Verbesserung der Verkehrssituation und -sicherheit an der Einmündung der Kleinheidstraße in die Verlautenheidener Straße
FB 68/0046/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Bezirksbürgermeister Hecker begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Glasemann (FB 68 – Mobilität und Verkehr) sowie Frau Dr. Drießen von der ASEAG.
Zu Beginn der Beratung wurde von Bezirksvertreter Zirbes die Verkehrssituation im Einmündungsbereich der Kleinheidstraße in die Verlautenheidener Straße als weiterhin kritisch beschrieben.
Im Mittelpunkt der Problembeschreibung standen insbesondere:
- eingeschränkte Sichtverhältnisse beim Einfahren in den fließenden Verkehr
- Konfliktsituationen zwischen abbiegenden Fahrzeugen, Busverkehr und Radverkehr
- wiederholt auftretende Beinahe-Unfälle
Es wurde hervorgehoben, dass die Problematik alltäglich auftrete und Verkehrsteilnehmende regelmäßig mit schwierigen Situationen konfrontiert seien.
Ein zentraler Diskussionspunkt betraf eine im Einmündungsbereich befindliche Werbeanlage, die aus Sicht mehrerer Redebeiträge die Sicht nach rechts erheblich einschränke.
Seitens Herrn Kemperdick (Fachbereichsleiter Immobilienmanagement – FB 23) wurde erläutert, dass die Anlage Bestandteil eines langfristigen Vertrags mit einem Betreiber sei, der sowohl Werbeanlagen als auch Buswartehallen im Stadtgebiet betreffe. Die Laufzeit dieses Vertrags betrage 15 Jahre.
Es wurde ausgeführt, dass eine Versetzung der Anlage grundsätzlich möglich sei, jedoch technische und finanzielle Rahmenbedingungen zu berücksichtigen seien. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass eine Verlegung mit baulichen Eingriffen in die Infrastruktur verbunden sein könne, sofern Stromanschlüsse neu hergestellt werden müssten.
Gleichzeitig wurde von Seiten des Bezirksbürgermeisters Hecker die Ansicht vertreten, dass bereits eine geringfügige Verschiebung – im Bereich weniger Meter – eine deutliche Verbesserung der Sichtverhältnisse bewirken könne. Es wurde daher angeregt, die konkrete Situation vor Ort erneut zu prüfen und gegebenenfalls kurzfristig Abhilfe zu schaffen.
Herr Kemperdick sagte zu, diese Möglichkeit nochmals zu überprüfen.
Herr Glasemann führt hierzu aus, dass die Örtlichkeit durch die Verwaltung fachlich geprüft worden sei. Die Sichtdreiecke entsprächen den geltenden Regelwerken, und auch die Auswertung der Unfallzahlen habe keine besondere Auffälligkeit ergeben. Grundlage hierfür sei die Auswertung der letzten drei Jahre gewesen, in denen lediglich wenige Unfälle registriert worden seien.
Diese Einschätzung wurde aus der Bezirksvertretung kritisch hinterfragt. Es wurde von Bezirksvertreter Küppers darauf hingewiesen, dass der betrachtete Zeitraum durch die Sperrung der Autobahn geprägt gewesen sei.
Vor diesem Hintergrund wurde die Aussagekraft der Unfallstatistik infrage gestellt. Auch Bezirksvertreter Küppers betonte, dass die tatsächliche Gefährdungslage im Alltag deutlich höher sei als es die Statistik widerspiegele. Insbesondere wurde auf häufige Beinahe-Unfälle verwiesen, die in der offiziellen Statistik naturgemäß nicht erfasst würden.
In diesem Zusammenhang wurde grundsätzliche Kritik an der Praxis geäußert, verkehrliche Maßnahmen häufig erst nach dem Auftreten von Unfällen umzusetzen.
Ein weiterer wesentlicher Diskussionspunkt betraf die unmittelbar angrenzende Bushaltestelle, an der regelmäßig Busse – teilweise auch mehrere gleichzeitig – halten.
Bezirksvertreter Zirbes legte dar, dass insbesondere haltende Busse die Sicht nach links erheblich einschränkten. Verkehrsteilnehmende seien gezwungen, weit in den Kreuzungsbereich hineinzufahren, um den Verkehr einsehen zu können, was zu gefährlichen Situationen führe.
Als konkrete Maßnahme wurde vorgeschlagen, die Halteposition der Busse innerhalb der Haltestelle zu verändern, sodass diese weiter zurückgesetzt halten und dadurch die Sichtbeziehungen verbessert werden.
Frau Dr. Drießen erläutert hierzu die betrieblichen Rahmenbedingungen der ASEAG. Bereits heute bestehe die Möglichkeit, Busse innerhalb der Haltestelle weiter zurückgesetzt halten zu lassen, um die Sichtverhältnisse zu verbessern. Dies solle künftig konsequenter umgesetzt und gegebenenfalls durch entsprechende Markierungen unterstützt werden.
