Tarifreform AVV/VRS 2026
AVV/0001/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Frau Bünten präsentiert zum Thema.
Herr Fischer gibt an, dass man mit dem Rheinlandtarif einen Riesenschritt mache. Im gesamten Rheinland gebe es ab Mitte des Jahres einen Tarif ohne Dschungel, mit drei Preisstufen als Basis. Wichtig finde er, dass die Kurzstrecke und der City XL Tarif als Einzeltickets weitere zwei Jahre lang angeboten würden.
Auch für Menschen mit geringem Einkommen gebe es entsprechende Alternativen. Besonders hervorheben wolle er auch den eezy Tarif, der oftmals günstiger sei als die Papierfahrscheine und sukzessive auch in den Niederlanden eingeführt werde.
Er freue sich, dass mit der Reform ab Sommer alles übersichtlicher werde und an noch vorhandenen kleineren Problemen bereits jetzt in diversen Arbeitsgruppen gearbeitet werde. Er danke allen die am Rheinlandtarif arbeiten.
Weiterhin schlägt er vor, den Beschlussvorschlag des AVV zu ergänzen um den Appell, auf die Monatskarte City XL zu verzichten.
Herr Veltrup merkt an, dass es hilfreich sei, wenn bei solcher Art Vorlagen die alten Preise zur Gegenüberstellung mit aufgeführt seien.
Generell halte er die jetzigen Preissteigerungen für ausgewogen und im Rahmen der Preissteigerungsraten. Auch die Entwicklung de eezy Tarifs empfinde er als positiv.
Er erkundigt sich nach Alternativmöglichkeiten für Menschen, die aus Datenschutzgründen eine solche Art von Apps nicht nutzen wollten und möchte zudem wissen, ob es einen Plan gebe, wie auch Minderjährige den bargeldlosen Tarif nutzen könnten.
Man sei mit dem Hersteller für Naveo dran, hier eine Lösung zu finden, so Frau Bünten. Auch für den eezy Tarif sei man in Gesprächen, wolle aber ganz entschieden vermeiden, dass hier ein weiteres Stückwerk entstehe.
Er freue sich, dass die mobilen Sozialtickets erhalten blieben, so Herr Nositschka. Fragezeichen habe er hingegen bei der geplanten Abschaffung des Flugstickets. Dafür müsse man zunächst die Nutzungsdaten von eezy gründlich evaluieren.
Er erkundigt sich nach einer Prognose für die Selbstzahler im Schülerticketbereich, wie man sicherstelle, dass diese ein entsprechendes Ticket bekämen.
Auf Grund des zweijährigen Erlasses sei dies heute noch kein Thema, so Frau Bünten. Wenn es nach den zwei Jahren damit Probleme gebe, müsse man natürlich auch auf wirtschaftlicher Ebene das Ganze noch einmal anschauen. Derzeit sehe sie hier aber keine Probleme.
Herr Dohmen erkundigt sich nach der Zahl der App Nutzer für den eezy Tarif.
Man habe hier eine sehr steile Tendenz, so Frau Bünten, auch auf NRW Ebene. Mittlerweile sei man bei über 1 Mio. Fahrten monatlich. Aber zusammengefasst sei der Tarif immer noch zu unbekannt. Man erhalte die Rückmeldung, dass ausnahmslos alle Nutzer*innen mit dem Produkt zufrieden seien, wenn sie es einmal getestet hätten, aber der Bekanntheitsgrad sei mit einem Anteil von 10% am Bartarif immer noch ausbaufähig.
Frau Strack kritisiert die Ausrichtung auf rein digitale Bezugsquellen, die einen Teil der Menschen ausgrenze. Zudem fordere sie, dass der Bargeldtarif so günstig sein müsse, wie der eezy Tarif, da es sich sonst um Benachteiligung handele.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zur Tarifreform zur Kenntnis und stimmt dem in der Vorlage dargestellten Vorgehen zu.
Erläuterungen
Bisherige Beschlusslage und Einordnung
Im Zuge der Tarifreform wird die Tarifarchitektur konsequent an die veränderten Markt- und Rahmenbedingungen angepasst. Das Deutschlandticket hat sich als zentrales Produkt für Dauerkundinnen und -kunden etabliert und bildet künftig die tragende Säule des Tarifangebots für Dauerkunden. Für Gelegenheitskundinnen und -kunden soll „eezy“ als landesweiter, digitaler Luftlinientarif als zentrales Produkt für Gelegenheitskunden etabliert werden. Eezy steht für einen einfachen, nutzungsbasierten NRW-weiten Zugang zum ÖPNV und soll perspektivisch einen Großteil der bisherigen Einzelfahr- und Kurzstreckenangebote in ihrer heutigen Ausprägung ersetzen.
Gleichzeitig bleibt mit dem Rheinlandtarif eine dritte Säule bestehen. Er umfasst weiterhin diejenigen Produkte und Regelungen, die weder durch das Deutschlandticket noch durch eezy abgedeckt werden können – etwa den konventionellen Bartarif, ergänzende Angebote oder spezifische Zielgruppenprodukte. Auch wenn die klassischen Verbundprodukte durch das Deutschlandticket massiv an Bedeutung verloren haben, bleiben sie in Teilen weiterhin erforderlich. Ziel ist es daher, den verbleibenden Rheinlandtarif klar zu strukturieren, zu vereinfachen und tariflich so auszugestalten, dass er die beiden zentralen Produkte sinnvoll ergänzt und das Gesamtsystem konsistent abrundet.
Im Rahmen der gemeinsamen Zweckverbandsversammlung von AVV und VRS am 12. Dezember 2025 wurde die grundlegende Weichenstellung für die Tarifreform getroffen. Dabei wurde sowohl die Systematik des künftigen Bartarifs – einschließlich der Tarifierungslogik und Preisstruktur – als auch die ab dem 1. Juni 2026 gültigen eezy Preise beschlossen.
