24. März 2026 um 17:00, Eurogress Aachen
TOP 3Öffentlich

Preise für gesellschaftliche Veranstaltungen von Vereinen im Kurhaus - Förderrichtlinie

E 88/0012/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Hennefeld bezieht sich in ihren Ausführungen auf die Unterlagen, die den Betriebsausschussmitglieder im Vorfeld der Sitzung zur Verfügung gestellt worden sind. Die Förderrichtlinie zur Stärkung der Stadtgesellschaft regelt neben der Teilnahmeberechtigung, Art, Umfang und Zeitraum der Förderung. Gefördert werden gesellschaftliche Veranstaltungen, die von eingetragenen Vereinen aus Aachen im Kurhaus durchgeführt werden. Der Vereinszweck muss der Brauchtumspflege, kulturellen oder sozialen Zwecken dienen. Die Förderung sieht für eine gesellschaftliche Veranstaltung im Großen Saal einen Rabatt von 70% auf den Raummietpreis bei einer Dauer von bis zu 8 Stunden vor, sowie für den Auf- und Abbau und Proben von bis zu bis 6 Stunden. Für die anderen Veranstaltungsräume im Kurhaus ist bei der Durchführung von einer gesellschaftlichen Veranstaltung ein Rabatt von 30% auf den Raummietpreis bei einer Dauer von bis zu 6 Stunden vorgesehen. Die parallele Buchung mehrerer Räume für eine Veranstaltung ist möglich. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen die Vereine einen formlosen Antrag stellen. Anträge können ab dem 01.03.2026 für Veranstaltungen, die bis zum 31.12.2028 durchgeführt werden sollen, per E-Mail eingereicht werden. Beizureichen sind u.a. ein Auszug aus dem Vereinsregister, die nach der Vereinssatzung verfolgten Ziele, konkrete Angaben zur Veranstaltung sowie zu den Veranstaltenden. Die Anträge werden auf ihre Förderfähigkeit geprüft. Im Falle einer günstigen Prüfung erhalten die Antragstellenden einen Zuwendungsbescheid, der die Höhe der Förderung ausweist.

Die Ausschussmitglieder freuen sich über die Erarbeitung der vorgestellten Förderrichtlinie für die Aachener Vereine und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten, das Kurhaus zu nutzen.

Frau Hennefeld stellt auf Nachfragen aus dem Gremium klar, dass die antragstellenden Vereine im Vereinsregister des Amtsgerichts Aachen eingetragen sein müssen und dass als Vereinszwecke die Förderung von Brauchtumspflege, kulturelle oder soziale Zwecke in der Satzung verankert sein müssen. Gefördert wird je eine Veranstaltung. Sie erklärt weiter, dass die im Vorfeld durchgeführte rechtliche Prüfung ergeben hat, dass nur drei Bereiche für die Förderrichtlinie in Frage kommen. Herr Hissel ergänzt, dass die Förderrichtlinie in enger und aufwändiger Abstimmung mit dem Fachbereich Recht erstellt wurde und die Fördermöglichkeiten rechtlich ausgeschöpft sind. Sportvereine, die sich wirtschaftlich betätigen, fallen nicht unter die Förderrichtlinie. Sportvereine, die nicht gewerblich tätig sind und nach ihrer Satzung die genannten Zwecke verfolgen, können aber unter die Förderung fallen. Die Prüfung der Anträge erfolgt im Einzelfall.

Frau Hennefeld erklärt zu den Fragen nach der Zusammensetzung des entscheidenden Gremiums und der Transparenz der Entscheidungsfindung, dass sich das Gremium aus der Betriebsleitung und der Geschäftsbereichsleitung Veranstaltungsorganisation/Kommunikation zusammensetzt.

Sie fügt an, dass bei der Beurteilung verschiedene Kriterien geprüft werden, dass es aber keine zu starken Eingrenzungen geben wird. Ziel der Richtlinie ist, die ortsansässigen Vereine zu fördern. Die Entscheidungsfindung wird nicht veröffentlicht. Herr Hissel fügt hinzu, dass der Entscheidungsprozess festgehalten und dokumentiert wird. Er schlägt vor, nach einem Zeitraum von ca. 6 Monaten die Aufstellung dem Betriebsausschuss vorzustellen.

