang-Netz (vgl. Vorlage FB 61/1263/WP17) in das Radhauptnetz integriert.
Neben der Definition eines Radverkehrsnetzes ist ein weiteres Ziel des Handlungsfeldes 2 der „Strategie Radverkehr“ die Erstellung eines „Maßnahmenplanes Radverkehr“.
Anlass und Ziel für den „Maßnahmenplan Radverkehr“
Das mit dem Maßnahmenplan Radverkehr verbundene Ziel ist in der „Strategie Radverkehr“ beschrieben:
„Der Ausbau des Radnetzes soll deutlich schneller und systematischer als in der Vergangenheit auf der Basis eines Maßnahmenplanes erfolgen.“
Hierbei besteht der Auftrag darin, notwendige Maßnahmen zu identifizieren, diese zu kategorisieren und abschließend zu priorisieren. Orientiert an der „Strategie Radverkehr“ wurden für die Identifikation von Maßnahmen zwei Hauptkategorien erarbeitet:
- Sicherung des Radverkehrs an Hauptverkehrsstraßen des Kfz-Verkehrs (mit potenziellen Unterkategorien wie Herstellung der Regelkonformität, Schließung von Netzlücken oder Ertüchtigung der Oberfläche)
- Ausbau der Radverkehrssicherung und der Radverkehrsinfrastruktur auf den Strecken des Radhauptnetzes (nach Hierarchie des Radhauptnetzes)
Nach der Kategorisierung werden die identifizierten Maßnahmen priorisiert. Die Priorisierung für Hauptkategorie I ist von vielen verschiedenen Faktoren und Belangen abhängig. Hierzu zählen:
- Gefahrenlage
- Netzhierarchie (auch mit Blick auf überregionale Radverkehrsnetze wie StädteRegionales Radverkehrsnetz, Rheinisches Radverkehrsrevier oder Radvorrangnetz NRW)
- (potenzielle) Radverkehrsstärke
- Möglichkeit der Kombination mit sonstigen Maßnahmen (z.B. zur Oberflächensanierung, Bautätigkeiten von RegioNetz, STAWAG, sonstige Baulastträger, Führung Regiotram)
- Fördermöglichkeiten
Die Priorisierung für den vorgesehenen Ausbau des Radhauptnetzes in Hauptkategorie II folgt im Wesentlichen den Radhauptnetz-Hierarchiestufen. Innerhalb der Hierarchiestufen erfolgt die Priorisierung entsprechend der zu Hauptkategorie I dargestellten Faktoren.
Dank der digitalen Abbildung des Maßnahmenplanes Radverkehr in einer GIS-Datenbank können statistische Auswertungen und grafische Darstellungen erzeugt sowie Bestandsdaten zum Radverkehr hinterlegt werden.
Ergänzend dazu entstehen Steckbriefe für die potenziellen Maßnahmen im Radhauptnetz und an den Kfz-Hauptverkehrsstraßen, die neben einer Bestandsdarstellung auch eine Einordnung des Radverkehrs in Bezug auf die Netzbedeutung des Abschnitts für andere Verkehrsarten vornehmen. Zudem wird die zeitliche Umsetzungsperspektive auf Basis der Priorisierung dargestellt. Die von der Stadt Aachen erarbeitete erste konzeptionelle Grundlage für die Erstellung des Maßnahmenplans wurde im Jahr 2024 der Fachkommission Radverkehr vorgestellt und von dieser unterstützt.
Bearbeitungsstand
Mit Blick auf die Haupt- und Unterkategorien des Maßnahmenplanes Radverkehr wurde innerhalb der Fachverwaltung in den letzten Jahren bereits umfangreiche Vorarbeit geleistet. Durch die digitale Befahrung aller Straßen im Stadtgebiet aus dem Jahr 2022 wurden der aktuelle Bestand sowie der Zustand der meisten Radverkehrsanlagen aufgenommen. Eine neue Befahrung inklusive der Nebenanlagen ist für dieses Jahr geplant und dient der Aktualisierung des Infrastrukturzustands.
