26. März 2026 um 17:00, Rathaus
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Richtericher Dell und Bebauungsplan Nr. 955 - Richtericher Dell / Haupterschließung Ortsumgehung - hier: 1. Sachstand und Bericht über das weitere Vorgehen 2. Vorziehen des Abschnitts C der Haupterschließungsstraße im Bauleitplanverfahren

FB 61/0031/WP19 · Entscheidungsvorlage

Richtericher Dell und Bebauungsplan Nr. 955 - Richtericher Dell / Haupterschließung Ortsumgehung - hier: 1. Sachstand und Bericht über das weitere Vorgehen 2. Vorziehen des Abschnitts C der Haupterschließungsstraße im Bauleitplanverfahren

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Burgdorff stellt die Zeitachse anhand eines Zeitstrahls bis 2032 ff. vor.

Es solle nun möglichst zügig die Entwicklung eines städtebaulichen Rahmens erfolgen. Es würde in einer konzeptionell geprägten Ausschreibung ein Planungsteam (Landschaft, Städtebau, Mobilität, ggf. Wasser) gesucht werden, das dann als Partner für die weitere Entwicklung zur Seite stehen solle.

Die Entwicklung erfolge in mehreren Abschnitten. Parallel würde das Finanzierungskonzept konkretisiert werden.Mehrere Teilprozesse sollten in Phasen vollzogen werden und dadurch für die Verwaltung haushalterisch und faktisch gesteuert werden.

Durch heutige Beschlüsse würden keine konkreten finanziellen Verbindlichkeiten entstehen.

In Folge des Beschlusses zur Errichtung der Umgehungsstraße könne der Prozess gestartet werden und Wohnraum für Aachen in die Wege geleitet werden. Bis 2028/29 solle der Rahmenplan für einen ersten Planungs- und Bauabschnitt fertig sein, um hier mit Planungsrecht und ggf. Konzeptvergaben weiter arbeiten zu können.

Die Politik lobt die Vorgehensweise und dankt ausdrücklich den bisher für die Dell engagierten Mitarbeiter*innen.

Herr Hucke weist auf die zeitliche Komponente hin: Wohnungsbau werde dringend benötigt, vor allem bezahlbarer Wohnraum. Die Umgehungsstraße solle ernst genommen, dem zügigen Voranschreiten aber nicht im Weg stehen.

Beschluss

Der Planungsausschuss beschließt, dass 1. die Perspektive Richterich mit der Stufe II (Qualifizierungsverfahren für die Richtericher Dell) fortgesetzt wird 2. der Bebauungsplan Nr. 955 zunächst für den Teilabschnitt C der Haupterschließung fortgeführt wird.

Beschlussvorschlag

Der Planungsausschuss beschließt, dass

1. die Perspektive Richterich mit der Stufe II (Qualifizierungsverfahren für die Richtericher Dell) fortgesetzt wird

2. der Bebauungsplan Nr. 955 zunächst für den Teilabschnitt C der Haupterschließung fortgeführt wird.

Erläuterungen

  1. Vorausgegangene Beratungen

Bezirksvertretung Aachen-Richterich, 04.02.2026 nicht öffentliche Beratung mit Beschlussfassung

Mobilitätsausschuss 19.02.206, nicht öffentliche Beratung mit Beschlussfassung

Planungsausschuss am 26.02.2025 nicht öffentliche Beratung mit Vertagung

Mit der Vorlage FB 61/0009/WP19 und darüberhinausgehend in einer Präsentation zum Plangebiet Richtericher Dell wurde ein Sachstandsbericht mit Ausblick auf anstehende Richtungsentscheidungen für die Richtericher Dell gegeben.

  1. Hintergründe

Mit der Rahmenplanung Richtericher Dell aus dem Jahr 2004 wurde für eine dringend benötigte Siedlungserweiterung am nördlichen Rand der Ortslage Aachen-Richterich ein städtebauliches Konzept als Grundlage für die Bauleitplanung geschaffen. Es sollte anschließend abschnittweise zügig Planungsrecht für insgesamt ca. 850 bis 900 Wohneinheiten für insgesamt ca. 2.500 bis 3.000 Einwohner*innen geschaffen werden. Durch den im Jahr 2022 angestoßenen Transformationsprozess der Planung werden Nutzungen, Nutzungsverteilungen, Mobilitätsthemen und insbesondere die Bebauungsdichte der Fläche in der Richtericher Dell nun neu diskutiert. Verstärkt wird dies durch den im Jahr 2024 durchgeführten „AACHEN-Kompass“-Prozess für Flächen an der Roermonder Straße / Schloss Schönau Straße in Richterich. Stufe II des Prozesses, an dessen Anfang die „Perspektive Richterich“ steht, ist ein Qualifizierungsverfahren für die Richtericher Dell.

