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Antrag der SPD-Fraktion an die Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 13.12.2024 hier: Sachstand zum Verfahren zur Installation der Weihnachtsbeleuchtung

FB 60/0009/WP19 · Kenntnisnahme

Antrag der SPD-Fraktion an die Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 13.12.2024 hier: Sachstand zum Verfahren zur Installation der Weihnachtsbeleuchtung

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Herr Deloie begrüßt, dass das Genehmigungsverfahren für Weihnachtsbeleuchtungen vereinfacht worden sei. Dies habe man auch von Seiten des Einzelhandels bestätigt. Bezogen auf die Adalbertstraße habe er mit der Wirtschaftsförderung Kontakt aufgenommen, inwieweit es hier Möglichkeiten einer Weihnachtsbeleuchtung

gebe. Die Anregungen der Kommission Barrierefreies Bauen könnten ggf. in das Merkblatt mit aufgenommen werden. Im Hinblick auf die Haushaltslage sieht er den Antrag derzeit als behandelt an.

Herr Klingebiel schlägt vor, das Thema unter dem Gesichtspunkt Verbesserung der Aufenthaltsqualität in

Aachen im Blick zu behalten und in 2 – 3 Jahren noch einmal aufzugreifen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis

Erläuterungen

Sachstandsbericht zur Weihnachtsbeleuchtung

Bezug:Antrag der SPD-Fraktion an die Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 13.12.2024 und Ergänzung vom 25.02.2026

1. Rechtliche Einordnung

Überspannungen mit privater Weihnachtsbeleuchtung im öffentlichen Straßenraum stellen regelmäßig eine Nutzung dar, die über den Gemeingebrauch hinausgeht. Sofern durch die Anbringung das erforderliche Lichtraumprofil eingehalten und der Gemeingebrauch nicht beeinträchtigt wird, handelt es sich um eine „sonstige Benutzung“ im Sinne des Straßen- und Wegerechts, die den Abschluss eines Gestattungsvertrages zwischen Antragsteller und Stadt voraussetzt.

2. Ausgangslage und Historie

Im Kalenderjahr 2023 wurde die Bearbeitung von Weihnachtsbeleuchtungen noch durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung durchgeführt. Die Antragstellung erfolgte seinerzeit formlos per E-Mail. Anschließend wurde jeweils eine Sondernutzungserlaubnis unter Erhebung einer Sondernutzungs- sowie Verwaltungsgebühr erteilt.

Die Gebühren beliefen sich bei allen Verfahren auf:

13,00 € Mindestgebühr (Sondernutzung) sowie

14,00 € Verwaltungsgebühr,
insgesamt somit27,00 € pro Bescheid.

Im Jahr 2023 wurden folgende Weihnachtsbeleuchtungen genehmigt:

23.10.2023 – 31.12.2023:Kockerellstraße, Jakobstraße, Markt, Johannes-Paul-II.-Straße

23.10.2023 – 31.12.2023:Krämerstraße, Sandkaulstraße (Hotmannspief), Teile der Alexanderstraße, Komphausbadstraße und Couvenstraße

01.11.2023 – 31.12.2023:Körbergasse, Hof

13.11.2023 – 31.12.2023:Schmiedstraße, Annastraße, Fischmarkt, kleiner Münsterplatz sowie die Eingangsbereiche des Domviertels

17.11.2023 – 31.12.2023:Dahmengraben, Holzgraben

Ende des Jahres 2024 wurde die Zuständigkeit für die Gestattung von Weihnachtsbeleuchtungen erstmals dem Fachbereich Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement übertragen.

Im Zuge der Neuorganisation wurden im November 2024 zwei Gestattungsverträge für Weihnachtsbeleuchtungen abgeschlossen.

11.11.2024 – 15.01.2025:Bereich Schmiedstraße, Annastraße und Kleinmarschierstraße sowie am Rande des Münsterplatzes und des Fischmarktes

23.10.2024 – 22.01.2025:Bereich Jakobstraße, Kockerellstraße, Johannes-Paul-II.-Straße sowie am Rande des Marktes

3. Prozessüberarbeitung im Jahr 2025

Auf Grundlage der gesammelten Erfahrungen wurde der gesamte Prozess im Jahr 2025 erneut aktiv überprüft und weiterentwickelt. Ziel war eine Vereinfachung für Antragstellende sowie eine verwaltungsinterne Vereinheitlichung der Abläufe.