Für die Unterkategorien „Herstellung der Regelkonformität“ und „Ertüchtigung der Oberfläche“ der Hauptkategorie I konnten so bereits viele notwendige Maßnahmen identifiziert werden. Eine Konsequenz dieser Bestandserfassung war hierbei die Markierung von Sicherheitstrennstreifen zu parkenden Fahrzeugen auf Abschnitten mit defizitären Schutz- und Radfahrstreifen. Seitdem wurden Sicherheitstrennstreifen unter anderem an den Straßen
- Adalbertsteinweg (Kaiserplatz - Rudolfstraße),
- Jülicherstraße (Robensstraße - Blücherplatz),
- Ludwigsallee (Salvatorstraße - Weyhestraße),
- Saarstraße (Veltmanplatz - Sandkaulstraße),
- Templergraben (Pontstraße - Wüllnerstraße) und
- Vaalser Straße (Keltenstraße - Staatsgrenze)
markiert. Weitere Abschnitte und Straßen, u.a. Burtscheider Straße, Reichsweg, Boxgraben oder Krefelder Straße sind seitens der Stadt Aachen in Überplanung.
Ergänzend zu den Arbeiten der Stadt werden seit 2024 im Rahmen einer externen Machbarkeitsstudie Maßnahmen für weitere Abschnitte mit defizitären Schutz- und Radfahrstreifen entwickelt. Hierzu wurde im Juli 2025 ein Zwischenbericht vorgestellt, der Maßnahmenvorschläge für hochpriorisierte Abschnitte an der Eupener Straße, Heinrichsallee und Wilhelmstraße vorsieht (vgl. Vorlage FB 68/0214/WP18). Die Erarbeitung der Maßnahmenvorschläge an weiteren Streckenabschnitten der Prioritäten II und III ist aktuell in Arbeit. Hierunter fallen Abschnitte und Straßen wie
- Karl-Marx-Allee (Viehhofstraße - Adenauerallee),
- Krefelder Straße (Passstraße - Alte Tivoli-Bücke),
- Neuenhofstraße (Debyestraße - Zieglerstraße),
- Passstraße (Hausnr. 110 - Krefelder Straße),
- Campus Boulevard (Mathieustraße - Steinbachstraße),
- Franzstraße (Borngasse - Matthiashofstraße),
- Karmeliterstraße (Franzstraße - Im Mariental)
sowie verschiedene Abschnitte der Roermonder Straße in Richterich und Laurensberg.
Grundlegende Maßnahmen der Hauptkategorie II „Ausbau des Radhauptnetzes“ sind in den vergangenen Jahren bereits intensiv geplant und teilweise umgesetzt worden. Besonders der Ausbau der Radvorrangrouten hat hierbei hohe Priorität. Die drei Radvorrangrouten nach Brand, Eilendorf und zum Campus Melaten konnten in der Zeit seit dem Beschluss im Jahr 2019 in weiten Teilen umgesetzt werden. Die Ertüchtigung der noch fehlenden Abschnitte dieser Routen schreitet zudem weiter voran, aktuell z. B. in der Lintertstraße auf der RVR Brand.
Die Radvorrangroute Haaren / Verlautenheide wurde als gesamte Route betrachtet und befindet sich nach dem Planungsbeschluss aktuell zur Prüfung beim Fördermittelgeber. Auch für die übrigen Radvorrangrouten werden Abschnitte im Rahmen verschiedener Planungsstadien betrachtet. Aktuell ist die Planung der Rolandstraße auf der RVR Berensberg in Arbeit.
Insgesamt wurden seit 2020 31,8 km neue Radverkehrsanlagen angelegt. Davon entfallen 1,3 km auf das Jahr 2025. Bezogen auf den vom Rat der Stadt Aachen verabschiedeten Radentscheid entspricht dies der in Anlage 1 dargestellten Zielerfüllung für das Jahr 2025.