Übergeordnetes Ziel der Reform ist es, die bislang unterschiedlichen Tarifstrukturen beider Verbünde in ein gemeinsames, deutlich vereinfachtes und wirtschaftlich tragfähiges Tarifsystem zu überführen und zugleich den Übergang zu digitalen Tarifangeboten – insbesondere zum Produkt eezy – zu stärken.
Kernbestandteil des Beschlusses vom 12.12.2025 ist ein einheitlicher Bartarif mit künftig drei Preisstufen für das gesamte Rheinland. Die Preisstufe 1 wird dabei in eine ländliche (1a) und eine städtische (1b) Variante unterteilt, um unverhältnismäßige Preiswirkungen zu vermeiden; die Preisstufe 1b kommt ausschließlich in Köln, Bonn und Aachen zur Anwendung. Die Preisstufe 2 gilt für Fahrten über bis zu zwei Kommunen hinweg, das heißt sie umfasst Startkommune, Zwischenkommune und Zielkommune. Die Preisstufe 3 gilt künftig im gesamten Rheinlandnetz. Die Kurzstrecke bleibt im Rahmen einer zweijährigen Übergangsphase bis zum 31. Mai 2028 befristet bestehen. Die Übergangsphase soll insbesondere dazu beitragen, den digitalen Luftlinientarif eezy im Gelegenheitsverkehr weiter zu etablieren. Nach Ablauf der Übergangszeit wird die Kurzstrecke entfallen.
Bei Einzeltickets wird künftig ein Kinderrabatt von 55 Prozent gegenüber dem Erwachsenentarif gewährt. Darüber hinaus wurde die Fortführung der 24‑Stunden‑Tickets für eine sowie für fünf Personen einschließlich der neuen Preisstellung beschlossen. Für die Fahrradmitnahme wird ein pauschales 24‑Stunden‑Ticket eingeführt, das im gesamten Rheinlandtarifgebiet gilt. Die Nutzung der 1. Klasse erfolgt künftig über ein preisstufenbezogenes Einzelticket, das ebenfalls rheinlandweit gültig ist.
Parallel zum Bartarif wird auch der digitale Tarif eezy vereinheitlicht. Der künftig geltende Grund- und Arbeitspreis leitet sich aus einem Mittelwert beider Verbünde ab. Kinder erhalten eine Ermäßigung von 50 Prozent auf den Erwachsenentarif, für die Nutzung der 1. Klasse wird – wie heute landesweit üblich – ein Aufschlag von 50 Prozent erhoben. Zusätzlich bleibt ein 24‑Stunden‑Preisdeckel bestehen. Die Zubuchung eines Fahrrads im Rheinlandnetz wird zukünftig pauschal 3,00 Euro pro Fahrt kosten; die Deckelung für die Fahrradmitnahme orientiert sich am Preis des neuen 24‑Stunden‑Fahrradtickets (4,50 Euro).
Eine vollständige Übersicht über sämtliche Preisfestsetzungen im Bartarif sowie im digitalen Tarif eezy, gültig ab dem 1. Juni 2026, ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Entwicklungen in den weiteren Produktsegmenten
Über den bereits beschlossenen Bartarif hinaus wurden in den vergangenen Wochen und Monaten intensiv zwischen den Verbundgesellschaften und Verkehrsunternehmen im AVV und VRS weitere Produkte, u. a. für bestimmte Zielgruppen, bei der Konzeptionierung mitberücksichtigt und deren Umsetzbarkeit bewertet. Die entsprechenden Ausarbeitungen werden im Folgenden näher beschrieben. Eine Übersicht über die Preissetzungen zum 01.06.2026 der nachfolgend beschriebenen Produkte ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Die bereits beschlossenen sowie die nun zur Entscheidung anstehenden Maßnahmen der Tarifreform leiten sich konsequent aus den strategischen Leitplanken ab, die in der gemeinsamen AVV- und VRS-Verbandsversammlung am 12.12.2025 beschlossen wurden. Die vorliegende Beschlussvorlage setzt diesen Rahmen konsequent aber mit Augenmaß in die Tarifstruktur um. Die nun ausgearbeiteten Konzepte verfolgen auch weiterhin die Ziele, den Tarif für die Fahrgäste verständlicher und transparenter zu gestalten, digitale Angebote zu stärken, das Deutschlandticket systematisch zu integrieren, die wirtschaftliche Tragfähigkeit zu sichern und zugleich die Anschlussfähigkeit zu benachbarten Tarifräumen zu gewährleisten.
Dabei ist allen Beteiligten bewusst, dass einzelne Anpassungen – insbesondere bei lokal gewachsenen Besonderheiten – sensibel wahrgenommen werden können. Die vorgeschlagenen Maßnahmen stellen jedoch keine isolierten Einzelentscheidungen dar, sondern sind Bestandteil eines in sich abgestimmten Gesamtkonzepts. Ziel ist ein langfristig tragfähiges, konsistentes und für die Fahrgäste nachvollziehbares Tarifsystem. Wo kurzfristig erhebliche finanzielle Belastungen zu erwarten wären, werden bewusst Übergangsregelungen und Kompromisse vorgesehen. Dies verdeutlicht, dass die Reform mit Augenmaß umgesetzt wird. Es gilt bewusst abzuwägen, wo besondere Einzelfälle berücksichtigt werden und wo die Konzentration auf den größeren Nutzen für die Mehrheit liegt. Eine Reform kann ihre Ziele nur erreichen, wenn sie konsequent umgesetzt wird – mit klaren Prioritäten und dem Blick auf den Gesamtnutzen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen folgen daher einem ausgewogenen, stufenweisen Vorgehen, das sowohl die übergeordneten Ziele der Tarifreform sichert als auch den Fahrgästen nachvollziehbare und verlässliche Strukturen bietet. Entscheidungen, die punktuell unbequem erscheinen mögen, dienen dem langfristigen Ziel eines einfacheren, verständlicheren und tragfähigen Tarifsystems.
