Allgemeine Entwicklungen Deutschlandticket
AVV/0002/WP19 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Geulen präsentiert zum Thema.
Herr Dohmen mahnt davor, die Finanzierungsprobleme auf Bundesebene auf kommunaler Ebene lösen zu wollen.
Frau Strack erinnert daran, dass es viele Menschen gebe, die keine Bankkarte besäßen.
Beschluss
Erläuterungen
Finanzierungssituation zum Deutschlandticket
Nach der Beschlussfassung von Bundestag und Bundesrat im November 2025 zur 11. Änderung des Regionalisierungsgesetzes ist die Finanzierung des Deutschlandtickets nunmehr bis einschließlich 2030 gesetzlich fortgeschrieben. Bund und Länder stellen demnach weiterhin jeweils 1,5 Mrd. Euro pro Jahr zur Verfügung, sodass das bisherige Finanzierungsvolumen von insgesamt 3,0 Mrd. Euro jährlich beibehalten wird. Gleichzeitig wurde beschlossen, den Preis des Deutschlandtickets zum 1. Januar 2026 auf 63 Euro pro Monat anzuheben und ab 2027 eine indexbasierte Preisfortschreibung einzuführen, die insbesondere Personal- und Energiekosten berücksichtigen soll.
Trotz dieser Entscheidungen bestehen weiterhin Finanzierungsrisiken: Nach Einschätzung der Verkehrsbranche und der kommunalen Spitzenverbände verbleibt auch bei dem erhöhten Ticketpreis eine strukturelle Finanzierungslücke, die für das Jahr 2026 auf bis zu rund 800 Mio. Euro beziffert wird. Eine verbindliche Regelung zur Nachschusspflicht für zusätzliche Mindereinnahmen oder Kostensteigerungen enthält die Gesetzesänderung nicht. Die kommunalen Spitzenverbände haben erneut klargestellt, dass ein über die festgelegten 3,0 Mrd. Euro hinausgehender Mehrbedarf aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht durch die kommunalen Aufgabenträger getragen werden kann und fordern weiterhin eine dauerhaft auskömmliche und planungssichere Finanzierungsarchitektur für das Deutschlandticket, um Angebotskürzungen und Belastungen der Verkehrsunternehmen zu vermeiden.
Einnahmenaufteilung
Mit der Monatsabrechnung September 2025 ist die Stufe 2 der bundesweiten Einnahmenaufteilung des Deutschlandtickets im November 2025 zur Umsetzung gekommen. Alle Tariforganisationen in NRW sind Zahlungsempfänger und erhalten Zahlungen über das KCM NRW. Für den AVV wurden im Rahmen der bundesweiten Einnahmenaufteilung des Deutschlandtickets über die PLZ‑basierte Zuordnung im Oktober 2025 rund 2,8 Mio. Euro und im November 2025 rund 2,5 Mio. Euro zugewiesen.
Zur Fortführung der Einnahmenaufteilung des Deutschlandtickets für das Jahr 2026 sind die Verträge zur bundesweiten Einnahmenaufteilung sowie landesweit innerhalb von NRW gezeichnet worden.
Einnahmensituation AVV
Basierend auf den Verkaufszahlen ergibt sich die in der Anlage dargestellte Einnahmesituation im AVV bezogen auf das Deutschlandticket und den AVV-Tarif (Stand: November 2025).
Im November 2025 wurden im AVV rund 151.000 Deutschlandtickets verkauft; die Verkaufszahlen bewegen sich damit weiterhin auf einem konstanten Niveau. Seit Einführung im Mai 2023 wurden insgesamt ca. 3,9 Mio. Deutschlandtickets im Verbund abgesetzt. Rund 39 % der aktuellen Verkäufe entfallen auf das Deutschlandsemesterticket, etwa 32% auf das Deutschlandticket Schule (Stand Oktober 2025). Trotz der deutlichen Preissteigerung des Deutschlandtickets zum 01.01.2025 stieg die Zahl der verkauften Tickets im Zeitraum April bis November im Vergleich zum Vorjahr um etwa 1 %, sodass keine negativen Mengeneffekte im AVV erkennbar sind.
