Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2026/27 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen
E 46/47/0004/WP19 · Anhörung
Beratung
Wortmeldungen ergeben sich nicht.
Beschluss
Beschlussvorschlag
- Betriebsausschuss Kultur, Theater und VHS
Der Betriebsausschuss Kultur, Theater und VHS empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2026/27 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen festzustellen. - Haupt- und Finanzausschuss
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2026/27 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen zur Kenntnis. - Rat
Der Rat der Stadt Aachen stellt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Kultur, Theater und VHS den Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2026/27 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen fest.
Erläuterungen
Vorbemerkungen
- Der als Anlage beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplans für die Spielzeit 2026/27 basiert auf der für die Spielzeit 2025/26 erstellten Wirtschaftsplanung – jedoch weiterentwickelt um die Erkenntnisse, die sich aus dem seitherigen Geschäftsverlauf sowie dem voraussichtlichen Jahresabschlussergebnis 2024/25 ergeben haben sowie den Erwartungen zur weiteren gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.
- Die Entwurfsunterlagen wurden FB 20 / Dezernat II entsprechend § 12 Betriebssatzung vorab zugeleitet und abgestimmt. Insbesondere entspricht die Höhe des in der Wirtschaftsplanung des Theaters für die Spielzeit 2026/27 berücksichtigten städtischen Betriebskostenzuschusses (BKZ) der Summe der hierfür in der städtischen Haushaltsplanung vorgesehenen Beträge.
- Nach dem aktuellen Stand der Jahresabschlussarbeiten für die Spielzeit 2024/25 wird das Jahresergebnis deutlich besser als geplant ausfallen, sodass die allgemeine Rücklage zum 31.07.2025 voraussichtlich noch mind. 7,1 Mio. Euro betragen wird. Unter Berücksichtigung des für die laufende Spielzeit 2025/26 aktuell prognostizierten Jahresergebnisses wird sich die Rücklage zum 31.07.2026 zwar voraussichtlich dann auf knapp 6 Mio. Euro verringern, jedoch wird danach auch das nach dem vorliegenden Entwurf für die Spielzeit 2026/27 ausgewiesene Plan-Defizit von rd. 1,4 Mio. Euro ebenfalls noch aus der Rücklage gedeckt werden können (vgl. auch Mittelfristige Ergebnisplanung).
Wesentliche Eckpunkte des Erfolgsplans 2026/27
- Umsatzerlöse
Die Planung der Umsätze aus Ticketverkauf basiert auf der mit Beginn der Spielzeit 2025/26 umgesetzten Preiserhöhung, die nach den bisherigen Erkenntnissen keine negativen Auswirkungen auf den Ticketverkauf hat. Weiterhin wird ab der Spielzeit 2026/27 wieder von moderat steigenden Besuchszahlen ausgegangen.
- Sonstige Erträge
Die institutionelle Theater- und Orchesterförderung durch das Land NRW ist auf dem Fördermittelniveau lt. Bewilligungsbescheid für 2025 fortgeschrieben, sodass hier keine Veränderung im Vergleich zur bisherigen Planung erfolgt. Auch die Fördermittel für die verstetigten Projekte »Akzent Barock« und »Mörgens Lab« werden weiterhin fortgeschrieben.
Die Reduzierung des Planwertes für die sonstigen Erträge im Vergleich zum Vorjahr um knapp 80 TEuro begründet sich hingegen insbesondere durch den Wegfall der Fördermittel für die geplante Uraufführung in der Spielzeit 2025/26. Entsprechendes gilt allerdings auch für den hiermit korrespondierenden Aufwand bei Kontengruppe 42 (vgl. unten).
- Personalaufwand
Der Aufwand für das festbeschäftigte Personal (Kontengruppe 40) ist auf Basis bisheriger Ist-Werte sowie unter Berücksichtigung der lt. geltenden Tarifverträgen vereinbarten Steigerungsraten geplant. Dabei sind die Ergebnisse des Tarifabschlusses 2025 mit einer Laufzeit bis zum 31.03.2027 berücksichtigt. Darüber hinaus wird für die Zeit ab 01.04.2027 – den Vorgaben der städtischen Haushaltsplanung folgend – mit einer tariflich bedingten Personalkostensteigerung von 2 % für das festbeschäftigte Personal kalkuliert. Die gegenüber der bisherigen Planung eintretende leichte Verschlechterung resultiert aus einer Stellen- und Kostenverlagerung infolge der Nachbesetzung ehemaliger Beamtenstellen (Kontengruppe 43) mit Tarifbeschäftigten (Kontengruppe 40).