Sozialticket
Die Sozialticketangebote in AVV und VRS bleiben trotz des Deutschlandtickets Sozial stark nachgefragt und sind ein wesentlicher Bestandteil der sozialen Daseinsvorsorge im Rheinland. 2024 wurden im AVV rund 143.000 Mobil-Tickets, im VRS rund 184.000 MonatsTickets MobilPass verkauft, mit Gesamteinnahmen von rund 16 Mio. Euro. Besonders im AVV zeigt sich die Bedeutung der regionalen Angebote: über 60 % der verkauften Sozialtickets entfallen weiterhin auf die regionalen Mobil‑Tickets.
Im Rahmen der Tarifreform wurde intensiv geprüft, ob ein einheitliches rheinlandweites Sozialticket eingeführt werden kann. Die Analyse der Fachexperten der Verbünde und Verkehrsunternehmen zeigte jedoch klar, dass dies aufgrund sehr heterogener Ausgangslagen, unterschiedlicher Fördermechanismen und regionaler Preisstrukturen derzeit nicht ohne erhebliche soziale oder finanzielle Nachteile möglich ist.
Ein gemeinsames Produkt würde im AVV zu deutlich spürbaren Preissteigerungen führen, während im VRS die fein austarierte Zuordnung der Landesfördermittel nicht mehr sichergestellt wäre.
Vor diesem Hintergrund empfehlen die Fachvertreter, die bestehenden regionalen Sozialticketangebote unter dem neuen Rheinlandtarif fortzuführen, um die Basismobilität für anspruchsberechtigte Menschen verlässlich zu gewährleisten:
Der AVV führt die bisherigen Mobil‑Tickets einschließlich des Mobil ABO StädteRegion Aachen fort.
Im VRS bleiben die Produkte bestehen und werden in die neuen Preisstufen 1 bis 3 des Rheinlandtarifs überführt; sie gelten weiterhin ausschließlich innerhalb des VRS.
Für verbundübergreifende Fahrten steht das Deutschlandticket Sozial zur Verfügung.
Langfristig wird eine Harmonisierung der Systeme nicht ausgeschlossen, sofern sich Rahmenbedingungen – etwa die Ausgestaltung des Deutschlandtickets Sozial – grundlegend ändern. Bis dahin bildet die Fortführung der regionalen Modelle die wirtschaftlich und sozial verträglichste Lösung.
Die Preisgestaltung der Sozialtickets mit Gültigkeit im AVV-Verbundraum stellt sich zum 01.06.2026 wie folgt dar:
Produkt | Preis ab 01.06.2026 |
Mobilticket Kreis Düren | 31,00 Euro |
Mobilticket Kreis Heinsberg | 31,00 Euro |
Mobilticket StädteRegion Aachen | 42,00 Euro |
Mobil-ABO StädteRegion Aachen | 35,00 Euro |
Schülerprodukt inkl. Selbstzahlerticket
Der Schülermarkt besitzt für die Verkehrsunternehmen im AVV und VRS eine hohe wirtschaftliche Bedeutung. Obwohl ein großer Teil der Nachfrage bereits durch das Deutschlandticket bzw. das Deutschlandticket Schule abgedeckt wird, ist deren zukünftiger Fortbestand politisch nicht gesichert. Daher haben die Verbundgesellschaften ein eigenes, rheinlandweites Schülerticketmodell entwickelt, das zum 1. August 2026 eingeführt werden soll.
Die tarifliche Ausgestaltung eines einheitlichen Schülertickets für das Rheinland war aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der Schülerfahrkostenverordnung NRW (SchFKVO NRW), der heterogenen Ausgangslage beider Verbünde sowie der Unsicherheiten rund um das Deutschlandticket Schule äußerst anspruchsvoll. Die Fachexperten der Verbünde und Verkehrsunternehmen haben diese Rahmenbedingungen umfassend bewertet und mussten dabei davon ausgehen, dass die heute marktprägenden Strukturen im Schülerticketbereich in AVV und VRS zunächst weitgehend stabil bleiben und davon auszugehen ist, dass lediglich ein kleiner Anteil in das neue Modell wechseln wird.
Unter diesen Prämissen konnte ein einheitliches, rheinlandweites Schülerticket ohne Mehrbelastungen für die Schulträger entwickelt werden. Die tarifliche Konzeption wurde über mehrere Fachrunden hinweg abgestimmt und sieht vor, dass alle bisherigen regionalen Schülerprodukte – darunter Azubi‑, Fun‑, Starter‑ und Schülertickets sowie regionale Jahres‑ oder Grundschultickets – zum Schuljahr 2026/2027 vollständig durch das Schülerticket Rheinland ersetzt werden. Schulträger behalten weiterhin die Wahl, stattdessen das reguläre Deutschlandticket bzw. das Deutschlandticket Schule zu nutzen.
Wie eingangs dargestellt, ist bereits heute der überwiegende Teil der Schülerinnen und Schüler in das Deutschlandticket Schule / Deutschlandticket gewechselt (im AVV 97 %), sodass die Nachfrage nach den bisherigen regionalen Produkten deutlich und kontinuierlich zurückgegangen ist. Vor dem Hintergrund der politisch beschlossenen strategischen Leitplanken der Tarifreform – insbesondere Etablierung und Stärkung des Deutschlandtickets, Einfachheit des Tarifangebots sowie wirtschaftliche Tragfähigkeit – empfehlen die Experten der Verbünde und Verkehrsunternehmen daher, die bisherigen regionalen Produkte durch ein rheinlandweites Schülerticket abzulösen.
Die von der Fachebene der Verbünde und Verkehrsunternehmen entwickelte und empfohlene Konzeption für das Schülerticket im Rheinland lässt sich wie folgt zusammenfassen:
- Einführung zum 01.08.2026 für alle Schülerinnen und Schüler gemäß SchFKVO NRW auf Basis der beschriebenen Prämissen und Rahmenbedingungen.