Zielbild:
Der Maßnahmenplan Radverkehr hat zum Ziel, die verschiedenen bereits umgesetzten, aktuellen und zukünftigen Ansätze und Maßnahmen zur Radverkehrsförderung in einem Konzept zusammenzufassen und ein Programm zur strukturierten Umsetzung anzubieten. Es werden qualifizierte Aussagen zu zusammenhängenden Netzsegmenten oder auch ganzen Achsen in Bezug auf Bestand und Umsetzungsperspektive getroffen.
Aufgrund personeller Vakanzen in der Fachverwaltung konnte am Maßnahmenplan im vergangenen Jahr nur eingeschränkt gearbeitet werden. Nachdem die entsprechende Stelle im November 2025 wieder besetzt werden konnte, erfolgt die Erstellung des Maßnahmenplans seitdem kontinuierlich. Aufgegriffen wurde dabei die detaillierte Erfassung der Radvorrangrouten mit einer Priorisierung der Maßnahmen auf den noch nicht umgesetzten Abschnitten. Eine Vorlage zur Darstellung dieser Ergebnisse im Mobilitätsausschuss ist für das 2. Quartal 2026 vorgesehen.
Ausblick
Analog zu den bereits geplanten Radvorrangrouten, wird auch das übrige Radhauptnetz der Stadt Aachen, beginnend mit den Hauptverbindungen, bearbeitet. In einer abschnittsweisen Betrachtung werden der aktuelle Zustand bewertet, geeignete Maßnahmen formuliert sowie Prioritäten und Umsetzungsperspektiven unter Berücksichtigung relevanter sonstiger Belange festgelegt.
Gleichzeitig ist die Einbeziehung zukünftiger Entwicklungen von großer Bedeutung. Hierunter fallen nicht nur infrastrukturelle Maßnahmen, beispielsweise von RegioNetz oder STAWAG, sondern auch die Berücksichtigung der sich verändernden räumlichen Gegebenheiten, zum Beispiel durch größere Planungen wie die Regiotram.
Die StädteRegion Aachen hat die Arbeiten an ihrem „Masterplan Städteregionales Radverkehrsnetz“ extern vergeben und wird diese in diesem Jahr abschließen, sodass dort dann ein entsprechender Maßnahmenplan vorliegt. Von der Stadtverwaltung wird angestrebt, den städtischen Maßnahmenplan entsprechend auch in diesem Jahr fertigzustellen, um Synergien zu nutzen und die entsprechenden Schnittstellen zur StädteRegion im Planungsprozess abzustimmen.
Wichtig ist jedoch darzustellen, dass der Maßnahmenplan kein statisches Ausbauprogramm sein soll, sondern die Möglichkeit bieten muss, auf kurzfristige Änderungen der Rahmenbedingungen zu reagieren. In diesem Zusammenhang ist beispielsweise die erwähnte digitale Befahrung zu nennen, die für dieses Jahr geplant ist. Der Fokus wird dabei verstärkt auf dem Zustand der Verkehrsflächen liegen. Abschnitte, die in diesem Zuge kurzfristig als solche mit akutem Handlungsbedarf identifiziert werden, sollen auch im Rahmen des Maßnahmenplans entsprechend neu priorisiert werden.
Im Nachgang der Vorstellung dieses Sachstandes zum Maßnahmenplan Radverkehr im Mobilitätsausschuss soll auch die Fachkommission Radverkehr über den Arbeitsstand und die anstehenden Arbeitsschritte informiert werden.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 1022012
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1022012
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-02-25 FB 68_0068_WP19 Sachstandsbericht Ma SAO.pdf
10.3.2026
178.1 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 15
- Sitzung
- Sitzung des Mobilitätsausschusses und AVV Beirats der Stadt Aachen
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 19.03.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Geändert
- 20.3.2026
- Inhalt abgerufen
- 19. Mai 2026 um 15:49