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Bericht der PKF Fasselt Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte über den Jahresabschluss zum 31.12.2019 und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung AachenerStadtbetrieb der Stadt Aachen sowie Entlastung der Betriebsleitung und des Betriebsausschusses für das Jahr 2019

E 18/0009/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Lickfett (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt) erläutert den Bericht zum Jahresabschluss 2019 anhand einer Präsentation.

Die sachkundige Bürgerin Oidtmann bedankt sich für die Ausführungen. Zur Anlage 5.8 des Berichtes bittet sie um Auskunft, wie der Aachener Stadtbetrieb den Abbau der Rückstellungen bezüglich des Urlaubs und der Gleitzeitstunden plant. Der Betriebsleiter, Herr Thalau, erläutert, dass der Stadtbetrieb bemüht sei, die tariflichen Beantragungs- und Verfallsfristen der Urlaubsansprüche einzuhalten. Auch die Gleitzeitstunden würden den tariflichen und städtischen Regularien und Kappungsgrenzen unterliegen. Durch betriebliche Notwendigkeiten, fortlaufende Arbeitsunfähigkeit oder Abwesenheitszeiten wie z.B. Elternzeit sei es jedoch nicht immer möglich, vorhandene Guthaben bis zum Jahresende vollständig in Anspruch zu nehmen.

Die sachkundige Bürgerin Oidtmann, hinterfragt zu Anlage 5.4 des Berichtes, welcher Kunde konkret von Insolvenz betroffen sei. Frau Hedrich, Geschäftsbereichsleitung Finanzen und Controlling, benennt den Verwerter von Elektrogeräten.

Die sachkundige Bürgerin Oidtmann vermisst im Prüfbericht Informationen zu ggf. vorhandenen Handkassen. Der Betriebsleiter, Herr Thalau, weist darauf hin, dass hierzu Prüfungen durch den städtischen Fachbereich Rechnungsprüfung erfolgen.

Die sachkundige Bürgerin Oidtmann bittet sodann um Erläuterung, warum kein Quartalsbericht über das 4. Quartal 2019 erstellt würde, zumal der Bericht über den Jahresabschluss erst so spät im Jahr 2020 vorgelegt werde. Der Betriebsleiter, Herr Thalau, erläutert, dass bisher von der Vorlage eines Quartalsberichtes für das 4. Quartal abgesehen wurde, da der Bericht über den Jahresabschluss Auskunft über das Ergebnis des Geschäftsjahres gibt. Falls dies gewünscht sei, könne der Stadtbetrieb künftig einen Bericht über das 4. Quartal dem Ausschuss vorlegen. Die Beauftragung zur Durchführung des Jahresabschlusses lege der Stadtbetrieb bewusst auf einen Zeitraum in der 2. Jahreshälfte, da die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften dann günstigere Konditionen anböten.

Beschluss

Der Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresabschluss 2019 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen: Bilanzsumme 28.718.980,03 Euro Jahresgewinn 1.727.321,20 Euro Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen weiterhin, den Lagebericht festzustellen. Der Betriebsausschuss entscheidet gemäß § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO NRW über die Entlastung der Betriebsleitung. Der Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes beschließt, dem Betriebsleiter die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2019 zu erteilen Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt. Nach Abstimmung mit dem Fachbereich Finanzsteuerung ist der Jahresgewinn in Höhe von 1.727.321,20 Euro der allgemeinen Rücklage des Betriebes zuzuführen. Die Zuführung erfolgt vorbehaltlich einer Verrechnung mit den Gebührenhaushalten Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen nach Ermittlung der jeweiligen Wirtschaftsergebnisse.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.

Der Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresabschluss 2019 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen:

Bilanzsumme 28.718.980,03 Euro

Jahresgewinn1.727.321,20Euro

Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen weiterhin, den Lagebericht festzustellen.

Der Betriebsausschuss entscheidet gemäß § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO NRW über die Entlastung der Betriebsleitung.

Der Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes beschließt, dem Betriebsleiter die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2019 zu erteilen

Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

Nach Abstimmung mit dem Fachbereich Finanzsteuerung ist der Jahresgewinn in Höhe von 1.727.321,20 Euro der allgemeinen Rücklage des Betriebes zuzuführen. Die Zuführung erfolgt vorbehaltlich einer Verrechnung mit den GebührenhaushaltenAbfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen nach Ermittlung der jeweiligen Wirtschaftsergebnisse.

2.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetriebes den Jahresabschluss 2019 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen und den Jahresgewinn der allgemeinen Rücklage des Betriebes zuzuführen:

Bilanzsumme 28.718.980,03 Euro

Jahresgewinn1.727.321,20 Euro

Weiterhin stellt der Rat der Stadt Aachen auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb den Lagebericht fest und beschließt die Entlastung des Betriebsausschusses

(§ 96 GO NW i.V.m. § 4 EigVO NW) für das Wirtschaftsjahr 2019.

Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 4 der Betriebssatzung des Aachener Stadtbetriebes berät der Betriebsausschuss den von der Betriebsleitung zu erstellenden Jahresabschluss sowie den Lagebericht, bevor diese nach § 5 der Betriebssatzung dem Rat der Stadt Aachen zur Feststellung vorgelegt werden.

Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie Lagebericht.

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2019 weist zum 31.12.2019 aus:

Bilanzsumme 28.718.980,03 Euro

Jahresgewinn1.727.321,20 Euro

Der Jahresgewinn ist der allgemeinen Rücklage des Betriebes zuzuführen. Nach Vorlage der Wirtschaftsergebnisse der Gebührenhaushalte Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen, kann eine Verrechnung des Jahresgewinns erfolgen, welche gesondert zu beschließen wäre.

Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung hat die PKF Fasselt Partnerschaft mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Wirtschaftsprüfer wird in der Sitzung des Betriebsausschusses das Prüfungsergebnis mündlich erläutern.


Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-11-23 E 18_0009_WP18 Bericht der PKF Fass SAO.pdf

10.11.2024

891.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb
Gremium
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
Datum
Do., 10.12.2020
Uhrzeit
16:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 00:04

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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