- Ablösung des heute freiverkäuflichen Ausbildungs- und Schülerproduktsortiments im AVV und VRS (z. B. AzubiTicket, FunTicket, StarterTicket, SchülerTicket).
- Vollständige Überführung der Schulträger mit regionalen Schülerticketangeboten zum Schuljahr 2026/2027 in das Schülerticket Rheinland; eine Abnahme der bisherigen regionalen Produkte (etwa Schülerjahreskarte im AVV oder Grundschultickets im VRS) ist dann nicht mehr vorgesehen.
- Schulträger behalten weiterhin die Wahlfreiheit, alternativ das reguläre Deutschlandticket oder das Deutschlandticket Schule zu nutzen.
- Der bisherige VRS‑Subventionsansatz bleibt erhalten (30,20 € pro Ticket und Monat).
- Standortkategorien werden künftig in beiden Verbünden angewendet (analog zum heutigen Vorgehen im VRS).
- Umsetzung eines einheitlichen Selbstzahlerpreises in AVV und VRS unter Berücksichtigung zweier Standortkategorien:
- SK I: 47,25 €
- SK II: 42,11 €
Als Grundlage zur Zuordnung der Gemeinden in die Standortkategorien dient die Regionalstatistische Raumtypologie (RegioStaR) des Bundesministeriums für Verkehr. Diese bietet eine präzise, siedlungsstrukturelle Einordnung aller Gemeinden und eignet sich daher als Grundlage für die Standortkategorisierung von Schulträgern in die Kategorie 1 = urban, 2 = ländlich.
- Die Abrechnung der Schulträgerleistungen erfolgt weiterhin auf Basis des heutigen Preisgefüges von AVV und VRS – mit künftigen Fortschreibungen gemäß den tatsächlichen Schulträgerkosten je Fahrtrelation (Wohnort–Ausbildungsort).
Angesichts der unsicheren politischen Rahmenbedingungen – insbesondere bezüglich Deutschlandticket Schule und der SchFKVO NRW – wird eine vorsorgliche Regelung geschaffen: Sollten sich relevante Rahmenbedingungen künftig ändern, ist eine erneute wirtschaftliche und fachliche Bewertung des Modells verpflichtend vorzunehmen. Bei Bedarf sind zeitnahe Anpassungen durchzuführen, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Verkehrsunternehmen zu sichern. Dies umfasst mögliche Änderungen an Preis- und Finanzierungsmechanik, Fördermodalitäten sowie vertraglichen Prozessen.
Die detaillierte Ausgestaltung des rheinlandweiten Schülertickets ist in Anlage 3 dargestellt.
Nach erfolgter Beschlussfassung im Rahmen der gemeinsamen Verbandsversammlung am 27.03.2026 werden die Verkehrsunternehmen – mit fachlicher Unterstützung der Verbundgesellschaften – den Kontakt zu den Schulträgern aufnehmen, um die notwendigen Schritte zur Vorbereitung des Schuljahreswechsels einzuleiten. Dabei stehen insbesondere vertragliche Umstellungen, die Abwicklung sowie die Ausgabe der neuen Produkte im Mittelpunkt. In diesem Prozess können ggf. bestehende regionalspezifische Fragestellungen gemeinschaftlich geklärt werden.
MonatsTickets / - ABOs
Das Deutschlandticket ist durch umfassende Förderungen zu einem besonders preisattraktiven Angebot geworden. Ein regionales MonatsTicket mit kleinerem Geltungsbereich, das sich ausschließlich aus eigenen Erlösen finanzieren müsste, kann unter diesen Bedingungen nur eine sehr begrenzte Marktrelevanz entfalten. In diesem Wettbewerbsumfeld wirkt das Deutschlandticket als direktes Konkurrenzprodukt: Die umfassende Nutzungsmöglichkeit und der günstige Preis reduzieren die Nachfrage nach klassischen MonatsTickets und MonatsABOs erheblich.
Die Nachfrage liegt im AVV und VRS weiterhin auf niedrigem Niveau (rund 1.500 Stück pro Monat). Dennoch ist ein MonatsTicket aus förderrechtlicher Sicht im Sozialticketbereich zwingend erforderlich, sodass das Ticket primär als Referenzinstrument für die Sozialtickets dient. Bei der Ausgestaltung gilt es sicherzustellen, dass das MonatsTicket das Deutschlandticket nicht konkurrenziert, da ansonsten von förderrechtlichen Konsequenzen auszugehen ist. Maßgeblich sind die Vorgaben der Musterrichtlinie des Landes, über deren Anwendung das MUNV NRW entscheidet.
Der Gutachter exeo wurde mit der Erarbeitung eines preislichen Vorschlags und der inhaltlichen Ausgestaltung für das Ticket beauftragt. Hierbei sollten folgende Prämissen beachtet werden:
Monatsticket dient in erster Linie Referenzticket für die Sozialtickets (PS 1a/b bis 3 im VRS; PS 2 im AVV)
Evtl. begrenzte Marktfähigkeit der Preisstufen 1a/b (je nach preislichem Abstand zum Deutschlandticket sowie der Ausgestaltung von Zusatznutzen)
Das MonatsTicket sollte im Dauerbezug (automatische Verlängerung / monatliche Ausstiegsmöglichkeit) und im Einzelkauf (monatsscharf) preisgleich angeboten werden. Es handelt sich also um ein Ticket, welches sich lediglich nach Vertriebswegen unterscheidet.
Die fachlichen Experten der Verbünde und Verkehrsunternehmen haben unter gutachterlicher Begleitung von exeo einen preislichen Vorschlag sowie eine inhaltliche Ausgestaltung für das MonatsTicket erarbeitet. Dabei wurde zugrunde gelegt, dass das MonatsTicket in erster Linie als Referenzticket für die Sozialtickets dient (PS 1a/b bis 3 im VRS; PS 2 im AVV). Zugleich wurde berücksichtigt, dass die Marktfähigkeit insbesondere in den unteren Preisstufen begrenzt ist und maßgeblich vom preislichen Abstand zum Deutschlandticket sowie von der Ausgestaltung zusätzlicher Nutzungsrechte abhängt.
