Entgeltordnung für das Centre Charlemagne, das Couven-Museum, das Internationale Zeitungsmuseum, das Ludwig Forum für Internationale Kunst, das Suermondt-Ludwig-Museum sowie das Rathaus
E 49/0015/WP19 · Kenntnisnahme
Beratung
Die Vorsitzende, Ratsfrau Dr. Schmeer, weist darauf hin, dass der Auslöser für die Änderung die Regelung hinsichtlich der Schulklassen gewesen ist.
Auf Anfrage von Ratsfrau Bergs erklärt Frau Tirtey, dass die Ermäßigungen nicht nur für Studierende, sondern auch für Auszubildende gelten. Ratsfrau Bergs spricht von einer schwierigen Situation insbesondere hinsichtlich der Lehrer*innen. Sie hinterfragt, welcher Personenkreis in den Genuss des Aachen Passes kommt bzw. eine komplette Befreiung vom Eintrittspreis erhält.
Frau Tirtey sichert zu, dies mit dem Museumsdienst abzustimmen
.
Herr Stoddon hinterfragt, inwiefern Alleinstehende hier besondere Vergünstigungen erhalten könnten.
Auch hier sichert Frau Tirtey eine interne Abstimmung zu.
Der Beigeordnete, Herr Brötz, bezeichnet die Anfrage als berechtigt. In der Praxis könnte es hier jedoch zu einem Nachweisproblem für das Kassenpersonal kommen.
Frau Derichs hinterfragt, wie viele Personen über Bildung und Teilhabe Zugang hatten.
Frau Tirtey berichtet über die entsprechenden Zahlen aus dem Jahr 2025, wonach von rund 16.000 Schüler*innen 8.000 aus dem Inland und rund 6.200 aus dem Ausland kamen. Es handelt sich um rund 430 Schulen.
Unter Bezugnahme auf den Einwand von Ratsherrn Allemand erklärt der Beigeordnete, Herr Brötz, dass die Problematik von Alleinerziehenden erkannt wurde, jedoch in der Praxis dies für das Kassenpersonal vor Ort schwierig zu prüfen sei.
Unter Bezugnahme auf die Praxis des Ludwig Forums erklärt Ratsherr Pilgram, inwiefern ein höherer Eintritt für Nicht-Aachener-Bürger*innen erhoben werden könnte.
Auf die zum 01.06.2025 beschlossene Entgeltordnung verweist Frau Tirtey. Jetzt bestehen offenbar erneute Änderungswünsche. Sie schlägt vor, zunächst ein Jahr der Praxis abzuwarten, um dann ggf. weitere Änderungen vorzunehmen. Des Weiteren verweist sie auf evtl. Mehreinnahmen im Bereich der Eintrittsgelder.
Herr Ballatré verweist darauf, dass beim Eintritt für Alleinerziehende zu berücksichtigen sei, dass die begleitenden Kinder ohnehin freien Eintritt haben. Frau Frankenberger bekräftigt die Aussage des Beigeordneten, Herr Brötz, wobei Diskussionen an der Kasse sehr schwierig seien, insbesondere auch für die Besucher*innen.
Sie spricht sich für die Praxis über den Aachen Pass als bessere Lösung aus.
Dieser Meinung schließt sich Herr Tillmann an; der Aachen Pass regelt den freien Eintritt in den Museen der Stadt Aachen; ökonomisch schlechter gestellte alleinerziehende Personen seien damit erfasst.
Es handelt sich seiner Meinung nach um eine gute und sozialverträgliche Lösung.
Erläuterungen
Die bislang bestehende Entgeltordnung für das Centre Charlemagne, das Couven-Museum, das Internationale Zeitungsmuseum, das Ludwig Forum für Internationale Kunst, das Suermondt-Ludwig-Museum sowie das Rathaus (gültig seit dem 01.06.2025) wird aus folgenden Gründen geändert:
- In der Entgeltordnung wurde für Besucher*innen bis 21 Jahren außerhalb der Städteregion Aachen der ermäßigte Eintrittstarif in Höhe von 6,00 € erhoben. Durch vermehrte Rückmeldungen seitens der betroffenen Besucher*innen, insbesondere Schulklassen außerhalb der Städteregion Aachen sind die erhobenen 6,- € pro Person für die Besuchergruppe zu hoch. Daher wird der Eintritt hier auf 4,- € pro Person festgelegt.
- Des Weiteren gab es sehr viele Rückmeldungen seitens der Besucher*innen, die den Wunsch äußerten, ein Familienticket einzuführen, da die Familien sonst (10,- € pro Erwachsenen, sowie 6,- € pro Kind) zahlen mussten. Hier wird jetzt ein Familienticket (2 Erwachsene + 2 Kinder für 24,- €, jedes weitere Kind jeweils 4,- €) eingeführt.
Durch die Änderung der Entgeltordnung in der Fassung vom 01.06.2025 konnten insgesamt bei den Vollzahlern, Teilzahlern sowie den Gruppenbesuchern fast doppelt so hohe Einnahmen generiert werden. Dies gilt auch für den Verkauf der Six for Six Tickets.
Gemäß Punkt III, der bestehenden Entgeltordnung in der Fassung vom 01.06.2025 kann die Betriebsleitung des Kulturbetriebs Änderungen im Einzelfall selber festlegen.
Weitere Dokumente (1)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 1022036
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1022036
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-02-24 E 49_0015_WP19 Entgeltordnung fuer d SAO.pdf
2.3.2026
277.8 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 14
- Sitzung
- Sitzung des Betriebsausschusses Kultur, Theater und VHS
- Gremium
- Betriebsausschuss Kultur, Theater und VHS
- Datum
- Do., 19.03.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- E 49 - Kulturbetrieb
- Geändert
- 13.4.2026
- Inhalt abgerufen
- 27. August 2026 um 01:36