19. März 2026 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Vorläufiger Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2027/28 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen

E 46/47/0005/WP19 · Anhörung

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Die Vorsitzende, Ratsfrau Dr. Schmeer, registriert nach Eröffnung des Tagesordnungspunktes keine Wortmeldungen aus dem Plenum und geht daher zur Abstimmung über.

Beschluss

Der Betriebsausschuss Kultur, Theater und VHS empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den vorläufigen Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2027/28 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen festzustellen.

Beschlussvorschlag

  • Betriebsausschuss Kultur, Theater und VHS
    Der Betriebsausschuss Kultur, Theater und VHS empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den vorläufigen Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2027/28 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen festzustellen.
  • Haupt- und Finanzausschuss
    Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den vorläufigen Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2027/28 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen zur Kenntnis.
  • Rat
    Der Rat der Stadt Aachen stellt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Kultur, Theater und VHS den vorläufigen Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2027/28 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen fest.

Erläuterungen

Vorbemerkungen

  • Der als Anlage beigefügte Entwurf des vorläufigen Wirtschaftsplans für die Spielzeit 2027/28 basiert auf der zeitgleich für das Wirtschaftsjahr 2026/27 erstellten und vorgelegten Wirtschaftsplanung – jedoch weiterentwickelt um die zum jetzigen Zeitpunkt bereits bekannten Änderungen sowie die Erwartungen zur weiteren gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.
  • Die Entwurfsunterlagen wurden FB 20 / Dezernat II entsprechend § 12 Betriebssatzung vorab zugeleitet und abgestimmt. Die Höhe des in der vorläufigen Wirtschaftsplanung des Theaters berücksichtigten städtischen Betriebskostenzuschusses (BKZ) entspricht der Summe der hierfür in der städtischen Haushaltsplanung vorgesehenen Beträge.
  • Nach dem aktuellen Stand der Jahresabschlussarbeiten für die Spielzeit 2024/25 wird das Jahresergebnis deutlich besser als geplant ausfallen, sodass die allgemeine Rücklage zum 31.07.2025 voraussichtlich noch mind. 7,1 Mio. Euro betragen wird. Unter Berücksichtigung des für die laufende Spielzeit 2025/26 aktuell prognostizierten Jahresergebnisses wird sich die Rücklage zum 31.07.2026 zwar voraussichtlich dann auf knapp 6 Mio. Euro verringern, jedoch wird danach neben dem für die Spielzeit 2026/27 geplanten Defizit von rd. 1,4 Mio. Euro (vgl. zeitgleich vorgelegter Planentwurf) auch das nach dem vorliegenden Entwurf für die Spielzeit 2027/28 ausgewiesene Plan-Defizit von ebenfalls rd. 1,75 Mio. Euro voraussichtlich aus der Rücklage gedeckt werden können.

Wesentliche Eckpunkte des vorläufigen Erfolgsplans 2027/28

  • Umsatzerlöse

Der über den gesamten Planungshorizont berücksichtigten Steigerung der Umsatzerlöse aus Ticketverkauf um jährlich jeweils 40 TEuro liegt die Annahme zugrunde, dass über ein fortwährend innovatives Programmkonzept der künstlerischen Leitung auch in den Folgespielzeiten zusätzliches Publikum angesprochen und erreicht werden kann.

  • Sonstige Erträge

Die institutionelle Theater- und Orchesterförderung durch das Land NRW wird auf dem Fördermittelniveau lt. Bewilligungsbescheid für 2025 fortgeschrieben.

Auch die Fördermittel für die verstetigten Projekte »Akzent Barock« und »Mörgens Lab« werden weiterhin fortgeschrieben.

  • Personalaufwand

Ausgehend von der zeitgleich vorgelegten Planung für die Spielzeit 2026/27 wird auch für die Folgezeit ab dem 01.08.2027 beim Aufwand für das feste Personal (Kontengruppe 40) entsprechend der städtischen Haushaltsplanung eine tariflich bedingte Personalkostensteigerung von jährlich 2 % unterstellt. Gleichzeitig wird mit Blick auf die aktuellen Vertragslaufzeiten ein zusätzlicher Personalaufwand für mögliche personelle Veränderungen berücksichtigt, der zunächst einmal vorsorglich eingeplant und bei Bedarf im Rahmen der Aufstellung des endgültigen Wirtschaftsplans 2027/28 noch weiter konkretisiert wird.

Darüber hinaus steigt aufgrund einer voraussichtlichen Mindestlohnsteigerung im Jahr 2027 für die Bereiche Extrachor und Statisterie auch der geplante Aufwand für Teilspielzeitbeschäftigte (Kontengruppe 41) noch etwas weiter an.