Darüber hinaus wird deutlich, dass die Problematik eng mit betrieblichen Abläufen und Linienführungen zusammenhängt. So sei vorgesehen, dass Busse der Linien 7 und 31 bei längeren Standzeiten möglichst in andere Bereiche, insbesondere in das Gewerbegebiet, ausweichen, um die Haltestelle zu entlasten. Gleichzeitig werde geprüft, ob durch Anpassungen im Fahrzeugeinsatz – insbesondere durch den perspektivischen Einsatz kleinerer Busse nach Auslaufen von Förderbindungen – zusätzliche Verbesserungen erzielt werden können.
Im weiteren Verlauf der Diskussion werden auch strukturelle Überlegungen zur Linienführung angesprochen. So wird unter anderem die Möglichkeit erörtert, die Schnellbuslinie künftig über den bisherigen Endpunkt hinaus, etwa in Richtung Stolberg Hauptbahnhof, zu verlängern. Eine solche Maßnahme könnte dazu beitragen, Standzeiten an der Haltestelle deutlich zu reduzieren. Ebenso werden alternative Wendemöglichkeiten und Aufenthaltsorte für Busse diskutiert, etwa im Bereich der Autobahnauffahrt oder entlang der Waldstraße. Auch eine mögliche Verlängerung bestehender Linien, beispielsweise der Linie 7, wird in diesem Zusammenhang angesprochen.
Mehrere Wortbeiträge stellen dabei bereits einen inhaltlichen Bezug zu den im folgenden Tagesordnungspunkt behandelten Fahrplanmaßnahmen her. Es wird deutlich, dass die konkrete Verkehrssituation vor Ort nicht isoliert betrachtet werden kann, sondern maßgeblich durch das übergeordnete Linien- und Betriebskonzept beeinflusst wird.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren beauftragt die Verwaltung sicherzustellen, dass u.a. bei der Ausfahrt aus der Kleinheidstraße die erforderlichen Sichtdreiecke freigehalten werden. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, dazu mit der ASEAG die Anbringung zusätzlicher Kennzeichnungen im Haltestellenbereich zu vereinbaren.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Anlass
Die Fraktionen von SPD und CDU in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren haben gemeinsam gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretung der Stadt Aachen den Antrag gestellt, über die Verkehrssituation und -sicherheit an der Einmündung der Kleinheidstraße in die Verlautenheidener Straße zu berichten und diese zu prüfen.
Hier wird auf die gegenwärtige Verkehrssituation an der Einmündung der Kleinheidstraße in die Verlautenheidener Straße hingewiesen.
Im Zusammenhang mit dem vorliegenden Antrag hat die Straßenverkehrsbehörde die Polizei Aachen und betroffene Dienststellen der Verwaltung angehört bzw. beteiligt.
Berichterstattung
Im Zentrum des Stadtteils Verlautenheide (Stadtbezirk Aachen-Haaren) befindet sich an der Verlautenheidener Straße (L23) die Einmündung von der untergeordneten Kleinheidstraße. Auf der Verlautenheidener Straße gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, während die Kleinheidstraße in einer Tempo-30-Zone liegt.
Eine Unfallauswertung durch die Polizei Aachen hat ergeben, dass sich im Umfeld der Einmündung im Jahr 2023 insgesamt 2 Unfälle, im Jahr 2024 insgesamt 1 Unfall und im Jahr 2025 keine Verkehrsunfälle ereignet haben. Unfälle im Zusammenhang mit Radfahrern haben sich nicht ereignet, sodass die Örtlichkeit insgesamt nicht die Kriterien einer Unfallhäufungsstelle erfüllt.
Bei der Ausfahrt aus der Kleinheidstraße könnten u.U. Sichteinschränkungen rechterseits durch eine Stadtinformationsanlage und linkerseits durch an- und abfahrende Busse an einer Bushaltestelle entstehen. Die Situation wurde durch die Verwaltung geprüft. Gemäß dem aktuellen Stand der Technik (Richtlinie für die Anlage von Straßen - RASt) der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (FGSV) Bild 120 bzw. Tabelle 59 ist hier mit einem Abstand vom Fahrbahnrand von 3 m ein Sichtdreieck mit einer Schenkellänge von 70 m aufzuspannen. Dieses Dreieck soll frei von ständigen Sichthindernissen sein. Die Stadtinformationsanlage liegt außerhalb des Dreiecks und ist daher auf Grundlage dieser Konstruktion nicht zu beanstanden. Gleichwohl können die Bedenken gegenüber dem Standort nachvollzogen werden. Der Standort wird nach Auslaufen des Vertrages mit dem Werbestandortbetreibenden im Jahr 2031 neu bewertet, mit dem Ziel eine Verlagerung zur weiteren Verbesserung der Sichtverhältnisse zu erreichen.
Bei der Ausfahrt aus der Kleinheidstraße könnten u.U. Sichteinschränkungen linkerseits durch den an- und abfahrenden Linienbusverkehr entstehen. Daher wurde durch die ASEAG mitgeteilt, welche Linienbusse die Haltestelle anfahren und dort evtl. Standzeiten verbringen.
Die Haltestelle Endstraße, vor der Kirche in Fahrtrichtung Aachener Kreuz, wird regelmäßig von den Linien 7, 31 und SB71 sowie zusätzlich mit Einzelfahrten der Linien V und 52 bedient.