Ab dem 01.06.2026 soll das MonatsTicket kalendermonatlich gelten und sowohl im Einzelkauf als auch als automatisch verlängerbares Abo verfügbar sein. Es umfasst zusätzliche Nutzungsrechte, insbesondere die Mitnahme eines Erwachsenen sowie von bis zu drei Kindern abends und an Sonn- und Feiertagen ganztägig, ist übertragbar und soll perspektivisch um weitere Zusatznutzen aus bestehenden VRS-Kooperationen ergänzt werden. Eine Fahrradmitnahme ist nicht vorgesehen; ebenso wird kein 1.-Klasse-Monatsticket angeboten. Der Ausstieg aus dem Abonnement ist monatlich möglich.
In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass über den Umgang mit der Monatskarte City-Ticket XL Aachen im Rahmen des Rheinlandtarifs zeitnah mit den Vertretern der Stadt Aachen beraten werden muss.
Euregioticket
Das euregioticket berechtigt in der aktuellen tariflichen Ausgestaltung zu Fahrten im gesamten Gebiet der Euregio Maas-Rhein (AVV, Provinz Limburg, Provinz Lüttich, Deutschsprachige Gemeinschaft). Der Gültigkeitsbereich umfasst auch den Kreis Euskirchen im VRS.
Das euregioticket hat derzeit im grenzüberschreitenden Kontext zwischen dem AVV und den niederländischen und belgischen Regionen eine hohe Bedeutung. Jährlich werden derzeit knapp 18.000 Tickets durch die Verkehrsunternehmen im AVV verkauft. Eine Alternative zu dem Produkt besteht derzeit weder mit dem Deutschlandticket noch mit easyConnect. Wenngleich easyConnect perspektivisch auch Richtung Belgien erweitert werden soll.
Bezüglich des künftigen Umgangs mit dem Produkt wurde von den VRS-Unternehmen keine Ausweitung des bestehenden Geltungsraumes gewünscht. Demnach wird aufgrund der weiter hohen Relevanz des Produktes eine unveränderte Fortführung des euregiotickets ab dem 01.06.2026 empfohlen. Das Ticket soll zum Start der Tarifreform zum derzeit gültigen Preis von 23,50 Euro weitergeführt werden.
Weiter wurde sich darauf verständigt, dass der Verkauf des euregiotickets auch weiterhin nur durch die Verkehrsunternehmen erfolgen soll, welche innerhalb des Geltungsbereichs des euregiotickets liegen bzw. diesen bedienen.
Künftiger Umgang mit Übergangstarifen (Heerlen, region3 Tarif, Übergangstarif AVV-VRR)
Die Kompatibilität zu Nachbarräumen ist eine zentrale strategische Zielstellung der Tarifreform. Im Zuge der Abstimmungen der Tarifreform galt es demnach auch den Umgang mit den bestehenden Übergangstarifen im Rahmen der Tarifreform zu klären.
Kragentarif AVV-VRR
Trotz der aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets geringer gewordenen Absatzmenge des Übergangstarifs AVV-VRR ist die Nachfrage bei den Gelegenheitstickets weiter vorhanden (ca. 10.000 Tickets / Jahr).
Vor dem Hintergrund der im NRW-Tarif erfolgten Reform sowie der Tatsache, dass erst mittelfristig von einer eezy-Nutzung durch Minderjährigen auszugehen ist, erscheint eine temporäre Weiterführung des Kragentarifs zum Start der Tarifreform sachgerecht. Ziel ist es, Härten in grenznahen Räumen zu vermeiden und die Akzeptanz der Reform insgesamt nicht zu beeinträchtigen. Der VRR hat im Rahmen der fachlichen Abstimmungen – mit Blick auf die klare Positionierung des digitalen Tarifprodukts eezy und das übergeordnete Ziel einer weiteren Tarifvereinfachung – eine zurückhaltende Haltung gegenüber einer dauerhaften Fortführung des Kragentarifs eingenommen. In der gemeinsamen Abwägung wurde jedoch eine zweistufige Lösung als tragfähiger Kompromiss betrachtet. Diese sieht eine befristete Weiterführung bis zum 01.06.2028 vor, analog zum Vorgehen bei der Kurzstrecke.
Im Übergangstarif AVV–VRR sollen mit Umsetzung der Tarifreform im Rheinland ausschließlich Einzel- und 24h-Tickets fortgeführt werden. Die sehr geringe Nachfrage nach Zeitkarten – insbesondere infolge der Abdeckung durch das Deutschlandticket – rechtfertigt im Sinne der angestrebten Tarifvereinfachung keine Überführung dieses Segments. Künftig wird der Übergangstarif systematisch in die neue Logik des Bartarifs überführt. Die Preisstufen orientieren sich damit an der neuen Systematik der Tarifreform, einschließlich der erweiterten räumlichen Ausdehnung der Preisstufe 2.
Das Gesamtkonzept zum Umgang mit dem Übergangstarif AVV–VRR ist der Anlage 4 zu entnehmen.