Die Beschlusslage, dass erst die Haupterschließungsstraße für die Siedlungserweiterung fertiggestellt sein muss, bevor die eigentliche Bebauung errichtet werden kann, (siehe hierzu Vorlage FB 61/0228/WP17 Bauleitplanverfahren im Bereich Richtericher Dell, hier: Zeitliche Reihenfolge der baulichen Umsetzung) fordert eine kontinuierliche, zügige Fortsetzung der Straßen- und Bauleitplanung für die Haupterschließungsstraße, auch wenn über die Jahre nun eine Neuausrichtung der Konzeption für die Richtericher Dell erforderlich wird. Hintergrund dieser Beschlussfassung ist, dass kein zusätzlicher Verkehr durch die Ortslage Alt-Richterich geführt werden soll, da diese enge Ortsdurchfahrt bereits heute viel Verkehr aufnehmen muss.

  1. SachstandHaupterschließungsstraße

Die Planung der Haupterschließung gliedert sich in die Abschnitte A, B und C (siehe Anlage 5). In den Abschnitten A und B der Haupterschließungsstraße muss der Abwasserkanal für die Siedlungserweiterung und Anschlüsse für weitere Straßen und Wege in das Gebiet mitgeplant werden. Mit fortschreitender Planung wurde deutlich, dass es nicht unproblematisch ist, den Bebauungsplan Nr. 955 für diese Haupterschließungsstraße auf der vorliegenden veralteten Planungsbasis zur Rechtskraft zu bringen. Insbesondere die Planung der Kanalisation in der Haupterschließung kann nicht, wie es aufgrund der Dringlichkeit zunächst beabsichtigt war, auf der Basis der Annahmen erfolgen, sondern erfordert ein beschlossenes städtebauliches Konzept, anhand dessen die Höhenlage und die Dimension des Kanals in der Haupterschließungsstraße festgelegt werden können.

Abhängig von den Vorgaben im Qualifizierungsverfahren (z. B. Bebauungsdichte) besteht sonst der Konflikt, dass die Entwurfsplanung nicht mehr zum dann ausgewählten städtebaulichen Konzept passt.

Die Straßenplanung für alle Straßenabschnitte liegt entsprechend dem Auftrag als Entwurfsplanung vor (Übersicht siehe Anlage 5). Für die Entwurfsplanung der drei Querungsbauwerke bedarf es eines Bodengutachtens, welches im November 2025 beauftragt wurde und im ersten Quartal 2026 vorliegen soll. Darauf basierend wird dann die Entwurfsplanung der Bauwerke abgeschlossen werden können.

  1. Teilung des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. 955

Während der Prozessbearbeitung wurde weiter an dem planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan Nr. 955 - Richtericher Dell / Haupterschließung - Ortsumgehung - gearbeitet, um baldmöglichst die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Straße einschließlich der dazugehörenden Querungsbauwerke schaffen zu können.

In diesem Zusammenhang wurden die Vor- und Nachteile sowie die rechtlichen Möglichkeiten einer abschnittsweisen Planung im weiteren Vorgehen geprüft. Der wichtigste Teil der Haupterschließung ist der Abschnitt C, da mit diesem Teilstück die Verbindung zwischen der Roermonder Straße und der Banker-Feld-Straße geschaffen wird, über die die Horbacher Straße und weite Teile des geplanten Siedlungsgebietes erreichbar sind. Wenn der Abschnitt C fertiggestellt ist, ist eine Erschließung des Planungsgebietes möglich, ohne dass der zusätzliche Verkehr durch die Ortslage Alt-Richterich geführt wird. Damit kann die Zielsetzung der oben genannten Beschlusslage erreicht werden. Die Abschnitte A und B können später realisiert werden. Dies hätte den Vorteil, dass für die Neuausrichtung der Planung im Qualifizierungs-verfahren ausreichend Spielraum auch für die Dimensionierung und Lage dieser Straßenabschnitte gegeben ist.

Es ist in der Rechtsprechung des BVerwG anerkannt, dass Inhalt eines Bebauungsplans auch die ausschließliche Festlegung einer Verkehrsfläche auf Grundlage von § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB sein kann (sog. isolierte Straßenplanung, s. BVerwG, Urt. v. 19.09.2002, 4 CN 1/02 – juris - Rn. 36; s. a. OVG NRW, Urt. v. 01.02.2017, 7 D 109/14.NE – juris - Rn. 43).