Die Einnahmen aus dem AVV‑Tarif lagen im November 2025 bei ca. 2,2 Mio. Euro und damit leicht unter dem Vorjahresmonat (–0,5 %). Der AVV‑Tarif trägt weiterhin rund 20 % zu den Gesamteinnahmen bei, während das Deutschlandticket mit fast 80 % den wesentlichen Anteil ausmacht.
Unter Einbeziehung der Einnahmen aus dem Deutschlandticket erzielte der AVV im November 2025 Gesamteinnahmen von rund 10,1 Mio. Euro, was einem Zuwachs von etwa 11 % gegenüber dem Vorjahresmonat entspricht. Dieser Anstieg resultiert überwiegend aus der Preiserhöhung des Deutschlandtickets; die Anpassung des Deutschlandsemestertickets wirkte erst ab dem Wintersemester 2025.
Deutschlandticket Schule
Derzeit beschränkt sich das Angebot des landesweiten Modellansatzes des MUNV NRW („Deutschlandticket Schule“) gemäß Erlass vom 07.03.2025 ausschließlich auf das Schuljahr 2025/2026. Das MUNV NRW prüft derzeit auf Basis der von den Verbundgesellschaften in NRW zugelieferten Daten die finanziellen Gegebenheiten, die mit einer Verlängerung des Modellansatzes voraussichtlich für das Land NRW verbunden wären.
In Anbetracht der zwingend zu beachtenden (organisatorischen und vertrieblichen) Vorlauffristen zum Schuljahreswechsel 2026/2027 bedarf es einer zeitnahen und verbindlichen Aussage des Landes zu den künftigen Rahmenbedingungen im Schülerticketmarkt in NRW. Die Verbundgesellschaft und mehrere Verkehrsunternehmen haben die Vertreter des MUNV NRW im Rahmen des turnusmäßigen Austauschs wiederholt auf diesen Sachverhalt hingewiesen.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage liegt der Verbundgesellschaft keine Information hinsichtlich einer Verlängerung des Deutschlandticket Schule für das Schuljahr 2026/ 2027 vor.
Da die Einnahmen aus Schulträgertickets eine elementare Säule der Einnahmensituation darstellen und zugleich die vertriebliche Abwicklung im Bereich der Schülerverkehre mit hohen administrativen Aufwänden verbunden ist, bedarf es einer engen und intensiven Abstimmung zwischen der Verbundgesellschaft, den AVV-Partnerunternehmen und den Schulträgern vor dem Hintergrund der weiteren Entwicklungen.
Die Verbundgesellschaft empfiehlt den Partnerunternehmen im AVV in eine proaktive Kommunikation mit den Schulträgern einzusteigen, sobald ein verbindliches Vorgehen hinsichtlich tariflicher Ansätze auf NRW-Ebene im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket Schule ersichtlich ist.
Deutschland-Jobticket
Die Anzahl der Unternehmen, die das Deutschland-Jobticket anbieten, nimmt insgesamt weiter zu. Seit der Einführung des Deutschland-Jobtickets im Mai 2023 haben mittlerweile fast 280 Unternehmen (Stand Januar 2026) einen Vertrag über das Deutschland-Jobticket abgeschlossen. 14 dieser Unternehmen haben diesen Vertrag zusätzlich zu ihrem bereits bestehenden AVV-Jobticket-Vertrag abgeschlossen, sodass sie ihren Mitarbeitenden beide Jobticket-Varianten anbieten können. Derzeit verbleiben noch 30 Unternehmen ausschließlich im AVV-Jobticket.
Wie bereits in der vorherigen Sitzung des Unternehmensbeirats berichtet, war die Rabattregelung für das Deutschland-Jobticket gemäß den „Grundlegenden Festlegungen zu den Tarifbestimmungen für das Deutschland-Ticket“ bis Ende 2025 befristet. Inzwischen wurde die Befristung aufgehoben, sodass das Deutschland-Jobticket nun unbefristet angeboten wird.
