TOP 8Öffentlich

Richtericher Dell; hier: Die Neuausrichtung der Planung – Exposé zur Entwicklung eines städtebaulichen Rahmens

FB 61/0032/WP19 · Entscheidungsvorlage

Richtericher Dell; hier: Die Neuausrichtung der Planung – Exposé zur Entwicklung eines städtebaulichen Rahmens

im Ratsinformationssystem anzeigen

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich empfiehlt dem Planungsausschuss das beiliegende Exposé (Anlage 02) als Grundlage zur Entwicklung einer konkreten Leistungsbeschreibung für die Erarbeitung des städtebaulichen Rahmens zu beschließen.

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Planungsausschuss das beiliegende Exposé (Anlage 02) als Grundlage zur Entwicklung einer konkreten Leistungsbeschreibung für die Erarbeitung des städtebaulichen Rahmens zu beschließen.

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Planungsausschuss das beiliegende Exposé (Anlage 02) als Grundlage zur Entwicklung einer konkreten Leistungsbeschreibung für die Erarbeitung des städtebaulichen Rahmens zu beschließen.

Der Planungsausschuss beschließt das beiliegende Exposé (Anlage 02) als Grundlage zur Entwicklung einer konkreten Leistungsbeschreibung für die Erarbeitung des städtebaulichen Rahmens.

Erläuterungen

  1. Ausgangslage

Die Richtericher Dell stellt eine wichtige Potentialfläche innerhalb des Aachener Stadtgebietes dar, um Wohnraumbedarfe und ergänzende Nutzungen zukünftig decken zu können. Gleichwohl ist die Prämisse einer klimagerechten Entwicklung unumstritten. Dies wurde unter anderem im Rahmen des Handlungskonzepts Wohnen herausgearbeitet.

  1. Aktuelle Beschlusslage

Im Planungsausschuss am 04.11.2021 wurde der Ratsantrag zur weiteren Vorgehensweise vom 23.06.2021 behandelt. Es wurde beschlossen, die Rahmenplanung für das Gesamtgebiet parallel zur Verkehrsplanung zu betreiben.

In der Zwischenzeit konnten die übergeordneten Entwicklungsabsichten zu einem Exposé (siehe Anlage 02) gebündelt werden. Das einem Erläuterungsbericht ähnelnde Dokument soll Verständnis für die verschiedenen zu berücksichtigenden Bedarfe schaffen. Es beschreibt Ziele der künftigen Quartiersentwicklung. Darauf aufbauend wird eine fachliche Haltung formuliert, und die wichtigsten Eckpfeiler der Aufgabe dargestellt.

Die Verwaltung empfiehlt auf Grundlage der im Exposé beschriebenen Inhalte eine umfangreiche und detaillierte Leistungsbeschreibung zur Erarbeitung des städtebaulichen Rahmens zu entwickeln. So kann sichergestellt werden, dass der städtebauliche Rahmen das solide Grundgerüst für eine erfolgreiche Umsetzung liefert.
Diese Leistungsbeschreibung wird den politischen Gremien voraussichtlich Mitte des Jahres 2026 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

  1. Exposé

Im Folgenden werden einige wichtige inhaltliche und organisatorische Aspekte des bleiliegenden Exposés zusammengefasst.

Ziele der Entwicklung:

In der Richtericher Dell sollen innovative Quartiere entstehen, die Wohnen und Arbeiten in einem Umfeld mit hoher Lebensqualität verbinden. Das Konzept soll die landschaftlichen Stärken des Gebietes sichtbar machen und fördern. Eine flexible Planung, die den Klimawandel und gesellschaftliche Veränderungen berücksichtigt, ist hierfür unerlässlich.

Aufgabe

Der städtebauliche Rahmen soll die räumlichen und funktionalen Leitlinien für die Entwicklung des Gebiets festlegen und zugleich Spielräume für künftig zu treffende Entscheidungen definieren. Ein dazu passendes Mobilitätskonzept muss nachhaltig und klimafreundlich sein und die Nutzung der geplanten Verkehrsinfrastrukturen wie dem Bahnhaltepunkt und der Erschließungsstraße optimieren.

Jegliche Versiegelung von Freiflächen muss verantwortungsvoll geplant werden. Es gilt, eine angemessene bauliche Dichte zu schaffen, die den städtebaulichen und landschaftlichen Kontext zeitgemäß ergänzt.

  1. Meilensteine

Im Teilprozess der Zielsetzung skizziert das Exposé die Vorstufe der detaillierten Leistungsbeschreibung, die die konkreten Aufgaben und Ziele für die Erarbeitung des städtebaulichen Rahmens erläutern wird. Die Fertigstellung der Leistungsbeschreibung ist für Mitte 2026 vorgesehen.

Im Zuge der Rahmensetzung arbeitet ein externes Planungsteam in einem transparenten Prozess mit Verwaltung und Politik zusammen. Die Qualifizierung hierfür findet über einen Teilnehmerwettbewerb im vorgeschalteten Vergabeverfahren statt.

Im Sinne einer verlängerten Werkbank werden Zwischenergebnisse unkompliziert abstimmt und Rückmeldungen direkt in den Arbeitsfluss eingebunden.
Ziel ist es, in der ersten Hälfte des Jahres 2027 die Ergebnisse des städtebaulichen Rahmens vorlegen zu können. Diesesollen denwegweisenden Grundstein zur Realisierung legen.

Umdie Konkretisierung möglichst zügig zu gestalten ist eine Aufteilung in logische Planungsbereiche angedacht. So können die Bereiche abschnittsweise präzisiert und kontinuierlich entwickelt werden.

Die Umsetzung durch die Schaffung von Planungsrecht wird ebenfalls schrittweise geschehen und voraussichtlich 2028/29 beginnen.

Eine kontinuierliche Beteiligung der politischen Gremien wird über alle Teilprozesse hinweg geschehen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-03-05 FB 61_0032_WP19 Richtericher Dell_ h SAO.pdf

25.3.2026

1.9 MB

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
24.4.2026
Inhalt abgerufen
19. Mai 2026 um 15:44