Dabei wurden insbesondere folgende Maßnahmen umgesetzt:

Streichung der Bearbeitungsgebühr sowie des Nutzungsentgeltsfür Weihnachtsbeleuchtungen, da diese im besonderen öffentlichen Interesse liegen und zur Attraktivität der Innenstadt beitragen.

Erstellung eines Merkblattsals Orientierungshilfe für Antragstellende.

Abstimmungsgespräch mit allen beteiligten Fachbereichen, um Zuständigkeiten, Anforderungen und Abläufe einheitlich festzulegen.

Das Merkblatt bündelt sämtliche relevanten Informationen und enthält insbesondere:

Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen,

zu beachtende Rahmenbedingungen,

zuständige Fachbereiche einschließlich Funktionspostfächer,

Verfahrenshinweise für Antragstellende.

Das Merkblatt ist auf der Homepage der Stadt Aachen veröffentlicht und dient seitdem als zentrale Orientierung für Antragstellende.

Im November 2025 wurden insgesamt drei Gestattungsverträge für Weihnachtsbeleuchtungen abgeschlossen. Zwei Verträge betrafen – wie bereits im Vorjahr – die Bereiche des Domviertels sowie des Marktviertels; auch hier erfolgten neue Antragstellungen und eigenständige Vertragsabschlüsse. Zusätzlich wurde folgender weiterer Vertrag geschlossen:

10.11.2025 – 17.01.2026:Bereich Dahmengraben

Der Prozess zur Erteilung von Gestattungen für Weihnachtsbeleuchtungen ist inzwischen strukturiert etabliert.

Durch die vorgenommenen organisatorischen Anpassungen, die Gebührenbefreiung sowie die Bereitstellung eines zentralen Merkblatts konnte eine deutliche Verbesserung der Transparenz und Praktikabilität für Antragstellende erreicht werden.

Im Jahr 2025 verlief die Umsetzung der Gestattungsverfahren störungsfrei. Weitere Optimierungen werden derzeit im Rahmen der verwaltungsinternen Digitalisierung geprüft.

Unabhängig vom Gestattungsverfahren besteht bereits die Möglichkeit,über die Wirtschaftsförderung auf Antrag einen Zuschuss zur Weihnachtsbeleuchtung zu erhalten.

4. Digitalisierung und Prozessoptimierung

Im Februar 2026 wurden verwaltungsintern Anregungen eingebracht, den Antragsprozess zu digitalisieren und dadurch zu vereinfachen.

Die Optimierung des Prozesses wurde Anfang Februar 2026 durch den Stabsstellenleiter für Digitalisierungan den Fachbereich Digitale Verwaltung und IT-Steuerung herangetragen.

Nach erster Prüfung wurde festgestellt:

Die vollständige technische Digitalisierung des gesamten Workflows ist komplex.

Aufgrund der vergleichsweise geringen Fallzahlen (weniger als zehn Anträge jährlich) erscheint eine umfassende technische Umsetzung derzeit nicht verhältnismäßig.

Aktuell werden Möglichkeiten eines digitalen Einstiegs sowie einer effizienteren internen Bearbeitung geprüft.

Über den Fortgang wird fortlaufend berichtet; der Stabsstellenleiter für Digitalisierung ist kontinuierlich eingebunden.

Unabhängig davon ist perspektivisch vorgesehen, im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung eine stärkere Bündelung beim FachbereichVertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagementzu prüfen. Denkbar ist, dass Antragstellende künftig ihren Antrag zentral an diesen richten und die verwaltungsinterne Beteiligung weiterer Fachbereiche über einen strukturierten Workflow erfolgt. Der Antragsteller würde sodann eine gebündelte Rückmeldung erhalten.

Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag wie vorstehend Stellung und sieht den Sachverhalt damit als dargestellt an.

Weitere Dokumente (3)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-02-26 FB 60_0009_WP19 Antrag der SPD-Frakt SAO.pdf

9.3.2026

409.9 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 18.03.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
7.4.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:33