Region3Tarif
Zwischen der Stadt Aachen und den belgischen Grenzregionen kommt derzeit der Region3-Tarif zur Anwendung. Auf diesen grenzüberschreitenden Relationen bieten derzeit weder das Deutschlandticket noch das Pilotprojekt easyConnect (perspektivisch Erweiterung Richtung Belgien) eine Alternative. Demnach hatte auch hier die Einführung des Deutschlandtickets keine negativen Auswirkungen auf die Nachfrage (aktuell ca. 17.000 Tickets / Jahr). Um den Fahrgästen auch weiterhin eine durchgehende Tarifierung zwischen Aachen und den Kommunen der belgischen Grenzregion bieten zu können, empfiehlt sich auch hier eine Weiterführung im Rahmen der Tarifreform. Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei diesem Tarif um einen Additionstarif (Addition des AVV-Preises für die Stadt Aachen + belgischer Tarif) handelt, müssten hier für eine Weiterführung des Tarifs keine Anpassungen an der Systematik vorgenommen werden. Da seit 2019 keine Verkäufe der Jahreskarte mehr getätigt werden, soll diese nicht weiter fortgeführt werden. Das entsprechende Konzept zum Region3Tarif, welches zwischen den Fachexperten der Verbünde und Verkehrsunternehmen abgestimmt wurde, ist der Anlage 5 zu entnehmen.
ÜT Heerlen
Zwischen den niederländischen Kommunen Heerlen, Landgraaf, Kerkrade und dem AVV-Verbundgebiet kommt derzeit der Übergangstarif Heerlen (grenzüberschreitend auf RE18 und Linie 44) zur Anwendung. Aufgrund des auf das Bundesgebiet beschränkten Geltungsraums des Deutschlandtickets ist auch nach dessen Einführung kein Einbruch der Nachfrage nach dem ÜT Heerlen zu verzeichnen. Derzeit werden noch ca. 10.000 Tickets im ÜT Heerlen pro Jahr verkauft. Neben dem Deutschlandticket bietet auch das Pilotprojekt easyConnect noch keine Lösung für die umfassende grenzüberschreitende Mobilität bis Heerlen. In easyConnect ist derzeit lediglich der Korridor auf der RE18 grenzüberschreitend abgedeckt. Zudem befindet sich easyConnect weiter in einer Pilotphase in welcher noch zentrale Fragestellungen, wie bspw. die Ausgabe eines auf beiden Seiten der Grenze kontrollierbaren Barcodes, geklärt werden müssen.
Perspektivisch soll easyConnect die alleinige Lösung für Fahrten zwischen dem AVV und Heerlen darstellen. Solange sich easyConnect noch in der Pilotphase befindet, empfiehlt sich die Weiterführung des ÜT Heerlens, um eine durchgängige grenzüberschreitende Tarifierung zu ermöglichen. Das entsprechende Konzept, welches auch mit den Fachexperten der Verkehrsunternehmen abgestimmt wurde, ist der Anlage 6 zu entnehmen. Bei der Preisbildung wurden jeweils eine Addition von im neuen Bartarif zur Anwendung kommenden Preisen herangezogen, was künftig den Umgang mit dem Tarif in der Einnahmenaufteilung vereinfachen soll in dem ein deutscher und ein niederländischer Preisbestandteil abgrenzbar wird.
Künftiger Umgang mit kommunalen Subventionierungen
Derzeit werden sowohl im AVV- als auch im VRS-Raum Tarife durch Kommunen subventioniert.
Im Status quo werden im AVV in insgesamt 8 Kommunen 9 verschiedene City-Tarife (Einzel-Tickets) angeboten. Neben Einzeltickets werden im City-Tarif Düren und City-Ticket XL Aachen auch Monatstickets ausgegeben. Mit einem Einnahmevolumen von ca. 1,7 Millionen Euro / Jahr und 800.000 verkauften Tickets (ca. 26 % aller verkauften Einzel-Tickets) haben die City-Tarife im AVV eine hohe wirtschaftliche und politische Bedeutung. Im VRS hingegen weisen City-Tarife eine weitaus geringere Bedeutung auf. Derzeit werden nur in der Stadt Euskirchen Einzel-Tickets subventioniert. In Bonn gibt es zudem Subventionierungen weiterer Tarifprodukte.
In der Ende 2021 in der AVV-Verbandsversammlung beschlossenen Überführungsstrategie wurde die sukzessive Überführung von Gelegenheitsnutzern aus dem Flächenzonentarif in den eezy Tarif beschlossen. Diese beinhaltet auch die Überführung der konventionellen City-Tarife in den eezy-Tarif. Die im Zuge dessen verabschiedete Möglichkeit der kommunalen Subventionierung des eezy Tarifs wird derzeit im AVV von 3 Kommunen (Baesweiler, Stolberg und Wassenberg) genutzt. In diesen Kommunen wird demnach neben dem konventionellen City-Tarif auch der kommunal subventionierten eezy-Tarif angeboten. Von Kommunen kann aktuell der Grundpreis oder der Arbeitspreis in voller Höhe oder anteilig zu 25, 50 oder 75 Prozent subventioniert werden.
Die Vielzahl an konventionellen City-Tarifen mit teils unterschiedlichen Preisen und Gültigkeitsbereichen führt derzeit zu einer enormen Tarif- und Vertriebskomplexität. Dies steht den verabschiedeten strategischen Leitplanken der Tarifreform, insbesondere dem Ziel der Vereinfachung der Tarifstruktur sowie der angestrebten Etablierung von eezyals Regeltarif im Gelegenheitssegment entgegen.
Aufgrund der großen politischen Bedeutung der City-Tarife ist die Konzeptionierung im Rahmen des Rheinlandtarif sehr sensibel und zeitaufwendig. Unter Beachtung der kommunalen Gremienläufe wären zudem Beschlüsse zu etwaigen Änderungen der kommunalen Subventionierungen aufgrund der kurzen Vorlaufzeit bis zum Start der Tarifreform am 01.06.2026 kaum mehr rechtzeitig einzuholen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass mögliche Änderungen im Kontext der kommunalen Subventionierungen zunächst zeitintensive Kalkulationen durch die jeweiligen Kommunen bedürfen.
Zwischen den Fachexperten der Verbünde und Verkehrsunternehmen wurde sich daher gemeinsam auf ein 2-stufiges Vorgehen (i.S. der Tarifreform) verständigt. So sollen mit Umsetzung der Tarifreform am 01.06.2026 in der 1. Stufe die bestehenden Subventionierungsmöglichkeiten im Bereich der Einzeltickets (eezy / konventionell) zunächst weiter fortgeführt werden.