Beim Aufwand für Teilspielzeitbeschäftigte (Kontengruppe 41) sowie selbständige Gäste (Kontengruppe 42) zeigt sich eine Steigerung gegenüber der bisherigen Planung. Verantwortlich hierfür sind im Wesentlichen die Mindestlohnsteigerungen in den Jahren 2026 und voraussichtlich 2027 für die Bereiche des Extrachores und der Statisterie (Kontengruppe 41) sowie die entsprechend der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ebenfalls gestiegenen Honorare für extern zu verpflichtende Künstler:innen, um das qualitative künstlerische Niveau weiterhin halten zu können (Kontengruppe 42). Den Erhöhungen bei Kontengruppe 42 wirkt der oben bereits erwähnte Wegfall des für eine Uraufführung in der Spielzeit 2025/26 geplanten Aufwandes entgegen.
Der Planwert für die beim Theater beschäftigten Beamt:innen (Kontengruppe 43) basiert wie gewohnt auf der Kalkulation des städtischen Personalmanagements (FB 11) bzw. der städtischen Finanzsteuerung (FB 20). Demnach reduziert sich der Planwert hier im Vergleich zur bisherigen Planung um rd. 270 TEuro, erhöht sich demgegenüber jedoch entsprechend auch bei Kontengruppe 40 (vgl. bereits oben).
Der sonstige Personalaufwand (Kontengruppe 49) berücksichtigt wie gehabt die inhaltliche Planfortschreibung der verstetigten Förderprojekte »Akzent Barock« und »Mörgens Lab«, korrespondierend mit entsprechenden Fördermittelerträgen (vgl. oben).
- Sachaufwand
Für den weitergehenden Betrieb des bisherigen SAP-Systems bis zur gesamtstädtischen Umstellung auf SAP S4/HANA fallen ab 2027 zusätzliche Supportkosten sowie Kosten für eine diesbezügliche Datenbank-Umstellung an, die bei Kontengruppe 50 mit einem zusätzlichen Aufwand i.H.v. 100 TEuro eingeplant sind.
Im Bereich der Überlassungsentgelte (Kontengruppe 51) werden geringere Kosten i.H.v. ca. 28 TEuro erwartet, die im Wesentlichen auf niedrigere Mietkosten als ursprünglich geplant für Leihgeräte im Rahmen der VDI-Umstellung zurückzuführen sind. Diese Einsparungen werden zur Deckung von Maßnahmen benötigt, um die geplanten Umsatzerlöse zu erreichen. So soll das Marketing erweitert werden, um verstärkt digitale Werbemaßnahmen durchzuführen und somit neue Zielgruppen anzusprechen (ca. 19 TEuro Mehraufwand bei Kontengruppe 52). Gleichzeitig wird auch durch generell steigende Kosten für Bühnenbilder und Kostüme ein Mehraufwand zum Erhalt des bisherigen Qualitätsstandards erforderlich (ca. 8 TEuro Mehraufwand bei Kontengruppe 54).
Beim sonstigen betrieblichen Aufwand (Kontengruppe 56) ergibt sich ebenfalls eine leichte Aufwandssteigerung. Diese begründet sich einerseits mit einer seitens der städtischen Finanzsteuerung (FB 20) geplanten Steigerung beim städtischen Verwaltungskostenbeitrag (VKB), die jedoch wie gewohnt durch eine entsprechende Anpassung des städtischen Betriebskostenzuschusses (BKZ) ausgeglichen wird. Eine geringfügige ergebniswirksame Aufwandssteigerung ergibt sich hingegen aus zusätzlich geplanten Maßnahmen zur Vorbeugung des Fachkräftemangels.
Der gesonderte Veranstaltungsaufwand (Kontengruppe 57) betrifft wie gehabt, und ebenso wie der entsprechende Personalaufwand bei Kontengruppe 49 (vgl. oben), die inhaltliche Planfortschreibung für die verstetigten Förderprojekte »Akzent Barock« und »Mörgens Lab« und korrespondiert ebenfalls mit den entsprechenden Fördermittelerträgen (vgl. oben).
- Abschreibungen
Der Planwert für die Abschreibungen basiert zunächst auf einer Simulationsrechnung auf den Stand des Anlagevermögens zum 31.07.2025. In dieser sind auch entsprechende Auflösungen der bilanziellen Sonderposten berücksichtigt, die jeweils für erhaltene Investitionszuschüsse gebildet wurden. Dem hinzugerechnet sind die aus der Investitionsplanung 2025/26 sowie 2026/27 kalkulierten Abschreibungen, ebenfalls unter Berücksichtigung entsprechend kalkulierter Auflösungen von Sonderposten für erhaltene Investitionszuschüsse.
- Städt. Betriebskostenzuschuss (BKZ)
Der Betrag des im vorliegenden Wirtschaftsplanentwurf für die Spielzeit 2026/27 berücksichtigten städtischen Betriebskostenzuschusses (BKZ) entspricht der Summe der hierfür in der städtischen Haushaltsplanung vorgesehenen Beträge.
Vermögensplan / Liquiditätsbedarf
- Die laut vorliegendem Vermögensplanentwurf vorgesehenen Investitionsmaßnahmen sind weiterhin streng am betrieblichen Bedarf orientiert und priorisiert.