Sie antwortet auf die Frage, ob die Brauchtumspreisliste durch die Förderrichtlinie ihre Gültigkeit verliert, dass dies zwei verschiedene Dinge sind. Die Brauchtumspreisliste gilt für Veranstaltungen, für die Tickets verkauft werden. Die Förderrichtlinie gilt dagegen ausschließlich für gesellschaftliche Veranstaltungen, z.B. Vereins-Jubiläen, Ehrungen, Bälle etc., für die keine Tickets verkauft werden. Gefördert wird jeweils die beantragte Veranstaltung. Es können Anträge beliebig vieler Veranstaltungen eines Vereins gestellt werden. Sie stellt nochmals klar, dass die Förderrichtlinie ausschließlich für eingetragene Vereine gilt und nicht für Unternehmen, z.B. Ballettschulen.

Der im Wirtschaftsplan 2026 für die Jahre 2026 bis 2028 veranschlagte Wert von 20.000,00 Euro / jährlich ist ein prognostizierter Schätzwert. Er ist kein Rabattdeckel. Auch wenn die prognostizierten 20.000,00 Euro erreicht sind, werden Anträge, die die Kriterien erfüllen, nicht abgelehnt. Nach Ablauf der ersten Erprobungsphase wird der Wert ggfls. angepasst.

Zur Frage, warum keine Mietpreise für die einzelnen Räume auf der Homepage zu finden sind, erklärt Frau Wulf, dass zu jeder Anfrage ein individuelles Angebot erstellt wird. Die Kriterien, die einem verlässlichem Angebot zugrunde liegen, sind sehr komplex und gehen über die reine Raummiete hinaus, zudem verfügt jede Location über eine eigene Preisliste. Berücksichtigt werden bei der Angebotserstellung neben den Raummieten, technische Dienstleistungen, Personalkosten sowie verpflichtende Positionen, die sich z.B. aus Sicherheitsgründen ergeben. Die Zusammenstellung eines Angebotes in dieser Komplexität ist für Kundinnen und Kunden nicht leistbar, deshalb werden keine Preise auf der Homepage kommuniziert. Die Preislisten werden Kundinnen und Kunden auf Wunsch zur Verfügung gestellt.

In der Betriebsausschusssitzung am 17.11.2026, wird es, wie von Herrn Hissel vorgeschlagen, einen Überblick über die abgeschlossenen geförderten Veranstaltungen sowie einen Ausblick auf die Veranstaltungen im nächsten Jahr geben. Zudem wird es Erläuterungen zur Preissystematik in der Betriebsausschusssitzung vom 16.06.2026 geben.

Beschluss

Der Betriebsausschuss Aachen Event nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die „Richtlinie zur Stärkung der Stadtgesellschaft“.

Beschlussvorschlag

Der Betriebsausschuss Eurogress nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die „Richtlinie zur Stärkung der Stadtgesellschaft“.

Erläuterungen

Der Betriebsausschuss Eurogress hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 vorbehaltlich einer rechtlichen Prüfung beschlossen, dass es für Aachener Vereine Sonderkonditionen für gesellschaftliche Veranstaltungen im Kurhaus Aachen geben soll. Die rechtliche Prüfung hat ergeben, dass Aachener Vereinen, die Vereinszwecke wie Kultur, Soziales und Brauchtum verfolgen, diese attraktiven Konditionen zur Durchführung von gesellschaftlichen Veranstaltungen im Kurhaus geboten werden können. Teilnahmeberechtigte Vereine können über die Förderrichtlinie unter Einhaltung der formulierten Rahmenbedingungen ab dem 01.03.2026 bis zum 31.12.2028 in den Genuss der attraktiven Konditionen kommen.

Im Wirtschaftsplan 2026 ist für die Jahre 2026-2028 eine entsprechende Reduzierung der Umsätze aufgrund einer möglichen Inanspruchnahme dieser Förderrichtlinie in Höhe von 20.000 EUR pro Jahr eingeplant. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus geschätzten „Rabatten“ für die Raummiete für 10 gesellschaftliche Veranstaltungen von teilnahmeberechtigten Vereinen im Großen Saal sowie 10 gesellschaftliche Veranstaltungen von teilnahmeberechtigten Vereinen in den übrigen Veranstaltungsräumen im Kurhaus. Für jede einzelne Veranstaltung kann grundsätzlich nur einmal eine Förderung nach dieser Richtlinie gewährt werden, die
(Bar-)Auszahlung der Förderung ist ausgeschlossen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

-20

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-20

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-20

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig.

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-01-29 E 88_0012_WP19 Preise fuer gesellsch SAO.pdf

5.3.2026

255.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
Sitzung des Betriebsausschusses für Aachen Event
Gremium
Betriebsausschuss Aachen Event (ehem. Eurogress)
Datum
Di., 24.03.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 88 - Aachen Event (ehem. Eurogress)
Geändert
25.3.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 17:30