Nach §1 Abs.3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Damit enthält § 1 Abs. 3 BauGB auch eine zeitliche Dimension. Was demnach erforderlich ist, bestimmt sich maßgeblich nach der jeweiligen planerischen Konzeption der Gemeinde. Es liegt dabei in deren planerischem Ermessen, welche städtebaulichen Ziele sie sich setzt. Die Gemeinde ist insbesondere nicht darauf beschränkt, gegenwärtige Entwicklungen in geordnete Bahnen zu lenken. Vielmehr ist sie im Sinne einer vorausschauenden Planung befugt, die planerischen Voraussetzungen zu schaffen, die es ermöglichen, einer Bedarfslage gerecht zu werden, die sich erst für die Zukunft abzeichnet.

Eine „Abschnittsplanung“ hat das BVerwG in einem vergleichbaren Fall grundsätzlich als zulässig bewertet. Allerdings sei die Bildung von Teilabschnitten gem. § 1 Abs. 3 BauGB nur gerechtfertigt, wenn sie auf Grundlage einer konzeptionellen Gesamtplanung vorgenommen werde. Darüber hinaus fordert das BVerwG, dass jeder Teilabschnitt, der einer eigenständigen Planung unterworfen wird, eine Verkehrsfunktion erfüllen müsse. Hintergrund dieser Forderung ist, dass die Teilplanung sich auch dann nicht als sinnlos erweisen soll, wenn sich das Gesamtplanungskonzept nachträglich als nicht realisierbar erweist oder aufgegeben wird. Damit soll die Entstehung eines sogenannten Planungstorsos ausgeschlossen werden (BVerwG, a.a.O. Rn. 46 f.). Die durch das BVerwG geforderte konzeptionelle Gesamtplanung liegt hier vor. Darüber hinaus erfüllt das Teilstück C nach den vorliegenden Planunterlagen unabhängig von den Teilstücken B und A auch eine Verkehrsfunktion. Das Teilstück C hat eine Anbindung an das vorhandene Straßennetz. Es verbindet die Roermonder Straße mit der Banker-Feld-Straße, überdies sind Anbindungen an Fuß- und Radwege vorgesehen.

  1. Weiteres Vorgehen und zeitlicher Rahmen
    1. Qualifizierungsverfahren

Die Verwaltung schlägt vor, das Qualifizierungsverfahren für die Richtericher Dell vorzubereiten und im Jahr 2026 durchzuführen und damit die Perspektive Richterich mit der Stufe II (Qualifizierungsverfahren für die Richtericher Dell) fortzusetzen.

Die Straßen- und Ingenieurbauwerksplanung muss entsprechend dem bestehenden Auftrag bis einschließlich Entwurfsplanung (LPH 3) fertiggestellt werden. Aufgrund der oben beschriebenen Vorgehensweise kann es vor Aufnahme der Arbeiten in LPH 4 f (Stufe 2 der Beauftragung der Straßenplanung Haupterschließung) möglicherweise erforderlich werden, Teile der Entwurfsplanung für die Haupterschließung insbesondere in den Abschnitten A und B entsprechend der neuen städtebaulichen Figur zu überarbeiten.

Die Planung für den Abschnitt C der Haupterschließung soll zügig weiterbearbeitet werden, um diesen für die Erschließung der Richtericher Dell zentralen Straßenabschnitt als ersten realisieren zu können. Das Grobkonzept für die Erschließung, die zukünftige Einwohnerzahl und auch die Nutzungsverteilung sind dann bekannt und liefern ausreichend Planungsgrundlagen, um in der Bauzeit des Abschnitt C möglichst den ersten Bauabschnitt (Siedlungserweiterung) in der Richtericher Dell planungsrechtlich abschließen zu können.

Das Bebauungsplanverfahren für die Abschnitte A und B der Haupterschließungsstraße soll dann nach Abschluss des Qualifizierungsverfahrens auf der Basis der daraufhin überarbeitenden Straßenplanung zum Abschluss gebracht werden.

  1. Empfehlung der Verwaltung

Die Verwaltung empfiehlt, dass

1. die Perspektive Richterich mit der Stufe II (Qualifizierungsverfahren für Richtericher Dell) fortgesetzt wird

2. der Bebauungsplan Nr. 955 zunächst für den Teilabschnitt C der Haupterschließung fortgeführt wird.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen

Weitere Dokumente (5)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-03-04 FB 61_0031_WP19 Richtericher Dell un SAO.pdf

9.3.2026

10.3 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 26.03.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
7.4.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 17:29