- Die dabei geplante Großposition „Ertüchtigung szenische Bühnentechnik“ resultiert aus der zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnis, dass die bisherigen Überlegungen und Pläne zur Ertüchtigung einzelner bühnentechnischer Komponenten (z.B. zuletzt geplante Erneuerung der Inspizienzanlage) mittel- bis langfristig nicht weit genug greifen würden, sondern nach vorheriger Erstellung eines Gesamtkonzeptes eine wirksame und zukunftsorientierte Ertüchtigung der Bühnentechnik insgesamt erforderlich ist.
- Durch die seit 2024 verstetigte Förderung des Projektes »Akzent Barock« werden voraussichtlich auch in der Spielzeit 2026/27 weiterhin zusätzliche, projektbezogene Investitionsmaßnahmen eingeplant, die durch einen Investitionszuschuss in gleicher Höhe finanziert werden sollen.
- Der Bedarf an liquiden Mitteln zur Realisierung der geplanten Investitionsmaßnahmen wird – unter Einbeziehung des städtischen Zuschusses – im Rahmen des laufenden Geschäfts sichergestellt (vgl. Mittelfristige Finanzplanung).
Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2030/31
- Für die Folgespielzeit 2027/28 wird wie gewohnt zeitgleich mit separater Vorlage ein detaillierter vorläufiger Wirtschaftsplan vorgelegt. Für die Zeit danach erfolgt die Ergebnisplanung in der Struktur der Mittelfristplanung, auf deren Basis auch eine Kapitalflussrechnung (Cashflow-Planung) abgeleitet wird.
- Bei den Erträgen wird mittelfristig eine optimistische Steigerung von jährlich 40 TEuro unterstellt.
- Beim Personalaufwand ist für die Zeit nach Laufzeitende der aktuell geltenden Tarifvereinbarung, d.h. ab 01.04.2027 entsprechend der städtischen Vorgaben eine tariflich bedingte Steigerung von 2 % kalkuliert.
- Der Sachaufwand insgesamt wird mittelfristig als weitestgehend konstant unterstellt – in der Hoffnung, dass sich die Preissteigerungen der jüngeren Vergangenheit nicht dauerhaft fortsetzen werden.
- Die Abschreibungen sind ausgehend vom Stand des Anlagevermögens am 31.07.2025 sowie auf Basis der für die Folgejahre geplanten Investitionen kalkuliert, wobei für die Zeit ab 2026/27 zusätzlich zum erfahrungsgemäß regelmäßig jährlich anfallenden Investitionsbedarf ein Betrag von jeweils 1 Mio. Euro für die folgenden drei Planjahre zur Umsetzung des Fachkonzepts zur Ertüchtigung der szenischen Bühnentechnik angesetzt wird – wohlwissend, dass diese Beträge ihrer Höhe nach zum jetzigen Zeitpunkt nicht verifizierbar sind.
- Die berücksichtigte Höhe des Betriebskostenzuschusses (BKZ) entspricht bis zur Spielzeit 2028/29 – also soweit sich die jeweiligen Planungshorizonte überschneiden – der städtischen Haushaltsplanung. Aufgrund der Tatsache, dass die Mittelfristplanung der Kernverwaltung Stadt Aachen lediglich die Jahre bis 2029 darstellt, kann der Betriebskostenzuschuss für die folgenden Jahre nur auf Stand Haushaltsjahr 2029 eingefroren werden. Da der Wirtschaftsplan des Theaters mit einer jährlichen Steigerung der Personalkosten von 2 % kalkuliert, steigt allein daher der Verlust der Spielzeit 2029/2030 und 2030/2031.
- Trotz der seinerzeit im Zuge des Haushaltsgesprächs mit Dez. II im Oktober 2024 erfolgten BKZ-Erhöhung um jährlich 500 TEuro zeigt sich in der Gesamtergebnisplanung weiterhin ein strukturelles Defizit, das im Kern auf fehlende Ausgleichsmöglichkeiten für in vorangegangenen Spielzeiten angefallene tariflich bedingte Personalkostensteigerungen zurückzuführen ist und das nach derzeitigem Stand der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung voraussichtlich nur noch bis maximal zur Spielzeit 2028/29 aus der allgemeinen Rücklage gedeckt werden kann. Gleichwohl stellt dies im Vergleich zur Vorjahresplanung eine deutliche Ergebnisverbesserung dar, da zuvor die allgemeine Rücklage bereits in der Spielzeit 2028/29 nicht mehr auskömmlich gewesen wäre.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Siehe Erläuterungen und Planentwurf.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 1022220
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1022220
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-02-11 E 46_47_0004_WP19 Wirtschaftsplan fuer SAO.pdf
26.2.2026
414.7 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- Gremium
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum
- Mi., 25.03.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Anhörung
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Anhörung
- Federführend
- E 46/47 - Stadttheater und Musikdirektion
- Geändert
- 23.4.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Juli 2026 um 17:29