Deutschlandticket für Auszubildende
Auf Bundesebene wird derzeit ein solidarisches Deutschlandticket für Auszubildende ausgearbeitet. Unabhängig davon hat der Fachverband Elektro- und Informationstechnische Handwerke Nordrhein-Westfalen (FEH NRW) kurzfristig in seinem Tarifvertrag für 2026 aufgenommen, dass alle Auszubildenden im Elektrohandwerk ab 2026 vergünstigte Deutschlandtickets erhalten sollen.
Auf Landesebene wurde daher gemeinsam mit dem VRR sehr kurzfristig am 16.12.2026 eine Interimslösung erarbeitet, sodass auch die Verbundgesellschaft erst sehr spät über die Entwicklungen in Kenntnis gesetzt wurde. Gemäß diesem Ansatz sollen verbandsangehörige Elektrobetriebe als Interimslösung bis zur Einführung eines bundesweiten Tickets für Auszubildende ab dem 01.02.2026 ein Deutschlandticket Job für ihre Auszubildenden zum vergünstigten Preis in Höhe von monatlich 37,80 Euro (analog Preisstellung Deutschlandsemesterticket) beim ausstellenden Vertragspartnerunternehmen beziehen können. Der Unterschiedsbetrag (22,05 Euro) zum regulären Deutschlandticket Job wird über die Landesförderung nach § 11 ÖPNVG NRW ausgeglichen. Die Elektrobetriebe sind verpflichtet solidarisch für alle ihre Auszubildenden ein entsprechendes Ticket abzunehmen.
Gemeinsam mit den Partnerunternehmen im AVV wurde kurzfristig eine Vorgehensweise abgestimmt, um den entsprechenden Elektrobetrieben möglichst bis zum 01.02.2026 ein vergünstigtes Deutschlandticket Job für Auszubildende bereitstellen zu können. Zudem wurden die zuständigen Mitarbeiter der Partnerunternehmen des AVV auf der Webseite des FEH NRW als zentrale Ansprechpartner hinterlegt, sodass die Elektrobetriebe unkompliziert und direkt Kontakt aufnehmen können. Einzelne Partnerunternehmen gingen darüber hinaus proaktiv auf die Betriebe zu und versenden Serienbriefe an alle Elektrobetriebe der jeweiligen Region, um die Prozessabwicklung weiter zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Das Deutschland-Jobticket für Auszubildende ist als Übergangslösung konzipiert. Mit der Einführung des bundesweiten solidarischen Deutschlandtickets für Auszubildende werden alle bestehenden Verträge in das bundesweite Modell überführt.
Deutschlandticket Sozial
Mit der Fortschreibung des regulären Deutschlandtickets wurde der daran gekoppelte Preis des Deutschlandticket Sozial zum 01.01.2026 überproportional von 48Euro auf 53Euro angehoben (+10,4%). Ob und in welchem Umfang diese Anhebung zu einem Rückgang der Stückzahlen führt, lässt sich mangels vorliegender Verkaufszahlen für Januar 2026 derzeit noch nicht beurteilen.
Insgesamt bewegen sich die Verkaufszahlen des Deutschlandticket Sozial im vergangenen Jahr auf einem stabilen, zum Jahresende hin sogar leicht ansteigendem Niveau. Den bisherigen Höchstwert seit Produkteinführung des Deutschlandticket Sozial markierte der November 2025 mit 6.414 verkauften Tickets. Insofern lässt sich festhalten, dass die überproportionale Fortschreibung des Deutschlandtickets zum 01.01.2025 (39 Euro auf 48 Euro) keinen nachhaltigen Rückgang der Stückzahlen des D-Ticket Sozial bewirkt hat.
Der Anteil verkaufter Tickets im Bereich der regionalen Mobil-Ticket-Angebote lag aufgrund des Preisvorteils im AVV mit ca. 60 % auch im Jahr 2025 weiterhin oberhalb des Anteils verkaufter Deutschlandticket Sozial.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 1022015
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1022015
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-02-25 AVV_0002_WP19 Allgemeine Entwicklu SAO.pdf
4.3.2026
250.7 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- Sitzung des Mobilitätsausschusses und AVV Beirats der Stadt Aachen
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 19.03.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- Aachener Verkehrsverbund
- Geändert
- 20.3.2026
- Inhalt abgerufen
- 19. Mai 2026 um 15:49