Für die Linie 7 bildet diese Haltestelle die Endhaltestelle auf dem Linienweg von Richterich über Eilendorf nach Verlautenheide. Der Neueinsatz erfolgt ab der Haltestelle Gut-Knapp-Straße Richtung Eilendorf. Zum Erreichen dieser Haltestelle ist eine Wendefahrt notwendig. Die Wendezeit der Linie 7 beträgt in der Regel 32 Minuten. Diese Zeit reicht aus, um die genannte Wendefahrt über Kaninsberg, Hauptstraße, Adenauerstraße, Willy-Brandt-Ring zur Haltestelle Straßenverkehrsamt durchzuführen und dort die Überlage zu verbringen. Im Regelfall verbringt die Linie 7 daher ihre Überlage nicht an der Haltestelle Verlautenheide Endstraße. Kommt es jedoch zu Verspätungen, kann es sein, dass die Wendezeit nicht ausreicht, um die vorgenannte lange Wendefahrt durchzuführen. Dann muss die Überlage an der Haltestelle Verlautenheide Endstraße vor der Kirche verbracht werden, da es bei der Wendefahrt über den Kreisverkehr an der Zufahrt zum Gewerbegebiet Aachener Kreuz keine geeignete Möglichkeit zum Verbringen der Standzeit gibt. Eine festgelegte Überlagezeit ab welcher die Haltestelle Straßenverkehrsamt angefahren werden soll, gibt es nicht. Dies liegt im Ermessen des Fahrpersonals und ist abhängig von der verbliebenen Wendezeit und Verkehrssituation.
Die Linie 31 verkehrt teilweise bis in das Gewerbegebiet Aachener Kreuz, teilweise enden die Fahrten bereits in Verlautenheide. Für die in Verlautenheide endenden Fahrten ist dieselbe Wendefahrt über den Kreisverkehr mit anschließendem Neueinsatz erforderlich. Aufgrund der Fahrplanlagen ist für die Linie 31 in Verlautenheide keine Standzeit vorgesehen. Die Busse verkehren nach dem Fahrgastwechsel unmittelbar zu den Wende- fahrten. Für die Linie SB71 ist die Haltestelle Endstraße die Endhaltestelle auf dem Linienweg vom UKA über Haaren nach Verlautenheide. Der Neueinsatz erfolgt ab der Haltestelle Gut-Knapp-Straße Richtung Endstraße und weiter Richtung Haaren. Zum Erreichen dieser Haltestelle ist eine Wendefahrt im Kreisverkehr an der Zufahrt zum Gewerbegebiet Aachener Kreuz notwendig. Auf dieser Wendefahrt gibt es keine geeignete Möglichkeit zum Verbringen einer Standzeit, weshalb diese an der Haltestelle Endstraße vor der Kirche verbracht werden muss. Die Wendezeit der Linie SB71 beträgt bei pünktlicher Ankunft i.d.R. 7 Minuten. Die Linien V und 52 verbringen keine Standzeiten an der Haltestelle Endstraße vor der Kirche. Somit ergeben sich lediglich bei der Linie SB71 geringe Standzeiten an der Haltestelle Endstraße.
Aus verschiedenen betriebsplanerischen Gründen können immer auch Abweichungen von diesen Standzeiten entstehen. Diese sind fahrplanabhängig und können sich daher mit jedem Fahrplanwechsel verändern.
Darüber hinaus sind Standzeiten an Endhaltestellen Grundvoraussetzung für einen reibungslosen Betriebsablauf. Insbesondere bei längeren Linienwegen oder vielen äußeren Einflüssen wie Baustellen etc. kann nur so ein pünktliches Beginnen der Folgefahrt gewährleistet werden. Darüber hinaus stellen diese kleinen Lenkzeitunterbrechungen erhebliche Faktoren zur Stressreduktion des Fahrpersonals dar.
Um evtl. Sichteinschränkungen durch Linienbusse an der Endhaltestelle zu vermeiden, wird die Straßenverkehrsbehörde in Absprache mit der ASEAG zusätzliche Kennzeichnungen im Haltestellenbereich anbringen. Durch diese Kennzeichnungen wird eine vorgezogene Halteposition in der Haltestellenbucht ermöglicht, was dazu führt, dass die Sichteinschränkungen für ausfahrende Verkehrsteilnehmer aus der Kleinheidstraße linkerseits durch Linienbusse vermieden werden.
Auf Nachfrage beim Aachener Stadtbetrieb sind Probleme an dem Glascontainerstandort im Zusammenhang mit dem Zugang bisher nicht bekannt geworden. Auch von Seiten des zuständigen Entsorgers bestehen keinerlei Probleme an der Örtlichkeit.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 1022031
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1022031
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-01-08 FB 68_0046_WP19 Verbesserung der Ver SAO.pdf
27.1.2026
371.0 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Datum
- Mi., 18.03.2026
- Uhrzeit
- 18:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Geändert
- 23.4.2026
- Inhalt abgerufen
- 19. Mai 2026 um 15:50