Für das Vorgehen im Rahmen der 2. Stufe gilt es noch ein geeignetes Konzept ausgearbeitet und in den nächsten Gremienläufen zu verabschieden. Die zweijährige Übergangsphase soll in diesem Zuge für zielgerichtete Abstimmungen mit den Kommunen bzgl. einer Vorbereitung der 2. Stufe ab 01.06.2028 genutzt werden (Kalkulationen, Vertragsgestaltung, Kommunikationsmaßnahmen gegenüber den Bürgern etc.).
Als Sonderfall bei den City-Tarifen sind im AVV der City-Tarif Düren sowie der City-XL-Tarif Aachen zu betrachten. In beiden Tarifen werden neben den Einzel-Tickets auch Monats-Tickets angeboten.
Der City-Tarif Düren wurde damals in Kooperation mit einer Dürener Interessensgemeinschaft (IG City Düren) für den dortigen Einzelhandel zum Preis von umgerechnet 1 Euro eingeführt und gilt ausschließlich im ÖSPV. Zwischenzeitlich liegt der Preis bei 1,30 Euro. Der Tarif wird weder beauskunftet noch elektronisch abgebildet. Eine Kommunikation des Tarifes findet – anders als beim City XL Düren-Tarif – weder durch die Verbundgesellschaft, die Stadt Düren, die dortige Interessengemeinschaft noch die Rurtalbus statt. Aufgrund dessen spricht sich insbesondere die RTBus deutlich dafür aus, den Tarif zum 01.06.2026 im Rahmen des Rheinlandtarifs im Hinblick auf die strategischen Leitplanken der Tarifreform nicht fortzusetzen. Insbesondere der eingeschränkte Geltungsbereich und das daraus folgende parallele Angebot zweier City-Tarife innerhalb einer Kommune steht dem strategischen Ziel der Tarifvereinfachung entgegen. Zudem steht ein Tarif, welcher nur analog vertrieben wird, der Digitalisierungsstrategie und dem Ziel der weiteren Etablierung des eezy Tarifs entgegen. Die RTBus hat ein Schreiben an die IG-City Düren adressiert, welches die geplante Einstellung des Angebots sowie die Gründe hierfür erläutert.
Der City-XL-Tarif Aachen steht in seiner bisherigen Preisstellung von 2,50 Euro zunehmend in einem Spannungsverhältnis zur künftigen Tariflogik des Rheinlandtarifs. Mit der temporären Überführung des Flugstickets in den Rheinlandtarif zum 01.06.2026 wird dieses zu einem Preis von 2,90 Euro angeboten, obwohl es einen deutlich kleineren räumlichen Geltungsbereich aufweist als der City-XL-Tarif Aachen. Eine solche Konstellation wäre aus Sicht der Rheinlandtarif-Systematik gegenüber den Fahrgästen nicht schlüssig vermittelbar und würde die angestrebte klare Preis- und Leistungslogik unterlaufen.
Vor diesem Hintergrund ist es tarifstrategisch empfehlenswert, den City-XL-Tarif in das Gesamtkonzept der Reform zu überführen. In einem ersten Schritt wird zum 01.06.2026 eine preisliche Angleichung an die Kurzstrecke empfohlen.
Mit der vorgesehenen Preisstellung von 2,90 Euro wird zugleich in Verbindung mit der Preislogik und zukünftigen Preisstellung von eezy sichergestellt, dass innerhalb der City-XL-Zone eine sozialverträgliche und nachfragegerechte Bepreisung erhalten bleibt. Bei Nutzung von eezy beträgt der Preis für eine Strecke von 4 km 2,74 Euro. Dieser Wert bildet die rechnerische Obergrenze für typische Relationen innerhalb der Zone. Aus den vorliegenden Daten ist zu entnehmen, dass die überwiegende Zahl der Fahrten kürzere Distanzen aufweist. Bei einer Strecke von 3 km ergibt sich im eezy-Rheinland-Tarif ein Preis von 2,47 Euro und damit ein Betrag, der sogar unter der heutigen Preisstellung des City-XL-Tarifs von 2,50 Euro liegt.
Trotz Angleichung in das Gesamttarifgefüge wird sichergestellt, dass kurze innerstädtische Fahrten weiterhin zu einem attraktiven Preis möglich sind und zugleich die tarifliche Strategie zur Etablierung von eezy gestärkt wird. Eine preisliche Anpassung ist daher auf fachlicher Sicht konsequent, wenn das Ziel verfolgt wird, den digitalen Tarif eezy weiter zu etablieren und die Tarifstruktur insgesamt stringenter und verständlicher auszugestalten.
Umgang mit tariflichen Sonderregelungen im AVV
Mit der bereits am 12.12.2025 durch die Verbandsversammlung beschlossenen einheitlichen Bepreisungslogik („eine Kommune = ein Tarifgebiet“) im neuen Rheinlandtarif ergeben sich notwendigerweise Anpassungen für die historisch gewachsenen Sonderregelungen im AVV.
Konkret bedeutet dies:
- Zusammengelegtes Tarifgebiet Alsdorf–Würselen–Herzogenrath: Die bisherige Zusammenfassung der drei Kommunen entfällt, jede Kommune wird künftig als eigenständiges Tarifgebiet geführt. Fahrten zwischen den Kommunen werden künftig über die regulären Preisstufen abgebildet. Gleichzeitig werden die Auswirkungen für Fahrgäste durch eezy.nrw abgefedert: Auf kurzen Strecken bis 6 km bleibt der Tarif günstiger als die künftige Preisstufe 1a, längere Strecken liegen weiterhin deutlich unter der zukünftigen Preisstufe 2. Für Zeitticketkunden greift bereits das Deutschlandticket als günstige Alternative.