Der Planwert für die beim Theater beschäftigten Beamt:innen (Kontengruppe 43) basiert wie gewohnt auf der Kalkulation des städtischen Personalmanagements (FB 11) bzw. der städtischen Finanzsteuerung (FB 20).

Der sonstige Personalaufwand (Kontengruppe 49) berücksichtigt wie gehabt die inhaltliche Planfortschreibung der verstetigten Förderprojekte »Akzent Barock« und »Mörgens Lab«, korrespondierend mit entsprechenden Fördermittelerträgen (vgl. oben).

  • Sachaufwand

Der gesonderte Veranstaltungsaufwand (Kontengruppe 57) ergibt sich wie gehabt und ebenso wie der entsprechende Personalaufwand bei Kontengruppe 49 (vgl. oben) aus der inhaltlichen Planfortschreibung für die verstetigten Förderprojekte »Akzent Barock« und »Mörgens Lab« und korrespondiert ebenfalls mit den entsprechenden Fördermittelerträgen (vgl. oben).

Zum übrigen Sachaufwand bestehen zum jetzigen Zeitpunkt keine belastbaren Erkenntnisse, die eine konkrete Anpassung der vorläufigen Planwerte im Detail rechtfertigen würden. Dies wird dann im Rahmen der Aufstellung des („endgültigen“) Wirtschaftsplans 2027/28 erfolgen.

  • Abschreibungen

Der Planwert für die Abschreibungen 2027/28 basiert auf demselben Prozedere wie im zeitgleich vorgelegten Wirtschaftsplan 2026/27, das heißt auf der Simulationsrechnung auf den Stand des Anlagevermögens zum 31.07.2025 inklusive der Auflösungen der bilanziellen Sonderposten für die jeweils erhaltenen Investitionszuschüsse, jetzt allerdings ergänzt um die aus der Investitionsplanung 2025/26 bis 2027/28 kalkulierten Abschreibungen, auch hier unter Berücksichtigung entsprechend kalkulierter Auflösungen von Sonderposten für erhaltene Investitionszuschüsse.

  • Städt. Betriebskostenzuschuss (BKZ)

Der im vorliegenden Entwurf zur vorläufigen Wirtschaftsplanung für die Spielzeit 2027/28 berücksichtigte BKZ entspricht in Summe den hierfür in der städtischen Haushaltsplanung vorgesehenen Beträgen. Ausgehend von den für die vorangehende Spielzeit 2026/27 geplanten BKZ-Anpassungen (vgl. zeitgleich vorgelegter Planentwurf), wird seitens der städtischen Finanzsteuerung (FB 20) auch für die Folgezeit weiterhin eine jährliche tariflich bedingte Personalkostensteigerung von 2 % bei der BKZ-Bemessung unterstellt. Gleichfalls werden darin die vom städtischen Personalmanagement (FB 11) im Zeitverlauf kalkulierten leichten Veränderungen bei den Beamtenkosten berücksichtigt.

Vermögensplan / Liquiditätsbedarf

  • Der Vermögensplan im Rahmen und zum Zeitpunkt der vorläufigen Wirtschaftsplanung ist wie gewohnt seiner Natur nach als Budget-Planung zu verstehen. Eine Konkretisierung nach einzelnen Investitionsmaßnahmen erfolgt regelmäßig erst im Rahmen der Aufstellung des zugehörigen ("endgültigen") Wirtschaftsplans, um die Maßnahmen dann besser – weil zeitnäher – am betrieblichen Bedarf orientieren und priorisieren zu können.
  • Zum Hintergrund der geplanten Großposition „Ertüchtigung szenische Bühnentechnik“ wird auf die entsprechenden Ausführungen in der dieser Vorlage vorangehenden Vorlage zum Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2026/27 verwiesen.
  • Die liquiditätsmäßige Wirkung der für 2027/28 insgesamt geplanten Investitionen ist in der zeitgleich vorgelegten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung dargestellt.

Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2028/29

Die mittelfristige Planung im Rahmen der vorläufigen Wirtschaftsplanung unterscheidet sich naturgemäß nicht von derjenigen, die im Rahmen der zeitgleich vorgelegten Planung für das vorherige Wirtschaftsjahr vorgelegt wird. Insofern wird auch an dieser Stelle auf die entsprechenden Ausführungen in der dieser Vorlage vorangehenden Vorlage zum Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2026/27 verwiesen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Siehe Erläuterungen und Planentwurf.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-02-12 E 46_47_0005_WP19 Vorlaeufiger Wirtscha SAO.pdf

26.2.2026

248.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
Sitzung des Betriebsausschusses Kultur, Theater und VHS
Gremium
Betriebsausschuss Kultur, Theater und VHS
Datum
Do., 19.03.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Anhörung
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Anhörung
Federführend
E 46/47 - Stadttheater und Musikdirektion
Geändert
13.4.2026
Inhalt abgerufen
27. August 2026 um 01:36