25. März 2026 um 17:00, Rathaus
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Bestellung einer Schriftführung für den Haupt- und Finanzausschuss

FB 01/0057/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Oberbürgermeister Dr. Ziemons teilt mit, dass Frau Milussi sich beruflich verändert habe und aus diesem Grund die Verwaltung Frau Meys zur Schriftführung vorschlägt.

Er begrüßt Frau Meys und gratuliert ihr zu ihrer neuen Aufgabe.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss bestellt Frau Janina Meys zur Schriftführerin.

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss bestellt Frau Janina Meys zur Schriftführerin.

Erläuterungen

Gemäß § 58 Abs. 7 GO NRW ist über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen, die gemäß § 58 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 52 Abs. 1 GO NRW vom Ausschussvorsitzenden und einer vom Haupt- und Finanzausschuss zu bestellendenSchriftführung zu unterzeichnen ist.

Bisher sindFrau Christina Milussi (FB 01) als Schriftführung und Frau Bianca Offermanns (FB 20) alsstellvertretendeSchriftführerin bestellt.

Die Verwaltung schlägt vor Frau Janina Meys (FB 01) zurSchriftführerin zu bestellen. Die Stellvertretung ist davon nicht berührt und bleibt unverändert bestehen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-02-23 FB 01_0057_WP19 Bestellung einer Sch SAO.pdf

23.2.2026

131.2 KB

Metadaten

TOP
Ö 2
Sitzung
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Datum
Mi., 25.03.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
23.4.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 17:29