- Geteilte Tarifgebiete in Hürtgenwald, Nörvenich und Vettweiß: Die bisherige Aufteilung entfällt, da die neue, erweiterte Preisstufe 2 diese Strecken künftig vollständig abdeckt.
- Sonderregelungen in Baesweiler: Abweichende Preisstufen zwischen Zeitkarten und Gelegenheitsfahrten entfallen. Die Relation Aachen–Baesweiler folgt künftig der regulären Preisstufenlogik, ebenso die Relation Alsdorf–Baesweiler, die bislang im Zeitkartensegment eine niedrigere Einstufung hatte.
Diese Sonderregelungen dienten ursprünglich dazu, Preiswirkungen an Tarifgrenzen abzumildern und für Fahrgäste unerwünschte Sprünge zwischen Tarifgebieten zu vermeiden. Mit Einführung von eezy.nrw, einem entfernungsabhängigen, luftlinienbasierten Tarif, werden solche Preissprünge zwischen Kommunen systematisch ausgemerzt, was die Notwendigkeit historischer Sonderregelungen reduziert. Besonders im Bartarif bildet eezy.nrw ein wirkungsvolles Instrument, um den Tarif für Fahrgäste einfacher und transparenter zu gestalten. Besonders hervorzuheben ist, dass eezy bereits heute auf vielen Relationen günstiger ist als der konventionelle AVV-Tarif. Im Zeitkartensegment besteht mit dem Deutschlandticket ebenso ein maximal einfaches Tarifprodukt.
Aus tarifstrategischer Sicht ist die Aufhebung historisch gewachsener Sonderregelungen konsequent und fügt sich klar in die Leitplanken der Tarifreform ein. Ziel ist eine Vereinfachung des Tarifs im Sinne der Fahrgäste und die konsequente Etablierung von eezy.nrw und des Deutschlandtickets. Historische Sonderregelungen erzeugen zusätzliche Komplexität und erschweren die Nachvollziehbarkeit der Preisstufenlogik – zugleich ist ihre praktische Relevanz durch die Verlagerung des Bartarifs nach Einführung des Deutschlandtickets deutlich zurückgegangen, da die betroffenen Relationen nur einen geringen Anteil an den Gesamtfahrten ausmachen.
Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, den eingeschlagenen Weg konsequent fortzusetzen und die Fahrgäste aktiv an die Hand zu nehmen. Mit gezielter Information, Unterstützung bei der Nutzung von eezy.nrw werden die Vorteile des neuen Tarifs unmittelbar erlebbar. Die Verbundgesellschaft und die Verkehrsunternehmen haben ihre Unterstützung für dieses Vorgehen ausdrücklich zugesagt.
Politisch ist damit eine Balance zwischen Sensibilität in den betroffenen Sonderfällen und der Umsetzung der strategischen Leitplanken der Tarifreform gewährleistet: Einheitlichkeit und Verständlichkeit stehen im Vordergrund, ohne die Fahrgäste aus den Augen zu verlieren.
Weiteres Vorgehen
Die vertriebliche Umsetzung des neuen Tarifs im Rheinland sowie die Tarifbestimmungen werden derzeit weiter ausgearbeitet und nach Beschlussfassung im Rahmen der Verbandsversammlung finalisiert und zur Genehmigung der Bezirksregierung vorgelegt.
Ebenso befinden sich weitere tarifliche Fachthemen in der Ausarbeitung. Hierzu zählt insbesondere die Prüfung eines einheitlichen Jobticket-Modells für das Rheinland. Unter gutachterlicher Begleitung durch exeo werden derzeit verschiedene Modellvarianten datenbasiert analysiert und hinsichtlich ihrer inhaltlichen Ausgestaltung sowie ihrer wirtschaftlichen Tragfähigkeit in Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen bewertet. Ziel ist es, eine tragfähige und rechtssichere Lösung zu entwickeln, die den arbeitsmarktpolitischen Anforderungen gerecht wird und zugleich die bestehenden Förderbedingungen berücksichtigt.
Darüber hinaus wird geprüft, ob und in welcher Form ein rheinlandweites Semesterticket in die neue Tarifstruktur integriert werden soll. Vor dem Hintergrund der weitgehenden Marktabdeckung durch das Deutschlandsemesterticket ist hierbei insbesondere die strategische Einordnung in das Gesamtsystem zu bewerten.
Grundsätzlich ist bei allen neu zu konzipierenden Produkten zu beachten, dass gemäß den landesseitigen Vorgaben keine erhebliche Konkurrenzierung des Deutschlandtickets entstehen darf. Die Förderkonformität und die langfristige finanzielle Stabilität des Systems haben hierbei hohe Priorität.
Im Bereich der Bedarfsverkehre ist vorgesehen, die bestehenden tariflichen Regelungen aufgrund der strukturellen Unterschiede der Angebote grundsätzlich fortzuführen und zugleich in die neue Tariflogik zu überführen, soweit ein AVV- oder VRS-Tarif zugrunde liegt. Auch der künftige Umgang mit Kooperationen und Kombi-Tickets befindet sich derzeit in Abstimmung.
Aufgrund der Vielzahl an Themen befinden sich aktuell noch einzelne Aspekte der zuvor aufgeführten Fachthemen in der Feinkonzeption. Ziel ist es, bis zur kommenden Verbandsversammlung am 27.03.2026 den überwiegenden Teil der noch offenen Fragestellungen fachlich aufzubereiten und entscheidungsreif zur Beschlussfassung vorzulegen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (6)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 1022014
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1022014
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-02-25 AVV_0001_WP19 Tarifreform AVV_VRS SAO.pdf
4.3.2026
2.5 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- Sitzung des Mobilitätsausschusses und AVV Beirats der Stadt Aachen
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 19.03.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- Aachener Verkehrsverbund
- Geändert
- 20.3.2026
- Inhalt abgerufen
- 19. Mai 2026 um 15:49